Moin.
Theoretisch hätte ich gern gewußt ob man einen luftgewehrlauf kürzn darf. Vom Hörensagen soll das angeblich nicht legal sein.
Nu hat die waffe , da 1969 ,noch nicht mal ein F , was es verlieren könnte.
Mein Büchsenmacher hält das durchaus für legal, wenn ich damit nur plinken will oder zu hause schiesse.
Beim Mätch oder im Verein könnte dagegen einer Anstoß nehmen und ein nach effen fordern.
Wie ist das denn nun richtig? bitte nur um fundierte Antworten und kein Weitersagen von Halbwissen. Danke .
Gruß Rabe