WaffG: Fest installierter Kugelfang == genehmigungspflichtiger Schießstand

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 4.344 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Juni 2009 um 18:55) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Ist folgende Aussage im WO-Forum korrekt?!
    ".... Das Zauberwort lautet "spontan". Auch wenn es niemand glauben mag...sobald eine Zieldarstellung fest installiert ist (z.B. ANGESCHRAUBT statt gerade eben aufgehängt) bejahen die Behörden und Gerichte einen (genehmigungspflichtigen, (edit verf.)) Stand.
    ..."
    http://forum.waffen-online.de/index.php?show…4&#entry1219014
    ff

    Die Aussage bezieht sich auf :F: Waffen und Schießstände von Wohnungs-, Keller-, Bühnen-, oder Gartenschützen.

    Hier gibt's doch einige die bzgl schiessen im Garten usw sich Rat von der Waffenbehörde geholt haben um 100% sicher zu gehen.

    Haben die SBs jemals so eine Aussage : "fest installierten Kugelfang == genehmigungspflichtiger Schießstand " getätigt oder kennt irgendwer entsprechende letztinstanzliche Urteile dazu?!

    Ebenfalls wird im o.g. Wo-Thread angedeutet das regelmässiges Dosenlochen mit Freunden als "gewerbemässiges betreiben eines illegalen Schießstandes" interpretiert werden kann:
    "Sondern: "aus gegebenem Anlass".....
    Könnte jetzt ein halbes Dutzend Beispiele...bis hin zu den Worten "Regelmäßig", "Treffen", "Ausschießen", Nutzungsentgelte usw. aufführen. "
    Sowas kann doch wohl nicht gerichtlich bestätigtes (Un)Recht sein , oder etwa doch?

    Sorry, aber bei der heutigen Regelungsflut ist leider alles möglich. Wenn obige Aussagen zutreffen dann sind ja 80% der co2airler, rein formaljuristisch Besitzer und Betreiber von illegalen Schießstätten, wenn der Kugelfang nicht immer sofort wieder weggeräumt wird und/oder man sich regelmäßig zum schiessen trifft.

    Bitte sagt mir das ich 'nur paranoid' bin... :confused2:

    Beste Grüße!
    PS.

    'Patriotischer Souverän' postet bei sondereinheiten.de und gun-forum.de...
    "No free man shall ever be debarred the use of arms. The strongest reason for the people to retain the right to keep and bear arms is, as a last resort, to protect themselves against tyranny in government. " (Jefferson)

  • Es gibt m.W. keine feste Definition, ab wann ein privat genutzter Schießstand genehmigungspflichtig wird.

    Ich vertrete die Auffassung, solange keine großartigen baulichen Maßnahmen getroffen wurden, bleibt das als privater Schießstand genehmigungsfrei. Spätestens wenn aber Mauern gezogen, ganze Räume dafür zur ausschließlichen Schießstandnutzung umgebaut, mehrere Schießbahnen eingerichtet sind, die dann auch noch regelmäßig von mehreren genutzt werden, ist das was anderes. Erst Recht wenn es gegen Entgeld und somit gewerblich genutzt wird.

  • §27 Waffg.: (1) Wer eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    demnach hat der kollege von wo recht, sobald ich soetwas wie einen schiessstand zuhause aufbaue brauche ich dafür eine genehmigung.

    vita brevis, ars longa

  • Zitat

    Original von C_O_2
    [I]§27 Waffg.: (1) Wer eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage [...] betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    So interpretiere ich es zumindest. Ich betreibe es ja nicht wenn ich etwas für mich selbst habe.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von C_O_2
    §27 Waffg.: (1) Wer eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    demnach hat der kollege von wo recht, sobald ich soetwas wie einen schiessstand zuhause aufbaue brauche ich dafür eine genehmigung.

