Waffenversand, Drohung mit Anwalt...Hilfe

Es gibt 119 Antworten in diesem Thema, welches 30.625 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Juli 2018 um 21:02) ist von Able Archer.

  • @Tobi297

    so wie du jetzt hier siehst von den Antworten, hast du es korrekt Versendet. Auch mit Kartusche.

    So wie es hier einige Vermuten und ich auch, wird jetzt versucht den Kauf Rückgängig zu machen oder den Preis drastisch zu reduzieren (da kommt sicherlich noch was in der Richtung).

    Also jetzt gilt für dich, egal was geschrieben wird. Nicht darauf Antworten und nicht einschüchtern lassen!!!

    Ich gehe mal davon aus daß dieser Verkauf über Eg.n lief? Wenn ja, wäre ich auch Interessiert wie der Name lautet. Kommt sofort auf die Liste.

    Habe bei dem Verkaufsportal bisher nur 1 Negative erfahrung gemacht. Aber dies war ein nicht bezahlter Artikel. Die Restlichen Verkäufe mit Geprüften (ID) Käufern gingen ohne irgendwelche Probleme.

    Also mach dir keinen Kopf, lass die Person Schreiben was will!

    Schöne Woche trotz den Mießmachern noch ;)

    :thumbup:

  • ob der Käufer hier mitgelesen hat weiß ich nicht aber gemeldet hat er sich bisher noch nicht wieder, vielleicht ist die Sache ja sogar schon durch, mal abwarten.
    Die Waffe wurde nicht über egun verkauft sondern über Auctronia.

  • vielleicht ist die Sache ja sogar schon durch

    Feste die Daumen drück :thumbsup:


    Oberschlesien ist mein liebes Heimatland,
    wo vom Annaberg man schaut ins weite Land,
    wo die Menschen bleiben treu in schwerster Zeit,
    für dies Land zu kämpfen, bin ich stets bereit !!!

  • Hier handelt es sich wohl wahrlich um einen Streitbürger, dem man nicht noch mehr Futter für sei Tun zur Verfügung stellen sollte. Überhaupt- was soll das Ultimatum? Gehts noch?

    Daher bitte auch den Namen an mich per PN, solche "Käufer braucht niemand!

    Aber eine kleine Kritik an den VK hab ich dann doch. Warum verschickt man eine druckbeaufschlagte Waffe- selbst wenn das erlaubt ist und auch sonst kein Problem darstellt. Da hat doch keiner was von, ausser ggf. Ärger, wie in diesem Fall. Vergessen raus zu nehmen, zu faul oder einen Gefallen tun wollen (ist noch was drin), oder Gedankenlosigkeit alá ist eh egal? Abgesehen davon dass der K wohl auf Stress aus ist, hätte man sich den leicht sparen können, in dem man auf so ein Fauxpass verzichtet hätte. Eine Druckbeaufschlagung nimmt man immer runter, so oder so. Weiterer Ärger steht hier wohl sicher nicht zu befürchten aber ich möchte nur mal anmerken, dass man das so aber auch nicht macht.

    Restdruck in der PCP,
    Federkolben schon gespannt,
    Vorkomprimierer schon komprimiert,
    Sehne der AB schon gespannt,
    usw...

    Das macht man so einfach nicht. Ob geladen oder nicht, man verschickt keine gespannten Waffen. Sicherung hin oder her. Eine etwaige Druckbeaufschlagung ist immer abzunehmen, gerade und besonders beim Transport! Allein, weils keinen Sinn ergibt aber durchaus Gefahren birgt. Solchen Ärger kann man sich echt sparen und vllt denkt sich der K ja im Nachhinein auch nur, dass ein ungewolltes leeres Abschlagen ihn durchaus hätte verletzen können. Schließlich wusste er ja offensichtlich auch nicht, dass er die Waffe druckbeaufschlagt in Empfang nimmt. Vllt ist das jetzt seine Art, dem TE klar zu machen, dass man so was einfach nicht macht. Und das sollte eigentlich auch jedem klar klar sein.

    Daher mal andersrum gefragt- wer hat schon gebrauchte Waffen ge-/verkauft, zwar ohne Geschoss aber im gespannten bzw. druckbeaufschlagtem Zustand? Macht man das so? Ist das wirklich ok? Und der K weiß davon nix bzw. erkennt das nicht sofort? Alles kein Problem? So sicher bin ich mir da aber nicht!

