Waffengesetz - Änderung beschlossen

Es gibt 970 Antworten in diesem Thema, welches 189.900 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Februar 2018 um 20:41) ist von Old_Surehand.

  • Nach meinem Kenntnisstand sind Küchenmesser immer noch keine Waffen, sondern Werkzeuge. Ergo gilt auch keine Aufbewahrung nach WaffG.
    Aber genau das meine ich. Nur weil der Punkt der Aufbewahrung etwas konkreter gefasst wird, als “vor dem Zugriff durch Minderjährige geschützt“, werden hier wilde Fantasiekonstrukte ausgebrütet. Und das für ein Gesetz, dessen Einhaltung faktisch nicht grossflächig kontrolliert werden kann.
    Wenn die aktuelle EU-Verordnung national umgesetzt wird, ist das hier Pipifax dagegen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Jap. Deswegen ist "Tatortreiniger" nun ein anerkannter Ausbildungsberuf. Das ganze geht auf eine Initiative der "Vereinigung freier Messerblöcke e.V." zurück, die vom R.I.P, dem Dachverband der Bestatter, finanziert wurde. Die haben wenigstens eine Lobby...

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Messer werden vom WaffG erfasst. Eine Verwendungsbestimmung gibt es
    nicht. Die Bestimmungen zur Aufbewahrung sind nicht ausreichend bestimmt
    und erfassen daher auch Küchenmesser.
    Das wird heute niemand verfolgen - das wurde 1972 aber auch gesagt...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Manchmal denke ich Politiker müßen eine besondere begabung haben um Gesetze so schwammig zu formulieren, dann kommt raus irgendeine Lobby hat mit Euroscheinchen den Typ finanziert der den entwurf ins reine tippte und die Politiker haben nicht nach gesehen ob alles stimmte. WaffG. Automobilindustrie usw. und zur würze etwas EU-Kommisions-Senf.

  • Was ist wen Jemand zufällig im Zuge eines Interviews, das innere von Herrn Steinmeiers Küche fotografieren würde, und dabei Messer sich in einem Messerblock unverschlossen befinden würden? Wird er dann selber für die illegale Aufbewahrung von gefährlichen Waffen bestraft?
    Schließlich hat er ja den Gesetzestext unterzeichnet, und damit bundesweit für rechtskräftig erklärt.
    Müsste dann Frau Merkel vielleicht sogar ihren Rücktritt einreichen, wen in ihrer Küche ebenfalls unerlaubt Messer aufbewahrt würden? Und wie wäre es erst selbiges, bei unserer Lieben Frau Verteidigung s Ministerin? Dürfte Sie dann nie wieder in die Nähe von echten scharfen Waffen?
    Wo Sie, oder ihre Beauftragten, doch jetzt schon einen Feuerwehrschutzhelm nicht von einem Armee Stahlhelm unterscheiden können.
    Man könnte es doch wie bei der GEZ Steuer machen.
    Jeder der eine Neue Wohnung bezieht oder Haus, muss sich sofort einen Waffenschrank mindestens Stufe Null, anschaffen um alle gefährlichen Küchen Utensilien sicher zu verwahren.
    Dann gibt es auch keinen Ärger wen später vielleicht einmal scharfe Schusswaffen in den Räumlichkeiten aufbewahrt werden müssten.
    Besser wäre natürlich noch vorhandene Garagen in Waffenrechtlich taugliche Räume zu erweitern,
    da jedes Auto oder Motorrad eines der Tödlichsten Gegenstände in unseren Leben sind, und die meisten Toten und Verletzten weltweit damit entstehen.
    Man könnte die Liste sicherlich um nützliche Neuerungen noch um einiges erweitern, so z.B.
    das Küchenmesser über 4cm Klingenlänge, nur noch unter Vorlage einer absolvierten Waffensachkunde Prüfung.

    Ende der Humoristischen, Parodie artigen Ausführung,
    ich hoffe ich habe einige, wenigstens etwas zum Schmunzeln bringen können,
    wieder dem tierischen Ernst.

  • Aus Spass wird Ernst. Geht schneller als man denkt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich habe vor etwa 14 Tagen, mit einem Küchenbauer gesprochen.
    Die wollen Schubladen, mit Schloss, in den neuen Vorstellungen anbieten.
    Ob der Käufer es tatsächlich nutzt :saint: .

    Das Ganze ist komplett "Gaga""

    Von vorne bis hinten, nicht mal ansatzweise überlegt.

    Solche Volksvertreter :cursing: r müssen wir auch noch mit unserem Steuergeld bezahlen.

    Ich könnte mich <X .

