Export von SSW nach Großbritannien

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 1.232 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Januar 2013 um 15:48) ist von Knallebum.

  • Hallo, ich habe eine dringende Frage bezüglich des Exportes von SSW nach Großbritannien. In GB sind laut der Aussage eines Interessenten "gas & flare" 2006 gebannt worden. Andere SSW 6mm oder 8mm findet man aber auch auf britischen Waffenbörsen...

    Ist es nun so, dass demnach Abschussbecher und Abwehrpatronen (Pfeffer und Gas) dort illegal sind, oder betrifft das auch den Besitz von SSW 9mm? Falls ja, ist der Besitz nur mit einer britischen Waffenbesitzkarte (sofern existent) legal?

    MfG

  • soweit ich weiß muss der ausstoß nach oben erfolgen nicht nach vorne.


    aber ich kann das Thema nicht mehr hören export nachXXX ist das legal??? :cursing: das ist der 3 thread in 8 Tagen!


    Wenn du in Deutschland wohnst, verkaufst du nach deutschem Recht! Über die Gesetzgebung in Anderen Ländern musst du dich nicht informieren, da ist der Käufer verantwortlich!!!
    du kannst lediglich das ganze aus Entsprechenden Gründen (weil du weist das der besitz der Ware illegal ist) ablehnen und in deine Angebote reinschreiben kein versand ins Ausland!

  • Grundsätzlich ist das richtig das der Käufer verantwortlich ist. Zumindest in Deutschland.

    Aber: Kennt hier jeder die Gesetzgebung unserer Nachbarländer?

    Was ist denn wenn es im Ausland einen Paragraphen gibt, der es genau andersrum handhabt? Einen Paragraphen der auch den Verkauf bzw. den Export in Land XYZ verbietet. Was dann?

    Ich für meinen Teil kenne nicht alle Strafgesetzbücher dieser Welt. Streng genommen machen wir es uns ziemlich einfach mit der pauschalen Feststellung "der Käufer muss sich um alles kümmern"...

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • soweit ich weiß muss der ausstoß nach oben erfolgen nicht nach vorne.


    aber ich kann das Thema nicht mehr hören export nachXXX ist das legal??? :cursing: das ist der 3 thread in 8 Tagen!


    Wenn du in Deutschland wohnst, verkaufst du nach deutschem Recht! Über die Gesetzgebung in Anderen Ländern musst du dich nicht informieren, da ist der Käufer verantwortlich!!!
    du kannst lediglich das ganze aus Entsprechenden Gründen (weil du weist das der besitz der Ware illegal ist) ablehnen und in deine Angebote reinschreiben kein versand ins Ausland!

    Ich bin dir natürlich dankbar, dass Du hier was reinschreibst, aber wenn Du es nicht mehr "hören" kannst, warum zum Teufel klickst Du dann das Thema überhaupt an?

    @ Knallebum,

    Du hast das richtig erkannt. Man sollte sich besser informieren, als am Ende der Gelackmeierte zu sein.

    Die BRDDR ist immerhin seit Ende 2. WK bis heute noch nicht souverän. Was wir Handelspartner müssen und was andere dürfen, bestimmen nach wie vor die Regierungen der jeweiligen Länder und hier die Herren aus London und der Wall-Street (vertreten durch unsere Politikmarionetten, die Regierung spielen). Deshalb besteht meiner Ansicht nach schon die Möglichkeit, dass ich mich als Deutscher strafbar mache.

    @ compair,

    es wäre natürlich einfacher, keinen Versand ins Ausland anzubieten. Ich bin allerdings der Meinung, dass wir als Europäer uns nicht gegenseitig verschließen sondern noch ein Stück näher zusammenrutschen sollten. Das schafft ein Klima, das uns alle stärkt. Und sei es nur ein netter "Smalltalk" beim Emailverkaufsgespräch. Ich selbst ärgere mich maßlos über Ignoranz. Beispielsweise wollte ich mir in den USA ein weltweit gesuchtes Ersatzteil bestellen, aber der Texaner wollte weder zu mir versenden noch von meinem deutschen Paypalkonto bezahlt werden um das Teil zu Familienangehörigen in den USA zu schicken. "US shipping and US payment only". Was für ein A****.

