Luftgewehr schießen mit Kindern und Jugendlichen: Rechtliche Lage

Es gibt 106 Antworten in diesem Thema, welches 24.962 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Mai 2017 um 21:30) ist von Paramags.

  • Also laut Waffengesetz:

    §2 Umgang mit Waffen grundsätzlich ab 18, Ausnahmen möglich

    §3 Kindern und Jugendlichen kann unter definierten Umständen eine Erlaubnis erteilt werden. Umstände beziehen sich auf spezielle Veranstaltungen auf zugelassenen Schiessstätten oder entsprechende fliegende Bauten (Kirmesbude)

    §27 regelt eindeutig das Schiessen Minderjähriger auf Schiessstätten.

    Zusammengefasst bleibt unterm Strich: Minderjährige dürfen über 0,5 Joule zuhause nicht Schiessen, egal was Papa sagt.

    Ich spar mir jetzt die vollständigen Texte, die kann man u.a. hier und Erläuterungen hier nachlesen.

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

  • Dann sollen sie eben mal zum Opa gehn.

    Noch ein wenig Galgenhumor.
    Am besten, man schickt das Kind mit dem LG auf den Friedhof (zu Opa) schiessen.
    Opa hat es dann aus dem Grab heraus erlaubt. Kind minderjährig, Opa tod und keiner kann strafrechtlich verfolgt werden. ;)

    Ok. Ist jetzt ziemlich böse. Aber es zeigt, wie absurd das Ganze ist.

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Aber es zeigt, wie absurd das Ganze ist.

    Auf'm Privatgrundstück dürfen Minderjährige auch ohne Führerschein Auto fahren - aber nicht mit F-LG's hantieren,obwohl man für diese ab 18 gar keinen Befähigungsnachweis(ala FS) benötigt.....crazy :crazy2:

  • Wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist, ist das kein Problem.

    Ich konnte noch mit 8 oder 9 alleine mit meiner kleinen Dasy Winchester frei rumlaufen. Unsere Nachbarn vom Wochenendhaus hatten einen Schießstand im Garten mit einer Holzwand aus dicken Holzstämmen. Aber ich bin lieber um die Häuser bzw auf Wald und Flur rumgezogen. Aber die Zeiten sind glaube ich vorbei. ;)

    Gruß Play.

    Ja, da scheinst du wohl leider recht zu haben.
    Aber Hauptsache die Kinder heutzutage haben alle Smartphones und Tablets.
    Gestern kam in den Nachrichten, dass jetzt auch klinisch erwiesen ist, dass die Benutzung dieser Geräte durch Kinder zu schweren Entwicklungsstörungen führt.

    Will ja hier keinen zu irgendwelchen illegalen Handlungen anleiten aber mal ganz ehrlich.
    Mir und vielen vielen vielen anderen Kindern hat das nicht geschadet.....

    Aber ja, verboten ist es wohl.

    Wobei man auch sagen muss (wie in so vielen Threads hier).... wo kein Kläger da kein Richter.

    Wenn du in deinem Keller nen Schießstand für dein Privatvergnügen einrichtest und deine Kinder auch mal unter Aufsicht schießen lässt, kann dir rein garnichts passiere.

    Selbst wenn sich eins der Kinder mal verplappert und irgendwer die Polizei anruft, dann müssen sie dir immer noch beweisen, das du die Kinder hast schießen lassen und das wird schwer.
    Besorg dir halt nen verschließbaren Schrank für Waffen und Munition und dann sollte dir da auch keiner nen Strick draus drehen können.

    8) Federdruck-Only 8o
    Perfecta 32 --- Hämmerli Mod.4 HS 03 --- Haenel 310 --- WMN B5 .22 --- WMN B3-3 .22 --- Diana 240 Classic --- HW30s

  • Wenn ich Kinder hätte, habe keine,
    würde ich wohl in Richtung Airsoft < 0,5 Joule schauen.
    Gilt laut Waffengesetz als Spielzeug (Ausnahme Anscheinwaffe ! ).
    Da gibt es Einiges, für nicht viel Geld, womit man im Kellerstand oder im Garten,
    recht ordentlich schießen kann.
    Den Umgang mit Waffen kann man den Kids damit auch beibringen.

