Stabtaschenlampe im Auto 'führen'?

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 10.189 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. April 2009 um 20:39) ist von Kentucky.

  • Hallo,

    ich habe heute beim Hängeboden aufräumen meine 6C-Cell Stabtaschenlampe vom Hersteller Maglite aus der Jugendzeit gefunden. Zur Verwendung müsste ich sie wieder fit machen, neus Scheibe, Reflektor u. ä. - ist alles sehr preiswert bei einer großen Outdoor-Ladenkette erhältlich.

    Da ich im Haushalt für die Lampe jedoch keine Verwendung sehe, bin ich am überlegen, ob man diese im KFZ führen darf oder gilt diese aufgrund der Länge und Materials (Alu) als Hiebwaffe? ???

  • Ich glaube kaum das irgendein noch so übereifriger Gesetzeshüter eine Taschanlampe im Auto beanstanden kann. Obendrein wird das mitführen eine solchen u. a. vom ADAC empfohlen und ist auch duraus sinvoll.

    Wer die Wahrheit sagt braucht ein schnelles Pferd

  • Es ist nach wie vor eine Taschenlampe. Ich habe auch eine im Auto, die sind einfach praktisch und robust. Allerdings würde ich dir empfehlen, sie Zeitgemäß aufzurüsten wenn du schon dabei bist.
    Schau mal bei ebay rein, da bietet einer einen Upgrade-Kit an den er selber herstellt.
    Hab ich auch gemacht und war erst skeptisch weil das Dingens 30 Euronen kostet.
    doch als das Ding dann da war und ich es eingebaut hatte, war ich mehr als überzeugt.

    Ich wills mal so ausdrücken. Ich wohne im zweiten Stock eines Hauses, etwa 1200m von mir entfernt auf einem Hügel steht eine Kriche, davor steht ein Verkehrsschild. Wenn ich von meinem Balkon aus in Richtung Kirche leuchte, reflektiert das Verkehrsschild den Lichtstrahl meiner Maglite (und zwar deutlich!!)

    Also aufrüsten und ab ins Auto damit. :))

    Wenns neblig ist, macht das in den Himmel leuchten doppelt soviel Spaß, da fehlt nur noch das Batman-Zeichen vorn dran.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • 30€? Dafür gibts das original LED-Umrüstkit von Maglite...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Wenn es eine Waffe wäre müßtes Du auch die Lampe unbrauchbar machen ;)
    Aber halte lieber meinen Mund bevor jemand, der in seiner Freizeit Socken strickt, auf dumme Ideen kommt und diese pöhse Mag Lite verbieten will.

    Nee, ganz im ernst. Das natürlich keine Waffe sondern einfach eine Taschenlampe.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von germi
    30€? Dafür gibts das original LED-Umrüstkit von Maglite...

    Ist aber nicht so hell. ;)
    Habs ausprobiert und mir das Originalkit vorführen lassen und das bei ebay gekaufte in den Laden mitgenommen.
    Kommentar des Verkäufers: "Wahnsinn, wo haben sie denn das her?"


    Gruß K.

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  • Aber halte lieber meinen Mund bevor jemand, der in seiner Freizeit Socken strickt, auf dumme Ideen kommt und diese pöhse Mag Lite verbieten will.

    wenn der dann noch eine stück seife reinmacht, was haben wir dann? ist das dann ein verbotener gegenstand oder eine von einem körnerfresser gestrickte socke?

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Zitat

    wenn der dann noch eine stück seife reinmacht, was haben wir dann?

    Eine sehr saubere Socke? :))


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Super, danke für die Antworten.

    Ich werde heute dann zu Globetrotter Berlin fahren und mir alle nötigen Teile abholen um sie wieder fit zu bekommen.

    Mit dem LED-Kit warte ich noch etwas, bis ich vom Ergebnis der bevorstehenden Restaurierung überzeugt bin.

  • Also, die reine Taschenlampe ist okay (das wurde ja auch schon gesagt).

    Interessanter wird es, wenn man an der Lampe den "Haltegriff" (z.B. den hier) anschraubt, um die Lampe auch wie ein Tonfa verwenden zu können.
    Ob dann der ursprüngliche Zweck eines Leuchtmittels im Vordergrund steht oder ob der Staatsanwalt/ Richter das Führen einer stumpfen Hiebwaffe unterstellt?

    ???

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von baumstamm
    Aber halte lieber meinen Mund bevor jemand, der in seiner Freizeit Socken strickt, auf dumme Ideen kommt und diese pöhse Mag Lite verbieten will.

    wenn der dann noch eine stück seife reinmacht, was haben wir dann? ist das dann ein verbotener gegenstand oder eine von einem körnerfresser gestrickte socke?

    Dann wird Seife EWB-pflichtig, zumindest Kernseife...flüssig darf weiter frei besessen werden, allerdings nur wenn die Viskosität unterhalb eines gewissen Wertes liegt. Für Seifenstücker wird dann die SBK, Seifenbesitzkarte, erforderlich. Diese sind dann in einem Tresor Schutzklasse B zu lagern und nur maximal 2 Stück. In einem Radius von 10m vom Tresor darf sich auch kein Wasserkran befinden um gefährlicher Schmierebildung vorzubeugen. Socken müssen dann separat verschlossen sein, dürfen also nicht zusammen mit der Seife in einem Tresor gelagert werden...