    Er, Lobo-s, schrieb auch gerade noch folgendes:

    Zitat

    lies bitte einfach § 27 Abs. 1 WaffG und die entsprechenden Kommentierungen, z.B. Steindorf (Rdn.2) auch i.V. § 1 WaffG (Definition Schusswaffe) sowie die (nur zur Anwendung "empfohlene) WaffVwV Punkt 27.1 durch. JEDOCH!!! ist im selben Punkt festgehalten, dass beim Schießen auf befriedetem Besitztum nach § 12/4/1 Buchst. a mit LD/kalte Gase trotz besonderer Herrichtung und ausschließlich privater, also nicht kommerzieller Nutzung, KEINE erlaubnispflichtige Schießstätte betrieben wird.
    Bei der Benutzung von Armbrüsten dagegen schon. Was passiert also bei einem Problem/gerichtlicher Beurteilung und fehlendem OK der Behörde?

    DH wer sich auf befriedeten Besitztum einen FESTEN privaten, nichtkommerziellen Schießstand einrichtet, lässt sich besser SCHRIFTLICH von der Behörde bestätigen das es sich um KEINE erlaubnispflichtige Schießstätte handelt. Aber selbst das ist laut Lobo-s manchmal nicht 100% 'rechtssicher'...

    Ist wohl sicherer jedesmal den Kugelfang wieder wegzupacken...

    Wieso fällt mir jetzt wohl nur dieser song von den 'Animals' wieder ein?
    "...
    We gotta get out of this place
    If it's the last thing we ever do
    We gotta get out of this place
    Girl, there's a better life for me and you
    Believe me baby
    I know it baby
    You know it too"
    http://www.mathematik.uni-ulm.de/paul/lyrics/animals/wegott~1.html
    http://www.youtube.com/watch?v=gWZ-JBbQJIc

    Beste Grüße!
    PS

    'Patriotischer Souverän' postet bei sondereinheiten.de und gun-forum.de...
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  • Zitat

    Original von Promo
    Ich betreibe es ja nicht wenn ich etwas für mich selbst habe.

    Juristisch betreibst Du etwas in dem Moment wo Du es "in Betrieb" im Sinne von "In Benutzung" nimmst. Ob das Kommerziell ist oder nicht spielt keine Rolle. Deinen Fernseher "betreibst" du z.B. auch sobald Du in einschaltest, und dein Auto braucht auch eine "Betriebserlaubnis" wenn Du nur Privat damit herumfährst.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von C_O_2
    §27 Waffg.: (1) Wer eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    demnach hat der kollege von wo recht, sobald ich soetwas wie einen schiessstand zuhause aufbaue brauche ich dafür eine genehmigung.

    ja, das ist ja mal echt schizophren. Verhindere ich durch den Bau einer solchen Anlage, dass - wie vom Gesetz gefordert - kein Geschoss mein umfriedetes
    Grundstück verlässt, dann bau ich ja so eine Anlage. Bau ich die aber, muss
    ich sie genehmigen lassen und - da braucht man nicht viel Phantasie - genehmigt kriegt ich die sicher nie.

    Wenn ich mich noch lange ins Waffenrecht vertiefe sammle ich irgendwann
    doch Briefmarken. Am besten ist wohl - schieß mit gesundem Menschenverstand mit deinen :F:Waffen und freu dich, wenn sich keiner dran stört. Weil Gründe, es dir zu verbieten finden sich immer.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Bei allem was Recht ist, aber man kann es auch übertreiben. Wenn ich auf dem Dachboden Platz habe, den ich sonst nicht nutze - warum sollte ich dann nicht eine Seilzuganlage (z.B. Maha) installieren dürfen?
    Das ist doch nicht dadurch kommerziell, nur weil ich nicht jedes Mal die 10m zum Kugelfang latschen möchte.
    Selbst wenn ich mich jeden Samstag dort mit meinen Freunden zum Shoot-Out treffe, ist das noch lange nicht kommerziell!


