Waffengesetz - Änderung beschlossen

Es gibt 970 Antworten in diesem Thema, welches 191.398 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Februar 2018 um 20:41) ist von Old_Surehand.

  • moin. ich glaub , mir wird das zu viel mit den ganzen bedingungen.


    da wewrd ich jetzt lieber mein eh nicht museumsreifen ganz alten dianas dann verkaufen.

    dann ist der fall gegessen.

    gruß edwin

    INVICTUS

  • So ist das hier in DE mit dem ganzen Rechtswirrwarr leider.

    Mal ehrlich, wer blickt denn noch durch das ganze durch?!

    Zum Teil nicht mal die Behörden selbst.

    Luftgewehre: Weihrauch HW35 :F: , Weihrauch HW50 :F: , Weihrauch HW100 :F: , Gamo Mod.68
    SSW´s: Browning GPDA 8, Reck Miami Mod.92 F, Röhm RG96 - Match, Röhm RG99, Vektor CP1, Walther P99

  • moin. ich glaub , mir wird das zu viel mit den ganzen bedingungen.


    da wewrd ich jetzt lieber mein eh nicht museumsreifen ganz alten dianas dann verkaufen.

    dann ist der fall gegessen.

    gruß edwin

    Das ist genau das, was der Gesetzgeber damit erreichen wollte. Kannst sie auch jederzeit in einem verschlossenen Behältnis zur nächsten Polizeidienststelle bringen, damit sie der Vernichtung zugeführt wird.
    Und schon ist die Welt wieder ein wenig sicherer.

  • moin. ich glaub , mir wird das zu viel mit den ganzen bedingungen.


    da wewrd ich jetzt lieber mein eh nicht museumsreifen ganz alten dianas dann verkaufen.

    dann ist der fall gegessen.

    Nun schmeiss mal nicht gleich das Kanickel ins Feld. Nur weil die Krawatten angst vor dem eigenen Volk haben gebe ich doch nicht gleich mein Hobby auf.

    Da die rechtliche Lage so undurchsichtig ist, gehe ich zur Sicherheit vom schlimmsten Fall aus und die Gewehre kommen eben in einen Schrank. Die Kurzwaffen haben eh schon alle einen eigenen Koffer.

    Die müssen sich schon was besseres ausdenken um mir das Schießen zu vermiesen. ;)

  • Also müssen wir erst gegen ein Gesetz verstoßen um zu erfahren was wir falsch gemacht haben

    Jein,
    im Zweifel bleibt es beim "In dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten)

  • Aber gleichzeitig heißt es Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Du bist ja nicht unwissend, der Gesetzestext gibt Dir als F-Waffen-Besitzer bloß keine exakten Vorgaben.
    Also kannst Du Dich nur nach bestem Wissen und Gewissen um die Einhaltung bemühen.

  • Der Hinweis, das das Betretungsrecht zur Kontrolle (weiterhin) nur für EWB-Waffen genannt ist, ist ebensowenig für die Sonderlinge. Wer .....

    befindet sich im Straftatsbereich.


    Das ist mir ein bisschen zu oberflächlich. Ich denke, du meinst damit, dass man die Aufbewahrung in einem verschlossenen Behältnis nicht einfach beiseite wischen sollte, "weil das ja eh keiner überprüfen darf". Das sehe ich genauso.

    Aber es gibt da schon einen sehr großen graduellen Unterschied zu den scharfen Waffen. Deren Aufbewahrung darf von der Behörde ja laut Waffengesetz anlasslos überprüft werden (§36).

    Um bei einem Besitzer nur freier Waffen die Aufbewahrung zu überprüfen, gelten die Anforderungen an eine Haussuchung. Also muss erstmal Gefahr im Verzug sein oder ein Durchsuchungsbeschluss (sprich ein konkreter Verdacht) vorliegen. Und "Gefahr im Verzug" kann sich die Polizei auch nicht mehr so leicht aus dem Ärmel ziehen wie früher.

  • Um bei einem Besitzer nur freier Waffen die Aufbewahrung zu überprüfen, gelten die Anforderungen an eine Haussuchung. Also muss erstmal Gefahr im Verzug sein oder ein Durchsuchungsbeschluss (sprich ein konkreter Verdacht) vorliegen. Und "Gefahr im Verzug" kann sich die Polizei auch nicht mehr so leicht aus dem Ärmel ziehen wie früher.

