Das muss ich nun doch einmal suchen.
Das wäre prima , wenn Du es finden würdest .
Erwin
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Das muss ich nun doch einmal suchen.
Das wäre prima , wenn Du es finden würdest .
Erwin
ein eispickel soll noch erlaubt sein .haha .
gruß edwin
ein eispickel soll noch erlaubt sein .haha .
Wo steht das?
Also ich weiß nicht...
wenn Leute (Politiker, Behörden etc.) über Dinge
nachdenken die ihnen so vertraut wie die Apollo 11 Kapsel sind...
wird es beinahe Zeit für den Zivilen Ungehorsam.
Denn wenn man so weiter macht, können wir bald nur noch beim
Chinesen mit Stäbchen essen gehen, Besteck wird verboten.
Im Lebensmittelbereich nur noch "Fingerfood" zugelassen,
damit man Küchenmesser etc. auch noch verbieten kann.
Das unsere Gesellschaft überaltert kann man nicht ändern,
aber wie senil soll das noch werden?
Die Stäbchen dürfen aber nicht länger als 12cm sein!
Und nicht feststellbar, also aus Gummi!
Und was ist mit den Anscheins- oder Dekostäbchen?
Nur unter Verschluss an Feiertagen mit Aufsicht. Und das wird kontrolliert! Gebührenpflichtig.
Ich habe das auch gelesen wonach auch Vitrinen verboten werden sollten. das war ein Änderungswunsch des Bundesrates.
Waffen sollten nicht sichtbar verwahrt werden dürfen weil das "Begehrlichkeiten" bei anderen wecken könnte.
Ich glaube das ist irgendwann sang- und klanglos unter den Tisch gefallen. Ich finds auch nicht mehr.
Währe ja auch noch schöner.
Waffen sollten nicht sichtbar verwahrt werden dürfen
Das wäre für viele Museen und Ausstellungen auch ganz schlecht.
Hallo zusammen,
Ich war heute zu Besuch auf einer Waffen "Haus" Messe die in einer örtlichen Festhalle ausgetragen wurde und in der nur berechtigte Personen (Wbk, jagdschein) eintritt bekamen.
Neben Zubehör und Schreckschusswaffen als Randgruppe, wurden eine große Anzahl von Ewb Waffen und Munition angeboten, die man dort besichtigen und auch erwerben konnte.
Es kam dann auch die Polizei vorbei , wohl nach dem Rechten zu schauen, und sprach dabei die Anweisung aus, dass sämtliche Waffen gesichert werden müssen. Ob verschließen in einer geschlossenen Vitrine oder mittels Stahlseil aneinander und am Ständer befestigt, überließ sie dem jeweiligen Händler nach seinem Ermessen.
Das war interessant, da es letztes Jahr diesbezüglich keine Auflage war.
Es tut sich wohl doch was.....
Grüße und ein schönes Wochenende zusammen...Kai
Waffen "Haus" Messe die in einer örtlichen Festhalle ausgetragen wurde und in der nur berechtigte Personen (Wbk, jagdschein) eintritt bekamen.
Also nicht öffentlich, da eingeschränkter und sachkundiger Personenkreis = Privat
Das war interessant, da es letztes Jahr diesbezüglich keine Auflage war.
Auflagen werden sinniger Weise im Vorwege durch die zuständige Behörde erlassen.
Also wurden entweder Auflagen nicht erfüllt, oder jemand hat seine Kompetenzen überschritten.
Beides dürfte eingentlich nicht sein.
Die Präsentation von Waffen auf dem "Wühltisch" finde ich persönlich allerdings auch bedenklich,
da kann ich die Reaktion der Behörde durchaus verstehen.
Denn wenn man so weiter macht, können wir bald nur noch beim
Chinesen mit Stäbchen essen gehen
Und wenn unsere Politdioten einen Jacky Chan Film sehen gibts ein Stäbchen-Verbot
Also wurden entweder Auflagen nicht erfüllt, oder jemand hat seine Kompetenzen überschritten.
Beides dürfte eingentlich nicht sein
Ist doch mitlerweile normal den wenn du nicht kuschts gibt wiederstand gegen die Schwachsinnsgewalt
Ich muss nochmal genau nachfragen.
SSW geladen in verschlossenem Behältnis zu hause lagern.....
JA oder NEIN?
Meiner Auffassung nach musst Du weiterhin Waffe und Munition getrennt lagern.
Geladen dürfen Schusswaffen generell nicht gelagert werden. Allerdings ist im Waffenschrank ab der Klasse "0" keine räumliche Trennung der Munition nötig. Das gilt auch für scharfe Waffen.
Vor der Änderung des Waffengesetzes in diesem Jahr stand ja noch in der allgemeinen Waffengesetz-Verordnung dass in einem B Innenfach eines A Schranks Kurzwaffe und Munition zusammen gelagert werden durfte. Da das Thema A und B Schrank ja gar nicht mehr erfasst wird... Auf was beruft man sich da bei Schwierigkeiten?
Ich muss nochmal genau nachfragen.
SSW geladen in verschlossenem Behältnis zu hause lagern.....JA oder NEIN?
Ungeladen und die Munition - also in deiner Frage das geladene Magazin - in einem anderen abgeschlossenen Behältnis als die Waffe, wenn nicht aktueller Waffenschrank.
Das ist ein schönes Beispiel dafür, wie ein als Selbstverteidigungsgerät vermarktetes Produkt per Gesetz seines Nutzwertes beraubt wird. Nicht dass mit den Knallpistolen noch das Gewaltmonopol des Staates in Frage gestellt wird.
Ungeladen und die Munition - also in deiner Frage das geladene Magazin - in einem anderen abgeschlossenen Behältnis als die Waffe, wenn nicht aktueller Waffenschrank.
Das ist ein schönes Beispiel dafür, wie ein als Selbstverteidigungsgerät vermarktetes Produkt per Gesetz seines Nutzwertes beraubt wird. Nicht dass mit den Knallpistolen noch das Gewaltmonopol des Staates in Frage gestellt wird.
selbstverteidigung ist in de verboten... da wird der sich selbstverteidigente ganz schnell zum täter! das gilt auch für unsere polizisten.