    :ngrins:

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Die Taschenlampe fällt nicht unter das Waffengesetz, selbst wenn du sie mitnimmst mit dem Vorsatz, gegen Menschen einzusetzen. Da kenn ich mit mittlerweile ganz gut aus :)) :confused2:.

    Auch wenn man den Griff abschraubt, gibt es keine Möglichkeit, dieses Teil unter das Waffengesetz fallen zu lassen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Hersteller diesen Zweck angibt. Bei der Zweckbestimmung kommt es darauf an, unter welcher Bestimmung ein Produkt in den Handel kommt.

    Zu einer Waffe würde der Griff ferner werden, wenn man ihn speziell beschweren würde o.ä. (oder ihn zumindest so verändert, dass dem Gegenstand nach der Veränderung oder der Verkehrsauffassung der Begriff "Waffe im technischen Sinne" zukommt).

  • Ich glaube 5-atü meinte den, als Zubehör erhältlichen, Seitengriff. Dann wird aus der Taschenlampe eine (etwas unhandliche) Schlagwaffe im Tonfa-Stil.

    Es gibt auch so nen Adapter für eine Pfefferspraydose, den man hinten anstatt einer Abschlusskappe anschrauben kann. Wenn man Pfefferspray und kein CS nimmt, ist es dann aber immer noch keine Waffe. ;)
    Würd ich aber dann im Sommer nicht im Auto liegenlassen.

    Irgendwie ist der Satz " Taschenlampe im Auto FÜHREN" allein schon ziemlich krass.
    "Taschenlampe im Auto HABEN" trifft es eher.
    Obwohl man sich ja inzwischen schon wegen jedem Dreck Gedanken machen muss ob es nicht verboten ist.

    Wieviele Verbote verträgt eine Demokratie?

    Gruß K.

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    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (18. April 2009 um 19:45)

  • Seit wann führt man denn Taschenlampen?
    Ich denke, mich raffts.
    Müsst ihr immer alles verkomplizieren? Vorauseilender Gehorsam?
    Soll ich mal aufzählen, was ich so alles "führe"?
    Oh mann ...

  • Aber bitte die Taschenlampe nicht während der Fahrt bedienen. Erstens wird man dadurch vom Fahren abgelenkt und zweitens könnte man sich und andere durch die Blendwirkung in Gefahr bringen.

    Meiner Meinung nach sollten für Taschenlampen die gleichen Einschränkungen wie für freie Waffen gelten. Außerhalb der Wohnung nur im verschlossenen Behältnis transportieren (Batterien, Glühbirne und Lampe getrennt) und nur auf eigenem Grundstück verwenden, sofern der Lichtstrahl das Grundstück nicht verlassen kann.

    Hier hat der Gesetzgeber mal wieder gepennt. Wie oft werde ich beim Autofahren in völliger Dunkelheit von Fussgängern mit einer Taschenlampe geblendet, die auch noch auf der Fahrbahn herumlaufen. Absolut unverantwortlich.

    Man kann alles sagen, mann muss es nur vernünftig begründen können.

    2 Mal editiert, zuletzt von Travis_Co2 (18. April 2009 um 22:06)

  • Travis, du hast die Smilies vergessen ;-), leider kann man solche Aussagen in letzter Zeit allzu leicht in den falschen Hals bekommen.
    Ich wart echt drauf, daß Maglites bei der geplanten Verschärfung ins Waffengesetz aufgenommen werden.
    Nach dem Motto, war zwar nicht geplant, aber wenn wir schon dabei sind..........

    Gruß K.

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    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Bei den ganzen illegalen Anbauteilen, welche auf dem Schwarzmarkt verfügbar sind, ohne Frage eine längst überfällige Entscheidung. Ich möchte da nur einmal an die Exportfeder für den Batteriefachdeckel erinnern... :laugh: :laugh:

    Nein, mal im Ernst. Ich habe meine Mag Lite auch im Auto, allerdings mit 2 D-Zellen und dem guten SA4-Spray-Adapter mit Pfeffer - frei nach dem Motto "lieber heulen als Beulen" für die sanfte Selbstverteidigung. Obwohl das Teil munter im Fußraum hinter dem Fahrersitz hin und her rollt, hat bei keiner Kontrolle irgendwer etwas gesagt. Verwegen wird die Sache allerdings bei Montage des 90°-Knüppeladapters, welcher aus der Mag Lite einen schicken Tonfa macht - wenngleich der gute Prengel dann nicht mehr munter hin & her rollen kann (:)

  • Zitat

    Original von M. Hartman
    ...- wenngleich der gute Prengel dann nicht mehr munter hin & her rollen kann (:)

    Ob das der Cop akzeptiert??
    "Das ist kein Tonfa-Griff, das ist eine Vorrichtung, die ein unkontrolliertes Herumrollen im Fahrzeugraum verhindert - dient also quasi der Verkehrssicherheit!"

    Gruß, RugerBlackhawk

  • So nen Tonfa ist ja genaugenommen auch nur ein asymetrisches 3/4 Radkreuz.
    Als vorn, hinten und am Griff eine 19er Nuss angeschraubt und schon hat man ein Kunststoffradkreuz mit Sonderfunktion. *lol*


    Gruß K.

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    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (19. April 2009 um 15:49)