    Und da wird für den Ordnungsdienst die Luft sehr sehr dünn. Den die Waffenschrankkontrolle wird durch den Ordnungsdienst durch geführt. Das sind nicht alles Beamte.

  • Hallo
    Muss ich irgendwelche Kontrolleure jederzeit in mein Haus lassen?
    Siehe Polizei nur mit richterlichen Durchsuchungsbefehl!

    vg

  • Wenn du eine WBK hast, musst du die Behörde die Aufbewahrung prüfen lassen, allerdings nicht jederzeit. Du kannst schon sagen, dass es gerade sehr ungünstig ist und sie später wiederkommen sollen.

    Wenn du keine WBK hast und nur freie Waffen, wie gesagt, dann geht die Unverletzlichkeit der Wohnung erstmal vor. Die allerdings ja in Deutschland nicht besonders hoch geschätzt wird, es reicht, dass Tatsachen den Verdacht einer Straftat rechtfertigen oder so ähnlich.

  • Zwar soll es einen Bestandsschutz geben, aber der bezieht sich nur auf Waffenbesitzer, die bereits bis zur Gültigkeit A bzw. B-Schränke bereits im Besitz haben. Wenn du bereits erlaubnispflichtige Waffen mit einem (alten) Schrank besitzt und plant noch eine schnelle Anschaffung eines zusätzlichen Schrankes, wäre das auch anzuraten.

    Da wird es (meiner Meinung nach) in nächster Zeit noch einiges an Verwirrung und "merkwürdigen" Umsetzungen der verschiedenen Erlaubnis-Behörden geben.
    Meine Behörde geht im Moment davon aus das der Bestandsschutz nur für die Aufbewahrung der vorhandenen Waffen gilt, aber jede neu erworbene Waffe nach dem neuen Recht gelagert werden muss.
    Demnach also nicht alte A/B Tresore vollgekauft werden dürfen, der Bestandsschutz bezieht sich quasi nur auf die Kombination von vorhanden Waffen und Tresoren.

    So jedenfalls die aktuelle Aussage meiner Behörde, wie gesagt man darf gespannt sein wie das die ein oder andere Behörde sieht, bis es da eine wirklich einheitliche Regelung gibt, evtl.per Waff.VwV.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Muss das Gesetz nicht erst nicht noch durch den Bundesrat bevor es endgültig gillt ??

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Das ist doch alles schon passiert. Alle Instanen sind passiert, das Gesetz ist vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Und seit 06.07.2017 gültig.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Meine Behörde geht im Moment davon aus das der Bestandsschutz nur für die Aufbewahrung der vorhandenen Waffen gilt, aber jede neu erworbene Waffe nach dem neuen Recht gelagert werden muss.
    Demnach also nicht alte A/B Tresore vollgekauft werden dürfen, der Bestandsschutz bezieht sich quasi nur auf die Kombination von vorhanden Waffen und Tresoren.

    Wie man das aus dem tatsächlichen Gesetzestext herauslesen kann ist mir allerdings schleierhaft.
    Selbst Juristen lesen da nur "die Nutzung von Waffenschränken als Waffenschränke".

  • Wenn du eine WBK hast, musst du die Behörde die Aufbewahrung prüfen lassen, allerdings nicht jederzeit. Du kannst schon sagen, dass es gerade sehr ungünstig ist und sie später wiederkommen sollen.

    Wenn du keine WBK hast und nur freie Waffen, wie gesagt, dann geht die Unverletzlichkeit der Wohnung erstmal vor. Die allerdings ja in Deutschland nicht besonders hoch geschätzt wird, es reicht, dass Tatsachen den Verdacht einer Straftat rechtfertigen oder so ähnlich.

    Selbst wenn die WBK Waffen kontrolliert werden, jucken sich die Kontrolöre nicht für freie Waffen, sollange die nicht sichtbar rumliegen. Was in einem Schrank steht oder in einem anderen Zimmer liegt geht die nix an.

  • moin.gesagt getan-1 luftgewehr ist grad verkauft schon.
    der rest geht nächste woche rein.

    aus die maus

    gruß edwin

    Vorbildlich, du bist ein sehr gehorsamer Bürger.

    <3 Fühl dich von der Angie gedrück <3

    Keine Sxu interressiert es wie die Dinger gelagert sind und kein Schwein wird das je kontrollieren. Falls es doch mal zu Unstimmigkeiten kommt, wird man aufgefordert die Sache richtig zustellen. Das läuft bei den WBK Waffen so.