Schreckschuss zu Silvester

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 5.989 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Dezember 2016 um 00:16) ist von Jhary.

  • Hallo Leute! :)

    Ich bin mich seit einigen Tagen dabei mal zu informieren wie es rechtlich mit SSW und Silvester aussieht.
    Ich komme aber leider bei all den verschiedenen Antworten die es gibt leicht durcheinander,
    bis jetzt ist mir klar dass es (ganzjährig) erlaubt ist, solange es auf befriedeten Grundstück stattfindet.
    Meine Wohnsituation ist ein Mehrparteinhaus, mit einem (nicht umzäunten, aber klar abgegrenzten) Garten, und ich habe einen Balkon.
    Würde dies lt. der gesetzlichen Lage problemlos sein sollen?
    Des weiteren hatte ich letztens mit einem Freund die Diskussion und würde darüber eure Meinung hören:

    Sollte ich lieber die Tage vor Silvester bei der örtlichen Polizeidienststelle anrufen und eben bescheidgeben dass Silvester auf diesem Grundstück mit SSW geschossen wird?
    Ich denke damit wäre ich auf der sicheren Seite und würde keinen Besuch von den Männern in blau oder schwarz bekommen?
    Er meinte es sei unnötig, da denen das ja wohl klar sein würde.
    Was ist eure Meinung dazu?

    Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!

    MfG

    Waschbärrr

  • Ich denke du solltest da deinen Vermieter mit einbeziehen. Es wird bestimmt eine Hausordnung oder Ähnliches geben. Die wird regeln was du in deiner Wohnung bzw. auf deinem Balkon darfst oder nicht. Der Vermieter hat das Hausrecht und muss dir meiner Meinung nach den Gebrauch der SWW zu Silvester erlauben, weil das eben nicht dein eigenes Grundstück ist und du ja auch noch Nachbarn hast. Bei der Polizei brauch man das nicht anmelden.

    „Wenn ein Mensch behauptet, mit Geld lasse sich alles erreichen, darf man sicher sein, dass er nie welches gehabt hat.“

    Aristoteles Onassis

  • Es wird bestimmt eine Hausordnung oder Ähnliches geben.

    Ich habe eigentlich noch nie, außerhalb von Schießständen, eine Hausordnung gesehen die die Benutzung von Feuerwaffen regelt.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Ich denke du solltest da deinen Vermieter mit einbeziehen. Es wird bestimmt eine Hausordnung oder Ähnliches geben. Die wird regeln was du in deiner Wohnung bzw. auf deinem Balkon darfst oder nicht. Der Vermieter hat das Hausrecht und muss dir meiner Meinung nach den Gebrauch der SWW zu Silvester erlauben, weil das eben nicht dein eigenes Grundstück ist und du ja auch noch Nachbarn hast. Bei der Polizei brauch man das nicht anmelden.

    Unwahrscheinlich, dass es eine Hausordnung gibt, die ein Benutzungsverbot fuer Waffen beinhaltet. Fuer vermeidbaren Laerm koennte dies zutreffen. M. E. jedoch nicht an Silvester, wenn ueberall geschossen wird.
    Auch wenn er nur Mieter sein sollte, hat er und nicht der Vermieter das Hausrecht! Inwieweit auf Gemeinschaftsflaechen geschossen werden kann, wuerde ich vom zu erwartenden Verhalten der Mitbewohner abhaengiog machen.
    Eine "Anmeldung" bei der Polizei bringt nichts. Die Kommunen regeln eigenstaendig, ob und unter welchen Bedingungen (nicht in der Naehe von Krankenhaeusern, Altenheimen, in manchen Altstaedten, in der Naehe von reetdachgedeckten Haeusern usw.) geschossen werden darf. Meistens wird das Schiessen, von den genannten Ausnahmen abgesehen, -evtl.zeitlich beschraenkt- erlaubt oder zumindest geduldet.

    Gruss
    pak9

  • Vom Balkon sollte gehen. Es darf nur kein Geschoss dein Grundstück (Balkon) verlassen. Gemeinschaftsflächen wäre ich vorsichtig, da ja doch irgendwie öffentlich, es sei denn, dass Gelände ist umzäunt oder anderweitig als Privatgrund gekennzeichnet.

  • Mein Tip hierzu !

    Besorge Dir einen gut dämpfenden Gehörschutz und einen passenden (Umarex?!)-Schalldämpfer für Deine Schreckschusswaffe.

    Dann gebe ein paar (!) Schuss in einem Deiner Wohnräume ab und freue Dich, wenn es ein wenig dabei in Deiner Hand zuckt :^) Hinterher gut lüften ! :D

    Alles andere kann Folgen haben - und die können u. U. sehr teuer für Dich werden.

    Wie gesagt. Meine persönliche Empfehlung.

