"Führen" von Salut-Dekoumbauten

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 2.740 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. September 2015 um 09:29) ist von Floppyk.

  • Jetzt bin ich wirklich mal auf eure Antworten gespannt, denn mir ist die Rechtslage unklar.......

    Ein guter Bekannter ist in der historischen Militärfahrzeugszene unterwegs und besitzt einen Willys Nachbau (Hotchkiss M 201).
    Das Fahrzeug besitzt unter der Windschutzscheibe eine Gewehrhalterung. Ich denke, ihr wisst bereits, worauf meine Frage abzielt!

    Ist es rechtlich möglich einen Dekoumbau spazieren zu fahren???
    Bei einem Salutumbau bin ich mir quasi bereits sicher, dass es nicht erlaubt ist. Da diese Waffen ja BKA und nicht PTB gestempelt sind, würde auch der KWS nicht helfen.

    Meine beste Idee: Erma EGG 1 ersteigern und KWS dabeihaben. Das wäre wohl unanfechtbar!

    Ist es ansonsten möglich den Dekokarabiner in Tasche oder Decke zu transportieren um ihn erst auf den Geländen der Treffen in den Halter zu legen?

    Ich brauche da tatsächlich mal euere Meinungen dazu.....

  • Es gab mal eine ähnliche Frage im Bezug auf Blankwaffen, das ich mal raussuche. das ganze gilt aber außerhalb von Aufführungen und Treffen als 2Führen von Anscheinwaffen", darum also alles, was nicht unter den KWS fällt in einem geschlossenen Behältnis nicht zugriffsbereit transportieren und erst auf dem Gelände anbauen

    edit: hier der Link von der Rechtslage her nicht ganz das Selbe aber die Massnahmen/Transportvoraussetzungen sind identisch

    edit 2: Hier findest du alles zum Thema "Schreckschusswaffen mit KWS sichtbar führen"

  • In meinem KWS ist verdecktes Führen NICHT als Bedingung eingetragen!

    Da steht lediglich drin, dass ich zum führen von Waffen mit PTB Kennzeichen berechtigt bin. Ergo sollte man dann auch ein EGG 1 offen spazieren fahren dürfen. SOLLTE; aber wie duschon zurecht bemerkt hast, werden die Ordnungshüter da sicher Diskussionsbedarf haben, bzw. sich ein lauwärmes Gespräch halten, dass man zwarf dürfte, aber mit Rücksicht auf die unwissende Öffentlichkeit vielleicht lieber doch, blabla

  • Ist glaube ich nicht sooo unanfechtbar wie du denkst.

    Ich wurde danals bei meinem KWS Behlert das es ums VERDECKTE tragen einer PTB Waffe geht.

    Wenn die "Blauen" dir ans bein pinkeln wollen werden die aber eh einen weg finden.


    ramzy

    Du kannst (Landkreisabhängig) die Auflage bekommen, Deine SSW verdeckt zu führen.
    Diese Auflage verhängt aber nicht jeder Landkreis. Ich dürfte auch offen geholstert mit ner SSW durch die Gegend rennen...
    Aber nun... ich rate eher von ab. Außer man steht auf einen schlechten Ruf und viel Action, bei der man egal wie den kürzeren zieht..

  • Hi, :^)

    Hinter der Windschutzscheibe? Nicht erlaubt, weil es das Sichtfeld beeinträchtigt. Das Splitterverhalten...
    Früher war das mal § 23 StVO, bin sicher, man findet Ähnliches woanders oder unter Pflichten des Fahrzeugführers unter genanntem §. Einfach mal in der StVO suchen. :rolleyes:

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Da war heute ein Artikel in der Zeitung von jemandem in Oranienburg, der fuhr mit einem Willis mit (vermutlich Softair) Karabinernachbildung und montiertem Deko.50 er MG durch die Stadt. Hat jetzt eine Klage am hals und die Waffen (oder das, was davon übrig war) wurden eingezogen.

    Auf jeden Fall Führen von Anscheinswaffen (denn der Willis ist definitiv kein verschlossenes Behältnis ..), Ärger gibt das auf jeden Fall.

  • Sehe ich auch so. Ein Auto ist kein verschlossenes Behältnis. Da eine Deko- oder Salutwaffe eine Anscheinwaffe ist und keine PTB Kennzeichnung (im Kreis) hat, ist das Führen verboten.
    Auf Sammlertreffen ist das wegen öffentliche Veranstaltung auch nicht unbedingt zulässig.

  • Also ich habe auf Veranstaltungen schon öfter gesehen, wie da Deko-"Waffen" in der Öffentlichkeit waren. Festumzug zum xxx Geburtstag irgend einer Stadt. Und da gurkten dann auch Reenactors rum mit Wehrmachtsfahrzeugen und russischen und amerikanischen Gerätschaften. Und die hatten oft Waffen dabei (auf dem Fahrzeug montiert), die meiner Meinung nach keine Nachbauten aus Holz etc. waren, sondern ehemals scharfe Dekowaffen. Legal? Sondergenehmigung? Wäre schön, wenn da jemand was Sachdienliches zu sagen kann. :^)

  • Ich denke da muss man ganz klar abgrenzen zwischen "Veranstaltungen" - wo auch jeder Unbeteiligte einen Zusammenhang feststellen kann und Alltag. Im Alltag hat eine Waffe nix auf einem Fahrzeug von Privatpersonen zu suchen, auch wenn das pro forma legal sein könnte. Hier könnte man sogar über das Vortäuschen von Straftaten nachdenken.

