> 7,5 Joule .. wird da irgendwie kontrolliert ?

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 6.261 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. März 2006 um 21:09) ist von Paramags.

  • Hallo zusammen !

    Vorweg ich bin aus Österreich und daher nicht ganz mit eurem WaffenG vertraut. Wird bei Euch in irgendeiner Weise kontrolliert ob stärkere Federn im LG sind, oder ist die 7,5 Joule Regelung mehr von Bedeutung wenn ein Unfall passiert und dann die Waffe überprüft wird. Kann mir ja kaum vorstellen, dass bei Euch die Polizisten beim Freizeitschiessen in den Garten schneien und die Waffe kontrollieren oder ists bei Euch so krass ?

    Grüsse rhodium

  • Es läuft keiner rum und kontrolliert die Luftgewehre.

    Aber wenn eines im Falle des Falles vorübergehend beschlagnahmt wird, und eine Überschreitung der legalen Grenze vermutet wird, dann wird das mit Sicherheit durch einen Sachverständigen überprüft (eigentlich dürfte eine Waffe IMMER bei einem Sachverständigen landen, denn das ist der Einzige, der offiziell auch die Ahnung hat und die Legalität/Illegalität feststellen kann).

    Stefan

  • Nun die Waffe wird ja ge :F:t unde da wird geguckt ob die schneller als 175m/s oder 7,5J ist wenn ja dann wird sie nicht ausgeliefert.Wenn man im Garten rumschießt werden die Grünen schauen ob da ein :F: drauf ist.Wenn jaq werden sie wieder gehen wenn nein dann werden sie das LG mitnehmen und gucken wie viel Joule es hat.Wenn es mehrt als 7,5J sind darf man auch nicht zuhause schießen.
    Ich hoffe ich konnte helfen
    Rambo
    Mist war jemand schneller als ich

    Einmal editiert, zuletzt von Rambo (17. März 2006 um 14:28)

  • Ich bin auch hwjunkie´s meinung bei uns läuft keiner rum und schaut nach nur wie er schon gesagt hat im falle des falles


    @ rambo

    dass kannst du so nicht sagen weil ich kann mir jetz jederzeit eine waffe mit :F: kaufen und eine Exportfeder einbauen... dann ist sie ge :F:t und hat trotzdem 16 joule!

    Hier gilt es, Schütze, deine Kunst zu zeigen: Das Ziel ist würdig, und der Preis ist groß.

    Friedrich von Schiller (1759-1805), dt. Dichter

  • Ich würde es zwar nicht machen weil es illegal ist! Kein Thema!!!!!!

    Wenn du dich nicht erwischen lässt ists ok, aber ich finde solche Aktionen sinnlos und unverantwortungslos!

    Mit der Liebe ist es genau so wie mit dem Leben. Es bring nicht nur Glück und Freude, sonder hin und wieder auch Schmerz. Wir akzeptieren die Schwierigkeiten des
    Lebens, warum dann nicht auch die der Liebe??

  • Zitat

    Original von BadBoy
    Wenn du dich nicht erwischen lässt ists ok,

    sagt mir bitte dass ich mich verhört habe... Ohne die jeweiligen berechtigungen eine solche waffe zu führen ist dass über haupt nicht OK!!!!!

    Es ist schlichtweg illegal !!

    Hier gilt es, Schütze, deine Kunst zu zeigen: Das Ziel ist würdig, und der Preis ist groß.

    Friedrich von Schiller (1759-1805), dt. Dichter

    Einmal editiert, zuletzt von The Osiris (17. März 2006 um 14:43)

  • Ich find sowas auch sinnlos.Vorallem was will man mit 16 Joule?Draussen schießen wäre mir zu gefährlich und auf dem Schießstand wird man dich schon zurechtweisen wenn du ohne WBK mit 16 Joule auftauchst.

  • Nun ja... die in Deutschland frei verkäuflichen Luftgewehre dürfen maximal 7,5J Energie bringen,
    was bei Standard-Diabolos ca. 175m/s ausmacht (leichtere Geschosse sind schneller; schwerere Geschosse sind langsamer; die Energie ist aber immer die gleiche).

    Einige Gewehre überschreiten leicht die 7,5J-Grenze (wurde hier im Forum auch schon ein paar mal besprochen). Das sind dann vielleicht 7,9 Joule.
    Rein rechnerisch und gesetzlich wären diese Waffen WBK-pflichtig, aber wegen der Fertigungstoleranzen wird wohl kaum jemand wegen illegalen Waffenbesitzes angeklagt werden (denn es besteht ja dann doch ein gravierender Unterscheid zwischen 8 oder 16 Joule).


    Bei allen Straftaten/ Unfällen mit Waffen müss(t)en diese von einem Experten (=Waffensachverständigen) untersucht werden. Denn der gemeine Feld-/ Wald-/Wiesenpolizist kann ja nicht auf bloßen Anhieb sehen, ob die Waffe möglicherweise manipuliert wurde oder als Tatwaffe in Betracht kommt.