    Ich würde es (nach Logik und Bauchgefühl) so sehen, wie bei anderen Sachen auch: solange der Fiskus kein Interesse an meinen Aktivitäten hat (oder haben könnte), ist es ein reines Privatvergnügen und da braucht man auch nicht Gott und die Welt um Erlaubnis fragen.

    Alternativ-Beispiel:
    Man hat Platz und Möglichkeiten, eine Garage zum Autoschrauben einzurichten und trifft sich dort fast jedes WE mit den Kumpels, um zusammen einen Oldtimer aufzumöbeln, die eigenen Autos flott zu machen, oder dergleichen.
    Muss dann auch das Gewerbeamt bescheinigen, dass es sich um eine private, nicht-kommerzielle Autowerkstatt handelt? Wohl kaum!

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Alternativ-Beispiel:
    Man hat Platz und Möglichkeiten, eine Garage zum Autoschrauben einzurichten und trifft sich dort fast jedes WE mit den Kumpels, um zusammen einen Oldtimer aufzumöbeln, die eigenen Autos flott zu machen, oder dergleichen.
    Muss dann auch das Gewerbeamt bescheinigen, dass es sich um eine private, nicht-kommerzielle Autowerkstatt handelt? Wohl kaum!


    Manchmal eben doch! Wenn man mit mehreren Freunden regelmäßig schraubt und auch noch Freunde von weiter weg für ein Wochenende mit ihrem Fahrzeug zu schrauben eintreffen. Da genügt ein Telefonat eines Nachbarn - und dann hat man schlagartig das Gefühl, Waffenbesitzer für ihre "Freiheiten" und Zwanglosigkeit" staatlicherseits zu beneiden. :(

    So geschehen mit guten Freunden von mir und ihrer Schraubergemeinschaft, wo meine ehemalige Visa nur für Unkosten mit mitgebrachten Lack professionell lackiert wurde - aber so etwas wird dann als gewerblich ausgelegt.
    Die Jungs haben 3 Jahre prozessiert, verloren und zahlen noch heute an Gewerbesteuernachzahlungen - teures Hobby! :wogaga:


    P.S: Man kann alles machen, auch einen festen Schiessstand sich einrichten, solange die Öffentlichkeit und damit der Staat nichts davon erfährt. Wer aber seine neuesten Errungenschaften in Sachen Schiessstand erstmal im Forum und sonstwo breittritt, braucht sich über Kontrollbesuche nicht zu wundern.

    2 Mal editiert, zuletzt von Vogelspinne (2. Juni 2009 um 21:14)

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    P.S: Man kann alles machen, auch einen festen Schiessstand sich einrichten, solange die Öffentlichkeit und damit der Staat nichts davon erfährt. Wer aber seine neuesten Errungenschaften in Sachen Schiessstand erstmal im Forum und sonstwo breittritt, braucht sich über Kontrollbesuche nicht zu wundern.

    Dafür müsste aber der Betreiber gewisse Daten herausgeben.. Ausgenommen mal fremde Dienste, wo ggfs. Spuren hinführen..
    Ich administriere ein Forum mit über 4,2 Mio Beiträgen.. Dort hatten wir in vielen Jahren nur eine Hand voll Anfragen.. Und die meisten wurden via RA abgewimmelt.. Und.. Der Zoll mag das Forum sehr, da viele User Sachen aus allen Regionen der Welt einführen. Und darunter auch Artikel, die hier nicht erlaubt sind.

    [edit]Aber du hast Recht.. Man muss nicht alles breit treten.[/edit]

    It told us we have to create the future - or others will do it for us.

    Einmal editiert, zuletzt von Sinclair (2. Juni 2009 um 23:06)

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Selbst wenn ich mich jeden Samstag dort mit meinen Freunden zum Shoot-Out treffe, ist das noch lange nicht kommerziell!