    Field Target im SC :W: ernsdorf

  • Reenactment dürfte unter Brauchtum fallen. Da brauchts eine behördliche Erlaubnis, zumal ja auch noch eine Versammlung stattfindet.

    Gut, die Schützen mit dem Holzgewehr und der Blume im Lauf werden das nicht brauchen. Da kennt das jeder und der Bürgermeister und der Pastor sind Ehrengäste ( = trinken mit) ;)

    Mit dem Erma EGG 1 und KWS allein "Band of Brothers" zu mimen ist nicht anzuraten. Spätestens nach dem 3. Anruf werden Dir die Cops das wegen Störung der öffentlichen Ordnung untersagen. Wenn Du dann mit §§ anfängst, werden sie die Erteilung einer nachträglichen Auflage bei Deiner Behörde anregen und, wenn es ihnen zu komisch vorkommt, die Knifte erstmal zur Begutachtung mitnehmen.

    Es ist alles ein Geben und Nehmen, allein mit Recht haben kommt man nicht weit bzw. machts doch auch keinen Spaß

    Andreas

  • Hi, :^)

    Hinter der Windschutzscheibe? Nicht erlaubt, weil es das Sichtfeld beeinträchtigt.


    Nein, ob das Sichtfeld beeinträchtigt wäre, kommt darauf an wo sich das Ganze hinter der Windschutzscheibe abspielt.
    Der innen Spiegel z.b behindert mich auch immer, der liegt Laut TüF aber nicht im Sichtfeld.
    Das Sichtfeld bei PKW und anderen Fahrzeugen bis zu einem zul. Gesamtgewicht von 3,5t ist Mittig vom Lenkrad ein 29 cm breiter Streifen, der nach oben und unten durch das Scheibenwischerfeld begrenzt wird, definiert.


    ... Das Splitterverhalten...


    Höhre ich zwar zum ersten mal, aber auch das ist nicht eindeutig gegeben.

    Gruß
    Daniel

    2 Mal editiert, zuletzt von jollyhoker (3. Oktober 2014 um 10:55)

  • Jetzt beisst euch nicht unnötig an dieser Windschutzscheiben-Thematik fest. Die ist nämlich das geringste Problem, weil ich UNTER der Windschutzscheibe (man könnte es auch Armaturenbrett nennen) schrieb und NIE "hinter".

    Also können wir eine Sichtbehinderung zu 100 % ausschließen.

    Man muss ja nicht noch Gegenargumente an den Haaren herschleifen. Die Sache ist ja so schon verzwickt genug!

  • Jetzt beisst euch nicht unnötig an dieser Windschutzscheiben-Thematik fest.

    Das ist auch gar nicht nötig, denn das Sichtfeld ist ganz klar definiert. Selbst aufrecht mittig hinter der WS wäre die Waffe nicht im Sichtfeld.

    Zur eigentlich Thematik kann ich nur sagen, das ich das nicht tun würde.
    Ich denk das das Problem ist das man die Waffe beim verlassen des Wagens an sich nehmen müsste.
    Selbst wenn der Halter abschließbar wäre, ist er dann nicht Blickdicht. Also Transport würde so nicht gehen, wenn man davon absieht das man auch beim Transport seine im Koffer verschlossene Waffe im Auto nicht länger aus den Augen lassen darf.
    Also geht nur das Führen mittels KWS, und das ist die Waffe nur dann wenn sie auch beim Besitzer des KWS ist. Ist der Besitzer im Auto ok, ist er nicht im Auto, darf die Waffe dort auch nicht alleine sein. So sehe ich das.

  • Eigentlich ist die Sache doch recht einfach und eindeutig.

    § 42 WaffG verbietet das Mitführen von Waffen auf Messen und öffentlichen Veranstaltungen, wobei die Behörde Ausnahmen zulassen kann.
    § 42a Verbietet das Führen von Anscheinwaffen generell.
    Theateraufführungen und Brauchtum genießen ein Sonderrecht, allerdings dürfte das obige Foto keine Theateraufführung auch im weiterem Sinne darstellen.

    Anlage 1 WaffG, Abs. 1.6 definiert die Anscheinwaffe. Deko- und Salutwaffen dürften umfasst sein.

    Wenn nun eine Veranstaltung mit eben (irgendwelchen) Waffen durchgeführt wird, könnte der Veranstalter ja durchaus eine Genehmigung beim Ordnungsamt eingeholt haben. Diese Interna weiß man als Zuschauer ja nicht. Ebenso ist es auch möglich, dass es keinen interessiert. Falls das so ist, bedeutet das ja nicht, dass das immer und überall so gehandhabt und geduldet wird. Daher darf man sich daran kein Beispiel nehmen. Im Zweifel ist halt die Behörde anzufragen. Wenn diese das als Brauchtum oder Theater sieht und es nicht für genehmigungspflichtig ansieht, umso besser.

  • Bei uns ist zweimal im Jahr ein Umzug bei dem Salut Karabiner K98 mitgeführt und mit Platzpatronen in der Öffentlichkeit geschossen werden. Die beantragen jedesmal beim zuständigen Amt eine Ausnahmegenehmigung, welche sie problemlos bekommen und gut ist es. Genau so geht's auch mit dem Jeep.

    Everybodys darling is erverybodys Depp!