kleinkaliber mit wbk, aber wie?

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 10.844 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Mai 2013 um 15:14) ist von Ladehemmung.

  • Hallo liebe Community,
    Mir wurde soeben ein Versprechen seitens meines Opas gegeben, dass ich seinen alten Kleinkaliber bekomme. :thumbup:
    Nun stellen sich mir 100 Fragen, wie wo was ?
    Ich habe bereits Threads über Wbk?s gelesen, aber mir fehlt der "erste Schritt"
    Ich muss zB für den WBK einen "Grund" haben, warum ich diese Waffe haben will. Was ist, wenn ich sie einfach zum sammeln (etc.) haben will, ohne dass ich Jäger, Sportschütze etc. bin?
    Ich bedanke mich für eure Antworten im Vorraus
    und sorry, für die dumme Frage (Beantragung ist ja ein extra Tread ;^) ), aber ich weiss wirklich nicht, wie ich das Anstellen kann.

    Liebe Grüße
    Ferdinand a.k.a RECKer

  • Du brauchst nicht nur irgendeinen Grund sondern ein anerkanntes Bedürfnis.
    Einfach so haben wollen reicht da bei Weitem nicht aus.
    Zum Beanteagen einer WBK ist auserdem eine Waffensachkundeprüfung notwendig und der Nachweis einer vorschriftsmäsigen Aufbewahrung.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • kurz gesagt:
    du brauchst einen Verein der eine zu den "Wunschwaffen" passende Disziplin anbietet, wenn du da Mitglied geworden bist und regelmäßig trainierst ergibt sich der Rest im Grunde von alleine

  • Das Sammeln von Waffen hört nicht bei nur einer auf und ist nicht billig, sondern man sollte eher an einen sechsstelligen Betrag denken.

    Sportschütze werden ist die einfachste Möglichkeit.

    Wenn Du nicht schießen möchtest, dann kann man die Waffe auch dauerhaft deaktivieren lassen. Dann kann man die problemlos zuhause an die Wand hängen.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Hi.
    "Up to Date" bin ich hier nicht mehr. Wir gehen vom Schlimmsten aus, Dein Opa stirbt. Wenn die anderen aus der Erbfolge verzichten, kannst Du die Waffe erben. Dann kriegst Du eine grüne WBK und in Spalte Bemerkungen steht "Aus dem Nachlass des Opas".

    Bedingungen:
    Du musst einen Waffenschrank haben.
    Ich vermute 18 Jahre sein.
    Wenn ich mich nicht irre seit 2008 musst Du den Lauf zertifiziert verschließen lassen (Erbblockierung) - vom Büchsenmacher beispielsweise.

    Du erbst das Gewehr als Gegenstand, ähnlich einer Vase oder einem Gemälde. Munition darfst Du keine besitzen. Verlässliche Infos bekommst Du bei der Kreispolizeibehörde. Da es hier im Forum auch Leute mit umfangreichen Wissen in Punkto Waffenrecht gibt, würde ich denen den Vorzug geben. Wie oben erwähnt, unter Vorbehalt!

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • naja um es kurz zu machen: mit grund meinst du das BEDÜRFNIS, dies setzt die mitgliedschaft in einem schützenverein vorraus.

    • mindestens 18 Jahre alt
    • Mitgliedschaft in einem Schießsportverein
    • Mindestens ein Jahr Mitglied in einem Schießsportverband mit einer vom Bundesministerium für Inneres genehmigten
      Schießsportordnung
    • Zuverlässigkeit nach Waffengesetz (keine Vorstrafen)
    • mind.
      18 Schießnachweise an unterschiedlichen Tagen, für den Zeitraum 365
      Tage vor Antragstellung des
      Bedürfnisnachweis oder 12 Schießnachweise, wenn vom Verein schriftlich
      bescheinigt wird das ein Schießtraining ein Intensivtrainig war
    • Bedürfnisnachweis des Schießsportverbandes
    • Sachkundeprüfung für Sportschützen
    • bis zum Alter von 25 Jahre der Nachweis einer medizinisch, psychologischen Untersuchung, dass man
      verantwortungsvoll mit Schusswaffen umgehen kann
    • Nachweis an die Behörde, dass man Waffe und Munition gesetzmäßig lagern kann


    Der Weg zur ersten Waffenbesitzkarte (WBK) für Technikinteressierte


    liest du hier weiter :thumbsup:

    Einmal editiert, zuletzt von babbi (23. April 2013 um 23:41)

  • Variante 1. Besitzt er für die Waffe eine WBK? Falls ja kannst du sie erben, muss er ins Testament schreiben das du sie kriegen sollst.
    Waffenschrank sowie eventuell eine Blockiereinrichtung brauchst du trotzdem.

