Waffengesetz - Änderung beschlossen

Es gibt 970 Antworten in diesem Thema, welches 190.570 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Februar 2018 um 20:41) ist von Old_Surehand.

  • moin. ein tier ist und bleibt ein tier.egal wie auch immer man das erzieht.

    auch der friedlichste rottweiler hat schon mal unter umständen seine besitzer überrascht.

    natürlich kann man das friuedlich erziehen, aber , vermenschlichen oder sich drauf verlassen würd ich mich nie.

    man muß schon die eigenschaften eines tieres gut kennen und seine verhaltensarten, damit ein tierbesitz sinnvoll ist.
    wenn hunde reine pflanzenfresser wären, wäre es sicher viel einfacher, das nicht irgendwann der jagdinstinkt mal durchscheint.

    ich wurd viermal gebissen. einmal war es ein schäferhund der mich auf dem moped anfiel und sich im bein verbiß. der hatte angst einfach und war überfordert.

    ein andrer schäferhund ht mich in den oberschenkel gebissen bei ner fete. den hatte ich noch 10 minujten vorher gestreichelt und fleisch gegeben.
    während ich genäht wurde kamen weiteren fetengäste nach zum nähen.
    hinterher stellt sich raus , der hund hatte nen tumor im kopp der sicxh ab und zu gemeldet hat.

    dann bin ich um 14,50 mal auf eingrundstück gegangen , obwohl 15 uhr veranschlagt waren. da haben mich 2 kampfdackel zetfleischt und als tream mir immer in das standbein gebissen bis ich zu boden ging. die waren als wachhund abgerichtet und nicht im zwinger.

    das ist über 20 jahre her und alles im grunde ausnahmesitutationen.
    da liefen damala auch kaputte typen mit schlecht erzogenen kampfhunden rum.

    heute hab ich keine angst und spiel öfter mit dem terrier der nachbarin, der schläft sogar auf dem sofa neben mir. der ist halt erzogen

    nur darf er nie von der leine weil es ein jagdhund ist. der geht dann ab , jagen.

    die hunde und deren besitzer und die erziehung haben sich sehr doll verbessert.
    da hab ich keine angst mehr .

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Aber zeit gleich dafür das jeder ein Raubtier als Haustier haben darf (Hund) nenne ich dan inkonsequent und verlogen.

    Deine Argumentation hat was vom St. Floriansprinzip,
    Heiliger Sankt Florian / Verschon’ mein Haus / Zünd’ and’re an!

  • Moin,
    Um mal wieder zum Thema zu kommen, wie sieht das mit der Anschaffung eines Waffenschranks während der jetzt noch laufenden Übergangszeit aus.
    Ich besitze lediglich WBK-freie Luftdruck und SSW plane jedoch den Beitritt in einem Schützenverein.
    Ist bei jetzigem Kauf die Nutzung des A oder B-Klasse Waffenschranks möglich wenn in 1-2 Jahren die Zuteilung der WBK erfolgen sollte.
    Danke für eure Mithilfe.
    Grüsse Luftpuster66

  • Ich besitze lediglich WBK-freie Luftdruck und SSW plane jedoch den Beitritt in einem Schützenverein.
    Ist bei jetzigem Kauf die Nutzung des A oder B-Klasse Waffenschranks möglich wenn in 1-2 Jahren die Zuteilung der WBK erfolgen sollte.

    Zwar soll es einen Bestandsschutz geben, aber der bezieht sich nur auf Waffenbesitzer, die bereits bis zur Gültigkeit A bzw. B-Schränke bereits im Besitz haben. Wenn du bereits erlaubnispflichtige Waffen mit einem (alten) Schrank besitzt und plant noch eine schnelle Anschaffung eines zusätzlichen Schrankes, wäre das auch anzuraten. Aber in deinem Fall dürfte der Bestandsschutz nicht gelten. Auch deswegen, weil du noch nicht als Waffenbesitzer registriert bist und dort keine Unterlagen hast, wo man eine entsprechende Meldung hinterlegen könnte. Denn inzwischen gibt es die Empfehlung, wegen der Besitzstandwahrung seine Schränke anzumelden.
    Siehe: http://www.jawina.de/musterbrief-be…nke-beantragen/

  • Danke für die Erklärung Floppyk,
    Habe mir sowas schon gedacht, dann habe ich zumindest die höhere Sicherheitsstufe wenn es soweit ist, Geld kostet der Spass sowieso, alternativ ist eine Lagerung im SV möglich soweit ich weiss.
    Schönen Sonntag noch :thumbup:

  • alternativ ist eine Lagerung im SV möglich soweit ich weiss.

    Auch das ist falsch. Das ist nur temporär möglich, zudem es nicht im Sinne des SV sein kann, die Waffen der Mitglieder dauerhaft dort zu lagern. Außerdem sind viele Schützenheime eigenständige und nicht dauerhaft bewohnte Häuser, die ohne gesonderte Ausnahme keine Kurzwaffen und nur wenige Langwaffen lagern dürfen.
    Es dürfte etwas tröstlich sein, dass wohl nun vermehrt Waffenschränke der Klasse "0" zu besseren Preisen auf dem Markt kommen werden. Leider haben Wohnungsinhaber in hohen Stockwerken ein besonderes Problem, weil diese Dinger auch besonders schwer sind. Mein Schrank wiegt leer 280 Kg! Möglich ist aber der getrennte Transport von Korpus und Tür.

  • Ja. Das liegt daran, dass ab der Klasse 0 der Hohlraum zwischen den beiden Stahlwandungen des Korpus mit einem betonähnlichen Material ausgefüllt ist. Ich gehe davon aus, dass es künftig kaum einen Langwaffenschrank unter 180 Kg geben wird und wenn, dann auch nur für 3 Einstellplätze. Ich habe bislang noch keinen 0 Schrank mit wenigen Einstellplätzen gesehen. Aber das wird wohl nun auf dem Markt kommen.

