Komme gerade vom Amt 4mm waffen nicht mehr Bedürfnis frei

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 11.354 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Januar 2016 um 19:50) ist von harryumpf.

  • ;( für 4mm F waffen braucht mann ein Bedürfnis Der sb hatte das aktuelle 2016 waffengesetz.
    Es werden ständig kleine sachen geändert.
    Da werden ja viele jetzt ihre wbk s verlieren
    Wenn sie kein Bedürfnis nachweisen können.

  • hääää das ist aber interessant ... dann sollten doch alle 4mmM20 besitzer angeschrieben werden denke ich um ein Bedürfniss nach zu weisen.


    Tolle sache wäre das ja "Du kannst eine haben, aber nur wenn du mir ein Bedürfniss nachweißt." ist also nicht Verboten nur unmöglich zu bekommen. Das glaub ich erst wenn ich es schriftlich habe. Frag ich nach oder laß ich den Hund schlafen?

    @ diego01 Haben will! Abgelehnt!

    Meine persöhnliche Meinung kann auf der nächsten Seite schon anders ausfallen!

    MfG Nico

  • Kann auch einfach nur ein etwas dümmlicher, übereifriger SB sein. Von der Sorte sind denke ich nicht wenige unterwegs.
    Ohne offizielles Dokument oder Verweis auf § WaffG kann der dir viel erzählen wenn der Tag lang ist.
    Vielleicht meint er auch die originalen Umgebauten, für die brauch man nämlich tatsächlich ein Bedürfniss. Das ist aber schon länger so.

    Pro Legal / BDS

  • Auf der Homepage des Bundesinnenministeriums
    Gibt es das aktuelle Gesetz und was soll ich sagen
    Der Satz von Bedürfnis frei ist weg.

  • Hi,

    meines Wissens ging es damals darum den Altbesitz nicht illegal werden zu lassen. Vermutlich, ohne es jetzt genau zu wissen, gab es eine Übergangsfrist und die alten Waffenbesitzer, bzw. deren Waffen stehen unter einem Bestandsschutz. Es ist möglich, dass jetzt ein Bedürfnis gefordert wird, das faktisch nicht zu erbringen ist. Da gibt es eigentlich nur ein Wort dafür: Sauerei.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Du Raziel… ich glaube Deine Schminke zerläuft… Wie gestern und vorgestern und vorvorgestern…

    Ja, das wäre dann faktisch die einzige Möglichkeit oder als Waffensachverständiger oder Sammler. Aber mal hören was Floppy dazu sagt. Er ist da rechtssicher.

    LG, Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Wenn die nicht mehr bedürfnissfrei sind, dann wird sich wohl kaum einer so ne Knifte neu eintragen lassen, für den Spaß den die machen haben die recht knackige Munitionskosten und ein Eintrag vom Kontingent ist auch futsch. Da müsste es schon eine verdammt spannende Disziplin sein die für die Waffenart angeboten wird.

    Gruß Marcus

    Ein Stock im Ar3ch hat nix mit Rückrad zu tuhen! ^^

  • An Stelle des Threaderstellers würd ichs beantragen und den darauf folgenden rechtsmittelfähigen Bescheid anfechten. [Insofern der Threadersteller nicht vor hat, noch weiter in der Richtung aktiv zu werden, dann sollte man sich schon etwas "gut stellen" mit seinem SB]

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • Interessant wäre ja mal was Paula beim Amt beantragen wollte....

    Geborene Waffen bekommt man heute noch so. Die gekorenen braucht es seit ein paar Jahren das Bedürfnis für das ursprüngliche Kaliber der Waffe. Sprich: 9mm Waffe zu 4mm M20 umgebaut erfordert Bedürfnis für 9mm plus Anrechnung ans Kontigent.... Das ist bei den Geborenen nicht so. Da kann man so viele kaufen wie man will (mein größter Ankauf waren mal 19 Waffen...)

    Sollten es geborene sein und der SB dumm machen, die entsprechenden Texte aus dem Gesetz ziehen und notfalls den Vorgesetzten geben lassen...

    Und täglich grüßt die Gebetsmühle. :wacko:

    Wenn ich immer auf das gehört hätte, was mir andere geraten haben, wäre ich heute immer noch nicht da, wo ich gestern sein wollte.

  • "geboren" = nach wie vor bedürfnisfrei, "gekoren" seit April 2008 NICHT mehr bedürfnisfrei - das ist das Ding, daran hat sich nix geändert.

  • Flobert Randzünder mit Kugel 4mm von rws sind bei Frankonia nur mit Erwerbsberechtigung zu kaufen.
    Die 4mmM20 Pistolen die bei egun zu finden sind gibt's auch nur gegen ewb.

  • Flobert Randzünder mit Kugel 4mm von rws sind bei Frankonia nur mit Erwerbsberechtigung zu kaufen.
    Die 4mmM20 Pistolen die bei egun zu finden sind gibt's auch nur gegen ewb.


    Richtig, aber die EWB für diese Waffen und Munition ist an kein Bedürfniss gebunden; sprich Bedürfnissfreier Erwerb.

    2 Mal editiert, zuletzt von jollyhoker (9. Januar 2016 um 01:53)

  • Kein Bedürfnis keine wbk.


    Die WBK kannst du aber aufgrund eines anderem Bedürfniss haben z.B. wenn du schon eine KK SpoPi hast, für die du z.B. als Sportschütze ein Bedürfniss hast, und dieses auch vom Verband befürwortet wird. Für den Besitz eines 4mmM20 Revolver benötigst du dann keine befürwortung bzw. keinen Bedürfnis nachweis des Verbandes wie z.B. bei ner Pistole im Kaliber 9mm Para oder eben der schon genanten KK Pistole.