Unbrauchbarmachung einer Waffe

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 10.183 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Juli 2012 um 17:33) ist von Büroklammer.

  • Wo ist denn überhaupt das Problem? Ich verstehe die ganze Aufregug nicht. Willst du das Teil behalten muss es vom Büma umgebaut werden als Deko und gestempelt werden. Willst du das Ding nur unbrauchbar machen zerstörst du das Griffstück, den Lauf, und den Schlitten, gibst das mit WBK beim Amt ab und gut is.


    Ganz so einfach ist die Unbrauchbarmachung eben nicht. Bleibt z.B. ein Stück Lauf mit mehr als drei Kalibergrößen in der Länge übrig -> Problem!

    Die drei größten Krisen im Leben eines Mannes: Job weg, Frau weg, Kratzer in der Brünierung

    Einer von Fünfen!

  • Deswegen schrieb ich oben, man muss sicher sein wie man richtig zerstört. Alle waffenwesentlichen Teile müssen diese Eigenschaft als solches verlieren.


  • Ganz so einfach ist die Unbrauchbarmachung eben nicht. Bleibt z.B. ein Stück Lauf mit mehr als drei Kalibergrößen in der Länge übrig -> Problem!


    kann der büma selbst überhaupt ein attest zu unbrauchbarmachung geben? muss doch zum beschussamt oder?

    ich finds lächerlich...ist der lauf per flex geschlitzt worden und das bolzenloch zugegossen, sollts gut sein...
    was ist eigentlich wenn du das ding einschmelzen lässt? brauch der klumpen dann auch nen BKA-Stempel? :n19:

  • Haltet mal bitte die Füße still.
    Ich bin immer noch dabei das zu klären.
    Heute hatte ich einen harmlosen Arbeitsunfall, das gibt Gelegenheit morgen nochmal das Telefon zu missbrauchen.

    Wo ist denn überhaupt das Problem? Ich verstehe die ganze Aufregug nicht. Willst du das Teil behalten muss es vom Büma umgebaut werden als Deko und gestempelt werden. Willst du das Ding nur unbrauchbar machen zerstörst du das Griffstück, den Lauf, und den Schlitten, gibst das mit WBK beim Amt ab und gut is.

    FBO hat Recht, es gibt nur Deko oder Schrott.
    Unbrauchbarmachen gibt es nicht.
    Das Beschussamt ist unter bestimmten Voraussetzungen die praktisch nicht zu erfüllen sind bereit auch Umbauten zu akzeptieren die kein Büchsenmacher gemacht hat.
    Die Waffe zur Dekowaffe umbauen darf nur ein Büchsenmacher.
    Kein Stempel vom Büchsenmacher? Kein Stempel vom Beschussamt. Ende.
    Die Beschussämter wollen eine Aufwandsentschädigung zwischen 120 und 150 Euro, scheint unterschiedlich zu sein.
    Fast alles was das Waffenamt mitgeteilt hat ist nicht korrekt, ist aber unter bestimmten Voraussetzungen doch korrekt.
    Das kann ich hier nicht alles erläutern.

    Zitat

    Bevor ich ein Eisen unbrauchbar mache, verkaufe (überlasse) ich es einem
    Berechtigten. So kann der Knallstock als das weiterleben, für das er
    auch erschaffen wurde:

    Das wäre schön.
    Ein anderes Jagdgewehr hatten wir zwei Jagdverbänden angeboten, auf der Jagdversammlung.
    Falls das überhaupt jemand genommen hätte dann nur neu und gegen Aufwandsentschädigung, Ca 120 Euro bezahlen damit es jemand nimmt.
    Allein die Kosten, das auf die eigene Karte eintragen zu lassen war vielen zu teuer
    Bei der Gelegenheit habe ich dann erfahren daß sich doch einige Jäger von ihren überschüssigen Waffen trennen wollen.
    Die sind aber nichts mehr wert.

    3 Mal editiert, zuletzt von Büroklammer (25. Juli 2012 um 17:28)