Lauf kürzen - rechtsfrage...

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 1.961 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Mai 2010 um 23:46) ist von HWJunkie.

  • Moin.

    Theoretisch hätte ich gern gewußt ob man einen luftgewehrlauf kürzn darf. Vom Hörensagen soll das angeblich nicht legal sein.
    Nu hat die waffe , da 1969 ,noch nicht mal ein F , was es verlieren könnte.

    Mein Büchsenmacher hält das durchaus für legal, wenn ich damit nur plinken will oder zu hause schiesse.
    Beim Mätch oder im Verein könnte dagegen einer Anstoß nehmen und ein nach effen fordern.


    Wie ist das denn nun richtig? bitte nur um fundierte Antworten und kein Weitersagen von Halbwissen. Danke .
    Gruß Rabe

    Einmal editiert, zuletzt von räbchen (22. Mai 2011 um 09:11)

  • Zitat

    Original von räbchen
    Bitte nur um fundierte Antworten und kein Weitersagen von Halbwissen. Danke .

    ...und warum fragst du dann in einem Internetforum? :laugh:


    Die Bearbeitung Waffenrechtlich relevanter Teile (wozu der Lauf gehört), ist jedenfalls nur durch Leute erlaubt, die auch die Erlaubnis dazu haben. Wenn das also dein Büchsenmacher macht, steht dem ganzen nichts im Weg. Selbst machen ist nicht erlaubt... egal ob :F: oder nicht!

  • Eine definitve Antwort kann dir keiner geben, niemand kennt die Einschätzung eines möglichen Sachverständigen und schon garnicht die des Richters.

    Bleiben wir zunächst bei Pre 1970-LGs:
    Die Frage ist, ob das Kürzen des Laufs nur als Änderung oder schon als Herstellung gilt.
    Ersteres wäre erstmal legal, der Herstellun gszeitpunkt ändert sich ja nicht, es bleibt ein altes LG.
    Letzeres aus BüMa-Sicht auch, aber nicht aus deiner, denn damit würde sich der Herstellungszeitpunkt in die Zeit nach 1970 verschieben und das LG würde nicht mehr unter die Altregelung fallen.


    Nehmen wir der Vollständigkeit halber noch die :F:-Gewehre hinzu:
    Es bleibt ein Problem übrig, was alle Federdrücker bei Laufkürzung betrifft: Das Geschoss ist bei Federdrückern im Lauf teilweise mit deutlich mehr Geschwindigkeit unterwegs als an der Mündung, die Mündungsenergie könnte also über der Werksenergie liegen.
    Und nur bis zu dieser Stärke ist es legal, egal ob :F: oder Pre-1970.


    Stefan

  • Hi,

    also der Büma (so die Aussage von meinem) darf das machen.
    Aber, das Gewehr stimmt dann nicht mehr mit dem Baumuster überein was da mal 1969 gebaut wurde und du hast durch die Laufänderung auch eine Änderung der V0 vorgenommen.

    Was aber alles gar nicht so schlimm ist, du mußt nur etwas mehr Ausgeben.
    Denn der Büma darf das ja alles und bei ihm bleibt die Waffe ja auch legal.
    Nur wenn diu sie wieder haben willst muß sie zum Amt und es muß ein :F: drauf gemacht werden.
    Was kein Problem sein dürfte denn wenn der Lauf kürzer ist nimmt ja die V0 ab nicht zu.

    Was so ein :F: heute kostet wusste er damals als ich fragte nicht da er es nicht wie füher selber machen darf. Denn für das :F: wird ja nur noch mal die V0 von Amt geprüft. Es ist ja nichts anderes als eine Bescheinigung das die Waffe unter 7,5J hat wenn ich ihn damals Richtig verstanden habe.

    Gruß Christian

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  • Zitat

    Original von räbchen
    Mein Büchsenmacher hält das durchaus für legal, wenn ich damit nur plinken will oder zu hause schiesse.


    Was ist denn das für eine Aussage? Entweder ist das legal oder nicht. Das ist unabhängig zu sehen, wo man die Waffe benutzt.

    Zitat

    Original von räbchen
    Beim Mätch oder im Verein könnte dagegen einer Anstoß nehmen und ein nach effen fordern.


    Auf LG/LP Ständen im Verein sind Waffen ohne :F: gar nicht zugelassen. Zudem wird das LG sicher ein Preller sein und macht im Verein unter matchmäßigen Bedingunen keine Freude, zumal ein Diopter (mit Ringkorn vorne) her muss (so man denn was treffen will).

    Regeln Gewehr DSB:
    http://www.dsb.de/sport/disziplinen/gewehr/luftgewehr_10m/

    Zudem habe ich Schießstandzulassungen gesehen, die das :F: Zeichen auf den Waffen (auf LG/LP) Schießstände (und die Verwendung von kelchförmigen Standarddiabolos aus Blei) vorschreiben . Ob das generell so ist, kann ich nicht sagen. Das macht aber Sinn, denn ohne F kann die Standaufsicht nicht die Schussenergie abschätzen. Würde man mit einem LG mit erheblich höheren Energien schießen, könnte/wird das die Einrichtungen beschädigen.

