Wenn jetzt die Wand beschädigt wurde, muss gesetzlich eben auch nur der Zeitwert ersetzt werden.
Es müssen nur die Reparaturkosten abzgl. dem "Mehrwert" bezahlt werden.
Deshalb würde ich kein Geld annehmen.
Die Sachen sollen wieder so hergestellt werden wie sie vor dem Schaden waren.
Darauf habe ich doch wohl ein Recht, da ich ansonsten ja Unschuldig geschädigt würde?
Ist mir auch egal wo die einen 3 Jahre alten Fernseher herbekommen.
Ich muß meinen Schaden so ersetzt bekommen das ich nicht draufzahlen muß.
Alles andere wäre ja absurdes Unrecht (Was mich inzwischen auch nicht wundern würde).
Also unrechtmäßige HD mit allen Mittel (auch Gewalteinsatz bzw. Androhung derselben) verhindern.
Gruß Udo