Meldet sich ein Politiker: " Wir verbieten das Angeln ganz einfach auch!" (Ironie)
Na das war dann bestimmt ein Grüner. Fische ermorden, soweit kommts noch ...
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Meldet sich ein Politiker: " Wir verbieten das Angeln ganz einfach auch!" (Ironie)
Na das war dann bestimmt ein Grüner. Fische ermorden, soweit kommts noch ...
Mit den Grünen ist ja nicht mehr viel los. Merkel hatte ja bald alle Kampfthemen von denen umgesetzt.
Die machen uns Anglern weniger Sorgen zumal die auch etwas gescheiter sind als die Peta Leute. Das sind so ganz helle....
Ich brauch weder die einen, noch die anderen.
Anscheinend darf man in diesen Zonen nicht mal Pefferspray bei sich tragen :
https://german-rifle-association.de/waffenverbotsz…er-trageverbot/
Laut diesem Polizeilichen Dokument ist Pfefferspray keine Waffe
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j…6BRk8xEy2deACRf
Da steht auch alles drin was es mit den öffnentlichen Verantstalltungen auf sich hat.
Das gilt im Augenblick noch. . .wer weiß was da noch kommt ?
Wenn ein Messerverbot kommt kauft man einfach sowas (oder ein anderes "Nichtmesser"):
Ein wenig schärfen und .... Und halt nur ein Sportgerät oder Werkzeug.
Alternativ ein Stein (scharfer Feuerstein, ...). Die Möglichkeiten sind vielfältig. Es geht ja mal wieder nur um das Wort "Messer".
Auch ein Schaber, .... ist ein gutes Messer. Oder ein Crepe-Wender.
Crepe-Wender:
Gruß Play
Erste Waffenverbotszone in Sachsen.
Yup. In Hamburg gibt es schon 2x. Vor allem müßte es Verteidigungs-Verbotszone heißen da ja nicht nur Messer berboten sind sondern auch Gaspistolen, ..... Besitzer z.B. eines kleinen Waffenscheins und einem Gasrevolver, ... sind dann auch dran.
In Hamburg ist es auch im Gebiet Reeperbahn nicht nur die Reeperbahn sondern das ganze Areal. Halb St. Pauli.
Wird in Sachsen wahrscheinlich ähnlich kommen.
Böse gesagt ist der deutsche Bürger verteidigungstechnisch zweite Klasse.
Gruß Play
Böse gesagt ist der deutsche Bürger verteidigungstechnisch zweite Klasse.
Da wohnt fast kein deutscher Bürger .
Und die Gangster im Rotlichtbereich werden auch nicht kontrolliert. Das Gesetz ist quasi nur für die braven Bürger.
Gruß Play
Erste Waffenverbotszone in Sachsen.
Die glauben doch nicht im ernst das sich ein Gangster daran hällt
Im Gegenteil die freuen sich erst richtig das sie viele wehrlose Opfer haben !!
Yup.
Ausländische und deutsche Mafia = hält sich nicht dran und wird auch nicht kontrolliert.
Ausländische und deutsche Kleinkriminelle = halten sich nicht dran müssen aber aufpassen.
Ausländische brave Touristen und brave Bürger = sind die gears.hten. Egal ob mit kleinem Waffenschein, ....
Besondere Ladenbesitzer (Rotlicht, Juveliere) = haben Sondergenemigung / Erlaubnis.
Polizei = darf
Fazit:
Der normale, brave Bürger ist der einzige Dumme.
Gruß Play
Guten Morgen.
Welche Messer darf man denn überhaupt noch "führen" mitnehmen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, eigentlich nur noch die guten, alten Schweizer Taschenmesser, die mit zwei Händen zu öffnen sind.
Dh. es muss eine Mulde in der Klinge für den Fingernagel haben um das Messer zu öffnen.Die Klinge darf im offenen Zustand bist arritieren. Stimmt das so?
Was ist mit feststehen Klingen.
Guten Morgen.
Welche Messer darf man denn überhaupt noch "führen" mitnehmen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, eigentlich nur noch die guten, alten Schweizer Taschenmesser, die mit zwei Händen zu öffnen sind.
Dh. es muss eine Mulde in der Klinge für den Fingernagel haben um das Messer zu öffnen.Die Klinge darf im offenen Zustand bist arritieren. Stimmt das so?Was ist mit feststehen Klingen.
Welche Messer darf man denn überhaupt noch "führen" mitnehmen.
Das ist doch nun lang und breit bekannt.
Frei führbar sind alle Klappmesser, die man entweder nur zweihändig öffnen kann oder die keine Arretierung haben.
Feste Messer mit Klingenlänge unter 12 cm, mit Ausnahme von Messern, die als Waffe gelten.
Alle anderen Messer sind führbar, wenn man einen besonderen Grund zur Benutzung hat.
Also darf der Angler am See, der Jäger im Revier, der Bäcker, der Dönermann usw. ein völlig beliebiges Messer zur Ausübung seines Hobbies oder Berufs führen.
Allerdings gilt das nicht in seiner Freizeit.
Ebenso wenig gilt als Begründung für Messer, die dem Führverbot unterliegen, die Angabe, wenn man mal einen Apfel schälen will.
Hallo,
bereits ein Cuttermesser, das man feststellen kann bei einem Handwerker am Gürtel ist, ausser bei der direkten Arbeit, nicht erlaubt! Dieser Punkt wird oft vergessen oder übersehen.
Gruß Viper1497
Richtig. Ich behaupte aber, daß kein Polizist einem Handwerker sein Werkzeug abnehmen würde.
Ein wenig gesunden Menschenverstand haben Polizisten auch.
Und die Klamotten (Arbeitshose, Arbeitsschuhe) weisen den Handwerker ja auch aus.
Gruß Play
Richtig. Ich behaupte aber, daß kein Polizist einem Handwerker sein Werkzeug abnehmen würde.
Ein wenig gesunden Menschenverstand haben Polizisten auch.
Und die Klamotten (Arbeitshose, Arbeitsschuhe) weisen den Handwerker ja auch aus.Gruß Play
Hallo,
es gibt ein Urteil, wo ein Teppichmesser auf dem Beifahrersitz eines Autos lag und von einer Polizeistreife erkannt wurde. Der Mann musste zahlen weil er er zu diesem Zeitpunkt nicht arbeitete sondern mit dem Auto fuhr. Das Teil war rechtswidrig geführt.
Handwerker hatten die Gewohnheit alles Werkzeug am Gürtel zu tragen, wenn sie bereits auf die Arbeit gehen. Dieser Punkt muss revidiert werden.
Gruß Viper1497
bereits ein Cuttermesser, das man feststellen kann bei einem Handwerker am Gürtel ist, ausser bei der direkten Arbeit, nicht erlaubt! Dieser Punkt wird oft vergessen oder übersehen.
Nur wenn die Klinge länger als 12cm ist.
Die Klinge der üblichen Abbrechmesser ist 11cm lang.
Ist aber u.U. eine üble Falle.
Ein wenig gesunden Menschenverstand haben Polizisten auch.
Aber bei weitem nicht alle. Und man kann sich ja nicht
aussuchen an wen man gerät (Im Zweifel an den Falschen).