Hausdurchsuchung wegen Exportfeder ?!?

Es gibt 2.406 Antworten in diesem Thema, welches 380.822 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Dezember 2018 um 18:35) ist von Marechal.

  • Wenn jetzt die Wand beschädigt wurde, muss gesetzlich eben auch nur der Zeitwert ersetzt werden.

    Es müssen nur die Reparaturkosten abzgl. dem "Mehrwert" bezahlt werden.

    Deshalb würde ich kein Geld annehmen.
    Die Sachen sollen wieder so hergestellt werden wie sie vor dem Schaden waren.
    Darauf habe ich doch wohl ein Recht, da ich ansonsten ja Unschuldig geschädigt würde?

    Ist mir auch egal wo die einen 3 Jahre alten Fernseher herbekommen.
    Ich muß meinen Schaden so ersetzt bekommen das ich nicht draufzahlen muß.
    Alles andere wäre ja absurdes Unrecht (Was mich inzwischen auch nicht wundern würde).

    Also unrechtmäßige HD mit allen Mittel (auch Gewalteinsatz bzw. Androhung derselben) verhindern.


    Gruß Udo

  • Deshalb würde ich kein Geld annehmen.Die Sachen sollen wieder so hergestellt werden wie sie vor dem Schaden waren.
    Darauf habe ich doch wohl ein Recht, da ich ansonsten ja Unschuldig geschädigt würde?

    Ist mir auch egal wo die einen 3 Jahre alten Fernseher herbekommen.
    Ich muß meinen Schaden so ersetzt bekommen das ich nicht draufzahlen muß.
    Alles andere wäre ja absurdes Unrecht (Was mich inzwischen auch nicht wundern würde).

    Also unrechtmäßige HD mit allen Mittel (auch Gewalteinsatz bzw. Androhung derselben) verhindern.


    Gruß Udo

    Ob Du Geld annimmst oder nicht ist nicht entscheidend. Es muss nur der Zeitwert ersetzt werden, und wenn für deinen Fernseher nach 3 Jahren nur noch 350€ veranschlagt sind statt 500€ des Kaufpreises, so hast Du nur ein Recht auf die 350€.
    Kein Gericht wird den Schädiger dazu verurteilen, genau den gleichen Gegenstand, gleicher Art und Güte irgendwo zu suchen/ zu besorgen um den dann zu Dir zu bringen. Dafür gibt's das Geld.
    Ist leider so, aus meiner Sicht auch unrecht, jedoch rechtmäßig.

    Von Widerstand leisten, würde ich dringend abraten, davon haste nichts, außen evtl. blaues Auge, gebrochene Schulter oder dergleichen. Anwalt anrufen und nichts sagen.


    Wie ging die Sache bei Dir aus Play? Wie wurde da was ersetzt?

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

    "Alles eine Frage des Geschmackes" sagte der Affe und biss in die Seife

  • Von Widerstand leisten, würde ich dringend abraten, davon haste nichts, außen evtl. blaues Auge, gebrochene Schulter oder dergleichen. Anwalt anrufen und nichts sagen.

    Wäre doch toll wenn die Polizei unrechtmäßig einen unschuldigen rechtschaffenen Bürger zusammenschlägt.
    In meine Wohnung kommt niemand unrechtmäßig ohne das ich Widerstand leiste , es sei denn er bricht während meiner Abwesenheit ein.
    Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist mir heilig. Der Verfassung auch.

    Es gibt gewisse Grenzen die nicht überschritten werden dürfen, wenn unser Gesellschaftssystem erhalten bleiben soll. Die Unverletzlichkeit der Wohnung gehört dazu.
    Ich bin grundsätzlich ein Freund der Polizei. Aber da hört es dann auf.
    Was ich hingegen in den letzten Jahren über die Justiz gehört habe, ist sehr negativ. Da gehört mal deutlich eingegriffen.


    Gruß Udo

  • Die Unverletzlichkeit deiner Wohnung ist aber zu dem Zeitpunkt schon richterlich aufgehoben.
    Wenn du dich zu dem Zeitpunkt dagegen wehrst, wirst du vermutlich die Konsequenzen tragen müssen.
    Es wird dir keiner nachträglich Recht geben, bei einer Körperverletzung gegen die Staatsgewalt.

  • Wäre doch toll wenn die Polizei unrechtmäßig einen unschuldigen rechtschaffenen Bürger zusammenschlägt.

    Glaubst Du wirklich, man wird irgendwo lesen "Polizei schlägt unschuldigen und rechtschaffenen Bürger zusammen" ?

    Ich denke wohl eher nicht, und man wird wohl Sätze wie: "Waffensammler leistete bei einer Hausdurchsuchung erheblichen Widerstand und wurde deshalb verletzt".

    Beim Thema Verhältnismäßigkeit hör ich schon "Unter den gegebenen Umständen hatten die vor Ort eingesetzten Einsatzkräfte keine andere Möglichkeit sich anders zu schützen.

    Ich bin auch ein Freund der Polizei, hätten dort vor Jahren auch noch gerne angefangen. Deshalb kenne ich auch einige bei der Truppe. Sinngemäß hat mir auch mal einer erzählt, wenn ihm bei sowas ein Beschuldigter blöd kämme, würde der, sagen wir mal "ruppiger" angepackt. Wenn es dann um Verhältnismäßigkeit ginge, müsse man nur sagen, dass man sich bedroht gefühlt habe, dies ist subjektiv. Solange man keinen Vorsatz nachweisen könne, könne man zwar sagen es war nicht verhältnismäßig, nur zöge es für den betreffenden Polizisten keine Konsequenzen nach sich.

    So eine Aussage ist, wie ich finde, ein bedenkliches Statement......