    Gruß Otti

  • moin. klar kann mann heute argumentieren, wenn man kinder zuhause unter aufsicht schiessen läßt, man käme dem erziehungsauftrag nicht nach.

    andererseits erziehen ja wohl noch die eltern die kinder und nicht irgendwelche fremden in institztuionen.

    da kann man durchaus aber auch sagen , das die eltern dann den kindern verantwortung und gefahren mit gegenständen wie waffen beibringen müssen, . wer soll ein kind denn sonst an diese dinge heranführen? die kinder lernen doch vom modell eltern, wenn eltern sich um erziehung kümmern.

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Lieber Harry.

    Denke niemand kann etwas dagegen machen, wenn ich in meiner geschlossenen Halle mit meinen Kids Scheiben
    stantze oder Zinnsoldaten plinken tue.

    Alte eifeler Bauernregel: Wo das Herz von voll ist, läuft der Mund mit über...

    Ich habe schon Kinder gesehen, die verantwortungsvoller mit dem Luftgewehr umgehen, als alte Hasen. Trotzdem können sie sich irgendwo verplappern und dann wirds haarig.

    Natürlich sollte man keine Gelegenheit auslassen den Nachwuchs anzuködern. War bei mir so:

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Ich würde es ähnlich machen wie Otti, hab auch keine.
    Zwei Kugelfänge nebeneinander 0,5J AS für den nachwuchs und ein Repertierer für mich und dann nebeneinander auf 5m Plinken.
    Dann schiesst man hin und wieder absichtlich bissel schlechter wie der Nachwuchs und schon wird das was.
    Die geschichte ist fair, beides auf 5m mit BBs :D

  • Du hast recht. Ich geh jetzt in den Keller. Zum Lachen.

    Sorry, ich habe definitiv Humor und bin auch gerne für nen blöden Spruch zu haben. Da dieses, so absurd die Rechtslage da auch sein mag, ein durchaus wichtiges Thema ist was zu ernsten Strafen führen kann (Geld, Verlust der WBK, etc.) und hier immer wieder Fehlinfos kursieren finde ich es einfach sinniger das ernsthaft zu diskutieren und nicht mit lapidaren Kommentaren abzutun. Wir reden hier schliesslich nicht vom Parken im Halteverbot.

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

  • moin . ist denn jetzt die lösung, um sich beim schiessen mit kindern nicht strafbar zu machen, am besten keine kinder zu haben?

    so kann einem wenigstens nichts nachgesagt werden... :D

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Ausland :)

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Nochmal....wie zu Hölle, selbst wenn sich ein Kind verplappert, sollte denn jemand nachvollziehen können, ob du das Kind wirklich hast schießen lassen.

    Zum einen sollte das Kind ja schon ein Alter haben, indem man logisch mit ihm argumentieren kann, ansonsten ist es wohl wirklich zu jung zum schießen.
    Wenn man so nem Kind sagt "Sag das nicht weiter, ansonsten hat sich das ganz schnell wieder mit dem Schießen", dann wird es wohl auch seine Klappe halten.

    Und selbst wenn nicht und es sich einmal verplappert hat und dann noch einer Hobbylos genug ist, um die Polizei damit zu belangen, spätestens dann, kann man dem Kind immer noch sagen "Wenn die dich fragen, dann wolltest du nur angeben und hast nie wirklich geschossen....

    Menschenskinder nochmal das kann doch nicht so schwer sein und da wundert sich noch einer, dass die Schützenvereine kaum noch Zulauf haben heutzutage.....

    8) Federdruck-Only 8o
    Perfecta 32 --- Hämmerli Mod.4 HS 03 --- Haenel 310 --- WMN B5 .22 --- WMN B3-3 .22 --- Diana 240 Classic --- HW30s