Waffengesetz - Änderung beschlossen

Es gibt 970 Antworten in diesem Thema, welches 190.504 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Februar 2018 um 20:41) ist von Old_Surehand.

  • Ich denke, es sollte schon möglich sein, wenn du die Bedienelemente abdeckst.
    Denn a) ist eine Kontrolle recht unwahrscheinlich und b) musst du halt im Zweifel nachweisen, dass der Zugriff genauso schwierig ist, wie bei Lagerung in einem Koffer oder Futteral. Das sollte bei ordentlicher Ausführung doch möglich sein.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Nimm einfach die Schlagfeder raus, dann ist es
    nicht mehr funktionsfähig und nur noch ein Haufen
    Blech.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Denn es muss ja in einem verschlossenen Behältnis gelagert werden.

    "Mindestens" ein verschlossenes Behältnis.
    Ein Abzugsschloss wäre beim Unterhebelspanner
    auch kaum sinnvoll.
    Aber ein entsprechen passendes Bügelschloss
    durch das Auge d. Unterhebels und über den Schaft,
    würde diese Waffe so funktionsuntüchtig machen.
    Im Grunde genommen ist es ja gleichviel welches
    Schloss aufgebrochen werden müsste...
    Aber nach den exakten Buchstaben d. Gesetzes
    bewegt man sich damit auf dünnem Eis.

  • Eben. "Mindestens". Schließ doch einfach das Zimmer oder die Wohnung ab, so wie früher.
    Abschließen bei U18 im Haus und sonst nur nachts die Haustür. Beim WBK Zeugs dürfen zwei Berechtigte ja auch gemeinsam aufbewahren und haben damit gegenseitig Zugriff.

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • EIn begehbarer Raum ist kein Behältnis, das wurde hier schon x-mal erörtert.

    Ja, und es wurde auch schon oft erörtert, dass die Aufbewahrung mindestens in einem verschlossenen Behältnis erfolgen muß.
    Eine abgeschlossene Besenkammer würde ich jetzt von der Sicherheit her höher einstufen als ein Futteral mit Vorhängeschloß.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Was machen dann z.B. die ganzen PW Stores oder die anderen Tabak und freie Waffen Läden?
    Die Schießbudenbetreiber?
    Was ist wenn ich ein Schild an die Zimmertüre hänge "Betreten verboten"?

    Das was hier diskutiert wurde war politische Überkorrektheit und vorauseilender Gehorsam. Solange die Verwaltungsvorschrift von 2012 in Kraft ist, gelten z.B. Schießbuden als geeignete Aufbewahrung. Und natürlich können die betreten werden.

    Die o.g. Definition grenzt das Behältnis im Sinne seiner Ortsveränderlichkeit vom Raum ab.

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Kleine Anregung. Alukoffer für Pokersets (abschließbar), Innenleben lässt sich je nach Metall mit Schaumstoff (irgendne Legierung mag das garnicht! Weiss aber nicht mehr welche) individuell anpassen. gibt es oft in Sozialkaufhäusern für unter nen Zehner. (Ich hab damals 6 bezahlt Ideal für Kurzwaffen + ZF u. SD. Damit ist das Thema Aufbewahrung u. Transport erledigt! U. Ihr habt n Pokerset dazu.

  • Jeder ruft Montag früh den zuständigen Sachbearbeiter seines Kreises an und postet das Ergebnis hier.

    Wer viel fragt, bekommt viele Antworten. ;)

    Die o.g. Definition grenzt das Behältnis im Sinne seiner Ortsveränderlichkeit vom Raum ab.

    :thumbsup: Genau

  • Desshalb heist es ja auch MINDESTENS ein verschossenes Behältniss. Ein verschlossener Raum ist da sogar sicherer als etliche Behältnisse. Der ist dann so ne Art Waffenkammer.

    Der Gott, der Eisen wachsen ließ, wollte keine Knechte.

  • Ja langt schrank ist behältnis mit schloß dran erfüllt er den Gesetzestext.


    Jungs hakt es ab. Raum ist kein behältnis. Basta interesanter wäre es wenn ihr mal die aktuel neusten änderungen diskutiert, wie zb Verbot von Blei in Projektilen das dürfte VL-Schützen und LG fraktion mehr interesieren als euer doch nein doch geblubber. den so verpennt ihr noch wenn zb die änderung kommt Waffenbesitzer müßen zur MPU

  • Desshalb heist es ja auch MINDESTENS ein verschossenes Behältniss. Ein verschlossener Raum ist da sogar sicherer als etliche Behältnisse. Der ist dann so ne Art Waffenkammer.

    Genau das begreifen die meisten nicht, dass eben ein verschlossener Raum welcher nicht zu Wohnzwecken dient, von der Sicherheit her über der Holzschachtel mit Vorhängeschloss steht.
    Diese und ähnliche Behältnisse sind eben die MINDEST - Anforderung des Gesetzgebers.

    freischütz

  • Jungs hakt es ab. Raum ist kein behältnis.

    Das sehe ich auch so. Ausnahme sind die Werträume, die aber einer Abnahme bedürfen, um darin (erlaubnispflichtige) Waffen lagern zu dürfen.
    Der verschlossene Kleiderschrank ist aber für nicht erlaubnispflichtige Waffen zulässig. Der wird auch in der WaffVwV genannt.

  • Diabolos und Rundkugeln sind KEINE Munition...

    Es geht um den Verbot von Bleimunition, vorrangig im jagdlichem Bereich.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.