    Ich würde es (nach Logik und Bauchgefühl) so sehen, wie bei anderen Sachen auch: solange der Fiskus kein Interesse an meinen Aktivitäten hat (oder haben könnte), ist es ein reines Privatvergnügen und da braucht man auch nicht Gott und die Welt um Erlaubnis fragen.

    Zuerstmal gebe ich Dir vollkommen Recht! Aber leider ist es nicht immer so (einfach), wie wir das sehen.
    Im Zeitalter des I-Nets, der "Spaßanwälte"(bei Ebay) und Denunzianten (aus Langeweile u. Geltungsbedürfnis) ist selbst Rechtmäßiges nicht immer problemlos.

    Schei*t Dich ein "lieber" Nachbar oder Ebay-Spaßanwalt an, bist Du erstmal der Gelackmeierte. Und hängt man erstmal am "Schwarzen Brett" beim Finanzamt oder Polizei, dann kann man sich alle weiteren Aktivitäten sparen, selbst wenn sie legal sind.

    Das hat jetzt mit Waffen/Schießständen nichts zu tun, trifft aber das, worauf ich hinaus will:
    Wieviele harmlose, ehrliche Privatverkäufer wurden durch Ebay schon zu "Kriminellen"? Da kommt so ein Hobbyanwalt daher u. behauptet, man sein gewerblicher Verkäufer, nur weil man mehrere GEBRAUCHTE, eigene Teile der selben Marke verkauft. Das ist nur EIN Beispiel.
    Heutzutage ist es auch egal, ob man Hobbyschütze, Hobbyschrauber oder einfach nur Hobby-Verkäufer ist. Man muß immer auf der Hut sein.

    Mein Motto, seitdem ich zu Hause ausgezogen bin: "Wer Nachbarn hat, braucht keine Feinde!"

    Und zum Thema "Breittreten": Ich rede(bzw. schreibe) auch nur noch über meine Waffen, wenn´s erforderlich ist. Und alles "geschäftliche" bleibt geheim, selbst wenn´s legal ist. Man weiß ja nie...

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Zitat

    Original von barret
    ja, das ist ja mal echt schizophren. Verhindere ich durch den Bau einer solchen Anlage, dass - wie vom Gesetz gefordert - kein Geschoss mein umfriedetes
    Grundstück verlässt, dann bau ich ja so eine Anlage. Bau ich die aber, muss
    ich sie genehmigen lassen und - da braucht man nicht viel Phantasie - genehmigt kriegt ich die sicher nie.

    Wieso eigentlich nicht? Was für Auflagen müssen für eine (ungewerbliche) Schießanlage für unter-7,5J LP und LG-Schießen eingehalten werden? Ich mein, du musst dir das Ding ja nicht für irgendwelche DSB-Disziplinen zulassen? Du musst nur dafür sorgen, dass die Kugeln nicht zurückkommen können d. h. Dämmmatten aufhängen, Styropor und den Schießkanal von herumstehenden Gegenständen räumen, wo ein Geschoss daran abprallen könnte. Schon ein ziemlicher Aufwand für so ein "Privatvergnügen", aber besondere Auflagen für 7,5J-Schießen auf Privatgrund bestehen ja nicht...
    Bleibt noch der Versicherungsrechtliche Aspekt, den das Waffengesetz schildert... Haftpflichtversicherung gegen Schädigung von Personen und Sachschäden auf dem Schießstand wird benötigt.

    Zitat

    Original von 5-atü
    Ich würde es (nach Logik und Bauchgefühl) so sehen, wie bei anderen Sachen auch: solange der Fiskus kein Interesse an meinen Aktivitäten hat (oder haben könnte), ist es ein reines Privatvergnügen und da braucht man auch nicht Gott und die Welt um Erlaubnis fragen.

