Jetzt bin ich wirklich mal auf eure Antworten gespannt, denn mir ist die Rechtslage unklar.......
Ein guter Bekannter ist in der historischen Militärfahrzeugszene unterwegs und besitzt einen Willys Nachbau (Hotchkiss M 201).
Das Fahrzeug besitzt unter der Windschutzscheibe eine Gewehrhalterung. Ich denke, ihr wisst bereits, worauf meine Frage abzielt!
Ist es rechtlich möglich einen Dekoumbau spazieren zu fahren???
Bei einem Salutumbau bin ich mir quasi bereits sicher, dass es nicht erlaubt ist. Da diese Waffen ja BKA und nicht PTB gestempelt sind, würde auch der KWS nicht helfen.
Meine beste Idee: Erma EGG 1 ersteigern und KWS dabeihaben. Das wäre wohl unanfechtbar!
Ist es ansonsten möglich den Dekokarabiner in Tasche oder Decke zu transportieren um ihn erst auf den Geländen der Treffen in den Halter zu legen?
Ich brauche da tatsächlich mal euere Meinungen dazu.....