    Wenn sich die Oma im Nachbarhaus vom Luftgewehrschießen ihres Nachbarn gestört fühlt, wird die anrückende Funkstreife sicherlich nicht gleich die Waffe einziehen und der kriminaltechnischen Untersuchung vorlegen.
    Ebenso wenig wie wenn jemand ganz normal mit seinem Mofa und 25km/h durch die Straßen tuckert und nicht mit Tempo 60 die Streife überholt.

  • Also ich z.B. hab' ein Diana 36 und laut Beschreibung bringt das Ding 280 m/s, was ja in Österreich legal ist. Ich will hier jetzt gar nicht anfangen über das deutsche Gesetz zu diskutieren, es wird sich kaum ändern, trotzdem bin ich überzeugt davon das von meiner Waffe keine wesentlich grössere Gefahr ausgeht als von einem deutschen LG. Vorteile dürfte die erhöhte Geschwindigkeit doch durch die wohl etwas gestrecktere Flugbahn bringen beim schiessen auf 10 m sicher egal, aber bei 30 m und mehr ? Bei meinen > 25 m Versuchen schoss die Waffe einwandfrei ohne Neujustierung der Optik, ob das mit 175 m/s auch so wäre sei dahingestellt.

    rhodium

  • Zitat

    Bei meinen > 25 m Versuchen schoss die Waffe einwandfrei ohne Neujustierung der Optik, ob das mit 175 m/s auch so wäre sei dahingestellt.

    rhodium

    nö das klapp mit einer :F: Waffe nicht, bei meiner HW 35 sind 20 m ohne Neujustierung drin (sofern ich das bei meinem Gewackel beurteilen kann), bis 30 m sind aber locker drin wenn man nachjustiert.

    Zitat

    trotzdem bin ich überzeugt davon das von meiner Waffe keine wesentlich grössere Gefahr ausgeht als von einem deutschen LG.

    Also das würde ich nicht unterschreiben, das seh ich anders (bei unsachgemäßer Anwendung versteht sich)

    Rainer

  • Zitat

    Original von HW35


    Also das würde ich nicht unterschreiben, das seh ich anders (bei unsachgemäßer Anwendung versteht sich)

    Rainer


    Also da stimme ich Rainer vollkommen zu,weil es ist ja nicht ohne Grund die WBK-Pflicht für LG über 7,5J vorhanden.Mit 280m/s kann man natürlich mehr Schaden anrichten als mit 175m/s.Die LG mit mehr als 7,5J werden ja auch zur Jagd auf Ungeziefer verwendet.Ich halte da zwar nichts von aber es muss manchmal halt so sein.Wenn ich da mit 7,5J anrücke werden Die Tiere einfach nur verletzt und das ist nicht der Sinn der Jagd.

  • Hallo,

    die 7,5 J Grenze stammt weine wissen daher, das darunter keine tödlichen Verletzungen möglich sind.
    :F: Waffen sind bis 20 m ausreichend. Ich find wer weiter schießen will kann das in einem Verein auf dem Schießstand. Hier kann, wer die gesetzlichen Bestimmungen einhält, auch mit stärkeren Waffen schießen.

  • Mit 7,5J kann man schon jemand ernsthaft Verletzen z.B. durch einen Nackenschuß oder auf den Adamsapfel.Das kann sogar zum Tod führen.
    Dies soll nur ein Denkanstoß sein ich will keinen aufrufen dies zu tun.

  • Ja nur sieht meines wissens das gesetz vor bzw. deckt es ab dass es keine tödlichen Verletzungen hervorrufen kann, dass was du beschreibst sind folgen einer solchen verletzung.

    Meines erachtens ist mit "tödlichen Verletzungen" ein direkter schuss zum tod gemeint also schuss ins herz oder in den kopf bzw. durchschüsse etc. also alles dass was man mit einer scharfen machen kann


    Aber jetz wieder zum thema zurück weil wir sind ja jetz hier direkt bei der 7,5 joule diskussion...

    Hier gilt es, Schütze, deine Kunst zu zeigen: Das Ziel ist würdig, und der Preis ist groß.

    Friedrich von Schiller (1759-1805), dt. Dichter

    Einmal editiert, zuletzt von The Osiris (17. März 2006 um 16:19)

  • Zitat

    Original von Rambo
    Nun die Waffe wird ja ge :F:t unde da wird geguckt ob die schneller als 175m/s oder 7,5J ist wenn ja dann wird sie nicht ausgeliefert.

    Nöö. In Deutschland gibt es nur eine BAUART-Prüfung bei der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig). Die prüft ein oder zwei vom Hersteller oder Importeur eingereichte Modelle, meist geht eins anschließend zur ständigen Aufbewahrung als Belegstück zum BKA. Nach bestandener Prüfung, ob unter 7,5 Joule (plus minimale Toleranzen) erteilt die PTB dem Lieferanten die Erlaubnis, weitere mit dem Muster bau- und leistungsgleiche Waffen mit dem :F: zu versehen und in den Handel zu bringen. Das Testresultat und die Zulassung (oder das "Durchgefallen") werden auf der PTB-Liste im Internet veröffentlicht.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Pfälzer
    Hallo,

    die 7,5 J Grenze stammt weine wissen daher, das darunter keine tödlichen Verletzungen möglich sind.
    :F: Waffen sind bis 20 m ausreichend. Ich find wer weiter schießen will kann das in einem Verein auf dem Schießstand. Hier kann, wer die gesetzlichen Bestimmungen einhält, auch mit stärkeren Waffen schießen.

