Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 6.381 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Dezember 2014 um 22:13) ist von MarcKA.

  • Nabend,
    ich habe eine Frage zum Altersnachweis auf eGun.
    Mir wurde bisher von mehreren Käufern als Altersnachweis vorgelegt:
    Reisepass - gilt als Ausweisdokument. Aber dort steht keine Straße drauf und der ist seit 08/2010 abgelaufen.
    Fahrzeugschein - ist das rechtlich Wasserdicht? Soweit mir bekannt gilt dieser nicht als Ausweisdokument.
    Legitimationsprüfung per Post - hab ich noch nie gehört. :?:

    Hoffe das mir da jemand Licht ins dunkle bringt. ?(

  • Zitat

    Fahrzeugschein - ist das rechtlich Wasserdicht? Soweit mir bekannt gilt dieser nicht als Ausweisdokument.

    Ist es auch nicht...ebenso wenig wie ein Führerschein. Wobei man beim Führerschein ein Auge zudrücken kann, den Fahrzeugschein würde ich absolut ablehnen, da stehen ja nur die technischen Daten eines Fahrzeuges drin und der Halter. Und Halter kann prinzipiell Jeder sein, da brauchts keine bestimmten Umstände dafür, auch keinen Führerschein.

    Zitat

    Reisepass - gilt als Ausweisdokument. Aber dort steht keine Straße drauf und der ist seit 08/2010 abgelaufen.

    Reisepass reicht, man braucht in Deutschland entweder einen Reisepass oder einen Personalausweis. Man muss also nicht zwingend einen Personalausweis besitzen, aber eines der beiden Dokumente MUSS man haben. Beim Reisepass brauchts dann zusätzlich noch eine Bescheinigung über die Wohnsitzanmeldung wenn man nur den besitzt.

    Bei Behörden liegt es im Ermessensspielraum ob sie einen abgelaufenen Pass oder Ausweis akzeptieren, kommt wahrscheinlich auch darauf an wie lange der schon abgelaufen ist. Seien wir mal ehrlich, einen so lange abgelaufenen Pass würde ich nicht akzeptieren.

    Zitat

    Legitimationsprüfung per Post - hab ich noch nie gehört. :?:

    Nennt sich PostIdent.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Postident

    Das nutzt Amazon zum Beispiel für Filme oder Computerspiele mit FSK/USK 18.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Gehen würde das schon, nur wäre ich nicht bereit das Geld dafür zu zahlen. Derjenige der die Identifikation haben will muss dafür zahlen, das kostet meine ich 7,50€ bei der Post.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Du brauchst für den Verkauf von freie Waffen ja eigentlich nur einen Altersnachweis, also ein offizielles Dokument wo, Name, Alter und ein Lichtbild drauf ist, also Perso, Pass oder Führerschein mit möglichst aktueller Adresse.
    Bei erlaubnispflichtigen Waffen läuft das dann sowieso anders, da ist eine WBK + Perso. bzw. Pass mit Wohnsitzanmeldung Pflicht, Händler gleichen die WBK auch oft zusätzlich noch mit der ausstellenden Behörde ab.
    Auf ein Post Ident bei vorliegendem Personalausweis bei einem Verkauf einer SSW oder freien Luftdruckwaffe zu bestehen halte ich für unnötig.

  • Mal ganz unabhängig von Personalausweis-Kopien etc. - man sollte sich niemals auf eine "egun-ID" als vermeintlichen Altersnachweis verlassen. Diese ist in diesem Zusammenhang (rechtlich) praktisch nichts wert. In der egun-Hilfe steht dazu auch (Zitat): "Zertifizierte Mitglieder benötigen keinen zusätzlichen Altersnachweis für Artikel welche ab 18 Jahren frei verkäuflich sind. Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn Waffenhändler dennoch einen Altersnachweis fordern. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen." Aha. 8)

  • Auf der Kopie meines Personalausweises ist die Adresse nicht angegeben. Alle Angaben, die nicht zur Altersbestätigung nötig sind, sind geschwärzt, ganz besonders die Ausweisnummer. Die geht den Verkäufer nun wirklich nichts an.

    Selbst das Bild und Tag und Monat des Geburtsdatums sind unwichtig, genauso die anderen Angaben zur Identifizierung. Nur das Alter soll bestätigt, nicht die Person des Inhabers identifiziert werden. Selbst Ausstellungsdatum und -ort sind dazu nicht notwendig. Wem das nicht ausreicht, bekommt eine Anzeige wegen Unterschlagung.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • In den eGun-Auktionen verkauft man zu den Bedingungen die man selber vorgibt. Ersteigert oder Kauft ein anderer User den Artikel ist er mit dem Verkäufer einen Vertrag eingegangen. Wenn ich da reinschreibe ich will eine Personalausweiskopie, dann hat er die zu erbringen. Ist er dazu nicht in der Lage kommt der Handel nicht zustande, da er seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt.

    Ganz ehrlich, im eigenen Interesse würde ich mich auf Personalausweis oder Reisepasskopie beschränken. Alles andere riecht förmlich nach Beschiss, gerade irgendwelche ausländischen Papiere oder schlechte Kopien/Scans an denen auch noch mit Paint rumgepfriemelt wurde.

