Anzeige wegen SSW-Verkauf ohne Alter zu überprüfen???

Es gibt 70 Antworten in diesem Thema, welches 9.105 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Januar 2017 um 18:45) ist von gilmore.

  • Der M.M. ist nicht die selbe Person, die mir den aufgebohrten EGR66 bei Egun verkaufen wollte. Ich denke auch nicht, dass es die selben Waffen sind. Die bei Egun sah bis auf diese Bohrungen sehr gut aus und hatte keine originalen Erma-Griffschalen! Die bei Dhd scheint ja nach der Beschreibung insgesamt ziemlich runtergerockt zu sein, dafür aber mit originalem Griff.

  • Was mir nicht so ganz klar ist:

    Wieso willst Du ihn wegen Überlassens ohne Altersüberprüfung drankriegen ? Dran wäre er nicht wegen der fehlenden Überprüfung, sondern nur, wenn Du unter 18 wärst.

    Hier dürfte wohl eher die eventuelle nicht- :ptb: Eigenschaft im Vordergrund stehen.

  • Sorry, ab jetzt um das Verfahren ohne weiteren Probleme einzuleiten werde ich mich nicht mehr dazu äußern. Danke für Eure Vorschläge und Tipps!

    Dir noch zK:
    Falls es sich um denselben Anbieter handelt...ich habe das zitierte Angebot heute auf eine Suchanzeige erhalten.

  • Haha, versucht er sie nochmal zu verkaufen? Dann scheint er davon auszugehen, dass er sie zurücknehmen muss bzw. hat vor sie zurückzunehmen...

  • bau die trommel aus, zersäge sie und schreib mir ne PN, ich hab hier noch ne trommel rumliegen, hat zwar ein paar macken, aber die stören beim schiessen ja nicht.

    Grüßle Torro

  • Davon reden wir ja die ganze Zeit.
    Die Frage ist wie man nun die Kuh vom Eis bekommt.
    Die Idee die Trommel zu zersägen finde ich gar nicht so schlecht.
    Trommel zur Polizei bringen ist ja mein Vorschlag, aber manch einer hat wohl schon erlebt, dass das auf ein Ermittlungsverfahren hinauslaufen kann.
    So ein Ermittlungsverfahren hat man allerdings zu 100% an der Backe, wenn man Anzeige bei der Polizei gegen den Verkäufer erstattet- deshalb würde ich davon dringend abraten.

  • So ein Ermittlungsverfahren hat man allerdings zu 100% an der Backe, wenn man Anzeige bei der Polizei gegen den Verkäufer erstattet- deshalb würde ich davon dringend abraten.

    Dafür würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen... denke mal eher Polizeibeamte wollte die Sache schnell und unkompliziert vom Tisch haben, daher die Warnung mit dem Verfahren gegen dich.
    Kein Mensch kann was dafür, wenn er einen legalen Artikel bestellt der unwissentlich modifiziert wurde. Also Kaufbelege, eMailverkehr und Screenshots aufbewahren. Polizei informieren und fragen ob sie die Waffe abholen oder man sie selbst vorbei bringen kann. Verkäufer hat ja schon zugegeben, dass die Trommel schon bei ihm so aussah indem er sagte, er dachte es sei normal. Kann also keiner dem Käufer bezichtigen es selbst gemacht zu haben. Warum auch sollte er dann zur Polizei gehen? Meiner Meinung nach stünde einer Anzeige nichts im Wege.

  • PTB erloschen demnach könnte das ganz schön Probleme bereiten.
    ....oder sehe ich das falsch?

    Das siehst Du wohl ziemlich richtig!

    Die Idee die Trommel zu zersägen finde ich gar nicht so schlecht.

    Naiver Mumpitz! Wenn man das WaffG. richtig liest, ist eine Unbrauchbarmachung auch keine Jedermanns-Aktion.

    Trommel zur Polizei bringen ist ja mein Vorschlag, aber manch einer hat wohl schon erlebt, dass das auf ein Ermittlungsverfahren hinauslaufen kann.
    So ein Ermittlungsverfahren hat man allerdings zu 100% an der Backe, wenn man Anzeige bei der Polizei gegen den Verkäufer erstattet- deshalb würde ich davon dringend abraten.

    Nur einzelne Teile ab zu liefern, heisst aber auch schlafende Hunde wecken, das bringt dann mehr Fragen als Antworten.
    Besser ist gerade gehen. Polizei über die angefallene Sache informieren und weiteren Ablauf abstimmen.
    Ein Ermittlungsverfahren bedeutet ja zunächst nur Fragen zu beantworten. Hat man alles sauber dokumentiert und sich selbst nichts vorzuwerfen (ausser der eigenen Dummheit das gekauft zu haben) kann einem selbst kaum etwas passieren. Der offene Umgang mit der Problematik wird einem immer zu Gute gehalten. Mit dem Verlust des Kaufpreises ist man ja auch schon gut gestraft. oder?

  • Ich habe wie beschrieben in meinem Fall meine aufgebohrt erhaltene Waffe zur Polizei gebracht und damit bin ich gut gefahren.
    Gibt immer eine Menge Leute, die in der Theorie alles besser wissen..."habe gehört und gesehen..."
    Macht ihr mal :thumbup:
    Verabschiede mich dann auch mal aus diesem Thread.