    Rrüschtüsch! Wenn ich was für Kumpels erledige, dann immer für "Trinkgeld", d. h. später kann mir der Betreffende vielleicht etwas ausgeben oder ggf. ein paar Öcken "schenken", weil er gerade gut gelaunt ist ;) . Keine Rechnungen, keine Zahlungen, die mit irgendeiner Tätigkeit in Zusammenhang gebracht werden können, da kann mir niemand etwas vorwerfen.
    @Vogelspinne: Ja, bereits die "Unkosten" darfst du nicht erstatten. Es sei denn, du kaufst den Lack selber, so wie du es gemacht hast. Dass in deinem Fall hohe Gewerbesteuernachzahlungen fällig wurden, leuchtet mir irgendwie nicht ein - normalerweise wird die nachzuzahlende Steuer am vermuteten Umsatz errechnet. Hatten die das nur auf der Zeugenaussage des "Nachbarn" festgemacht, dass da "regelmäßig" für andere Leute geschraubt wurde? Hatten die "anderen Leute" nicht bestätigen können, dass nichts bezahlt wurde, sondern nur Freundschaftsdienste bzw. gemeinsame Werkzeugnutzung vorlagen? Alles in allem sehr verzwickt... Tut mir aber echt leid für deine Freunde, ist wirklich eine sch*** Situation...

    Also wie ich das jetzt verstanden habe, "betreibe" ich einen Schießstand, wenn ich ihn nicht nur für mich selbst benutze d. h. auch für die Benutzung durch Andere zur Verfügung stelle - kommerziell oder nichtkommerziell. Verdammt, also dürfen auch keine Freunde oder Bekannte mal die Luftpistole oder das LG ausprobieren, wenn da was dabei passieren würde und es wird jemand verletzt, könnte man böse verklagt werden. Deutsches Waffengesetz... :evil:

    MfG, Mike.

    Einmal editiert, zuletzt von crassmike (3. Juni 2009 um 13:55)

  • Zitat

    Original von crassmike
    ...
    Wieso eigentlich nicht? Was für Auflagen müssen für eine (ungewerbliche) Schießanlage für unter-7,5J LP und LG-Schießen eingehalten werden? Ich mein, du musst dir das Ding ja nicht für irgendwelche DSB-Disziplinen zulassen? Du musst nur dafür sorgen, dass die Kugeln nicht zurückkommen können d. h. Dämmmatten aufhängen, Styropor und den Schießkanal von herumstehenden Gegenständen räumen, wo ein Geschoss daran abprallen könnte. Schon ein ziemlicher Aufwand für so ein "Privatvergnügen", aber besondere Auflagen für 7,5J-Schießen auf Privatgrund bestehen ja nicht...
    ....

    Lies mal § AWaffV 12 Abs 3

    Zitat

    (3) Die sicherheitstechnischen Anforderungen, die an Schießstätten zu stellen sind, ergeben sich aus den „Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (Schießstandrichtlinien)". Das Bundesministerium des Innern erstellt die Schießstandrichtlinien nach Anhörung von Vertretern der Wissenschaft, der Betroffenen und der für das Waffenrecht zuständigen obersten Landesbehörden als dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechende Regeln und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger. Die Veröffentlichung ist auch im elektronischen Bundesanzeiger zulässig. 1)
    ....
    1) Bis zur Veröffentlichung nach Absatz 3 Satz 2 sind Stand der Technik die „Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (Schießstandrichtlinien), Stand Januar 2000, herausgegeben vom Deutschen Schützenbund, Wiesbaden".

    Soviel zu "nicht für irgendwelche DSB Diziplinen zulassen".

    Wenn du auf Entfernungen unter 10 m schiessen willst, wird's sogar noch krasser, da die sicherheitsrichtlinien des DSB sich natürlich nur auf DSB Disziplinen beziehen. Wenn man Pech hat müssten dann erst noch protokolierte Beschusstests von einem SSV gemacht und von der Behörde bzw dem SB das ganze dann anerkannt werden. Das dürfte egal ob es sich nun um eine 'erlaubnisspflichtige Schießstätte' bzw um die schrfitliche Bestätigung das es sich um 'keine erlaubnispflichtige private Schießstätte' handelt der Fall sein.

