Luftdruckwaffe unter 7.5 Joule

Es gibt 83 Antworten in diesem Thema, welches 15.258 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. April 2019 um 17:31) ist von Caemi.

  • Guten Tag liebe Community,

    ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen, leider ist das Deutsche Waffengesetz sehr undurchsichtig und schwer verständlich.

    Wird ein neues PCP Luftgewehr im Ausland erworben und auf oder bis maximal 7.5 Joule (durch einen offiziellen und lizensierten Waffenhändler) begrenzt, darf dieses dann käuflich erworben werden oder durch mich in einem geeigneten Behältnis nach Deutschland verbracht werden? Die Händler (bzw. der, den ich kontaktiert habe) haben damit kein Problem und sagen dies ist möglich nur ist es doch so, (wenn ich das Waffenrecht mit meinen Laienwissen korrekt interpretiere) dass die Verantwortung letztlich bei mir liegt und ich die Gefahr einer Strafanzeige wegen unerlaubten Waffenbesitz nicht eingehen möchte und werde.

    Vielleicht bringt jemand Licht ins dunkle... Vielen Dank.

    Vanen

  • Nein. Du würdest ja letztendlich eine Waffe durchs Land fahren, die kein F hat. Das ist der springende Punkt.

    BTW würde es sich auch nicht lohnen, da sie zum Beschussamt muss, dann das F-Zeichen und Behördenkram.

    Einmal editiert, zuletzt von Olja (24. Juli 2018 um 14:41)

  • Du kannst die Waffe kaufen und drosseln lassen. Sie muss am besten auf direktem Weg zum Beschussamt. Dort wird eine einzel Abnahme gemacht und das F angebracht. Ruf bei dem Beschussamt in deiner Nähe einfach mal an und frag nach. Was schwierig ist ist der Transport dort hin wenn es noch kein F trägt.
    Kostet Zeit Geld und dauert ggf. auch ne Weile.

    Um welches Lg geht es denn?

  • Du darfst es in D nur erwerben/transportieren, wenn ein F im Fünfeck drauf ist. Ob dein Waffenhändler das draufmachen darf, wenn er Importeur spielt und die Waffe auf anderen Wegen bei ihm ankommt, muss er wissen.

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Also unabhängig der Joule, ob 0.5, 7.5, 40, 60 oder 100, ohne F entspricht dies dem unerlaubten Waffenbesitz? Ich vermute mal der Händler (wie zuvor erwähnt befindet sich dieser im EU Ausland, nicht in Deutschland) ist nicht in der Lage bzw. nicht berechtigt dieses F in das Luftdruckgewehr zu stanzen. Die Leistung so versichert er mir, könne er auf 7.5 Joule herabsetzen.

    Es handelt sich um ein Modell der Fa. FX Airguns.

    Ich liebe das Deutsche Waffenrecht, ein anderes Modell dieser Fa. als "offene" Pfeilversion gilt als Spielzeugwaffe und kann in Deutschland erworben werden, ein auf 7.5 Joule reduziertes Modell mit Dias gilt als Waffe und wird mit der vollen Härte des Gesetzes geahndet... Nun gut wo kein Kläger da kein Richter aber leider halte ich mich nun mal an geltendes Recht.

    Ein Wunsch scheint zu zerplatzen... Ich liebe diese Bananenrepublik.

    Liebe Grüße

  • Hier sind schon viele Träume zerplatzt ;) Aber du solltest mit dem Waffengesetz auch nicht spaßen. Außerdem gibt es für 7,5J ja auch genug Auswahl hier

    Die Logik mit der Verminator ist trotzdem schwer zu verstehen.... ?(

  • Es gibt auch deutsche Händler für FX Airguns, hast du bei denen mal angefragt ob sie dir dein gewünschtes Modell beschaffen können?

  • Das besagte Modell ist beim offiziellen deutschen Fx Vertriebspartner NICHT gelistet, daher habe ich mich an das nahe EU Ausland gewandt.

    Zum Glück habe ich mich hier informiert! Ende dieser Woche, eine glückliche Nachzahlung ist zu erwarten, hätte ich die online Bestellung aufgegeben. Welcher "Normalbürger" bitteschön hat denn solch ein umfassendes Wissen da durchzublicken, mit logischem Verstand lässt sich das jedenfalls nicht mehr erklären.

    Abgesehen von einem Personalausweis (um nachzuweisen älter als 18 Jahre zu sein) ist kein Dokument von Nöten.

    Ich staune dass der Händler (kein Hinterhof oder keine Privatperson sondern ein lizensierter und offizieller Fx Vertriebspartner) das Luftdruckgewehr, obwohl ich anscheinend nicht berechtigt bin es zu besitzen, es ohne zu zögern an mich verkauft hätte.

    Wahrscheinlich ist er nicht haftbar zu machen da er laut seiner Gesetzgebung lediglich die 18 Jahre beachten muss... Nun gut, wenn es keine Möglichkeit gibt das Luftdruckgewehr im Einklang mit dem Gesetz zu besitzen gibt, welche Bedingungen müssen erfüllt werden?

