Waffengesetz - Änderung beschlossen

Es gibt 970 Antworten in diesem Thema, welches 192.543 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Februar 2018 um 20:41) ist von Old_Surehand.

  • Weiß einer was mit Airsoftwaffen unter 0,5J ist? Die sind ja eigentlich laut Gesetz nicht im WaffG erfasst (abgesehen von §42a da Anscheinswaffen).

    da reicht ein Anscheinstresor.

  • Nach Heutiger Aussage eines Mitarbeiters der Waffenbehörde, ist es nicht ausreichend einen Waffenschrank nach alten Gesetzlichen Regeln nur vor dem Erscheinungsdatum des neuen Waffengesetzes gekauft zu haben.
    Nur wenn der Schrank auch schon vor ab waffenrechtlich genutzt wurde, ist eine spätere
    Altbestandsregelung möglich.
    Als Beispiel „Langwaffenschrank mit innenliegenden B Fach“, ist mit Kurzwaffe der Behörde gemeldet, kann er später für Langwaffen weiter genutzt werden.
    Also wer denkt, gekauft ist gekauft, hat wohl leider schlechte Karten, so zumindest ist bei meiner Behörden Stelle die offizielle Dienstanweisung.
    Ich hoffe, ich habe jetzt nicht einigen den Abend ganz verdorben, bedankt euch beim Herrn Bundespräsident, der hat den Mist unterschrieben. Vielleicht sponsert er ja einigen einen Nuller Schrank, genug Kohle bekommt er ja.
    Zu seinen 18.900 Euro monatlich, hat er ja jeden Monat noch 6.500 Euro für Sonderausgaben zur Verfügung, da könnte er einige sponsern, als Übergangsregelung sozusagen.

  • Hat jemand sachdienliche Hinweise?

  • Nach Heutiger Aussage eines Mitarbeiters der Waffenbehörde, ist es nicht ausreichend einen Waffenschrank nach alten Gesetzlichen Regeln nur vor dem Erscheinungsdatum des neuen Waffengesetzes gekauft zu haben.

    Ja, das ist korrekt, das Gesetz spricht von "Weiternutzung" von Tresoren die bis zum 6.7.17 bereits genutzt wurden, es muss also vor dem Stichtag eine Waffe vorhanden gewesen sein die man in dem Tresor lagern kann.

  • Von einem Büchsenmacher aus dem Bekanntenkreis weiß ich, dass sich sehr
    viele noch kurz vor dem Stichtag ein Schrottgewehr gekauft haben, damit sie in
    Zukunft einen A Blechspind nutzen können.

  • moin.
    das ist kein schrottgewehr, das sind die neuen Bausätze nach EU waffengesetz.

    darf man sogar wieder an die wand hängen. bald gibt es das auch bei de augustini als 300 teile satz.... das wären dann heft 1-8 zusammen auf dem tisch....

    :D

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Ich denke so wörtlich muss man das nicht nehmen, es geht auch etwas weniger zerstörerisch.
    Als Beispiel:
    VOERE Einzellader
    Kategorie: Langwaffen - Einzellader
    Kaliber: .22lr
    Zustand: 6 - sehr starke Gebrauchsspuren
    10 ,- Euro


    Da kostet das eintragen auf Gelbe WBK mehr wie die Waffe.
    Aber ich denke man könnte sogar mit etwas Glück sogar noch etwas Spaß haben mit so einem Teil, und sogar die Scheibe treffen. Wenn auch nicht unbedingt in der Mitte.
    Wer ein klein wenig mehr ausgeben will oder kann, kaufte eher auf die schnelle eine JW15 oder Savage im Kal. .22. Die beginnen Neu schon unter 300 Euro.

  • So, jetzt mal bitte kurz und bündig da ich 2 Wochen weg war in 2 Sätzen für mich formuliert, ist es ausreichend meine SSW's + Co2 + Federdruck in einem Schrank, in diesem Fall einem Schrank im Schlafzimmer, abschließbar, aufzubewahren ? Das dumme ist nur, der Schrank hat 6 Türen, aber alle ein identisches Schloss, das heisst alle Schlüssel müssen weg und wenn ich eine Hose nebenan rausholen will muss ich erst den Schlüssel rauskramen.

    Munition, in dem Fall Knall/Abwehrkartuschen, Diabolos müssen aber gesondert aufbewahrt werden ?

    Keine der beschriebenen "Waffen" darf geladen sein ? Also auch nicht unterladen ?


    Gruß Michael

    Die Wichtigsten: FWB 300s, Walther LGU, Weihrauch HW95, Weihrauch HW30S, Diana 350 N-Tec Magnum, Diana P1000 Evo TH, GSG M11, Hämmerli AirMagnum 850, Weihrauch HW45 Silver Star, Diana LP8 Magnum Tactical, Zoraki HP-01, WLA, WLA Duke, diverses Co2 Geraffel und Heißgaser
    Status Quo, die Datenpflege der Signatur ist zu zeitintensiv :D

  • Aufbewahrung erlaubnisfreier Waffen und Munition

    Die Änderungen im Waffenrecht sehen nicht nur die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen vor. Wer heute erlaubnisfreie Waffen und Munition besitzt, hatte bislang keinebesonderen Aufbewahrungspflichten nach dem Waffengesetz. Sie müssen die freien Waffen nur vor dem Zugang von Minderjährigen schützen. Erlaubnisfreie Waffen sind beispielsweise Luftgewehre,CO2-Pistolen, Schreckschusswaffen, Airsoft ab 0,5 Joule oder Paintball-Markierer. Im Prinzip alle Waffen, die zwar in das Waffengesetz fallen, aber ab 18 Jahren frei erworben werden können. In der beschlossenen Neuregelung des Bundestags zum Waffenrecht müssen diese Waffen nun ebenso weggesperrt werden.

    Sie haben richtig gelesen: Erlaubnisfreie Waffen oder Munition müssen in einem verschlossenenBehältnis aufbewahrt werden! Es ist kein Waffenschrank oder Tresor nötig, ein Kleiderschrank oder eine Kommode mit normalem Schloss genügt. Eine günstige Alternative für ein Luftgewehr wäre auch einFutteral mit Vorhängeschloss. Das ist tatsächlich eine gravierende Änderung, die einige Waffenbesitzer betrifft. Wer bei einer Kontrolle erwischt wird und die Pflicht zur Aufbewahrung nicht einhält, handelt sich in naher Zukunft eine Ordnungswidrigkeit nach der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (§34 Nr. 12 in Verbindung mit § 13 Absatz 2 Nr. 1 AWaffV) ein.

    Quelle : all4shooters.com

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Die fallen nicht unter den Begriff Munition.

    Jedenfalls derzeit nicht ...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.