Unbrauchbarmachung einer Waffe. Bzw Nachweis der Unbrauchbarmachung.
Am Montag bin ich schlauer da rufe ich beim Amt an.
Aber der Brief der mir hier vorliegt ist eindeutig.
Sie ( das bin ich nicht, das ist jemand anderes ) werden hiermit aufgefordert........... oder unbrauchbar zu machen.
Das habe ich gemacht. Bohrmaschine, Flex und Schweißgerät.
Jeder Grundschüler kann erkennnen daß mit dieser Waffe nicht mehr geschossen werden kann.
( Kein Stahlbolzen durch den Lauf sondern aufgeschlitzt, denn den den Bolzen könnte man wieder raus machen, sicher ist sicher )
Jetzt wo ich den Brief nochmals durchlese fällt mir auf daß die bei Frankonia Recht hatten.
Muss eigentlich zum Beschussamt, kostet wenn ich das über die mache, soundsoviel Euro.
Hier steht nämlich daß ich die Unbrauchbarmachung der Waffe durch ein Prüfzeichen nach Beschussgesetz nachweisen muss.
Das geht also doch nur über Beschussamt?
Suchfunktion Internet habe ich mehrere Stunden durch. Jeder sagt was anderes. Einziger Lichtblick, Landratsamt Weimarer Land, Apolda.
Hier muss man lediglich ein Formular ausfüllen und die unbrauchbare Waffe vorzeigen. die man selber unbrauchbar gemacht hat.
Wollte die Waffe als Deko herrichten und nicht zur Vernichtung abgeben. Unbauchbar war sie schon vorher.
Hat schon mal jemand eine Waffe unbrauchbar gemacht und dem Beschussamt vorgelegt oder die dort hingeschickt?
Oder reicht eine bloße Inanschaunahme beim Waffenamt aus?
Wenn sie erst mal dort ist geben die die mit Sicherheit nicht mehr raus.
Aus den Waffengesetzen werde ich nicht recht schlau. Scheint jedes Amt einen gewissen Spielraum bei den Regeln zu haben.
Am besten ich schicke die Waffe an einen Bekannten in Apolda, der soll die vorzeigen, mit dem Papier hier ans Amt und gut ist. ( Witz )
( Wie gesagt, ich bin nicht Eigentümer der Waffe, kümmere mich aber darum, aber das ist hier in diesem Fall nebensächlich und geklärt )