    Variante 2.Wenn dein Opa keine WBK hat besitzt er die Waffe illegal. Du kannst sie dann zwar haben, wär aber auch illegal.

    Variante 3. Du wirst Sportschütze, schießt 1 Jahr in einem Schützenverein der Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband ist. Das wär entweder 1mal im Monat oder 18 mal unregelmäßig übers Jahr verteilt.
    + Waffensachkundeprüfung + Waffenschrank + Prüfung der zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung.

    Sicher das es ein KK Gewehr und kein Luftgewehr ist?

    Pro Legal / BDS

  • Langsam, die Sache mit dem Schützenverein lohnt nur, wenn Opas Kleinkaliber auch sportlich nutzbar ist. Ist das eine alte Einzellader einfache Flitsche, lohnt nichtmal die WBK Gebühr, geschweige denn ein Verkauf.
    Aber es gibt auch noch das Bedürfnis der Erbschaft. So kann ein Jeder ein Testament aufsetzen und eine Waffe im Erbfall jemanden vererben. Der Erbe braucht dann zwar kein Bedürfnis als Sportschütze und dergleichen nachweisen, wie auch die nötige Waffensachkunde entbehrlich ist. Allerdings besteht auch hier die Pflicht eines Waffenschrankes. Sollte es ein Sperrsystem für KK geben, wird das zur Auflage gemacht. Das kann mehrere hundert € kosten.
    Hat Opa denn eine WBK für diese Waffe? Wenn nein ist sie nicht nur illegal im derzeitigen Besitz, sie kann dann weder verkauft noch vererbt werden.

  • Wenn du sonst nichts mit scharfen Schusswaffen am Hut hast,
    das Teil nicht besonders wertvoll ist oder es nicht nutzen kannst,
    dann erspar dir das Ganze und mach bei der Behörde, dem Zentralregister,
    und sonstigen Stellen, bei denen du zukünftig registriert oder von
    denen zu Hause besucht wirst, keine neuen Akten auf.

    Gruß Klaus

  • Toll

    Will ein Erbstück haben und ihr ratet ihm davon ab.....

    es gibt nach die möglichkeit der unbrauchbarmachung (oder wie man das nennen mag).
    Habe ich bei dem KK von meinem Opa auch machen lassen.
    Schagbolzen wurde entfernt und verschw. - 3 Löcher seitlich in den Lauf - aber unter dem schaft - somt kaum sichtbar.
    War damals nicht Teuer.

  • Angenommen das Gewehr/Pistole? soll nicht unbrauchbar gemacht werden. So wie ich das gelesen habe muss man ein Jahr in einem Verein sein und in dem Jahr eine bestimmte Anzahl an Schießtrainingeinheiten mit der Waffe/Kaliber absolvieren um hier ein Bedürfnis anzumelden und eine WBK zu absolvieren.

    Ist man auf etwas spezielles festgelegt, oder kann man dann jedes KK Einzelladegewehr kaufen auch wenn dies keine direkte Matchwaffe für den Wettkampf ist?

  • Hi die gelbe Wbk ist eine feine Sa Che damit kannst du jeder Zeit jede beliebige Büchse , EinzelladerFlinte , einzelladerpistole. Und VL Revolver kaufen

  • Ihr Lieben.
    Mir hat man erklärt, dass es diese Offerte (Sportschießen im Verein) nicht gibt. Der alte Einzellader wäre für einen Sportschützen unbrauchbar, hätte ja nicht einmal einen Diopter. Ich denke hier hat Floppyk absolut Recht. Ob die einfache "Unbrauchbarmachung" reicht glaube ich nicht. Ich habe nur von der Erbblockierung gehört, das heißt zertifizierter Verschluss des Laufs durch einen Büchsenmacher. Ich würde hier googeln, ich meine etwas von um die 120 € gelesen zu haben. In 2006 war die Gebühr für die "Amtshandlung" rund um die WBK 25,56€. Um die Kosten geht es im § 50 des WffG. Absender des Gebührenbescheids ist der Landrat als Kreispolizeibehörde.
    Sollte Opi die Waffe legal besitzen, kann man sich bei der Kreispolizeibehörde erkundigen. Bei uns sitzt da eine nette Frau, die gerne telefonisch Auskünfte gibt. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, das gilt leider auch fürs Waffengesezt.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

    Einmal editiert, zuletzt von BMP I (24. April 2013 um 08:22)

  • Hi die gelbe Wbk ist eine feine Sa Che damit kannst du jeder Zeit jede beliebige Büchse , EinzelladerFlinte , einzelladerpistole. Und VL Revolver kaufen


    Das ist ein Irrtum!
    Die Waffe muss sportlich nutzbar sein. Der Sportschütze muss ggf. dem SB eine Diziplin eines Verbandes benennen können, wo die Waffe zugelassen ist.