    Was Eastwood über die eGun-ID schreibt predige ich hier seit Ewigkeiten. Selbst in den Verkaufsbestätigungs-eMails von eGun steht drin das der Käufer einen Altersnachweis bei Artikeln "ab 18" zu erbringen hat.

  • Zitat

    Wem das nicht ausreicht, bekommt eine Anzeige wegen Unterschlagung.

    Was für ein Blödsinn..und wenn du der Meinung bist ein Nachweis in Form von "Vorname/Zuname/Geburtsjahr" reicht aus (am besten noch bei einem Namen, den es tausendfach gibt, wie Thomas Meier oder sowas) bist du bisher wohl noch nicht an den Richtigen gekommen... :bash:

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Also zusammenfassend gesagt:

    Für FSK18 mag das gehen, für Waffen nicht.


    Das ist Unsinn. Entweder ist der Altersnachweis mit gültigem Dokument nachgewiesen oder nicht.
    Ein abgelaufenes Dokument hat exakt den Wert von Altpapier.
    Ich vertraue der EGun-ID nicht, weil ich den Weg der Überprüfung nicht nachvollziehen kann. Wenn ich dort etwas verkaufe, verlange ich die Kopie eines offiziellen und gültigem Ausweisdokumentes und verlange im Fall von Waffen auch einen Kaufvertrag. Der Perso ist entbehrlich, wenn es eine erlaubnispflichtige Waffe ist, weil man eben unter 18 keine WBK bekommen kann, bzw. eine denkbare aber seltene Ausnahme begründet wäre. Nur beim Jagdschein ist Vorsicht geboten, weil eben dieser auch für Jäger ab 16 ausgestellt wird, der jedoch keinen eigenen Waffenerwerb erlaubt.

    Stellen sich diese Dokumente als gefälscht aäh "gephotoshopt" heraus, hat der Käufer ein zusätzliches Problem. Dann ist es zusätzlich Urkundenfälschung.

  • ....
    Ich vertraue der EGun-ID nicht, weil ich den Weg der Überprüfung nicht nachvollziehen kann.

    Wenn ich mich richtig erinnere mußte für die ID eine Kopie des Personalausweises geschickt werden nebst Telefonnummer, also im Prinzip das was viele Verkäufer da fordern.
    Allerdings fehlt da das Anfordern eines jeweils neuen Nachweises in einem bestimmten Turnus, vielleicht halbjährlich oder so.
    Bei mir liegt das um die zwei Jahre mit dieser ID - Kiste zurück, eine Zeitspanne in der sich viel ändern kann.
    Deshalb kann ich es nachvollziehen wenn die Verkäufer jeweils einen "frischen" Nachweis sehen wollen.
    Bei den wenigen Ersteigerungen meinerseits habe ich bisher Glück gehabt das den Verkäufern die ID reichte.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Das ist richtig, aber dann hat keinen Nachweis zu dem Kaufvertrag für die eigenen Unterlagen. Ob das online später nachvollziehbar ist und das im Streitfall einen Wert hat, wage ich zu bezweifeln.

  • Das "ID" bei eGun sagt lediglich aus, dass einmal ein Altersnachweis in Form eines gültigen, amtlichen Dokumentes gegenüber eGun erbracht wurde, mehr nicht. Deshalb wird die ID-Prüfung auch nicht turnusmäßig von eGun nachgeholt. Ist jemand mal 18 Jahre alt, dann ist er es. Egal, ob mittlerweile der damals vorgelegte Ausweis abgelaufen ist oder nicht, oder sich die darauf befindliche Adresse mittlerweile geändert hat, oder nicht. Händler mit Waffenhandelslizenz müssen beim Waffenverkauf (auch SSW's) mehr festhalten (z.B. aktuelle Adresse), deshalb verlangen sie trotz "ID" die Vorlage eines gültigen, amtlichen Dokumentes. Als Privatmann bin ich beim Verkauf einer SSW nur verpflichtet, darauf zu achten, daß der Käufer volljährig ist, mehr nicht! Weist er z.B. seine Volljährigkeit mit einem Führerschein nach, kann mir das auch recht sein (Mindestanforderung). Wo er amtlich gemeldet ist, kann mir theoretisch wurscht sein, es sei denn, ich lege als Verkäufer persönlichen Wert darauf, dass die Waffe nur an die Adresse gesendet wird, die sich auch auf seinem gültigen Perso befindet (empfehlenswert). Im Grunde genommen kann ich bei solchen Sachen aber immer besch***** werden, z.B., wenn der minderjährige Jüngling sich als Papa ausgibt, dessen Perso scannt und damit eine SSW kauft... Deshalb ist die Verfahrensweise "Vorlage eines Ausweises mittels Scans des selbigen", ohne die Person selber gesehen zu haben, auch nicht ganz unstrittig, wobei das Vorlegen des Ausweis eines anderen einen Straftatbestand gem. § 281 StGB darstellt, nämlich Mißbrauch von Ausweispapieren.