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

    "Alles eine Frage des Geschmackes" sagte der Affe und biss in die Seife

    Einmal editiert, zuletzt von Align (25. September 2018 um 15:43)

  • Also genau so wie es im 3.Reich und in der DDR war.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Glaubst Du wirklich, man wird irgendwo lesen "Polizei schlägt unschuldigen und rechtschaffenen Bürger zusammen" ?
    Ich denke wohl eher nicht, und man wird wohl Sätze wie: "Waffensammler leistete bei einer Hausdurchsuchung erheblichen Widerstand und wurde deshalb verletzt".


    Ersetze "Waffensammler" durch "Waffennarr" und Du könntest einen Volltreffer landen.

  • Also genau so wie es im 3.Reich und in der DDR war.

    Nicht ganz. In beiden Staaten gab es für Luftgewehre keine Alters- oder Energiebegrenzung.
    Überhaupt erscheint mir die Hysterie um Druckluftwaffen so ein Phänomen der Wohlstandsgesellschaft zu sein. Wir haben halt keine anderen Probleme als die selbstgemachten. Deshalb werden die Grünen in Bayern auch ein zweistelliges Ergebnis einfahren, in Brandenburg eher nicht.
    *Ironie aus*

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Also unrechtmäßige HD mit allen Mittel (auch Gewalteinsatz bzw. Androhung derselben) verhindern.

    Vorsicht das darfst Du auch nicht. Das ist Wiederstand gegen die Staatsgewalt. Aber es gibt auch umstände wo ich zb einmal warnen sollte bevor ich mit Tödlichen Mitteln die HD aufhalten Muß. (Unter Artikel des Pariser Abkommens von 1874)

    Es muss nur der Zeitwert ersetzt werden, und wenn für deinen Fernseher nach 3 Jahren nur noch 350€ veranschlagt sind statt 500€ des Kaufpreises, so hast Du nur ein Recht auf die 350€.
    Kein Gericht wird den Schädiger dazu verurteilen, genau den gleichen Gegenstand, gleicher Art und Güte irgendwo zu suchen/ zu besorgen um den dann zu Dir zu bringen.

    Nope Verwaltungsgericht Kassel hat 2006 in einem Urteil Klargestellt nichts mit Zeitwert es muß Ersatz Gegenstand besorgt werden. In dem Fall war bei einer HD eine Garage zum Einsturz gekommen drin ein VW Käfer Baujahr 1978 also noch kein Oldtimer Zeitwert um die 500.-- rum neu Anschaffung ging in die Tausende

  • Das ist Wiederstand gegen die Staatsgewalt.

    Selbst wenn es einen Wikipedia Eintrag zu "Widerstand gegen die Staatsgewalt" gibt,
    ein solcher Tatbestand existiert im StGB nicht.
    Richtig wäre hier "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" § 113 StGB.

  • Am besten Überwachungssystem starten und alles aufzeichnen, nur wer ist schon so paranoid seine eigene Bude so zu verwanzen das man aufnahmen von Polizisten bei einer HD macht.

  • Nope Verwaltungsgericht Kassel hat 2006 in einem Urteil Klargestellt nichts mit Zeitwert es muß Ersatz Gegenstand besorgt werden. In dem Fall war bei einer HD eine Garage zum Einsturz gekommen drin ein VW Käfer Baujahr 1978 also noch kein Oldtimer Zeitwert um die 500.-- rum neu Anschaffung ging in die Tausende

    Ich wage stark zu bezweifeln, dass trotz des angeführten Urteils, alles so Problemlos und nicht zum Zeitwert bezahlt wird.
    Ich seh's ja leider täglich, wie Leute die zu 100% im Recht sind, mehrfach zum Anwalt und vor Gericht gehen müssen und dann doch auf ihrem Schaden sitzen bleiben oder aus finanziellen Gründen einem Vergleich zustimmen "müssen".

    "Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge" kommt nicht von ungefähr.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

    "Alles eine Frage des Geschmackes" sagte der Affe und biss in die Seife

  • Moin ihr Leut,

    bin etwas irritiert, ist es wirklich so, das einfach so ne HD gemacht wird wegen ner Feder ?
    Ich kann mir das nur schwer vorstellen und ihr könnt mich ja auch eines Besseren belehren,
    aber da war nichts im Vorwege ?
    Eine HD ist doch schon ein schweres Kaliber, das gibt es selbst bei den Araber-Clans in Berlin
    nur mit Mühe und Not und wir reden hier nur von einer "Luftgewehrfeder" ???
    Wenn das so ist, starke Nummer !!!
    Das ich den Behörden Zutritt zu meiner Wohnung verschaffen muss, für
    Eine Verdachtsunabhängige Kontrolle ist ja auch nicht ohne, (ohne HD Befehl ;) )
    Die sollte im Übrigen umsonst sein :P

  • bin etwas irritiert, ist es wirklich so, das einfach so ne HD gemacht wird wegen ner Feder ?

    Ja! Wenn ein Beschluß von einem Richter vorliegt, kannst Du auch nichts machen. Wenn Du da bist, wird zumindest das Schloß bzw die Tür nicht beschädigt. Sonst wird aufgebrochen.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Moin ihr Leut,

    bin etwas irritiert, ist es wirklich so, das einfach so ne HD gemacht wird wegen ner Feder ?
    Ich kann mir das nur schwer vorstellen und ihr könnt mich ja auch eines Besseren belehren,
    aber da war nichts im Vorwege ?

    Das geht einfach ohne Vorgeschichte! Einfach beim falschen Händler was bestellt und dann "mitgehangen mittgefangen"

    Lustig ist das in diesem Fall von einem legal erworbenen Gegenstand ohne Beweise eine Anschuldigung konstruiert wird! Unschuldsvermutung in Beweislast Umkehr gewandelt und damit eine HD begründet!!!!