  • Zitat

    Original von Christian
    also der Büma (so die Aussage von meinem) darf das machen.
    Aber, das Gewehr stimmt dann nicht mehr mit dem Baumuster überein was da mal 1969 gebaut wurde und du hast durch die Laufänderung auch eine Änderung der V0 vorgenommen.


    Gab es vor dem :F: Zeichen eine Baumusterprüfung?
    Wenn ein Lauf gekürzt wird sinkt die V0, weil der Gasdruck nicht mehr so lange auf das Geschoss einwirken kann.

  • Zitat

    Original von Christian
    Aber, das Gewehr stimmt dann nicht mehr mit dem Baumuster überein was da mal 1969 gebaut wurde...

    Ich denke nicht, dass vor 1969 irgendwelche LG/LP-Baumuster behördlich erfasst wurden.
    Luftdruckwaffen waren dem Staat damals völlig egal.

    Dennoch kann die Exekutive natürlich beim Hersteller oder bei Sachverständigen nachfragen, ob es das fragliche LG in der vorliegenden Bauform/Stärke damals schon gegeben hat.


    Stefan

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Nehmen wir der Vollständigkeit halber noch die :F:-Gewehre hinzu:
    Es bleibt ein Problem übrig, was alle Federdrücker bei Laufkürzung betrifft: Das Geschoss ist bei Federdrückern im Lauf teilweise mit deutlich mehr Geschwindigkeit unterwegs als an der Mündung, die Mündungsenergie könnte also über der Werksenergie liegen.



    Sicher? Ich dachte immer, es wäre genau umgekehrt: weil die Energie (ob kalte Gase, wie beim LG oder heiße Gase bei scharfen Waffen) nicht in voller Menge dem Geschoss mitgegeben wird, sondern nach der Mündung "verpufft".

    Warum sollte das bei Luftdruckwaffen anders sein?
    ???

    Das Gegenteil von 'gut gemacht' ist 'gut gemeint'.

  • Bei Vorkomremierern,Co2 oder Pressluft ist das so mit dem Verpuffen. Da schiebt eine grosse Gasmenge mit wenig Druck (60/70 Bar) das Geschoss durch den Lauf, und bescleunigt es "langsam", bei einem Preller gibt es eine sehr grosse Druckspitze die das Geschoss mit wenig Luft sehr schnell beschleunigt, ich glaube das passiert in den ersten 5cm des Laufes, im Rest des Laufes wird es durch Reibung eigendlich wieder langsammer (war auf jeden Fall mal so eine Theorie hier im Forum, wo Experimente mit Schwingungsaufnehmern am Gewehr gemacht wurden, was ist eigendlich daraus geworden?)

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Auf LG/LP Ständen im Verein sind Waffen ohne :F: gar nicht zugelassen.

    Tolle logik mal wieder vom Gesetz :D Man darf LG´s ohne :F: die stärker sind als 7,5j nur auf einem Schiesstand benutzen.. aber nicht auf einem LG Stand? Na gut..bleibt nur die 500m Bahn übrig :laugh:

    Und Klaus... äh, alte Matchwaffen wie das FWB150 haben gar kein :F: und wurden immer im Verein geschossen :))

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Zitat

    Original von Sgt_Elias
    Und Klaus... äh, alte Matchwaffen wie das FWB150 haben gar kein :F: und wurden immer im Verein geschossen :))

    Aber nur von älteren Semestern, die können das F ohne Adlerauge eh nicht mehr sehen, da kann man es sich sparen

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Zitat

    Original von LEP FAN
    (war auf jeden Fall mal so eine Theorie hier im Forum, wo Experimente mit Schwingungsaufnehmern am Gewehr gemacht wurden, was ist eigendlich daraus geworden?)

    Hier:
    Was kommt zuerst - Austritt des Dias oder Einschlag des Kolbens?

    Im Kopfe geistert noch einiges rum, aber ich suche noch nach der besten Lösung, die reale Position des Dias im Lauf zu ermitteln.
    Die Lösung muss rechtlich (nix Lauf lochen), handwerklich (nix millionenschwere Messapparatur) und zeitlich (habe noch Restleben und Job) machbar sein.
    Eine Näherungslösung funktioniert einigermaßen und auch ohne Technik und rechtlich Probleme, verbraucht aufgrund der mindestens 800 nötigen Messungen mörderisch Zeit.

    Evtl. geht es mit einem Laser, der, natürlich moduliert, in den Lauf strahlt, und vom Dia reflektiert wird.
    Ein Strahlablenker aus einem alten CD-Rom-Pickup und da eine Messdiode.
    Allerdings glaube ich nicht, dass mit PC-Mitteln genügend Auflösung erreichbar ist.

