eGun-ID = Kunde ist min. volljährig?

Es gibt 40 Antworten in diesem Thema, welches 5.053 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. April 2010 um 15:06) ist von Dispatcher.

  • Hi,

    wie sieht das eigentlich aus, wenn man über EGUN Freie Waffen o.ä. kauft/ verkauft, die erst frei ab 18 sind - reicht da die eGun-ID oder muss man da auch den Perso-Scan hin- und herschicken?

    Danke!

    Das Gegenteil von 'gut gemacht' ist 'gut gemeint'.

    Einmal editiert, zuletzt von Spundekäs (21. März 2010 um 23:01)

  • Kann ich dir nicht genau sagen, allerdings würde ich IMMER auf eine Ausweiskopie bestehen.

    Toptech M4 sowie Mp5, KWA USP compact

  • Das ist verschieden.

    Einigen reicht es wenn du eine egun ID hast, Andere wollen eine Ausweiskopie sehen.

    Normal hat man ja aber egun nachgewiesen dass man über 18 ist. Anders erhält man ja keine ID.

  • Würde als Verkäufer trotzdem auf den Ausweisscan bestehen,nicht das der Sohnemann Papas ID hat und fleißig einkauft

    Spinat schmeckt am besten,wenn man ihn kurz vor Verzehr durch ein Steak ersetzt

  • Das wird oder ist aber in der Regel schwieriger,da man den ja normalerweise einstecken hat .Aber du hast als Verkäufer dann wenigstens etwas in der Hand und das bestmögliche getan

    Spinat schmeckt am besten,wenn man ihn kurz vor Verzehr durch ein Steak ersetzt

  • eGun iD reicht - lest mal die AGB von eGun unter "Z":

    "Zertifiziertes eGun-Mitglied

    Zertifiziertes eGun - Mitglied werden Sie, wenn Sie uns per Post oder per eMail eine Kopie oder Scan der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises zukommen lassen.
    Sie erhalten neben Ihrem Benutzernamen dieses Symbol. Dadurch wird Ihre Vertrauenswürdigkeit erheblich gesteigert. Alle eGun-Mitglieder sind damit über die Korrektheit Ihrer Angaben informiert. Lassen Sie sich zertifizieren!

    Zertifizierte Mitglieder benötigen keinen zusätzlichen Altersnachweis für Artikel welche ab 18 Jahren frei verkäuflich sind. Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn Waffenhändler dennoch einen Altersnachweis fordern. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen."

  • Ganz einfach:

    Wenn der Artikel an den bei egun angegebenen Namen verschickt werden soll, dann reicht die ID.
    Wenn der Artikel aber an einen anderen Namen verschickt werden soll, als der, der nach der Auktion in der Mail von egun steht, dann würde ich auf den Altersnachweis bestehen...

    jaja, so ist das...

  • Zitat

    Original von Drangdüwel
    ...
    Normal hat man ja aber egun nachgewiesen dass man über 18 ist. Anders erhält man ja keine ID.

    Es ist schon länger her, aber ich kann mich nicht daran erinnern einen Altersnachweis abgegeben zu haben.

    Als Verkäufer verlange ich, für meine Unterlagen, immer einen Altersnachweis.

    Gruß
    WJN

  • Zitat

    Original von WJN
    ...
    Als Verkäufer verlange ich, für meine Unterlagen, immer einen Altersnachweis.

    Gruß
    WJN

    Ist ja aus deiner Sicht alles schön und gut ... nur wer garantiert dem Käufer, daß nicht du ein schlimmer Finger bist und mit der Kopie (meistens ja wohl ein Scan in guter Qualität) Sachen treibst, die den Interessen des Käufers widersprechen.

    Dieses "Immer noch ein Schippchen drauf" ist eine typische deutsche Krankheit ... wem die Auskunft von eGun nicht reicht hat eben Pech gehabt ... kein Deal ... Leute passt besser auf eure Personendaten auf und streut die nicht so mir nichts dir nichts unters Volk

  • Zitat

    Original von ManEater
    ... nur wer garantiert dem Käufer, daß nicht du ein schlimmer Finger bist und mit der Kopie (meistens ja wohl ein Scan in guter Qualität) Sachen treibst, die den Interessen des Käufers widersprechen.