    Nicht immer hat man es beim K mit einem Waffenkundigen zu tun, der das richtig einschätzen kann, entsprechend vorgeht und sagt- Ach was, ist ja nix passiert aber schön ist nicht so. Und schon hat man Ärger, der auf die gesamte Klientel zurück fällt. Muss ja auch nicht sein. Dabei wäre das Drucklos-machen doch so einfach gewesen.

    Man muss hier echt aufpassen und unterscheiden:
    Solche, wie den K braucht sicher keiner,
    aber VK, die druckbeaufschlagte Waffen versenden aber auch nicht. Gesetz hin oder her.

    Das wäre schon fast eine Grundsatzdiskussion wert, wenn eigentlich nicht von vornherein klar ist, dass man niemals druckbeaufschlagte Waffen verschickt. Oder sehe ich das falsch?

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Na klar, wie du es jetzt beschreibst, ist es natürlich nachvollziehbar.
    Aber ich habe versucht, mich so gut es geht über den korrekten Versand dieser Waffe zu informieren und zu diesem Punkt findet man auf offiziellen Seiten halt wirklich nix. Wie soll man dann als Laie darauf kommen, dass es vielleicht so nicht in Ordnung ist?
    Ich kenne mich damit auch nicht gut genug aus, deswegen habe ich mir darüber nicht weiter Gedanken gemacht. Ich habe sie dann eben so verschickt, wie es rechtlich korrekt ist.
    Zu was sowas führen kann, sieht man ja nun... Unwissenheit schützt natürlich nicht, da es mir aber vor allem um die rechtliche Lage ging, hab ich ja damit nicht im gesetzlichen Sinne falsch gemacht...

    Aus Fehlern lernt man!

  • Mach dir keinen Kopp drum, da kann dir wohl keiner was aber zumindest bin ich der Meinung, dass man das so halt nicht macht und daher besser unterlassen sollte. Lass dich aber nicht einschüchtern und noch mal passiert das eh nicht mehr. Ist ok :)

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Da bin ich seit Jahrzehnten in der Branche, aber „Druckbeaufschlagung“ ist mir immer entgangen. Gottseidank weiß es Google auf den ersten drei Seiten auch nicht (weiter habe ich nicht geblättert). Dabei ist der Begriff ja nicht verkehrt, und so wird CO2air noch berühmt - jeder, der das Wort irgendwann mal sucht, findet hierher...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Druckbeaufschlagung kommt aus der Phneumatik.... Phneumatische Steuerungen welche im Arbeitsgang sind ...sind Druckbeaufschlagt.... also Luftdruck liegt an! ---> Festo....

    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meinte auch das dies in den Tranportbedienungen von DHL auch nicht gestattet ist mit angestochener CO2 Kapsel zu versenden? ....wegen CO2 und Transport in Fahrzeugen!?

    Rechtlich mag das nicht relevant zu sein!

  • Was immer auch phneumatisch ist. Muss wohl ph-neu sein.

    Die Funktion des Begriffs ist mir völlig klar, es trifft den Sachverhalt ja auch zu 100%.

    Eine angestochene 12-g-Kapsel CO2 dürfte unter allen gesetzlichen Erfassungsschranken liegen. Lasst diesen sicher erschrockenen Käufer herumtoben, rechtlich passiert da nichts, wenn man sich nicht zu einer vielleicht dummen Antwort herablässt, die dann doch verwertbar wäre. Natürlich war die in der Waffe befindliche Kapsel leer, das Gas abgeblasen, er wird sie sicher nicht als Beweis voll zu irgendwelchen Zeugen herumtransportiert haben...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Hallo,

    eigentlich etwas weg vom Thema und dennoch in (relativ) kurz verfasster Ausführung zu den Gepflogenheiten der deutschen:
    Der deutsche Durchschnittsbürger hat eine Affinität zu zwei Dingen, die Hoffnung Dinge weghupen- und Meinungsverschiedenheiten wegklagen zu können, beides ist von eher mäßigem Erfolg gekrönt.
    Zum weghupen, nein der als subjektiv empfundene Störer wird in den seltensten Fällen durch ein penetrantes Dauerhupen aus der Situation hinweg gehupt, sondern die Dinge nehmen genauso ihren Lauf wie ohne Hupen.
    Für manche schwer nachzuvollziehen, aber ist halt so.
    Zum wegklagen, ja was soll man sagen, es verhält sich meist wie mit dem Hupen nur etwas teurer, die lachenden Dritten sind die Anwälte, oder glaubt jemand ernsthaft daran, dass genau das Anliegen eines einzelnen zur persönlichen Angelegenheit eines Anwalts wird, der routinemäßig fünf Tage die Woche nichts anderes tut als ein gut bezahlter Paragraphenpsychologe für seine Klienten zu sein?
    Man sieht, am finanziellen liegt mir, dass kommt oft, genau hier liegt auch die Krux der deutschen, dass Drohen und Wunschdenken an den o.g. Psychologen zum Salben der Wunden gefällt uns einfach.
    Was uns nicht gefällt und viele auch nicht haben, ist ein dicker Geldbeutel und der damit verbundene lange Atem, derartige Drohungen durchzusetzen, -auch dann wenn ein vernünftiger Anwalt (und ergo auch die Rechtschutzversicherung) abwinken.
    Ab diesem Moment, verlaufen sich diese Drohungen in die selbe Richtung wie das Hupen: Zu nichts außer warmer Luft.
    Daher stellt sich bei solchem Trommeln durchaus auch immer die Frage: Wieviel Atem hat der Gegenüber um nach seinem Trommeln den Takt zu halten? Wenn sich diese Frage geklärt hat, kann man über ein weiters Vorgehen nachdenken und bis dorthin einfach mal entspannt Trommeln und Hupen lassen.

