Da mockiert sich jemand mit offensichtlichem Ost-West Komplex über die Pisa-Studie, um dann unter Missachtung einfachster Rechtschreibung und Zeichensetzung zu erklären, dass er so schreibt, wie ein in China gefertigtes Produkt eines amerikanischen Herstellers ihm die Schreibweise vorgibt (mit alter Rechtschreibung hat das nix zu tun).
Also für solche Leute hätte Hasselhoff damals wirklich nicht singen müssen.
Zum Thema: In den Verwaltungsvorschritften steht unter §27.1 nicht nur etwas von gewerblich, sondern auch öffentlich. Du dürftest also keine Gastschützen schiessen lassen. Und auch private Schiessstätten sind nur bei gelegentlichem Betrieb von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Regelmäßige Trainingszeiten sind aber nicht gelegentlich. Ausserdem steht in der WaffVwV auch nichts davon, dass der Stand ständig aufgebaut sein muss. Die Einrichtungen müssen vorgehalten werden, also sollte es reichen, Scheibenhlter und Bolzenfang vor Ort zu lagern.
Desweiteren wird wohl jedes Gericht von einem genehmigungspflichtigen Stand ausgehen, wenn eine Haftpflichtversicherung für den Betreiber existiert. Und die sollte man schon aus Eigeninteresse abschliessen. Sonst reicht ein Unfall und deine wirtschaftliche Existenz ist im Eimer.
Gruß,
Esti