Schreckschuss zu Silvester

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 6.082 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Dezember 2016 um 00:16) ist von Jhary.

  • Tja... Köln und Düsseldorf Innenstadt jetzt Böllerverbot...


    Haute ist in Dortmund auch bekannt gegeben - nur die innerstädtischen-Orte sind noch nicht festgelegt - auf jeden Fall einer ist der Bahnhofsvorplatz - das steht fest -

  • aus dem jahre 2014, aber wohl immer noch aktuell:

    http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/52209/2915634

    faustregeln:

    schießen mit schusswaffen nur dann erlaubt, wenn es sich um schreckschusswaffen handelt.

    nur kartuschenmunition (platzpatronen), keine geschosse, die das grundstück verlassen.

    nur erlaubt auf privatgelände.

    *eigentlich* nur erlaubt, wenn keine lärmbelästigung anderer; wird aber an silvester wohl nicht so eng gesehen bzw. ist gegenstandslos, wenn man nicht gerade schon am 31.12. um 15 uhr damit anfängt.

    hausrecht des eigentümers ist zu beachten. damit dürfte hier sehr wohl das hausrecht des VERmieters gemeint sein, auch wenn vom wohnungsbalkon aus geschossen wird.

  • der Vermieter/Hauseigentümer hat nur im gemeinsam genutzten bereich mitzureden, das Hausrecht geht wie alle Besitzrechte (Besitz, nicht Eigentum) an den Mieter über, d.H. im Gesetzlichen Rahmen kann er da alles machen was er will. das schließt unter Rücksichtnahme auf die Ruhestörung auch das schießen mit Freien waffen wie der Schreckschusspistole mit ein.

    Balkon wird nur insofern schwierig, da es einsehbar ist und man dann eben andere Mieter oder Passanten erschrecken könnte. kann keiner auf den Balkon schaun, z.B. wegen Blickschutz oder nem zaun-ebenso kein Problem

  • Balkon wird nur insofern schwierig, da es einsehbar ist und man dann eben andere Mieter oder Passanten erschrecken könnte.


    ..meinst Du es werden sich Sylvester Leute noch erschrecken - ich denke mal nicht , wenn alle da Krach machen.

  • Jeder Ort kann ein Baller/Böller Verbot aussprechen. (wie die das Kontrolieren wollen keine Ahnung) Da steht Brauchtum gegen Umweltschutz. (Jep das ist die keule mit der alles Verboten werden kann)

  • Mich würde mal interessieren, wie diese Böllerverbote genau definiert sind.
    Beziehen sich diese explizit auf das Sprengstoffrecht?
    Erfassen diese ausschlieslich Klasse ll Feuerwerk oder auch Klasse l Ganzjahresfeuerwerk bis herunter zu Knallerbsen?
    Bei einem expliziten Bezug auf das Sprengstoffrecht wären ja SSWs auf umfriedetem Besitztümer ohne Pyros fein raus, da hier die Munition unter das WaffG. fällt.

    Wikipedia spricht als Verbotsgrundlage von (1. SprengV § 24).
    Davon wäre aber so wie ich das verstehe nur Klasse II betroffen oder sehe ich das falsch bzw. hat man sich hier noch etwas Anderes einfallen lassen?

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Feuerwerk

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

    Einmal editiert, zuletzt von Bad.Boy (10. Dezember 2016 um 23:18)

  • wird aber an silvester wohl nicht so eng gesehen bzw. ist gegenstandslos


    Wenn ein Guter Nachbar eine Anzeige bei der OP einreichen tut dann schon! Und es gibt genug welche... man muß nur ausprobieren! :D

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  • BadBoy vor ein paar Jahren wollte Mannheim ein Ruhiges Sylvester haben. So erlies der damalige Statdrat ein Böller Verbot. In der Tageszeitung stand dann das Böllern nicht erlaubt ist das heist von klasse eins bis zur SSW alles. Nur hielt sich niemand dran. Seit dieser zeit steht in der Tageszeitung der Aufruf es nicht zu übertreiben.

    Es gelten die Gebote 11 12 13 und 14

    11 Übertreib es nicht
    12 Laß die nicht erwischen
    13 Verursache keinen Schaden
    14 Halte dich an Anleitungen