    Schießsportvereinsmitgliedschaft und Nachweise über regelmäßige Teilnahme?

  • Das besagte Modell ist beim offiziellen deutschen Fx Vertriebspartner NICHT gelistet, daher habe ich mich an das nahe EU Ausland gewandt.

    Das heißt nicht, dass er es bei Sonderbestellung auf Anfrage nicht beschaffen kann.


    Zitat

    Schießsportvereinsmitgliedschaft und Nachweise über regelmäßige Teilnahme?

    Volles Programm, wie bei allen erlaubnispflichtigen Waffen. Sachkunde, Vereinsmitgliedschaft, Tresor, mindestens ein Jahr regelmäßiges Training...

  • Volles Programm für eine Luftdruckwaffe über 7.5... Glaubt mir, ich komm aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus.

    Ich werde den Vertriebspartner von Fx mal kontaktieren, evtl. sieht er eine Möglichkeit und kann es auf Anfrage liefern.

    Trotzdem vielen Dank.

  • Es gelten beim Kauf immer die Vorschriften vom Land wo der Verkäufer sitzt.
    Für die Einhaltung der Einfuhrvorschriften ist der Käufer zuständig.
    Trotzdem sollte dein Vorhaben nicht so das Problem sein, such dir in Deutschland einen Büchsenmacher/Waffenhändler der das Gewünschte im Ausland bestellt und es dann über das Beschussamt F läßt.
    Dann kannste das Ding ganz legal vom Deutschen Büchsenmacher/Waffenhändler kaufen und gut ist.
    Rein theoretisch könnte man das sogar als Privatperson (mit WBK und Einfuhrgenehmigung vom Zoll) machen, über einen Händler ist das aber einfacher.

    Für einen Kauf einer nicht F Waffe müsstest du eine WBK und im Fall des Kaufs im Ausland, eine Zoll Einfuhrgenehmigung haben.
    Um eine WBK zu bekommen brauchst du die Sachkundeprüfung, einen Waffenschrank Klasse 0, einen Nachweis eines Schützenvereins der regelmäßigen Teilnahme, was im allgemeinen 1 Jahr Mitgliedschaft im Schützenverein vorraussetzt.
    Schießen darfst du eine nicht F Waffe dann auch nur auf offiziellen Ständen, Zuhause ist da tabu.

    Einmal editiert, zuletzt von Ingo.M (24. Juli 2018 um 16:11)

  • Gute 7,5J Gewehre scheinen wohl Mangelware in DE zu sein, dass man zu solchen Maßnahmen greifen muß ?( ..

    Hat jemand mal einen Kostenplan für solche eine Aktion ?

  • Wenn man alles richtig macht: 13.95 €

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich habe Mal was von 30€ beim Beschussamt fürs F gelesen, ob's stimmt?
    Was die Einfuhrgenehmigung kostet?
    Werden wohl auch 10-15€ sein.
    Und was ein Händler für seinen Aufwand draufschlägt?
    Evtl hat das hier ja schon Mal Jemand hinter sich und kann näheres berichten.

  • Ja das würde mich brennend interessieren!

    Gerne auch (von mir aus als private Nachricht) mit entsprechenden Kontaktdaten zu Händlern oder Büchsenmachern welche im Stande sind die FX Modelle auf 7.5 zu justieren und den ganzen Kram mit dem Beschussamt klären.

    Einen kleinen Aufschlag zu den Kaufpreis vom Luftgewehr bin ich gern bereit zu investieren um alles korrekt und gründlich über die Bühne zu bringen. Es geht um das Modell Impact...

  • Die Impact zu drosseln ist kein Spass.
    Das Ding ist aberwitzig blöd verbaut.
    Ausserdem kann man fast alles von
    aussen einstellen.

    PN hast du ja schon.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ne Impact mit 7,5J wird schwer bis unmöglich, da sämtliche Justierungen für die Leistung die am LG vorhanden sind fixiert werden müssen. FX weigert sich übrigens auch die Impact als 7,5J zu bringen ab Werk. Warum? Weil es angeblich nicht richtig funktioniert da für mehr Leistung konstruiert bzw. die Präzision nicht mehr den Anforderungen von FX selbst entspricht.
    Kann ich eigentlich nicht wirklich glauben.

    Einmal editiert, zuletzt von Parasite (24. Juli 2018 um 17:16)

  • Es geht und Sie bleibt genau.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wenn ich das noch richtig in erinnerung habe war das garnicht so schwer mit dem :F:
    Der Ausländische Händler schickt das Teil gedrosselt oder ungedrosselt zu einem Deutschen Händler sinnvollerweiße mit Büchsenmacherwerkstatt der Prüft und Stempelt dann geht das Gute Stück zum nächsten Beschussamt die schauen es sich an, nicken es ab und schicken zum Händler zurück bei dem man das gute Stück in empfang nimmt.
    So hatte ich das in erinnerung.