    Wer schon mal in der DSB Richlinie gelesen hat, weiß das sogar schon die Verwendung von handelsüblichen Standardkugelfängen zb 17er Kugelfang für 17er LP Scheibe gegen die Richtlinie verstößt, da der Kugelfang 1-2 cm (rundum) größer sein muss als die größte verwendete Scheibe. Ausserdem muss der Kugelfang aus min 2 mm Stahlblech bestehen, was bei den wenigsten Standardkugelfängen der Fall ist. Der Bereich um den Kugelfang muss entweder mit min 2mm Stahlblech oder min 2cm Gipskarton bzw 5cm Stryrodur Dämmatten usw verkleidet sein. Wer mal richtig einen dicken Hals bekommen will kann sich ja die (teilweise widersprüchlichen) DSB Richtlinien durchlesen.

    So 2010 sollen die ersten neuen Richtlinien vom BMI veröffentlicht werden, dann wird's wahrscheinlich 'noch lustiger', einziger Vorteil daran ist das die Richtlinien dann ganz offiziell online züganglich sind und nicht beim DSB gekauft (bzw im Netz nach inoffiziellen Kopien gesucht) werden müssen

    Des weiteren dürfte auch WaffG § 5 für diejenigen die schon eine WBK haben oder eine solche mal beantragen wollen von Interesse sein:

    Versichern lässt sich mE nur eine offiziell zugelassene Schießstätte, eine behördlich bestätigte 'nicht erlaubnispflichtige private Schießstätte' aber wohl kaum.

    D 2009, was für ein schlechter Witz! :opi:

    Beste Grüße!
    PS

    'Patriotischer Souverän' postet bei sondereinheiten.de und gun-forum.de...
    "No free man shall ever be debarred the use of arms. The strongest reason for the people to retain the right to keep and bear arms is, as a last resort, to protect themselves against tyranny in government. " (Jefferson)

  • Relevant dürfte der folgende Abschnitt aus den Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz (WaffVwV), Punkt 27.1.1 (der ja oben auch schon genannt, aber nicht zitiert wurde) sein:

    Zitat


    Sofern für gelegentliches Schießen im befriedetem Besitztum nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a mit erlaubnisfreien Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, vorübergehend eine besondere Herrichtung erfolgt und schießtechnische Einrichtungen vorgehalten werden, wird im Falle privater, nichtöffentlicher, also insbesondere nicht kommerzieller oder gewerblicher Nutzung, keine erlaubnispflichtige Schießstätte nach § 27 Abs. 1 betrieben.

    Solange es also bei "gelegentlichem" Schießen und einer "vorübergehend" erfolgte "Herrichtung" bleibt, ist es auch keine erlaubnispflichtige Schießstätte.

    Ich sehe da Gummi und weite Auslegungsspielräume in jeder Formulierung. Zudem ist eine VwV auch kein Gesetz.

    Gruß,
    Marcus

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Relevant dürfte der folgende Abschnitt aus den Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz (WaffVwV), Punkt 27.1.1 (der ja oben auch schon genannt, aber nicht zitiert wurde) sein:

    Da die Verwaltungsvorschrift nie beschlossen wurde, und sich demnächst noch nicht mal mehr auf die Letzte sondern sogar auf die vorletzte Version des WaffG bezieht, sehe ich da keine sonderliche Relevanz, zumal da tatsächlich viel Gummi drin steckt, und das wird nicht unbedingt zum Vorteil.

    "Gelegentlich" dürfte z.B. bei "Regelmäßig" längst überschritten sein, und für Regelmäßig hat sich die "18x im Jahr ist Regelmäßig" Annahme in den meisten Gegenden durchgesetzt. Sprich wenn man alle 3 Wochen mal eine Scheibe im Keller locht ist man u.U. schon der Gelackmeierte.

