Bekanntlich wird im Herbst das WaffG den Zwängen der EU angepasst. Vielleicht ist auch bekannt, dass schon im Herbst letzten Jahres eine Novellierung des Bundesjagdrechts in letzter Minute abgesagt wurde. Aber dennoch wird das Bundesjagdrecht demnächst geändert werden (müssen).
Zwar sind die Prüfungsordnungen für die Jägerprüfung Ländersache, aber natürlich muss sich die Prüfung bzw. dessen Inhalte mitunter an das Bundes und Landesjagdrecht, wie auch an das Waffengesetz orientieren. ich wage mal die Prognose, dass viele Prüfungsordnungen für die Jagd in naher Zukunft geändert werden müssen, weil zum Einen die Länder gerade selbst neue Landesjagdgesetze novellieren - Stichwort Schalldämpfer, Schieß(leistungs)nachweis, Bleiverbote u.a. und zum Anderen weil die Bundesgesetze sich auch in der Änderung befinden.
Das kann nur bedeuten, dass die Prüfungsanforderungen steigen werden.
Wer also schon mit dem Gedanken eines Jagdscheines schwanger geht, sollte kommende Angebote der Kreisjägerschaften oder Jagdschulen nutzen.
Ich schreibe das auch, weil es bei den Kreisjägerschaften üblich ist die Kurse im Herbst/Winter beginnen zu lassen, damit die Abschlussprüfung zum Beginn des kommenden Jagdjahres Anfang April abgeschlossen sein kann. (Das Jagdjahr ist immer vom 01.04. - 31.03. eines jeden Jahres.)
Kosten:
Da die Kreisjägerschaften zwar wirtschaftlich arbeiten müssen, jedoch auch ein Interesse an gut gefüllten Kurse haben, sind die Preise moderat. Hier im Norden kostet der Kurs 850 €. Dazu addieren sich 180 € Prüfungsgebühr, Munitionskosten, Lehrmaterial. Jagdschulen haben weit höhere Preise, bieten aber flexiblere Kurszeiten an. Wer im Schichtdienst arbeiten muss, dem bleibt meist keine andere Wahl als seinen Jahresurlaub für einen solchen (Intensiv)Kurs zu nutzen.
Die Kurse der Kreisjägerschaften bieten meist Abendkurse, jedoch über einen längeren Zeitraum.
Das muss man selbst entscheiden.
Noch etwas:
Das Jagdzeugnis verfällt nicht. Man kann jederzeit damit den Jagdschein lösen. Hat man aber Waffen gekauft, so muss der Jagdschein auch fortwährend zum Bedürfniserhalt gelöst werden. Mit der Haftpflichtversicherung sind das grob 100 € im Jahr, wobei die Jagdscheingebühren der Bundesländer verschieden sind.
Letztlich:
Der Jagdschein ist nichts für Vegetarier und Veganer. Das klappt nicht und steht dem Jagdgedanken zuwider.
Der JS darf auch nicht zur Waffenbeschaffung missbraucht werden.
Wer einen Jagdschein hat, sollte auch willens sein die Jagd auszuüben.