Geladenes Magazin

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 3.136 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Dezember 2007 um 21:17) ist von Wiking.

  • Wie sieht es eigentlich mit der Feder im Magazin aus, wenn man das Magazin läd, und dann geladen liegen lässt.

    Kann das Magazin, bzw. die Feder dadurch beeinträchtigt werden in Sachen Funktion?

    Luftdruck: FWB LP 65 mit Rink-Formgriff - bisher bestes Ergebnis: 330 Ringe
    SSW: RG 3, RG 96, RG 89 Combat
    Zur Selbstverteidigung: LEDWAVE PDL-1

  • Natürlich die Magazinfeder leidet darunter. Wenn du dein Magazin vollgeladen über Monate hinweg lagerst hast du mit ziemlicher sicher heit klemmer beim schießen. Wenn du das nur ein paar stunden am Tag so hast dann ist das nicht so schlimm. Oder nimm einen Revolver den kannst du dein Leben lang geladen lassen und es wird ihm nicht schaden.

  • Also ich habe meine P22 nun seit 3 Jahren durchgehend mit geladenem Magazin gelagert und es funktioniert alles wunderbar. Die Feder kommt mir vor wie neu und beim repetieren gab es noch nie Probleme. Die Feder war aber von anfang an nicht sehr hart im gegensatz zu meiner Miami.

  • Zitat

    Original von xxnorbertxx
    Also ich habe meine P22 nun seit 3 Jahren durchgehend mit geladenem Magazin gelagert

    An der Stelle sei Sicherheitshaber wieder mal darauf hingewiesen:

    Eine SSW muß mach dem Waffengesetz getrennt von der Munition gelagert werden, wenn sie sich nicht in einem Tresor der mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht befindet.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Erklärbär

    An der Stelle sei Sicherheitshaber wieder mal darauf hingewiesen:

    Eine SSW muß mach dem Waffengesetz getrennt von der Munition gelagert werden, wenn sie sich nicht in einem Tresor der mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht befindet.

    Kannst du mir bitte die entsprechende Rechtsgrundlage dafür angeben?

    Luftdruck: FWB LP 65 mit Rink-Formgriff - bisher bestes Ergebnis: 330 Ringe
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    Einmal editiert, zuletzt von Hummer7884 (20. Dezember 2007 um 18:15)

  • Zitat

    Original von Hummer7884
    Kannst du mir bitte die entsprechende Rechtsgrundlage dafür angeben?

    Zum etwa 500sten mal:

    § 36 WaffG Absatz 1 (der im Gegensatz zu Absatz 2 AUCH für freie Waffen gilt)


    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRMitgliedstaat) entspricht.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von xxnorbertxx
    Das wollte ich aber auch grade fragen!!! Wäre ziehmlich schwachsinnig eine SSW zur Heimverteidigung zu kaufen, wenn man sie nicht einmal geladen lagern darf.

    Klingt komisch - ist aber so.

    Außerdem gibt es bei uns so einige nicht ganz nachvollziehbare Gesetze.

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Naja mal wieder ein Paradebeispiel für die wunderbare deutsche Gesetzgebung. Also mache ich mich strafbar, wenn ich meine SSW geladen in meinem Nachtschrank habe, obwohl keine Kinder zutritt zu meiner Wohnung haben?

  • Zitat

    Original von Motorbiker

    Klingt komisch - ist aber so.

    Außerdem gibt es bei uns so einige nicht ganz nachvollziehbare Gesetze.

    Nur mit der Kontrolle tut der Staat sich in unserem Fall schwer. Im Gegensatz zu den Inhabern einer WBK hat bei uns Besitzern freier Waffen hat das Ordnungsamt nicht das Recht, zu jeder Tages- und Nachtzeit in die Wohnung trampeln und zu kontrollieren ob wir unsere Waffen auch gesetzestreu aufbewahren. Aber was nicht ist kann ja noch kommen.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Zitat

    Original von xxnorbertxx
    Naja mal wieder ein Paradebeispiel für die wunderbare deutsche Gesetzgebung. Also mache ich mich strafbar, wenn ich meine SSW geladen in meinem Nachtschrank habe, obwohl keine Kinder zutritt zu meiner Wohnung haben?

    Zumindest wenn Du sie da hast und nicht Zuhause bist. Die tatsächliche Gewalt ausüben über die geladene Waffe darfst Du ja.

    Aber wo da die Grenze ist, und ob die die tatsächliche Gewalt auch tatsächlich noch ausübst wenn du Schläfst, Duschst oder auf dem Klo sitzt, darüber streiten die Rechtsexperten, und wenn mal was passieren sollte, eben der Richter.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Genau. Ich hab auch nicht blöd geguckt, wie ich das erfahren habe. Aber solange die Waffe geladen ist, mußt Du dafür sorgen, daß Du auch die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübst. Da ist es schietegal, ob Du allein wohnst oder wie auch immer. Wenn die Kanone also geladen ist, mußt Du sie tatsächlich tragen oder in nen entsprechenden Schrank packen. :confused2: Nachtschrank ist da schon nicht mehr astrein. Bei Angst vor Einbrechern wäre wohl unter dem kopfkissen besser, das könnte man vor Gericht noch als Führen auslegen... :n17:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
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  • Naja danke für die Info, ich glaube darüber werde ich mich noch sehr lange ärgern. Wobei es ja eigentlich auch schonwieder lächerlich ist, wie leider so vieles in Deutschland.

  • ... man lernt halt wirklich sein Leben lang nicht aus ... gerade was die deutschen Gesetze betrifft ... *lol* :huldige: ;)

    Luftdruck: FWB LP 65 mit Rink-Formgriff - bisher bestes Ergebnis: 330 Ringe
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    Zur Selbstverteidigung: LEDWAVE PDL-1

  • Zitat

    Original von Motorbiker
    Bei Angst vor Einbrechern wäre wohl unter dem kopfkissen besser

    Da hat es aber schon interessante Unfälle gegeben.

    Selbes auf dem Nachttisch hat es schon mal einer in die endrunde des Davin-Award geschafft. Als Nachts das Telefon klingelte hat der zu seiner Frau gemurmelt das er schon drangehen würde... und Bääääng.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • So doll kann es nicht schaden, wenn eine Waffe mit geladenem Magazin gelagert wird. Die Reck Double Eagle von meinem Onkel lag 10 Jahre geladen im Schrank und funktioniert wie am ersten Tag, das Magazin war voll mit CS Patronen und eine War im Lauf, die Dinger waren so lange da drin, dass die im Lauf nur mit einem Schraubenzieher überredet werden konnte das Patronenlager zu verlassen. Ich denke die war durch austrtendes cs Gas etwas festgegammelt.

    p.S. Geht ihr nicht mit Beinholster in Bett?

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

    Einmal editiert, zuletzt von FBO (20. Dezember 2007 um 19:42)

  • Zitat

    Original von FBO
    So doll kann es nicht schaden, wenn eine Waffe mit geladenem Magazin gelagert wird. Die Reck Double Eagle von meinem Onkel lag 10 Jahre geladen im Schrank und funktioniert wie am ersten Tag, das Magazin war voll mit CS Patronen und eine War im Lauf, die Dinger waren so lange da drin, dass die im Lauf nur mit einem Schraubenzieher überredet werden konnte das Patronenlager zu verlassen. Ich denke die war durch austrtendes cs Gas etwas festgegammelt.

    p.S. Geht ihr nicht mit Beinholster in Bett?

    Hmm....*ironie an* in Beinholster geht det Mg 42 so schlecht rein

    "Ohhh god, help us"
    "Divine Intervention is.............unlikely" *Pew*