    Naja, irgendwann mal austesten!


    Stefan

  • Zitat

    Ich denke nicht, dass vor 1969 irgendwelche LG/LP-Baumuster behördlich erfasst wurden.
    Luftdruckwaffen waren dem Staat damals völlig egal.

    Dennoch kann die Exekutive natürlich beim Hersteller oder bei Sachverständigen nachfragen, ob es das fragliche LG in der vorliegenden Bauform/Stärke damals schon gegeben hat.

    Es beim keiner Behörde vorliegt ist schon klar.
    Aber es wird ja gesagt das dieses LG so zu sein hat wie es vor 1969 gebaut wurde um es ohne F weiter legal zu besitzen.
    Egal was ich mache ich ändere etwas was die Vo ändert und auch noch einen Wesendlichen Waffen teil betrifft.
    Dadurch ist es eben nicht mehr die Waffe die es vor 1969 gab.
    Also braucht sie ein :F: .

    Gruß Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • DSB-Schützen können mit einer Standzulassung über 7,5 J (egal ob mit oder ohne :F: auf dem Schild) für LG/LP nix anfangen.
    Gesetz ist diese Grenze nicht. Praktisch (z.B. in meinem Verein) gibt´s auf separatem Schild eine Zulassung für über 7,5 J, denn Sport (z.B. Metallsilhouette) geht auch mit WBK-pflichtigen Waffen.

    Zum Ändern:
    Was für ein LG ist es ? Falls es eine Version mit kürzerem Lauf gab/gibt, würde ich den Laufwechsel vorziehen wg. Krone und Choke, siehe Lauf kürzen lassen? (vom BüMa)

    Auf jeden Fall vom BüMa oder Hersteller (vielleicht stempelt der ein :F: ) machen lassen. Ob das LG hinterher über 7,5 J hat, solltest Du selber wissen. Eine Freigabe für´s Plinken erteilt nämlich kein BüMa.

    Einen Beleg (Rechnung) über die Änderung solltest Du haben, weil:

    Im Sinne des WaffG liegt Herstellung eher nicht vor.

    Zitat

    aus Rohteilen oder Materialien ein Endprodukt oder wesentliche Teile eines Endproduktes erzeugt


    wohl aber Bearbeitung/Instandsetzung

    Zitat

    verkürzt, ..... wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden;

    .
    Aus einer Veränderung auch wesentlicher Teile des Baumusters würde ich keine zwingende Beschusspflicht ableiten. Der BüMa-Vorbehalt soll ja gerade die Aushändigung eines WBK-pflichtigen LG´s bei fehlender WBK verhindern.Eine generelle :F:-Pflicht für Vor-1970 LG´s nach Bearbeitung hieße generelle Leistungsdrosselung auf < 7,5 J.

    Andreas

  • Das Verändern wesentlicher Bauteile einer Waffe dürfte deren Zulassung entwerten.

    Die Waffe ist so zugelassen, wie sie der Behörde im Prüfungsverfahren vorgelegt wurde. Das betrifft nur die "wesentlichen" Teile der Waffe. Was wesentliche Teile bei Luftdruckwaffen sind, weiß ich nicht, aber wenn der Lauf nicht dazu gehört, was denn dann.

    Man könnte also am Schaft rumfeilen, aber nicht den Lauf kürzen.

    Ich hab das auch schon mal beim Autofahren erlebt: 195er und 205er Reifen waren eingetragen, 200er waren drauf. Ergebnis: Bußgeld

    Technisch meiner Ansicht nach Quatsch, aber trotzdem juristische Wirklichkeit.

  • Zitat

    Original von Trotzdem
    Die Waffe ist so zugelassen, wie sie der Behörde im Prüfungsverfahren vorgelegt wurde.

    Wie ich oben schon ausführte, gab es vor 1970 kein Zulassungsverfahren für Luftdruckwaffen.

    Aber dennoch entspricht der Zustand nach der Kürzung nicht mehr dem des In-den-Handel-kommens damals.

    Es sei denn, Diana würde erklären, dass das fragliche Gewehr damals auf Wunsch auch mit kurzen Lauf ausgeliefert wzrde.
    Falls das spezielle Exemplar, welches gekürzt werden soll, keine Seriennummer hat, so ließe sich im Nachhinein nicht mehr feststellen, um Version es sich im Auslieferungszustand gehandelt hat.

    Desweiteren wäre es natürlich theoretisch möglich, dass der damals verkaufende BüMa es vor Übergabe an den Kunden gekürzt hat.
    Dann wäre das Ergebnis völlifg legal.

    Angesichts der öffentlichen Anfrage nach einer Kürzung sind diese beiden Varianten allerdings nicht mehr ganz koscher.


    Stefan