Es gibt 200 Antworten in diesem Thema, welches 24.187 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. November 2021 um 00:40) ist von Delphin.

  • Die Teile sind in NL legal und Chinesen sind
    nicht dumm, die haben ein Lager in NL und
    versenden von dort. Das weis der Zoll aber
    auch und macht Stichproben.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Aus dem Ausland geliefert oder aus dem deutschen Handel?Produziert das Teil einen kontinuierlichen Laserstrahl?

    Keine Ahnung, Verpackung ist schon im Müll, mit einer Woche Lieferzeit ist es für China schon fast zu schnell. Vom Preis her würde ich aber auf China tippen.
    Ist der Strahl bei einem „normalen“ Rangefinder oder einem ZF mit Rangefinder kontinuierlich oder gepulst? Ich habe genau so wenig Ahnung welches Messverfahren verwendet wird wie bei meinem hier gekauften Rangefinder (für den ich auch in Deutschland Weavermontagen kaufen kann). Die Frage muss also heißen Rangefinder an AB oder Schusswaffe erlaubt oder nicht? Mit der Möglichkeit den Laser sichtbar zu machen hat sich offensichtlich noch keine Behörde befasst. ?( Einmal mehr lässt das WaffG einen ratlos zurück.

  • Das stimmt so nicht. Wenn ich Kleinigkeiten aus China bestelle, gehen die über die Postsammelstelle Frankfurt a.M.. Sie bekommen dort den bekannten grünen Aufkleber.M.W. geht jede Post aus dem Ausland über diese Stelle, zumindest die Luftfracht.

    Holland kann schon deswegen nicht sein, weil Holland bereits innerhalb der EU ist.

    Kann doch sein. Ein guter Teil kommt direkt über Holland.
    Bestell einfach mal 3-4 Teile bei Ali und schau übers Tracking, welchen Weg die nehmen :)

    Da steht dann des öfteren .....processed by PostNL.....

  • Die Frage muss also heißen Rangefinder an AB oder Schusswaffe erlaubt oder nicht?

    Der Rangefinder selbst ist nicht das Problem und auch nicht, wenn der Laser nur einen Impuls zu messen sendet. Zu diesem Messprinzip gab es bereits einen Feststellungsbescheid, der damals im Bezug mit einem Zeiss ZF mit Entfernungsmessung zu entscheiden war.

    Mit der Möglichkeit den Laser sichtbar zu machen hat sich offensichtlich noch keine Behörde befasst. Einmal mehr lässt das WaffG einen ratlos zurück.

    Dann hat du meine Ausführungen oder das WaffG nicht gelesen. Nochmal: Ob das Licht eines Zielscheinwerfers sichtbar ist oder nicht, spielt keine Rolle im Bezug des Verbots. Ebenso wenig ob Hilfsmittel zur Sichtbarmachung werden.

    Die engen Auslegungen kennt wohl keiner, aber es dürfte einen Unterschied machen, ob der Laser nur einen kurzen - im Millisekundenbereich - Impuls zur Messung abgibt oder einen kontinuierlichen Strahl erzeugt. Denn unabhängig der Messung, wäre dieser dann auch als Beleuchtung nutzbar, was dann wohl ein Verbot begründen würde.

    Wenn das Teil über ein Lager aus Holland versendet wurde, befindet es sich bereits in der EU und dann entfällt natürlich eine zollrechtliche Behandlung. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass das Teil in D legal ist. Meines Wissens sind Lampen mit Waffenmontage in Holland legal, hier aber nicht.

    Den Rangefinder von DDOptics habe ich gefunden:
    https://www.geartester.de/berichte/ddopt…pro-rangefinder
    Man weiß zwar nun nicht, ob das Teil auch in allen Funktionen dem entspricht, was hier zur Frage steht. Aber damit steigt die Chance dass es hier legal ist.
    Aber warum ist es nun nicht mehr im deutschen Handel? Ich habe es jedenfalls nicht finden können.

    Nachtrag: Es findet sich aktuell auf eGun!
    Und:
    https://www.shop.ddoptics.de/zubehoer/zielf…r-zielfernrohre

  • Ist von den Daten her identisch, bis auf den Preis. Das Pictogramm zeigt übrigens auch den Modus für kontinuierliche Messung, der Fehler ist hinter einer kontinuierlichen Messung einen „Dauerstrahl“ zu vermuten. Ich denke das es ähnlich wie anderen Methoden (z.B. Ultraschall, Sonar etc), viele aufeinanderfolgende Pulse sind. Die Frage der Pulsdauer stellt sich für alle Rangefinder, denn die Halterungen um normale Rangefinder an 22mm Schienen zu montieren sind frei verkäuflich. Heißt also eher alle verboten oder keiner?

  • Um die Frage der Beleuchtung nochmal aufzugreifen:

    LED Headlights (z.B. Stirnband mit integrierter Lampe) sind ja in keiner Form verboten geschweige denn vom WaffG erfasst.

    Wird das zum verbotenen Gegenstand wenn man sowas beim Schiessen trägt? Kann ja eigentlich nicht sein, ist ja weder mit der Waffe verbunden geschweige denn ist eine Waffenhalterung vorhanden.....

  • Ja, solche Sachen sind erlaubt.
    Es geht ja um die Montage an der Waffe und die ist bei einer Stirnlampe genauso wenig gegeben, wie bei eine Lampe die man in der Hand hält.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Es geht nur um Lampen mit Waffenmontage. Wer will und kann dürfte auch eine Tala zusammen mit der Waffe halten und in den Anschlag bringen.
    Allerdings nicht für den Jäger, weil ihn auch noch ein weiteres Verbot im Jagdrecht trifft.

  • Dazu fällt mir konkret folgendes ein:

    „Autofire“ Waffen sind auch in den meisten Staaten der USA verboten !

    Was aber völlig legal ist, ist es sich einen Handschuh mit quasi „eingebautem E-Motor Trigger“ & Batterien zu kaufen ;)

    „AutoGlove“

    https://gizmodo.com/this-trigger-h…-1797434487/amp

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    2 Mal editiert, zuletzt von Delphin (29. Dezember 2020 um 12:33)

  • Allerdings nicht für den Jäger, weil ihn auch noch ein weiteres Verbot im Jagdrecht trifft.

    Auch hier gibt es mittlerweile genügend Ausnahmen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Die Gesetze machen ja bekanntlicher Weise leider sogenannte POlitiker, jedenfalls KEINE Fachleute, Experten oder gar Anwender (mit meist fast täglicher Praxis & jahrelanger Erfahrung in ihrem Metier) !

    Einmal editiert, zuletzt von Delphin (29. Dezember 2020 um 13:09)