    3 Mal editiert, zuletzt von Derringer (18. Dezember 2014 um 21:22)

  • @ Floppyk

    Na, ich mache bei solchen Geschichten mit höheren Kaufsummen nicht nur bei Egun automatisch von den Bildern, den Beschreibungen Screenshots die auf einer seperaten Festplatte gespeichert werden. Ebenso werden zu dem Vorgang gesendete und empfangene Mails abgespeichert, sodaß schon eine umfassende Dokumentation entsteht die einen Beweis zulassen.
    Ein solcher lückenloser Beweis von Mails zwischen mir und einem fahrlässig agierendem Steuerberater hat mir schon mal eine steuerliche Nachzahlung im fünfstelligen Bereich erspart.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

    Einmal editiert, zuletzt von Zündnadel (18. Dezember 2014 um 21:28)

  • Wenn ich mich richtig erinnere mußte für die ID eine Kopie des Personalausweises geschickt werden nebst Telefonnummer, also im Prinzip das was viele Verkäufer da fordern.
    Allerdings fehlt da das Anfordern eines jeweils neuen Nachweises in einem bestimmten Turnus, vielleicht halbjährlich oder so.
    Bei mir liegt das um die zwei Jahre mit dieser ID - Kiste zurück, eine Zeitspanne in der sich viel ändern kann.
    Deshalb kann ich es nachvollziehen wenn die Verkäufer jeweils einen "frischen" Nachweis sehen wollen.
    Bei den wenigen Ersteigerungen meinerseits habe ich bisher Glück gehabt das den Verkäufern die ID reichte.

    Es geht doch um den Altersnachweis ! Ich werde nicht jünger - wieso sollte ich mein Alter nochmals nachweisen ? 8| und ja, ich habe damals einen Ausweiskopie zu eGun geschickt - wenn eine Privatpersonen trotz ID eine Ausweiskopie fordert, biete ich erst gar nicht, ich weiß ja nicht, was er mit den Daten anstellt... ?(

    Gruß Thorsten

  • ...Ein abgelaufenes Dokument hat exakt den Wert von Altpapier...


    Nicht ganz... Es kommt darauf an, wozu es "herhalten" soll. Ist ein Ausweis abgelaufen, kann ich damit immer noch feststellen, ob die Person volljährig ist und z.B. eine SSW besitzen/kaufen darf. Anderes Beispiel: Komme ich mit einem abgelaufenen Ausweis am Flughafen zur Ausreisekontrolle (Paßkontrolle), dann kann ich damit dort ggfs. ein "Notreisedokument" ausgestellt bekommen (wenn es das Zielland akzeptiert). Komme ich am Flughafen ohne alles zur Ausreisekontrolle, kann ich wieder heimfahren und nicht fliegen, weil ich meine Identität nicht nachweisen kann. Also mehr als Altpapier ist ein abgelaufener Ausweis dann u.U. schon.

  • wenn eine Privatpersonen trotz ID eine Ausweiskopie fordert, biete ich erst gar nicht, ich weiß ja nicht, was er mit den Daten anstellt... ?(

    Das weißt du bei eGun auch nicht!

    Nochmal: Die ID hat bei eGun NULL Rechtssicherheit! Das schreibt eGun sogar selber, auch in jeder Verkaufsbestätigungsmail die man als Verkäufer erhält.

  • Die ID hat bei eGun NULL Rechtssicherheit!


    Der Meinung bin ich auch. Steht später die Überlassung an Unberechtigte im Raum, wird man ein Problem bekommen, wenn man sich allein darauf verlassen hat. Bei einer untergeschobenen Fälschung sieht das m.M. anderes aus. Das kann der Laie nicht im Kleinsten prüfen und muss nach der Objektivität gehen.

    BTW: Hier gibt es Instrumente die Perso-ID auf Plausibilität zu prüfen:
    http://www.diamantnetz.de/index.htm
    http://www.php-einfach.de/perso_check.php?check=1
    http://persochecker.de/

    (Bitte selbst prüfen, welcher Link für den alten oder neuen Perso zuständig ist!)

    Nachtrag: Weiß wer wann der alte Perso endgültig Geschichte ist?

  • Ich habe mir die ID geholt, damit ich nicht Hunz und Kunz meine Persokopie zuschicken muss, wer sie als Privatperson beim Verkauf in seinem Angebot schon vorab verlangt, bekommt von mir kein Gebot - basta.
    Ich habe anfangs auch schon mal bei der Ausweiskopie außer Name, Adresse und Geburtsjahr alles geschwärzt.
    Wenn man sicher gehen will, kann man nur Barzahlung bei Abholung mit Vorzeigen des Ausweises verlangen, da man mit etwas Mühe auch die Daten in Ausweiskopien mit Bildbearbeitungsprogrammen verändern kann.
    Wer bei der ID-Erlangung die Ausweiskopie gefälscht hat, kann das auch als Käufer jeder Zeit wiederholen :!: - Rechtssicherheit hin oder her...

    Gruß Thorsten