    Genau aus dem Grund verschicke ich nur geschwärzte Kopien meines Personalausweises.
    Mit einer vollständigen Kopie mit irgendeiner x-beliebigen Beglaubigung (vom befreundeten Pfarrer oder sonstwem) und schwuppdiwupp hat Dudelhans ein Girokonto mit meiner Identität.

    "Auf den Feind richten"
    -Handlungsanweisung auf einem US-Raketenwerfer

  • Bei Verkäufern die trotz ID meinen Ausweis haben wollen kaufe ich nichts.
    Da die ID mein Alter bestätigt sehe ich nicht ein jedesmal meinen Perso durchs Datennetz zu jagen.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Ich habe da jetzt einen Verkäufer der eine Perso-Kopie haben will obwohl ich zertifiziertes Mitglied bin. Lt. WaffenG müsse er sich selber von meiner Volljährigkeit überzeugen,schreibt er.
    Weiß jemand ob das ausdrücklich so geschrieben steht?
    Zusätzlich will er die LuPi per eigenhändigem Einschreiben schicken. Ein 150%er.

  • Wenn ich Waffen bei egun verkaufe schreibe ich immer mit rein das ich eine Kopie der Vorder und Rückseite
    ( wegen der Lieferadresse) benötige. Wer damit nicht einverstanden ist darf nicht mitbieten...und bis jetzt gab es da noch nie Einwände.
    Denn wenn da was " schief " läuft habe ich (unter Garantie ) den Ärger am A_sch :( ...

    Leave No Man Behind

  • egun ist nur ein Vermittler, letzlich ist es ein Deal zwischen einem Verkäufer und einem Käufer, das heißt, der Verkäufer ist selbst dafür verantwortlich, dass er keine Waffen an einen Unberechtigten verkauft.

    Ob er sich dabei auf die Prüfung durch einen Dritten (eGun) verläßt oder nicht, muss schon jeder selbst entscheiden. Ich würde davon ausgehen, dass einem, wenn es hart auf hart kommt, eGun in der Beziehung überhaupt nichts garantiert. Deshalb finde ich es verständlich, wenn ein Verkäufer einen eigenen Nachweis verlangt.

    Marcus

  • Genau so ist es.
    Der Überlasser einer Waffe hat sich davon zu überzeugen, dass der Erwerber zur Sache brechtigt ist - nicht mehr oder weniger.

    Ich würde das ohne Kaufvertrag und sicheren, schriftlichen Nachweis nicht machen, denn wenn die Waffe später bei einem Minderjährigen gefunden wird, wird man den Weg zurück verfolgen wollen.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    wenn die Waffe später bei einem Minderjährigen gefunden wird, wird man den Weg zurück verfolgen wollen.

    Bei einer freien, nicht registrierten Waffe ?
    Das " man " das gerne möchte ist schon klar, nur mit dem können sieht es anders aus.


    Joachim

    Edit: Übrigens. Wenn Egun auf einen " gefakten " Ausweisscan reinfällt würde ich wohl auch.

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (22. März 2010 um 20:10)

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Bei einer freien, nicht registrierten Waffe ?
    Das " man " das gerne möchte ist schon klar, nur mit dem können sieht es anders aus.


    Ich wusste das diese Frage kommt. Selbstverständlich wird man den Minderjährigen fragen, woher er das Ding hat. Vielleicht/wahrscheinlich wird er das sagen und schwupp...

  • Und das ganze ist natürlich zu verhindern indem Du dir eine Persoscan schicken lässt und einen Vertrag hast *lol*
    Ob der Minderjährige nun nur Egun oder Egun und dich belügt und betrügt ( bzw. falsche tatsachen vortäuscht ) kommt wohl aufs gleiche raus.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/