    Netter Gruß

  • Als ich vor Jahren meine Gamo G1200 gebraucht über einen Händler via EGun bekommen habe (Postversand) war auch noch eine Co2-Kapsel mit Druck darin.
    Aber auch noch Dias im Magazin, allerdings mit Ladehemmung (Verklemmt)
    Da war ich aber mit einem kurzen Kopfschütteln fertig mit.
    Es gibt Regeln wie man eine Waffe übergibt - und es gibt Regel wie man eine Waffe aufnimmt.

  • Lieber bekomme ich das Teil mit voller Kapsel drin als dass mir so ein übereifriger in vorauseilendem Gehorsam das Ventil schrottet weil er eine volle Kapsel einfach aus dem Magazin reißt ... wenn er was will muss er außerdem beweisen, dass die Kapsel schon drin war und nicht er die reingetan hat ...

  • Da bin ich seit Jahrzehnten in der Branche, aber „Druckbeaufschlagung“ ist mir immer entgangen. Gottseidank weiß es Google auf den ersten drei Seiten auch nicht (weiter habe ich nicht geblättert). Dabei ist der Begriff ja nicht verkehrt, und so wird CO2air noch berühmt - jeder, der das Wort irgendwann mal sucht, findet hierher...

    Ich weiß ja nicht welche Google-Version du nutzt, aber...:
    https://www.google.com/search?q=Druckbeaufschlagung

    Wie bereits erwähnt findet der Begriff in der Pneumatik Verwendung. Kennt jeder der schon mal ne Luftpumpe in der Hand hatte. Leider weiß ich nicht wer Schöpfer dieses wunderschönen Begriffes ist, ich bin es jedenfalls nicht. Schade. Leider fiel mir auch kein Synonym ein, vllt kennst du ja eins? Irgendwas, das man schon seit Jahrzehnten in der Druckbranche so gebraucht?

    Je nachdem wie die Google-Bots die Seite hier indizieren, kann es noch eine Weile dauern, bis CO2Air wegen dieses Begriffes auf der ersten Seite landet. Wenn ich dem Portal so zu mehr Klicks verhelfen kann, freut mich das natürlich.

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Ich weiß ja nicht welche Google-Version du nutzt, aber...:https://www.google.com/search?q=Druckbeaufschlagung

    Wie bereits erwähnt findet der Begriff in der Pneumatik Verwendung. Kennt jeder der schon mal ne Luftpumpe in der Hand hatte. Leider weiß ich nicht wer Schöpfer dieses wunderschönen Begriffes ist, ich bin es jedenfalls nicht. Schade. Leider fiel mir auch kein Synonym ein, vllt kennst du ja eins? Irgendwas, das man schon seit Jahrzehnten in der Druckbranche so gebraucht?

    Je nachdem wie die Google-Bots die Seite hier indizieren, kann es noch eine Weile dauern, bis CO2Air wegen dieses Begriffes auf der ersten Seite landet. Wenn ich dem Portal so zu mehr Klicks verhelfen kann, freut mich das natürlich.

    Den Begriff kenne ich auch und ist sehr geläufig in der Pneumatikbranche.
    Jede Druckluftkartusche in einem Pressluftgewehr ist druckbeaufschlagt, wenn sich Überdruck in ihr befindet. Logisch.
    Und wenn diese ins System geschraubt ist, ist auch dieses druckbeaufschlagt.

    Wenn eine PaintballWaffe auch Marker genannt wird...
    Ist dann eine scharfe Waffe ein permanent Marker?

    Silvester. Mit I