    Einmal editiert, zuletzt von Kai78 (18. Januar 2017 um 23:22)

  • @ Oldcrow

    Die WaffVwV beschäftigt sich mit dem Thema Zerstörung und definiertiert diese nicht als Bearbeitung erlaubnispflichtiger Teile.
    Floppy hatte hier mal etwas dazu geschrieben.

    Unbrauchbarmachung einer Waffe

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Dafür würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen... denke mal eher Polizeibeamte wollte die Sache schnell und unkompliziert vom Tisch haben, daher die Warnung mit dem Verfahren gegen dich.

    Das sehe ich genauso.

    Wenn man das WaffG. richtig liest, ist eine Unbrauchbarmachung auch keine Jedermanns-Aktion.

    Zerstören ist ausdrücklich erlaubt.
    Unbrauchbarmachen ist zu unspezifisch, das wäre auch
    ein Umbau auf Deko - der ist erlaubnispflichtig.

    Ich habe wie beschrieben in meinem Fall meine aufgebohrt erhaltene Waffe zur Polizei gebracht und damit bin ich gut gefahren.
    Gibt immer eine Menge Leute, die in der Theorie alles besser wissen..."

    Glück gehabt. Andere hatten nicht so viel Glück und eine
    empfindliche Geldstrafe an der Backe. In Echt, nicht nur
    in der Theorie.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Haha, die Welt ist klein... Der Käufer war ICH...

    ach Duuu warst das ... :D (ja, in der Tat, kleine Welt ... ;):D )

    dann wissen wir jetzt ja auch endlich mal, wie das genau weitergegangen ist, was im "Witzige egun-Angebote"-Thread auf Seite 179 behandelt wurde ... :D :

    Witzige Angebote bei egun

    und der freundliche egunner :

    Mich hatte damals direkt nach dem Kauf ein freundlicher Eguner auf die Trommelbohrungen hingewiesen

    war demnach Ritztec ! :thumbup:


    Der M.M. ist nicht die selbe Person, die mir den aufgebohrten EGR66 bei Egun verkaufen wollte. Ich denke auch nicht, dass es die selben Waffen sind.

    ah so ... weil der egun-Anbieter ebenfalls aus "NRW" war (wie Mönchengladbach), es um dasselbe Modell und die selbe "Bearbeitung" ging, dachte ich schon ...

    edit : und diese Befürchtung vom letzten Oktober ist Dir ja dann glücklicherweise auch erspart geblieben :

    (der "glückliche" neue Besitzer kann uns dann tatsächlich bald "aus dem Knast" eine Postkarte schicken :-D)

    Einmal editiert, zuletzt von kai (19. Januar 2017 um 00:40)

  • Was mir nicht so ganz klar ist:

    Wieso willst Du ihn wegen Überlassens ohne Altersüberprüfung drankriegen ? Dran wäre er nicht wegen der fehlenden Überprüfung, sondern nur, wenn Du unter 18 wärst.

    Hier dürfte wohl eher die eventuelle nicht- :ptb: Eigenschaft im Vordergrund stehen.

    Jipp. Sehe ich ich so.

    Threadtitel passt überhaupt nicht zum Problem.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Geht es hier um einen kleinen Knallplättchen Revolver oder um ein funktionsfähiges MG 42 ?
    Trommel vernichten, andere besorgen und gut ist es, ohne ein großes Tam Tam in der Bild Zeitung zu starten. Warum sehen manche Leute alles so kompliziert ? !

    freischütz

  • Habe gerade mal mitgelesen obwohl ich mit SSW nichts am Hut hab. Hieß der Typ nachweißlich M. Mischke? Wäre ein blöder Zufall das ist nämlich mein Name.
    Wenn da ein Betrüger unterwegs wäre der quasi meinen Namen träg oder ihn benutzt fänd ich das nicht witzig.

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

  • Zerstören ist ausdrücklich erlaubt.
    Unbrauchbarmachen ist zu unspezifisch, das wäre auch
    ein Umbau auf Deko - der ist erlaubnispflichtig.

    Das bezieht sich auf die ganze Waffe, nicht auf einzelne Teile.
    Zunächst mal hat der TS eine manipulierte Waffe erhalten, PTB erloschen.
    Jetzt nur ein Bauteil davon zu zerstören, Ersatzteil beschaffen und reaktivieren,
    sehe ich gesetzlich nicht gedeckt.
    Kann man vieleicht machen wenn man im Guten daran gekommen ist
    (Fund, Erbe, Schenkung, Kauf) jetzt wäre mir das Ding schon zu öffentlich.
    Man weiß nicht wer hier mitliesst?

  • Wäre ein blöder Zufall das ist nämlich mein Name.
    Wenn da ein Betrüger unterwegs wäre der quasi meinen Namen träg oder ihn benutzt fänd ich das nicht witzig.

    Naja, es sind ja auch Leute im Namen und unter Vorlage eines Lichtbildes des Schützen Benjamin unterwegs. Judy Benjamin findet das bestimmt auch nicht witzig. ;(

  • Kann man vieleicht machen wenn man im Guten daran gekommen ist
    (Fund, Erbe, Schenkung, Kauf) jetzt wäre mir das Ding schon zu öffentlich.
    Man weiß nicht wer hier mitliesst?

    Das meinte ich ja, weshalb so einen öffentlichen Aufriss wegen einer Bagatelle.

    freischütz