    Und wenn man meint, es merkt ja keiner... ich kenn Nachbarn die Protokollieren wie oft man zu welcher Zeit Hustet oder wie oft in der Woche wer die WC-Spühlung betätigt. :confused2:

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (4. Juni 2009 um 00:11)

  • Die Verwaltungsvorschrift wurde 2006 so im Bundesrat beschlossen, allerdings meines Wissens nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die entsprechenden Paragrafen des WaffG, um die es hier geht, haben sich aber seit 2003 nicht geändert.

    Dies die einzige Stelle in den mir bekannten Gesetzen und Verordnungen, in der überhaupt etwas über die Abgrenzung zwischen privatem Schießen zuhause und eine Schießstätte im Sinn des WaffG ausgesagt wird. Wenn man direkt nach dem Gesetzestext §27 geht, kann man den Entenkasten und den Kugelfang gleich einmotten.

    Also wenn Du was Relevanteres hast, immer her damit ... :))

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    Da die Verwaltungsvorschrift nie beschlossen wurde, und sich demnächst noch nicht mal mehr auf die Letzte sondern sogar auf die vorletzte Version des WaffG bezieht, sehe ich da keine sonderliche Relevanz

    Aber auch keinen Grund, jahrelang gängige Praxis zu mißachten. Es fußt, auch wenn die VwV selbst keine Gesetzeskraft hat, eine Menge Rechtsprechung auf der letzten Verwaltungsvorschrift, die ja wie eine "Gebrauchsanleitung für die Behörde" einzustufen ist und seitdem noch nicht wieder ersetzt worden ist. Da gab es zweifellos Fälle, bei denen etwa Schießen im Garten eine Rolle spielte - und wenn dann nur über die Befriedung gestritten wurde oder über Lärmbelästigung und nicht etwa über eine fehlende Genehmigung, dann kann man schon davon ausgehen, daß nicht einmal die Behörden auf solche Ideen gekommen sind.

    Wenn also bei bislang ungeändertem Wortlaut seit 1972 private Schießstände in Kellern, auf Dachböden und im Garten geduldet wurden, wird es sehr schwer fallen, nun daraus einen Strick zu drehen.

    Ich verstehe die momentane Unsicherheit der Waffenbesitzer, man sollte aber auch nicht in Panik mögliche neue Fallgruben selbst ausbuddeln und die Leute bei Waffen-Online wie auch hier tagelang mit Angstträumen beschäftigen, ob nun die Staatsmacht ihren festgeschraubten Kugelfang im Keller als genehmigungspflichtigen öffentlichen Schießstand einstuft. Dann werden sie nämlich demnächst vielleicht auch die Zapfanlage in der Kellerbar wie eine normale Gaststätte kontrollieren und Kontrollzettel für die Sauberkeit der Klos fordern. Ist alles extrem unwahrscheinlich.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Eben.
    In Gesetzen steht viel und es lässt sich ein und der selbe Sachverhalt oft unterschiedlich auslegen.
    Entscheidend ist wie es die Gerichte als rechtsprechende Instans sehen.
    Unser Recht Dozent hat das mal so formuliert, das sich oft aus Gesetzen unterschiedliche Interpretationen der Sachlage herleiten lassen und es eben dann da wichtig ist das Gericht von der Argumentation die man vertritt möglichst zu überzeugen.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Solange nichts passiert bzw böse Nachbarn nicht die Polizei vorbeischicken ist es ja auch kein Problem.

    DH man muss halt höllisch darauf achten das wirklich nichts passieren kann. Also Schutzbrille tragen und gerade bei Distanzen unter 10 m alles nur menschenmögliche tun damit Abpraller fast schon physikalisch unmöglich sind (zb Metallkugelfang gegen Pappkarton mit Altkleidern auswechseln, Bereich um den Kugelfang mit Stryropor, Gipskarton o.ä. verkleiden). Alles tun damit der Bereich hinter dem Kugelfang absolut Durchschusssicher ist . Auf Geräuschdämmung achten damit böse Nachbarn auf keine Ideen kommen... Darauf achten das keine Kinder oder Tiere sich im Gefahrenbereich aufhalten.

