Wie sieht es eigentlich mit der Feder im Magazin aus, wenn man das Magazin läd, und dann geladen liegen lässt.
Kann das Magazin, bzw. die Feder dadurch beeinträchtigt werden in Sachen Funktion?
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Wie sieht es eigentlich mit der Feder im Magazin aus, wenn man das Magazin läd, und dann geladen liegen lässt.
Kann das Magazin, bzw. die Feder dadurch beeinträchtigt werden in Sachen Funktion?
Natürlich die Magazinfeder leidet darunter. Wenn du dein Magazin vollgeladen über Monate hinweg lagerst hast du mit ziemlicher sicher heit klemmer beim schießen. Wenn du das nur ein paar stunden am Tag so hast dann ist das nicht so schlimm. Oder nimm einen Revolver den kannst du dein Leben lang geladen lassen und es wird ihm nicht schaden.
BlueHerta hat es erfasst, aber man kann es geladen liegen lassen, wenn man anstatt zB 10 Patronen nur 4 oder 5 lädt, das schadet der Feder denn nicht mehr so stark.
Aber aufdauer hält nur ein leeres Magazin lang.
ZitatOriginal von Hummer7884
Wie sieht es eigentlich mit der Feder im Magazin aus, wenn man das Magazin läd, und dann geladen liegen lässt.Kann das Magazin, bzw. die Feder dadurch beeinträchtigt werden in Sachen Funktion?
hier:
Lagerung von Ersatzmagazinen
und hier:
Also ich habe meine P22 nun seit 3 Jahren durchgehend mit geladenem Magazin gelagert und es funktioniert alles wunderbar. Die Feder kommt mir vor wie neu und beim repetieren gab es noch nie Probleme. Die Feder war aber von anfang an nicht sehr hart im gegensatz zu meiner Miami.
ZitatOriginal von xxnorbertxx
Also ich habe meine P22 nun seit 3 Jahren durchgehend mit geladenem Magazin gelagert
An der Stelle sei Sicherheitshaber wieder mal darauf hingewiesen:
Eine SSW muß mach dem Waffengesetz getrennt von der Munition gelagert werden, wenn sie sich nicht in einem Tresor der mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht befindet.
ZitatOriginal von Erklärbär
An der Stelle sei Sicherheitshaber wieder mal darauf hingewiesen:
Eine SSW muß mach dem Waffengesetz getrennt von der Munition gelagert werden, wenn sie sich nicht in einem Tresor der mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht befindet.
Kannst du mir bitte die entsprechende Rechtsgrundlage dafür angeben?
Das wollte ich aber auch grade fragen!!! Wäre ziehmlich schwachsinnig eine SSW zur Heimverteidigung zu kaufen, wenn man sie nicht einmal geladen lagern darf.
ZitatOriginal von Hummer7884
Kannst du mir bitte die entsprechende Rechtsgrundlage dafür angeben?
Zum etwa 500sten mal:
§ 36 WaffG Absatz 1 (der im Gegensatz zu Absatz 2 AUCH für freie Waffen gilt)
(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRMitgliedstaat) entspricht.
ZitatOriginal von xxnorbertxx
Das wollte ich aber auch grade fragen!!! Wäre ziehmlich schwachsinnig eine SSW zur Heimverteidigung zu kaufen, wenn man sie nicht einmal geladen lagern darf.
Klingt komisch - ist aber so.
Außerdem gibt es bei uns so einige nicht ganz nachvollziehbare Gesetze.
Naja mal wieder ein Paradebeispiel für die wunderbare deutsche Gesetzgebung. Also mache ich mich strafbar, wenn ich meine SSW geladen in meinem Nachtschrank habe, obwohl keine Kinder zutritt zu meiner Wohnung haben?
ZitatOriginal von Motorbiker
Klingt komisch - ist aber so.
Außerdem gibt es bei uns so einige nicht ganz nachvollziehbare Gesetze.
Nur mit der Kontrolle tut der Staat sich in unserem Fall schwer. Im Gegensatz zu den Inhabern einer WBK hat bei uns Besitzern freier Waffen hat das Ordnungsamt nicht das Recht, zu jeder Tages- und Nachtzeit in die Wohnung trampeln und zu kontrollieren ob wir unsere Waffen auch gesetzestreu aufbewahren. Aber was nicht ist kann ja noch kommen.
ZitatOriginal von xxnorbertxx
Naja mal wieder ein Paradebeispiel für die wunderbare deutsche Gesetzgebung. Also mache ich mich strafbar, wenn ich meine SSW geladen in meinem Nachtschrank habe, obwohl keine Kinder zutritt zu meiner Wohnung haben?
Zumindest wenn Du sie da hast und nicht Zuhause bist. Die tatsächliche Gewalt ausüben über die geladene Waffe darfst Du ja.
Aber wo da die Grenze ist, und ob die die tatsächliche Gewalt auch tatsächlich noch ausübst wenn du Schläfst, Duschst oder auf dem Klo sitzt, darüber streiten die Rechtsexperten, und wenn mal was passieren sollte, eben der Richter.
Genau. Ich hab auch nicht blöd geguckt, wie ich das erfahren habe. Aber solange die Waffe geladen ist, mußt Du dafür sorgen, daß Du auch die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübst. Da ist es schietegal, ob Du allein wohnst oder wie auch immer. Wenn die Kanone also geladen ist, mußt Du sie tatsächlich tragen oder in nen entsprechenden Schrank packen. Nachtschrank ist da schon nicht mehr astrein. Bei Angst vor Einbrechern wäre wohl unter dem kopfkissen besser, das könnte man vor Gericht noch als Führen auslegen...
Naja danke für die Info, ich glaube darüber werde ich mich noch sehr lange ärgern. Wobei es ja eigentlich auch schonwieder lächerlich ist, wie leider so vieles in Deutschland.
... man lernt halt wirklich sein Leben lang nicht aus ... gerade was die deutschen Gesetze betrifft ...
ZitatOriginal von Motorbiker
Bei Angst vor Einbrechern wäre wohl unter dem kopfkissen besser
Da hat es aber schon interessante Unfälle gegeben.
Selbes auf dem Nachttisch hat es schon mal einer in die endrunde des Davin-Award geschafft. Als Nachts das Telefon klingelte hat der zu seiner Frau gemurmelt das er schon drangehen würde... und Bääääng.
So doll kann es nicht schaden, wenn eine Waffe mit geladenem Magazin gelagert wird. Die Reck Double Eagle von meinem Onkel lag 10 Jahre geladen im Schrank und funktioniert wie am ersten Tag, das Magazin war voll mit CS Patronen und eine War im Lauf, die Dinger waren so lange da drin, dass die im Lauf nur mit einem Schraubenzieher überredet werden konnte das Patronenlager zu verlassen. Ich denke die war durch austrtendes cs Gas etwas festgegammelt.
p.S. Geht ihr nicht mit Beinholster in Bett?
ZitatOriginal von FBO
So doll kann es nicht schaden, wenn eine Waffe mit geladenem Magazin gelagert wird. Die Reck Double Eagle von meinem Onkel lag 10 Jahre geladen im Schrank und funktioniert wie am ersten Tag, das Magazin war voll mit CS Patronen und eine War im Lauf, die Dinger waren so lange da drin, dass die im Lauf nur mit einem Schraubenzieher überredet werden konnte das Patronenlager zu verlassen. Ich denke die war durch austrtendes cs Gas etwas festgegammelt.p.S. Geht ihr nicht mit Beinholster in Bett?
Hmm....*ironie an* in Beinholster geht det Mg 42 so schlecht rein