  • Da frag ich mich wo bei dieser Änderung der Sinn liegt. A oder 0, ist jemals ein Fall bekannt geworden wo ein Waffenschrank geknackt oder komplett geklaut wurde ? Hab ich noch nie was von gehört.

    freischütz

  • Alles Schwachsinn.
    Wenn bei mir einer an die Schränke kommt, hat er hart gearbeitet und sich das auch verdient.
    Es ist irreal zu glauben, dass jemand meinen Schrank knackt.
    Abfangen wenn man vom Schießen kommt ist viel einfacher.
    Du kannst in meinem Haus nicht stundenlang ungestört einbrechen.
    Die neuen Gesetze dienen nicht der Sicherheit sondern nur dazu, von weiteren Waffenkäufen abzusehen.

  • ist jemals ein Fall bekannt geworden wo ein Waffenschrank geknackt oder komplett geklaut wurde ?

    Einmal wurde ein Waffenschrank geklaut.

    Einmal wurde ein Waffenbesitzer gefoltert und ermordet.
    Das Haus wurde angezündet.
    Ein paar Waffen wurden gestohlen. Weiss nicht ob sie den Täter haben, aber die
    Auswahl der geraubten Waffen war einem Pennälertraum entsprungen. Die wirklich
    wertvollen und interessanten Waffen blieben zurück.
    Der Dieb hatte zum Beispiel eine Maschinenpistole mitgenommen die natürlich nur
    Einzelschuss hatte, und ich glaube eine Winchester und einen Westernrevolver.

    Das ist das Problem.
    Früher hat man die Tresore geknackt. Heute foltert man die Eigentümer. Egal ob
    Waffentresor oder Werttresor.

  • Im Grunde sind wir ja alle dumm.
    Wir präsentieren hier in diesem Forum, was wir Zuhause haben.
    Im Internet sind unter meinem Klarnamen Ergebnislisten und sogenannte Ewigenlisten zu finden.
    Im Grunde kann man sich dort bei fast jedem Schützen heraussuchen was man braucht.
    Andererseits ist das auch wohl zu kompliziert, sonst würde derartiges wohl öfters passieren.
    bei einem Waffenbesitzer einzubrechen ist manchmal keine so gute Idee.
    Die Bundeswehr hat mir gezeigt wie man sich verteidigt und ein Einbruch ist immer eine Ausnahmesituation.
    Viele ist bei mir Transpondergesichert.
    Ich laufe demnach fast so schnell durchs Haus als wenn die Türen unverschlossen sind.
    Ein Nachteil für Einbrecher da alles zudem Alarmgesichert ist.
    Eine Sabotage führt zum Ausfall der Anlage und du kannst nicht aufbohren da keine Schlösser da sind.
    Deshalb ist das bei mir schwierig überhaupt erst an die Tresore zu gelangen.
    ....und ich arbeite selbständig an Verbesserungen.
    Gut ist eine Sicherung, wenn der Erbauer diese selbst nicht knacken kann.
    Das ist bei mir bewusst der Fall.

  • HOPPLA! ich hatte gehofft, das wäre ein guter "Verkaufstrick", als ich gerade meine Emails checkte und von Frankonia auf die Änderungen im WaffG und die damit verbundenen Aufbewahrungspflichten hingewiesen wurde...

    Fördermitglied des VDB.

  • meine Emails checkte und von Frankonia auf die Änderungen im WaffG und die damit verbundenen Aufbewahrungspflichten hingewiesen wurde...

    :P wollte die Mail schon gepostet haben...gleich Waffenschränke an zu bieten ist schon echt echt sportlich ;)

  • Hallo Luftpuste 66

    mir geht es wie dir – ich habe noch keine WBK und hatte die gleiche Frage.

    Da ich mich mit sowas nicht auskenne, habe ich eine befreundete Rechtsanwältin gebeten sich die Sache mit dem Besitzstand anzuschauen. Ihre Einschätzung war eindeutig, dass Besitzer von A- und B-Schränke die auch weiterhin nutzen können, auch zur erstmaligen Aufbewahrung genehmigungspflichtiger Waffen.
    Nach ihrer Einschätzung geht es im Wortlaut des Gesetzentwurfes nicht darum, dass die Besitzer der Schränke am Stichtag eine WBK haben müssen, sondern dass sie die Schränke haben müssen. Und es wird auch nicht erwähnt, dass diese schon vorher zur Aufbewahrung von WBK-pflichtigen Schusswaffen genutzt werden mussten.

    Auf der anderen Seite finden sich viele Kommentare im Internet, wo mehr oder weniger sachkundige Leute eine andere Einschätzung äußern.
    Also hab ich mal unsere Waffenbehörde angeschrieben und die Leute gefragt.
    Und die wissen es auch noch nicht. Zwar wurde mir empfohlen einen 0-Schrank zu kaufen, weil das besser und sicherer ist, aber sie haben nicht gesagt dass ich das müsste.

    Und weil ich die Investition leicht verschmerzen kann, hab ich einfach mal einen gebrauchten A-Schrank und zwei gebrauchte B-Möbeltresore gekauft. Alles sauber mit Kaufvertrag.

    Wenn es nicht klappt, dann verkaufe ich die Dinger wieder mit Verlust. Wenn es klappt, dann erspare ich mir den Stahlklotz im Keller.

  • Bzgl. der Mail von Frank und Monika:

    Die alten Dinger müssen dringend weg, die sind ja bald
    nicht mehr zulässig...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.