  • ein Anruf bei der Polizei ist nicht nötig und kann eher zu weiteren Verwirrungen führen, wie letztes jahr von der Berliner Polizei hervorragend demonstriert, als diese in einem Facebook-Posting das schießen mit SSW an Silvester in Berlin als verboten darstellte, bezogen auf einen angeblichen Gesetzeskommentar der nicht öfentlich einsehbar ist und dem Gesetz selbst widerspricht

    siehe hier SSW schießen in Berlin verboten?

    in deiner eigenen Wohnung kannst und darfst du aus waffenrechtlicher sicht auch immer schießen, allerdings sind da dann Faktoren wie "vermeidbarer Lärm" zu beachten

    was den gemeinschaftlich genutzten Garten anbelangt, so wirst du nicht darum herum kommen, mit den anderen Parteien im Haus darüber zu reden, da dieses befriedete Besitztum eben nicht nur dir gehört und du nicht die alleinige entscheidungsgewalt hast. denn das waffengesetz besagt

    Zitat


    (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig 1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
    [...]
    b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

    inhaber des hausrechts bei gemeinsam genutztem Raum wie dem Garten sind alle mieter und wenn einer was dagegen hat, dann ist nix mit ballerei, so schade es auch ist


    was die Pyros anbelangt; gerade nach oben geschossene pyros sind kein problem, selbst wenn das Gesetz es verbietet, dass geschosse das Grundstück verlassen, fallen die Pyros als Feuerwerkskörper unter Ausnahmen, welche den üblichen Raketeten gleichgestellt sind

  • Auf einem Balkon dürfte das unangenehm laut sein durch diese fast rundum geschlossene Form. Hälst du die Waffe über die Brüstung hinaus, dann solltest du aufpassen in welchem Winkel, damit die ausgeworfgenen Hülsen nicht gleich auf den Nachbarbalkon schnipsen ;)

    Fallen sie herunter würde ich das spätestens am nächsten Morgen alles weglesen / kehren um diese Art von Ärger zu vermeiden.

    Rein rechtlich kann ich mir nicht vorstellen, dass das verboten ist - würde es aber dennoch mit den Nachbarn im eigenen Haus absprechen und ggf. sein lassen falls die das ablehnen oder es vielleicht ohnehin schon mit dem ein oder anderen "Probleme" gibt um solchen Leuten keinen Anlass zu geben...

  • Jetzt kommt der Redneck und ist gleich unten durch ;)

    Ich verballer ab und an mal mit ner Weinberg Pistole nen paar Pyros und Sterne, wie ich das mache?

    Hoftor auf, Peng Peng, das Dorf leuchtet und keinen krazt es.

    Punkt aus und zu Silvester krazt das noch weniger.

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • Ich will auch unten durch sein. Wir unterhalten Silvester die Nachbarn wieder mal mit Vogelschreck in allen Ausführungen. Is natürlich dududu :new2: und gar nicht erlaubt. Juckt auf´m Dorf bloß keinen...

  • Ich will auch unten durch sein. Wir unterhalten Silvester die Nachbarn wieder mal mit Vogelschreck in allen Ausführungen. Is natürlich dududu :new2: und gar nicht erlaubt. Juckt auf´m Dorf bloß keinen...


    Immer ne gute Idee Straftaten zu veröffentlichen :D

  • Auf jedem Fuc*ing Ratter Karton steht Vogelschreck neu, naja beinahe jedem und wir Dorfkinners haben noch viel bessere Sachen, Kabit und Co.

    Gas und Sauerstoff, nen großer Ballon und ne lange Wunderkerze oO :D

    So jetzt werde ich still :D

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • Hallo Waschbaerr,

    auf was du neben den Anregungen der vorigen Kommentare unbedingt achten solltest,
    ist ob deine Nachbarn Haustiere z.B. Hunde und Katzen haben.
    Selbst wenn du noch soviele Genehmigungen und das Recht auf deiner Seite hast,
    wenn die Tiere durch dein Geballer in nächster Nähe vor Angst nicht mehr klarkommen,
    so hast du was das Thema Nachbarn betrifft ein ernsthaftes Problem das sehr wahrscheinlich weit
    länger anhält als eine Neujahrsnacht.
    Wie du das etwas umgehen kannst liegt an Dir, du weißt über deine Umgebung Bescheid.

    Netter Gruß

  • Was hindert Dich daran im Vorfeld mal zu schauen wer sich in besagter Nacht alles auf dem Gemeinschaftsgrundstück aufhält?

    Du kennst die Nachbarn ja eh und kannst diese einschätzen, von manchen weiß man die machen jeden "piep" mit ( bei denen ists kein Problem ) und es gibt evtl. welche die überzeugt werden wollen.

    In besagter Nacht einfach in der Runde nachfragen wer Lust hat mal selber zu ballern ( 1 - 2 Schuss pro Mann sollten ja wohl drin sein ).
    Dann merkst Du recht schnell ob man es kaum erwarten kann das Du verschwindest und mit Ballerzeugs wiederkommst oder verschwunden bleibst.

    Im besten Fall stehen beim nächsten Silvester noch mehr mit SSW rum, im schlechtesten ist es Dir im kommenden Silvester egal weil Du dann nicht mehr dort wohnst.

    :D

  • Tja... Köln und Düsseldorf Innenstadt jetzt Böllerverbot...
    Was da noch kommt?
    Lassen wir uns überraschen...

    SigSauer P226 X-Six PPC; SigSauer P320 FullSize; Tokarev TT-33; Smith & Wesson Mod.586 6"; Smith & Wesson Mod.28-2 4"; Feinwerkbau AW 93; Walther GSP .32S&W & .22lfb; Mauser K98; Mosin M38; Mosin 89/30; Anschütz Match 64; Le Page Pedersoli Cal. .36; Steyr LP10; Erma EGP 45 PTB 297; Erma EGP 65 PTB 146.

  • Tja... Köln und Düsseldorf Innenstadt jetzt Böllerverbot...
    Was da noch kommt?
    Lassen wir uns überraschen...

    Können die gerne auf den Wedding und Neukölln ausweiten. Da herrscht schon Tage vorher der Ausnahmezustand. Betreten nur noch unter Lebensgefahr möglich. 1000 Vollidioten mit illegalen Pyro und ein Clan kanns besser als der andere.