    Zusätzlich kann es nicht schaden die WaffVwV 27.1.1. für sich selbst immer mal wieder bösmöglichst auszulegen

    Zitat

    Sofern für gelegentliches Schießen im befriedetem Besitztum nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a mit erlaubnisfreien Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, vorübergehend eine besondere Herrichtung erfolgt und schießtechnische Einrichtungen vorgehalten werden, wird im Falle privater, nichtöffentlicher, also insbesondere nicht kommerzieller oder gewerblicher Nutzung, keine erlaubnispflichtige Schießstätte nach § 27 Abs. 1 betrieben.

    und da insbesondere den Passus "vorübergehend eine besondere Herrichtung erfolgt " zu beachten, also den Kugelfangbereich mobil zu gestalten (zb Brett zum an die Wand hängen oder aufstellen, evtl darauf Metallplatte, darauf dann Gipskarton oder Stryropor, und darauf dann den Kugelfang aufhängen bzw montieren)

    Mit so einer mobilen Kontruktion dürfte fast kein Unfall mehr geschehen können und falls dochmal böse Nachbarn die Polizei vorbeschicken sollten, kann's wohl nicht schaden den WaffVwV 27.1.1. sich auszudrucken und griffbereit zu haben, und den Polizisten dann durch abhängen und wegstellen der Kontruktion zu beweisen, dass es sich dabei tatsächlich um eine "vorübergehend eine besondere Herrichtung" handelt.

    @U. Eichstädt:
    Der Passus "also insbesondere nicht kommerzieller oder gewerblicher Nutzung" beinhaltet eine böse Stolperfalle gerade wenn man sich regelmäßig an einem privaten nichtöffentlichen Schießstand trifft.

    Die Definition von gewerbsmäßig bzw Gewerbe beinhaltet eine Gewinnerzielungsabsicht, dh es muss kein Gewinn tatsächlich entstanden sein, es reicht die unterstellte Absicht der Gewinnerzielung.

    Zitat

    Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. ....
    Der Begriff "Absicht" stellt klar, dass es keine Rolle spielt, ob dieses Ziel auch tatsächlich erreicht wird.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbsm%C3%A4%C3%9Fig

    Mit einer unterstellten Gewerbsmäßigkeit wird aus einem 'Partykeller mit Zapfanlage und Elektrogrill' schnell eine 'Gaststätte', aus einer 'Hobbyschrauberwerkstatt' ein 'KFZ-Reparaturbetrieb' und aus einem 'privaten Schießstand' eine 'genehmigungspflichtige Schießstätte'.

    Um sowas loszutreten reicht ein böser Nachbar, und nur mit viel Glück, einem guten Anwalt und verständnissvollen Richtern kommt man aus sowas wieder unbeschadet raus.

    BTW, ich will hier niemanden Angstträume bescheren oder den Angstschweiß auf die Stirn treiben und war ebenfalls extrem geschockt als Lobo-s in WO darauf hin wies. Das Problem ist aber das falls doch mal was passieren sollte, oder ein böser Nachbar einem die Behörden auf den Hals hetzt, man nicht unvorbereitet sein sollte, da man schneller den Kopf in der Schlinge hat als man es sich gemeinhin vorstellen kann.

    Die Devise lautet also 'was der Nachbar nicht weiß macht ihn nicht heiß' und 'lieber einmal zu vorsichtig sein als einmal zu wenig'.

    Beste Grüße!
    PS

    'Patriotischer Souverän' postet bei sondereinheiten.de und gun-forum.de...
    "No free man shall ever be debarred the use of arms. The strongest reason for the people to retain the right to keep and bear arms is, as a last resort, to protect themselves against tyranny in government. " (Jefferson)