    Hi Pfälzer

    Bei 20m ist nioch lange nicht schluss mit einer :F:-Waffe, auch 30-35 sind noch sicher drinnen. auch auf 50m ist es noch möglich ein FT-Ziel mit einer 40mm Hitzone zum Umfallen zu bewegen. Bei einer Messung brachte ich heraus daß bei einer 7,5J Waffe auf 50m noch knapp 3 J ankommen, also nicht zu wenig.

    Was die Verletzungsgefahr angeht so kann ein dummer treffer sicherlich auch mit einem Freien Gewehr tödlich werden (Hauptschlagader). Denkt also bitte nicht, nur weil die Waffe nicht mehr als 7,5J hat, daß dies ungefährlich sei, auch ein Auge kann dabei sehr schnell über den Jordan sein.


    Was die PTB-Liste angeht:

    Einzelabnahmen von Luftdruck oder Airsoftwaffen werden wie es mir scheint nicht auf der PTB-Liste aufgeführt, ich finde dort weder die WA-Infinity noch die MK3 wobei letztere ja meines wissens nach die Zulassung auf für nachfolgende Waffen bekam.

    Gruß
    Thomas

  • wenn eine waffe mehr als 7,5 joule geschossernergie hat, wird sie sehr wohl ausgeliefert,sie wird dann eben wbk- pflichtig und darf auch zuhause benutzt werden! im übrigen wäre ich ausgesprochen vorsichtig mit druckluftwaffen oder ge :F:ten softairwaffen im garten oder sonstwie "befriedetem besitztum" zu schiessen. sehr leicht kann daraus missbräuchliches "führen einer schusswaffe" gebastelt werden.

    mfg. jürgen

    sportschütze / sig- sauer p226 classic 9mm para / hämmerli 280 0.22 lfb
    hämmerli 480 k2 pressluft / anschütz 2002 comp. air / fwb 300 s match
    fwr.- mitgliedsnr. 009905

  • Was soll denn das? Immer wieder das gleiche Thema!!! Für eine CO2 Waffe mit mehr als 7,5 Joule braucht man eine WBK. Alles andere ist illegal. Ende

    Gelobet sei der Herr mein Hirte, der meine Hände lehret Streiten und meine Fäuste Kriegen. Mein Fels und meine Burg, mein Schutz und mein Retter, mein Schild und der, auf den ich traue.

  • Zitat

    wenn eine waffe mehr als 7,5 joule geschossernergie hat, wird sie sehr wohl ausgeliefert,sie wird dann eben wbk- pflichtig und darf auch zuhause benutzt werden! im übrigen wäre ich ausgesprochen vorsichtig mit druckluftwaffen oder ge ten softairwaffen im garten oder sonstwie "befriedetem besitztum" zu schiessen. sehr leicht kann daraus missbräuchliches "führen einer schusswaffe" gebastelt werden.

    kuni

    das haut nich hin, auch wenn Du eine WBK hast darfst Du mit Waffen über 7,5 Joule nicht zuhause schiessen (Ausnahme ein zugelassener Schießstand), auf Deinem eigenen Grund und Boden oder mit ausdrücklicher Erlaubnis des Eigentümers darfst Du auf befriedeten Grundstücken schiessen sofern das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann bla bla, allerdings ist der richtige Transport der Waffe dorhin zu beachten.

    Mfg Rainer

  • Zitat

    Original von HW35

    kuni

    das haut nich hin, auch wenn Du eine WBK hast darfst Du mit Waffen über 7,5 Joule nicht zuhause schiessen (Ausnahme ein zugelassener Schießstand), auf Deinem eigenen Grund und Boden oder mit ausdrücklicher Erlaubnis des Eigentümers darfst Du auf befriedeten Grundstücken schiessen sofern das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann bla bla, allerdings ist der richtige Transport der Waffe dorhin zu beachten.

    Mfg Rainer

    genau so meinte ich das auch, mein hauseigentümer(selbst sportschütze) hat mir den dachboden zum training mit druckluftwaffen zur verfügung gestellt. auflage:alle fensteröffnungen müssen während des schiessbetriebs gegen durchschlag gesichert sein,die dachbodeneingangstür muss verschlossen sein. es darf nur ein fertigkonfektionierter geschossfang verwendet werden, der abpraller nur nach unten in den geschossfang ableitet. kein problem da ich der einzigste mieter bin


    mfg. jürgen

    sportschütze / sig- sauer p226 classic 9mm para / hämmerli 280 0.22 lfb
    hämmerli 480 k2 pressluft / anschütz 2002 comp. air / fwb 300 s match
    fwr.- mitgliedsnr. 009905