    Gruß Otti

  • die 70wer jahre sciencefiction hatten gern so eine heile welt gezeigt, alles in frieden und wohlgefallen, keine lauten worte. die leute alle auf linie gebracht wie arbeiterameisen.....

    ich bin froh , das es nicht soweit gekommen ist. obwohl icvh denke, manchem wirtschaftsboß oder politiker hätte das auch gefallen, und es ist ja nicht so, das die wandlung jetzt schon abgeschlossen ist.

    im gegenteil , man muß heute wieder mehr aufpassen, das das abgerungene nicht von denen über jahre werdampft wird.

    ich merk ja inzwischen selber , was passiert , wenn man wie ich in der vorschriften gerät die letzten 2 jahre, fremdbestimmt ist da oft ein passendes wort.

    deswegen nehm ich das durchaus ernst, wenn man jugendlichen und heranwachsenden und und erwacvhsenen immer wieder mal neue dinge beschränkt.

    andreseits bin ich mit meinen jugendlichen auch nicht nachts durch die siedlung mit gaspistolen ballern gelaufen und hab allah uakbar oder wie der mist heißt gerufen...soe wie hier vor paar tagen...

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Messer werden vom WaffG erfasst. Eine Verwendungsbestimmung gibt es
    nicht. Die Bestimmungen zur Aufbewahrung sind nicht ausreichend bestimmt
    und erfassen daher auch Küchenmesser.
    Das wird heute niemand verfolgen - das wurde 1972 aber auch gesagt...

    Das Waffengesetz definiert Waffen als Dinge, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit deutlich herabzusetzten...insbesondere Hieb- und Stosswaffen.
    Ein Kochmesser von Zwilling, WMF oder anderen ist zum Zubereiten von Nahrungsmitteln bestimmt, ein Teppichmesser zum Schneiden von Bodenbelägen. Nicht zur Nutzung als Waffe. Ein KM2000 von Eickhorn oder ein Col. Moschin von Extrema Ration ist als Kampfmesser konzipiert und erfüllt die Aspekte der Definition als Waffe. Genau wie ein Bajonett.
    Aber die Zeit wird es zeigen, ob bald Kaufhäuser in die Nachrichten kommen, weil sie in ihren Haushaltswarenabteilungen gegen das Waffengesetz verstossen.

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  • so . hab noch eben mal meinen safe für die zoraki 906 geknipst.

    hab ja schon lange keine mehr, aber nach dem neuen gesetz würde das gehen und man kann sie sogar angucken

    das war ne alte handkasse aus stahl. hab das fenster reingeflext und umgebaut.

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Das Waffengesetz definiert Waffen als Dinge, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit deutlich herabzusetzten...insbesondere Hieb- und Stosswaffen.

    Das Problem ist, daß schon die Definition unsinnig ist. Nehmen wir mal an, alle Küchenmesser wären sein 200 Jahren blau (Griff) und alle Kampfmesser rot. Ergo würde man alle Messer mit rotem Griff verbieten. Mit einem großen Küchenmesser kann man Jemanden genau so oder besser töten, als mit sehr vielen verbotenen kleinen Klappmesserchen, ... Damit lassen sich auch mehr und bessere, fiesere Techniken durchführen.

    Mit einem Topfdeckel könnte ich leichter jemanden töten als mit einer 13cm Messerklinge.
    Es wird rein nach dem Namen gegangen. Alleine der Name "Kampf"-Messer ist böse. "Koch"messer ist gut.

    Das Gefahrenpotential, ... eines Gegenstandes ist egal. Luftgewehr ist böse. Druckluft- oder Elektro-Nagelmaschiene ist gut. Beides verschießt "Projektile".

    Entscheidend ist der Mensch und der Wille, etwas böses zu tun. Ob Er das mit einem Knüppel oder mit einer Holzstatue macht, ist bedeutungslos. Das versteht halt keiner der Gesetzesschreiber.

    Und daher kann man statt dem verbotenen Messer einen "Entaster" mitnehmen. ;)

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Klar kann man alles als Waffe nutzen. Ich kann auch eine Waschmaschine aus dem zweiten Stock werfen um jemand zu treffen. Aber es gibt Dinge, die vom Hersteller als Waffe konzipiert wurde und solche, bei denen das nicht so ist.
    Der Hersteller hält ja den Zweck normalweise nicht geheim. Wäre zumindest für den Verkauf an die gedachte Zielgruppe wenig förderlich. Und wenn z.B.die Scheide eines Messers mit “Molle-kompatibel“ beworben wird, ist die Verwendung als Kochmesser wohl kaum der vorgesehene Zweck. Umgekehrt sind signalfarbene Griffe und leichte Reinigung nach Lebensmittelhygienemasstäben auch nicht die Anforderungen an Kampfmesser.
    Die gefährlichste Waffe, die oben drein noch frei zugänglich ist und von jeden täglich genutzt und sehr oft missbraucht wird, ist Sprache.
    Auf deren Konto gehen unzählige Opfer.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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