Verbotener Gegenstand?

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 3.863 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Oktober 2012 um 10:42) ist von Krischan.

  • Da hast Du etwas falsches im Hinterkopf.
    Einhandmesser sind nicht verboten, man darf sie nur nicht mehr führen. ( § 42a WaffG )


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Ob dieses Messer irgendeine andere Verbotseigenschaft erfüllt kann ich Dir leider nicht sagen. Dafür bin ich zu wenig in der Materie. Aber Einhandmesser unterliegen in der Regel grundsätzlich einem Führverbot.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • im Handschuhfach lagern


    Nein !
    Im abgeschlossenem Handschuhfach dürftest Du es allerhöchstens haben solange Du im Auto bist ( dann könnte man es als Transport deklarieren )


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Danke Joachim.

    Allerdings gibt mir das gerade zu denken.
    Darf man Taschenmesser im allgemeinen nicht im Handschuhfach haben wenn ich den Wagen verlasse oder ist das nur für das jetzt gültig?

  • Wenn du aber die Schraube in der Klinge entfernst, ist es kein Einhandmesser mehr und kannst es mit zum Pilzesammeln nehmen ;^)

    Gruß Norbert

  • Natürlich darf ich mein Einhandmesser im Handschuhfach lagern. Es sollte abgeschlossen sein wenn ich im Auto sitze = nicht zugriffsbereit und kann offen sein, wenn ich nicht drinsitze und das Auto drumherum zu ist.
    Und klar, zum Pilzesammeln darf ich es im verschlossenen Behältnis mitnehmen. Es gibt abschließbare Gürtelholster. Und wenn ich es zum kappen des Pilzes raushole habe ich auch einen allgemein anerkannte Grund das Ding zu ziehen. Vermutlich dürfte ich es sogar beim betreten des Waldes führen. Es sollte nur deutlich sichtbar sein, daß ich Pilze suche, dazu sollte ein Körbchen geführt werden :D .

  • .... Es sollte nur deutlich sichtbar sein, daß ich Pilze suche, dazu sollte ein Körbchen geführt werden :D .

    Wenn das aber ein Einhandkörbchen ist, muss es auf dem Weg zum Wald in einem abgeschlossenen Behältnis geführt werde, oder?
    Und dann stellt sich ja auch die Frage ob auf dem Weg zum Wald das Einhandkörbchen und das Einhandmesser im gleichen abgeschlossenen Behältnis zu transportieren sind oder getrennt .... :wacko:


    --- Ballistol ist das neue Chanel ---

  • Da kommen die Müllverzapfenden User wieder. Ihr habt doch echt einen an der Waffel.......ist euch wirklich so langweilig das ihr nur Müll hier verzapfen könnt?

    Kann man denn hier im Forum nichts mehr schreiben ohne das es ins lächerliche gezogen wird?

  • Hallo.

    Ich habe im Hinterkopf das "Einhandmesser" verboten sind.

    Ist das ein solches?
    Handelt es sich bei dem Messer um einen verbotenen Gegenstand?

    Danke


    Verboten grundsätzlich nicht.

    ABER das Führen ist verboten.

    Ich weiß das, weil ich einem Freund vor einiger Zeit ein Walther Einhandmesser geschenkt habe (da war es noch erlaubt).
    Nun darf er es nicht mehr mitnehmen, weil es einem Führverbot unterliegt.

  • Solange es ein Messer ohne Waffeneigenschaft ist, ist auch die Lagerung im Auto zulässig. Allerdings darf es je nach Sorte des Messers nicht zugriffsbereit sein, sonst wäre es ein Führen. Ich würde dennoch kein Messer im Handschuhfach lege, egal welcher Sorte.

  • Hi Robert,

    lies bitte letzte Bericht in diesem Tread Messer
    warscheinlich bekomst mehr Licht in diesem Gestzenwald .

    Gruss Friedrich

    Wolf Creek Field Target Shooting Club 2002 e. V. HW 97 k Bushnell Elite 4200 16,3 J :winke:

  • Servus
    Ein Messer im Auto kann unter Umständen Leben retten.
    Nämlich dann wenn man zu einem Unfallort kommt und eine verletzte Person aus dem Gurt schneiden muss.
    Und jeder halbwegs normal denkende Polizist wird dieses Argument verstehen wenn ein einfaches Klappmesser im Auto mitgeführt wird.
    Wichtig dabei ist das das Messer als Werkzeug klar erkennbar ist.
    Das trifft bei dem gezeigten Messer durchaus zu.
    Ein Stilett dagegen ist als Waffe konstruiert und taugt nicht als Werkzeug.
    Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte besorgt sich ein sogenanntes Rettungsmesser,es hat eine Schneide aber eine stumpfe Spitze.
    Das taugt auch fürs Wurstbrot oder Pilze.

    Gruss Michael

  • Fakt ist: Aufbewahrung im Auto ist keine Lagerung oder Transport, sondern gilt per Gesetz als Führen, also würdest Du Dich in diesem Fall strafbar machen. Ich empfehle, den Öffner zu entfernen (sieht nach geschraubt aus), dann wird aus dem Einhänder ein Zweihänder, und den darfst Du führen. Nur sieht mir die Lage des Öffners so aus, daß der auch als Klingenanschlag dient, und dann funktioniert das nicht... Ist das zufällig das "Jagd"-Taschenmesser von ATU? Das hatte ich auch mal, nach Demontage des Pins schlackerte die Klinge nur noch rum, kein Anschlag mehr vorhanden.
    Mein Alternativ-Tip: Magnum Black Spear - und den Pin abschrauben.
    http://www.sportwaffen-schneider.de/product_info.p…oducts_id/21726

    Für 13,50 statt der normalen 21,95 ein Schnäppchen!!! :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:

    Die Edit meint dazu: daß einige Posts ins Lächerliche gehen, liegt an unserem lächerlichen Waffengesetz! :rolleyes:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Hallo,


    beim ATU und Egun werden " Waffentresore" fürs Auto angeboten, wie sieht es denn da rechtlich aus?


    Gruß, Andy

    Raus geschmießenes Geld den das Auto wird als öffentlicher raum fürs Waffengesetz gewertet. Hatten wir doch wegen SSW und im Auto Lagern.