heul doch wegen abgeschloßenen behältnis, nur hast du dann keine tränen mehr wenn die nächsten Salami schnitten kommen.
Waffengesetz - Änderung beschlossen
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Famas -
29. Mai 2017 um 10:29 -
Geschlossen
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Menno, ich hab den Thread hier abboniert falls mal was wichtiges zu den Gesetzen verkündet wird, statt dessen gibts hier nur Kindergarten-Hickhack.
Könnt ihr das nicht per PN machen? -
Genau.
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Weiß einer was mit Airsoftwaffen unter 0,5J ist? Die sind ja eigentlich laut Gesetz nicht im WaffG erfasst (abgesehen von §42a da Anscheinswaffen).
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Weiß einer was mit Airsoftwaffen unter 0,5J ist? Die sind ja eigentlich laut Gesetz nicht im WaffG erfasst (abgesehen von §42a da Anscheinswaffen).
da reicht ein Anscheinstresor.
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Nach Heutiger Aussage eines Mitarbeiters der Waffenbehörde, ist es nicht ausreichend einen Waffenschrank nach alten Gesetzlichen Regeln nur vor dem Erscheinungsdatum des neuen Waffengesetzes gekauft zu haben.
Nur wenn der Schrank auch schon vor ab waffenrechtlich genutzt wurde, ist eine spätere
Altbestandsregelung möglich.
Als Beispiel „Langwaffenschrank mit innenliegenden B Fach“, ist mit Kurzwaffe der Behörde gemeldet, kann er später für Langwaffen weiter genutzt werden.
Also wer denkt, gekauft ist gekauft, hat wohl leider schlechte Karten, so zumindest ist bei meiner Behörden Stelle die offizielle Dienstanweisung.
Ich hoffe, ich habe jetzt nicht einigen den Abend ganz verdorben, bedankt euch beim Herrn Bundespräsident, der hat den Mist unterschrieben. Vielleicht sponsert er ja einigen einen Nuller Schrank, genug Kohle bekommt er ja.
Zu seinen 18.900 Euro monatlich, hat er ja jeden Monat noch 6.500 Euro für Sonderausgaben zur Verfügung, da könnte er einige sponsern, als Übergangsregelung sozusagen. -
So,
wie verhält es sich nun mit Armbrüsten und Dekowaffen (unbrauchbar gemachte Schusswaffen)?
Meine Auffassung:
Armbrüste verschlossen, da den Waffen gleichgestellt.
Aber Dekos?Hier ...
http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Dow…icationFile&v=4
....steht jedoch unter Punkt 3. b) :
"Eine unbrauchbar gemachte Waffe ist daher keine Waffe im waffen-rechtlichen Sinne mehr."Unscharf definiert?
PS: theoretisch müssten ja auch alle anderen "Waffen" verschlossen werden, wie Bajonette etc., denn es ist die Rede von Waffen nicht Schusswaffen:
Neues Gesetz:
(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese
ungeladen und unter Beachtung der folgenden
Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Be-
schränkungen aufzubewahren:1. mindestens in einem verschlossenen Behält-
nis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von
der Erlaubnispflicht freigestellt isHat jemand sachdienliche Hinweise?
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Nach langen suchen endlich einen passenden Waffenschrank für meine CO2-Lupis gefunden!
http://www.ikea.com/de/de/catalog/…3171/#/60363173Endlich online verfügbar aber die Lieferung per Spedition kostet mal eben 30€ extra. Nützt ja nix...
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Für meine Armbrüste habe ich eine kostengünstige Lösung gefunden :
https://www.amazon.de/gp/product/B01…0?ie=UTF8&psc=1
Habe 6 Stück gebraucht -
Nach Heutiger Aussage eines Mitarbeiters der Waffenbehörde, ist es nicht ausreichend einen Waffenschrank nach alten Gesetzlichen Regeln nur vor dem Erscheinungsdatum des neuen Waffengesetzes gekauft zu haben.
Ja, das ist korrekt, das Gesetz spricht von "Weiternutzung" von Tresoren die bis zum 6.7.17 bereits genutzt wurden, es muss also vor dem Stichtag eine Waffe vorhanden gewesen sein die man in dem Tresor lagern kann.