  • Das ist ein Irrtum!
    Die Waffe muss sportlich nutzbar sein. Der Sportschütze muss ggf. dem SB eine Diziplin eines Verbandes benennen können, wo die Waffe zugelassen ist.


    Richtig! Ich wollte mir vor den Jagdschein eine Büchsflinte eintragen lassen, weil das Angebot super war, jedoch konnte ich keine DSB Disziplin nachweisen die man nur ännährend damit schiessen hätte können.

  • Eben, die gelbe WBK für Sportschützen hat zwar Erleichterungen. So entfällt bekanntlich der Voreintrag, der Einzelbedürfnisnachweis, sowie der Munitionseintrag. Das spart auch die meisten Gebühren, aber das gilt halt nicht für jede Waffe, sondern eindeutig nur für Sportwaffen.

  • jedoch konnte ich keine DSB Disziplin nachweisen die man nur ännährend damit schiessen hätte können.

    Für Waffen auf Gelb muss eine Disziplin nachweisbar sein. Aber nicht zwingend bei dem Verband bei dem man das Bedürfnis für die Gelbe erhalten hat.

    Ich finde es allerdings befremdlich das hier wieder "Hol' dir ne gelbe, dann kannst du alles mögliche zum Ballern kaufen!" durchdringt (und damit meine ich nicht Bishop!). Mit so einem Geschwätz gießt man nur Wasser auf die Mühlen derer die uns sowieso nichts gönnen. Man könnte dieses kindische Profilierungsgeschwätz problemlos aus jeder Diskussion um WBK und "scharfe" Waffen weglassen und hätte keinen Qualitätsverlust zu erwarten. Halbwissen und Unkenntnis der Folgen und Abläufe garnieren diesen Hirnsalat, wie üblich.

    Auch ich rate jedem davon ab sich mit der Thematik zu beschäftigen "nur" weil man (ich weiß um den evtl. emotionalen Wert, das soll nicht schroff rüberkommen) vom Opa ein KK vererbt bekommt. Wie meine Vorredner (und Legalwaffenbesitzer) schon geschrieben haben, dann lieber zur Deko umbauen lassen und in den Kleiderschrank stellen.

  • Es gab ja auch mal Zeiten, da konnte man eben mal "bei Neckermann" ein KK Gewehr kaufen.
    Vielen der Leute sich seinerzeit soetwas angeschafft haben, ist gar nicht klar das Sie heute eine Erlaubnis für den Besitz haben müssen.
    Darauf haben auch schon einige hingewiesen.

    Schritt 1:
    ist also erst einmal, festzustellen ob der Opa die Waffe überhaupt legal besitzt.
    (Ist die Waffe registriert und auf eine WBK des Opas eingetragen)

    Ist dem nicht der Fall, so erübrigt sich eine weitere Diskussion, da aus einer illegalen Waffe nach unserem Recht niemals wieder eine legale werden kann.


    Schritt 2:
    Man muss sich klar darüber werden, was man mit dem alten Stock überhaupt machen möchte.

    Möchte man damit schießen kommt man zunächst erst einmal um eine WBK nicht herum,
    ggf. überlässt man sie (evtl. vorübergehend) einem Berechtigtem.

    Möchte man sie erhalten wie sie ist, so kann man den Weg Richtung Erben WBK gehen,
    muss die Waffe ggf. blockieren etc. (was bei KK nur eingeschränkt möglich ist).

    Oder man lässt halt Deko daraus machen und hängt sie an die Wand.
    Aber auch das macht Niemand umsonst und der Aufwand übersteigt den Wert der Waffe schnell um ein vielfaches.


    Zu Schritt 3 kommt man eigentlich erst dann, wenn man Schritt 1 und 2 abgehakt hat. ;^)


    Ob sich der Aufwand lohnt - für eine Waffe die vielleicht, außer dem nostalgischem Wert, gar keinen Wert mehr hat,
    die Frage kann das Forum gar nicht beantworten.

  • Hallo, Danke für die schnellen Antworten,
    Ich persönlich bin bei einem Schützenverein, der mit Luftdruckwaffen unter 7,5 Joul hantiert.
    Ich bin über 18 Jahre alt und im eigentlichen schon sehr interessiert an einer schussfähigen Waffe.
    Da mein Opa Jäger war/ist, ist diese Waffe natürlich eingetragen und wird immer wieder überprüft.

    Er hat auch noch Jagdgewehre, die er aber bis zu seinem Tode sein eigen sein lassen will.

    Was kann ich nun tun, um diesen KK an mich zu bringen, ohne mit Gesetzten konfrontiert zu werden?
    Wie gesagt, hätte ich interesse an diesem Teil (am besten in den nächsten Jahren) , da mein Onkel (Polizist), der Alleinerbe ist und ich die Dinger niemehr sehen würde.

    Lg
    Ferdinand