    Ich versende gerne weltweit, möchte mich aber unter keinen Umständen strafbar machen. GB hat sehr restriktive Gesetze seit der Verschärfung 2006 (das konnte ich bereits herausfinden). Ob ich gefahrlos versenden kann weiß ich nach wie vor nicht, nächtelang virtuell anglizistische Gesetzesbücher wälzen ist nicht gerade meine Stärke. :D

    Gruß

  • Aus D verschicken duerfte erlaubt sein. Der Englaender ist fuer die Einhaltung der in seinem Land geltenden Rechtsvorschriften verantwortlich. So weit so gut.
    Falls in GB nicht erlaubt, stellt sich u. U. die Frage, in welchen Datenbanken der Absender landen kann und ob eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt. Das muessen ja nicht unbedingt deutsche DB sein.

    Gruss
    pak9


  • ...aber ich kann das Thema nicht mehr hören export nach XXX ist das legal? ...das ist der 3 thread in 8 Tagen!

    Wenn das der dritte Thread in acht Tagen ist, dann scheint doch tatsächlich Unklarheit zu herrschen und
    Aufklärung gewünscht zu sein.
    Also goldrichtig hier, denn Wissens- und Erfahrungs-Austausch, dafür, sind Foren nun mal da. ;^)

    Ausserdem, was nutzt es mir, wenn ich Waffen aus D, nach deutschem Recht versenden darf, wenn ich
    keinen Frachtführer finde, der Waffen -und seien sie auch noch so frei- transportiert?

    Ich habe für meinen Cousin in England eine schöne FWB 150 mit Tiroler-Schaft erworben, aber niemand
    will für das Ding den Versand übernehmen. Von DHL bis Iloxx. Nüscht!

    Mir bleibt nichts anderes übrig, als den Prügel im Wohnmobil mitzunehmen, wenn ich wieder rüber fahre.
    Dabei ist der Transport in D (die Riesenstrecke von 15 KM, von mir zuhause an die französische Grenze)
    problemlos. Auch von der Fähre innerhalb England... no Problems.
    Aber die Franzosen mal wieder! :rolleyes:
    Haben mir auf Nachfrage ein zehnseitiges Dokument zum Ausfüllen geschickt und sind der Meinung, dass
    ich für den Transport durch F, für eine freie Waffe, einen gültigen Waffenschein brauche. Ausserdem
    muss ich den Transport vor der Überfahrt mit der Fähre nach GB anmelden.

    Ja, geil. Damit mir dann ein Zöllner die schöne, alte 150 ohne F beschlagnahmt, nur weil man ehrlich ist,
    vorher alles abcheckt und angibt und dem dann der passende Paragraph einfällt den Lümmel einzuziehen.

    Da sag' ich lieber garnix, mach auf harmlos :whistling: und schmuggel das Dingen rüber. Mit den beiden
    grossen Kötern an Bord, traut sich da eh keiner ins Wohnmobil. Hoffe ich. :rolleyes:

    Dass so was Harmloses zu versenden, so problematisch sein kann, beweist doch, wie sinnlos der
    ganze europäische Quatsch ist.
    Aber Patriot-Raketen aus D in die Türkei... lächerlich, das machen wir doch mit links. (Aber nicht mit DHL)

    liebe Grüsse ... Patrick *genervt*

  • Wenn du von hier verschickst, so gilt auch deutsches Recht.
    Und das WaffG sagt ganz klar, dass du freie Waffen ins Ausland verbringen darfst.


    Stefan

    Stefan, du machst es dir viel zu einfach! Du redest allein von deutschen Gesetzen.

    Wenn in Großbritanien irgendwio im Gesetz steht (sinngemäß):

    Bestraft mit wird, wer eine Waffe einführt.............dies gilt auch wer hierbei unterstützt............dann bist du als Verkäufer im Ar***!

    Richtig, nach deutschem Recht passiert dir nichts. Fährst du aber mal nach GB kann es ganz schnell passieren das die Handschellen klicken.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Ähm, wer führt den die Waffe ein ?
    Genau der Käufer !
    Der Verkäufer führt sie aus, das sind zwei verschiedene paar Schuhe.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Joachim: Weist du mit Sicherheit ob anderer Länder nicht auch den Exporteur belangen?