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Von einem Büchsenmacher aus dem Bekanntenkreis weiß ich, dass sich sehr
viele noch kurz vor dem Stichtag ein Schrottgewehr gekauft haben, damit sie in
Zukunft einen A Blechspind nutzen können. -
Was ist ein "Schrottgewehr"?
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Was ist ein "Schrottgewehr"?
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moin.
das ist kein schrottgewehr, das sind die neuen Bausätze nach EU waffengesetz.darf man sogar wieder an die wand hängen. bald gibt es das auch bei de augustini als 300 teile satz.... das wären dann heft 1-8 zusammen auf dem tisch....
gruß edwin
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Ich denke so wörtlich muss man das nicht nehmen, es geht auch etwas weniger zerstörerisch.
Als Beispiel:
VOERE Einzellader
Kategorie: Langwaffen - Einzellader
Kaliber: .22lr
Zustand: 6 - sehr starke Gebrauchsspuren
10 ,- Euro
Da kostet das eintragen auf Gelbe WBK mehr wie die Waffe.
Aber ich denke man könnte sogar mit etwas Glück sogar noch etwas Spaß haben mit so einem Teil, und sogar die Scheibe treffen. Wenn auch nicht unbedingt in der Mitte.
Wer ein klein wenig mehr ausgeben will oder kann, kaufte eher auf die schnelle eine JW15 oder Savage im Kal. .22. Die beginnen Neu schon unter 300 Euro. -
So, jetzt mal bitte kurz und bündig da ich 2 Wochen weg war in 2 Sätzen für mich formuliert, ist es ausreichend meine SSW's + Co2 + Federdruck in einem Schrank, in diesem Fall einem Schrank im Schlafzimmer, abschließbar, aufzubewahren ? Das dumme ist nur, der Schrank hat 6 Türen, aber alle ein identisches Schloss, das heisst alle Schlüssel müssen weg und wenn ich eine Hose nebenan rausholen will muss ich erst den Schlüssel rauskramen.
Munition, in dem Fall Knall/Abwehrkartuschen, Diabolos müssen aber gesondert aufbewahrt werden ?
Keine der beschriebenen "Waffen" darf geladen sein ? Also auch nicht unterladen ?
Gruß Michael
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Aufbewahrung erlaubnisfreier Waffen und Munition
Die Änderungen im Waffenrecht sehen nicht nur die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen vor. Wer heute erlaubnisfreie Waffen und Munition besitzt, hatte bislang keinebesonderen Aufbewahrungspflichten nach dem Waffengesetz. Sie müssen die freien Waffen nur vor dem Zugang von Minderjährigen schützen. Erlaubnisfreie Waffen sind beispielsweise Luftgewehre,CO2-Pistolen, Schreckschusswaffen, Airsoft ab 0,5 Joule oder Paintball-Markierer. Im Prinzip alle Waffen, die zwar in das Waffengesetz fallen, aber ab 18 Jahren frei erworben werden können. In der beschlossenen Neuregelung des Bundestags zum Waffenrecht müssen diese Waffen nun ebenso weggesperrt werden.
Sie haben richtig gelesen: Erlaubnisfreie Waffen oder Munition müssen in einem verschlossenenBehältnis aufbewahrt werden! Es ist kein Waffenschrank oder Tresor nötig, ein Kleiderschrank oder eine Kommode mit normalem Schloss genügt. Eine günstige Alternative für ein Luftgewehr wäre auch einFutteral mit Vorhängeschloss. Das ist tatsächlich eine gravierende Änderung, die einige Waffenbesitzer betrifft. Wer bei einer Kontrolle erwischt wird und die Pflicht zur Aufbewahrung nicht einhält, handelt sich in naher Zukunft eine Ordnungswidrigkeit nach der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (§34 Nr. 12 in Verbindung mit § 13 Absatz 2 Nr. 1 AWaffV) ein.Quelle : all4shooters.com
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Und wie sieht es mit den Diabolos, Punktkugeln und wie die alle heissen, aus?
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Die fallen nicht unter den Begriff Munition.
Jedenfalls derzeit nicht ...
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Die Diabolos nicht verkehrt herum schießen. Sie sind dann ein verbotenes Hohlspitzgeschoss.
SCNR -