"Führen" von Salut-Dekoumbauten

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 2.753 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. September 2015 um 09:29) ist von Floppyk.

  • Vor ca. 30 Jahren bin ich als Gast im Sauerland bei einem Schützenfest mitmarschiert. Erst nach dem Marsch ist mir aufgefallen, daß die mir einen scharfen K98 in die Hand gedrückt haben - ich muss ziemlich doof geguckt haben :whistling:

    Hab dann zugesehen, dass ich das Ding schnellstmöglich wieder los werde.

  • Eigentlich unnötige Bedenken. Denn ein Schützenverein darf jedermann erlaubnispflichge (auf einem Schießstand) Waffen überlassen. Die Brauchtumsveranstaltungen, zu der auch Waffen gehören, dürfen dort auch geführt werden. In der Regel sind solche Veranstaltungen dem Ordnungsamt gemeldet. Die Erlaubnisse zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen im Rahmen der Brauchtumspflege ist im § 16 WaffG berücksichtigt.