    Zum dritten Mal: Wir können nicht immer nur von deutscher Gesetzeslogik ausgehen. Im Ausland kann - muss natürlich nicht - das ganz anders sein.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Nö, aber Du hast dich doch zum Rechtsexperten des britischen Waffenrechts erhoben.
    Erst sagst Du das verboten sein weil er ja die Waffe einführt und jetzt sagst es sei ja unsicher ob nach dem dort geltenden Recht nicht auch der Exporteur belangt würde.
    Ich hoffe ich muss nie wieder nach England fahren, besitze ich doch einige dort verbotene Waffe.
    Nachher komme ich ins Gefängnis weil ich hier erlaubte Sachen gemacht habe.
    Übrigens ist es so das der Besitz an der Käufer übergeht sobald ich die Ware verschickt habe.
    Aber wahrscheinlich dürfen auch dort wieder die Engländer, in Deutschland, deutsche Gesetze aufheben.

    Mal ehrlich: Möchtest Du hier nur etwas rumfraggeln ? Als deutscher muss man sich, in Deutschland, nur nach dem deutschen Recht verhalten.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Naja, erlaubt sollte die Frage des TS schon sein. Wer von Euch würde sich trauen ins "land of the free" zu fliegen mit dem Gefühl, dort evtl. wg. Waffengesetz im Computer zu stehen. Die haben noch verschrobenere Bestimmungen (z.B. Abzugsteile ab 100 $ -> Licence).

    Blank Fire mit Ausschuß nach vorn ist nicht frei: Border Force Manual (ab S. 20)

    Der Besitz von "Realistic Imitation Firearms" erfordert eine vorherige Registrierung des Erwerbers.

    Andreas

  • Nö, aber Du hast dich doch zum Rechtsexperten des britischen Waffenrechts erhoben.
    Erst sagst Du das verboten sein weil er ja die Waffe einführt und jetzt sagst es sei ja unsicher ob nach dem dort geltenden Recht nicht auch der Exporteur belangt würde.
    Ich hoffe ich muss nie wieder nach England fahren, besitze ich doch einige dort verbotene Waffe.
    Nachher komme ich ins Gefängnis weil ich hier erlaubte Sachen gemacht habe.
    Übrigens ist es so das der Besitz an der Käufer übergeht sobald ich die Ware verschickt habe.
    Aber wahrscheinlich dürfen auch dort wieder die Engländer, in Deutschland, deutsche Gesetze aufheben.

    Mal ehrlich: Möchtest Du hier nur etwas rumfraggeln ? Als deutscher muss man sich, in Deutschland, nur nach dem deutschen Recht verhalten.

    Joachim

    Drücke ich mich so verdammt unklar aus?

    Nie habe ich gesagt das ich mich im englischen Recht auskenne. Das ist doch genau das Problem! Du behauptest "alles super" nur weil es in Deutschland so ist.

    Wir alle - auch ich - vermuten das es juristisch OK eine Waffe ins Ausland zu schicken. Ob es in dem Empfängerland aber als "Mittäterschaft" gilt einem dortigen Bewohner eine Waffe zu "verschaffen" weiß mit Sicherheit aber keiner hier. Dazu müsste man die Rechtsnormen des jeweiligen Landes kennen.

    Als Deutscher handelst du nach deutschem Recht. Korrekt. Das ist toll solange du dich in Deutschland aufhältst.

    Verstößt gegen Ausländisches Recht? Kein Problem. Solange du nicht in dem Land bist. Ich für meinen Teil möchte aber auch meine Nachbarländer noch besuchen können ohne Angst zu haben, dort ggf. ein Verfahren gegen mich offen zu haben.

    Solange ich nicht mit 99,9% Sicherheit weiß es ist OK, würde ich persönlich es sein lassen.

    Vermutlich ist OK die Waffe ins (allgemein formuliert) Ausland zu schicken. Wenn man Pech hat können (überspitzt gesagt) dennoch die Handschellen klicken wenn man dieses Land besucht und dort vielleicht einen Rechtsbruch begangen hat.

    Zu keinem Zeitpunkt hab ich behauptet das du bestraft wird weil du in Deutschland eine für England illegale Waffe hast. Dein Vergleich geht also weit deneben sofern er nicht polemisch gemeint war.

    PS: Ich hab nicht den Hauch einer Ahnung was "rumfraggeln" sein soll. :D Dissen wollte ich dich aber keinesfalls. :D:P ;^)

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

    2 Mal editiert, zuletzt von Knallebum (25. Januar 2013 um 15:54)