Diana Mod.35 frei oder wbk-pflichtig?

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 15.747 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Februar 2006 um 16:44) ist von F600.

  • Hallo,
    bin neu hier im Forum. Habe vor Kurzem mehrere Gewehre von meinem Opa geerbt. Unter anderem auch oben genanntes Gewehr, das jedoch nicht eingetragen war. Die Leute von der Stadt wollen jetzt, dass ich nachweise, das die Diana frei ist. Leider gibt's auf dem Gewehr kein :F: .
    Habe schon gehört, dass es daran liegen kann, dass das Gewehr sehr alt ist. Leider habe ich kein Baujahr drauf gefunden. Alles was ich finden konnte war folgendes:

    Diana Mod. 35
    Cal. 4.5/.177
    71283621 (Herstellernummer?)

    Habe folgende Fragen:

    Wo finde ich das Baujahr?
    Wie finde ich ohne das Baujahr raus, ob das Gewehr eintragungspflichtig ist?

    Die wollen, dass ich's Gewehr vorzeige, damit es vom Landeskriminalamt geprüft wird. Kann ich das irgendwie umgehen? (kostet vermutlich)

    Fazit: Wie schaffe ich es am kostengünstigsten das Gewehr eintragen zu lassen oder wenn's frei ist, dieses nachzuweisen?

    Für Antworten wäre ich sehr dankbar! Brauche hierbei unbedingt Hilfe!

    peter83

  • Das Einfachste wäre hier den Hersteller - Diana - einfach einmal anzusprechen. Mit Hilfe von Seriennummer und Modell sollte der Herstellungszeitraum zu klären sein. Wenn das LG vor 1970 gebaut wurde dann kann Dich das Amt mal gerne haben..... Altbesitz.

    Diana wird sicherlich auch eine schriftliche Auskunft geben, die Du dann dem Amt vorlegen kannst.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Hallo,
    am besten schreibst du eine Email an Diana mit der Frage wann das Gewehr gebaut wurde. Wenn von :F: zeiten dann druck das aus und lege das vor. Ansonsten kannst du das vergessen... wenn es ein WBK Gewehr ist und nicht vorher eingetragen war ist es weg! Natürlich musst das Gewehr dem LKA geben wenn die das prüfen wollen... das dauert aber lange bei denen. Besser wäre wenn Diana die schnell antwortet.

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
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  • Hi

    Das Datum steht hinten links, am Ende des Systems über dem Abzug.
    Es kann unter dem Schaft verborgen sein, also eventuell ausschäften(bei den beiden Bolzen).
    Ist dort nichts zu finden dann sollte es vor 1966 sein also trotz fehlendem :F: frei.
    Noch ein paar fragen:
    Hat die Waffe eine ZF Schiene ?
    Hat die Waffe einen Kugelverschluß ?

    Wo hast du denn die Nummer her ?(71283621)
    Diana hat soweit ich weiß keine Seriennummer.

    Bankenkrise ?
    Wäre Monopoly schon lange verboten, so wie es in der DDR schon damals war, gäbe es heute keine Bankenkrise !!!
    BDMP, WSB/DSB, FvLW, FWR

  • Bei den alten DIANA´s steht das Datum nicht auf der Waffe (hab auch eine solche). Einfach Diana anschreiben und nach Herstelldatum fragen und auch wann die in den Handel gekommen ist, denn der Gesetzgeber schreibt ja ausdrücklich "vor 1970 gebaut und in den Handel gebracht wurde"

    Wenn du das Schwarz aud Weiss hast dann bist du auf der sicheren seite.

    Gruß
    Para

  • ich hatt das prob mit meinem HW 35.
    habs von einem ders 1073 im zuge der waffenrechtsnovellierung auf grün hat eintragen lassen, ich stiefel also zur behörde, leg die gelbe vor und sag , "hier hab ich gekauft"...
    dann fings an :new16:

    1. Sachbearbeiter sagt "sie sind unter 25, dürfen nur einzelladerlangwaffen bis .22 lfb und einzelladerflinten kaufen"...Diskussion war zwecklos.
    2. Frage "kann man mit sowas überhaupt sportlich schiessen, wenns über 7,5 Joule liegt?" :evil:
    ...im gleichen zuge hat er mir ne 9mm Flobert auf gelb ohne probleme eingetragen, während er den satz sprach :new16: ...okay, man kann damit ja trap schiessen... ist zumindest laut sportordnung nicht ausgeschlossen... mit nen bissel glück trifft man auch.
    3. ich sollte das ihm wieder geben, und froh sein dass er mich nicht anzeigt wegen illegalem waffenerwerbs. :knast:
    4. ich bei weihrauch angephont und nach dem alter der waffe gefragt, die kein :F: hatte. baujahr 1966. sache für mich erledigt, ich bei der behörde des verkäufers bescheid gesagt, das hat der schon gereicht, sie hats aus der WBK ausgetragen, waffe war wieder frei :new11:

    [...]

    [GLOW=red]5.[/GLOW] Anruf vom verkäufer bei mir, erbosterweise!
    er hat von SEINER behörde ne anzeige gekriegt, weil meine behörde ihr geschrieben hat, er hätte die waffe nem unberechtigtem überlassen!!!
    mit strafandrohung und aufforderung, dazu stellung zu nehmen. :piss:
    6.besuch meinerseits bei *SEINER* Behörde, mit klärung... die dame bei der ich vorher war, war im urlaub, das lag auf ihrem stapel, unbearbeitet...
    also wusste ihre kollegin die den bösen brief zu dem verkäufer geschrieben hatte, nix davon... nochmals erklärung... sache war geritzt, sie hatte ja im grunde nur richtig gehandelt...zitat über meinen sachbearbeiter "Der herr scheint nicht fachkundig zu sein!" :ngrins:
    7.sie hat ihm nen brief geschrieben und das geklärt, der verkäufer ist aus dem schneider und ich hab meine HW35 ... unkastriert :win:

    ...soviel zu unseren :kotz: BEHÖRDEN

    2 Mal editiert, zuletzt von Bloodhound (20. Februar 2006 um 18:43)

  • Tja, dann druck einmal die Infos zu Field Target aus und gib das deinem Sachbearbeiter zum lesen.

    Manche behörden sind schon kleinlich. Da ich aber den genauen Sachverhalt nicht kenne kan ich dazu auch nicht zu viel sagen.

    Was das mit der MPU angeht da du noch keine 25 bist dürfte auch falsch gewesen sein, den du willst ja keine Halbautomatische oder eine Großkaliebrige Kurzwaffe eintragen lassen.

    Gruß
    Para

  • Also ich hoffe ich habe das richtig verstanden
    wenn man ein HW35 hat ist das illegal? Wenn man kein WBK hat?
    Oder irre ich mich aber das kann man doch im internet kaufen?

    Meine Eisen " 2x Röhm RG 96 Nickel, RG99 Nickel, RG69 Nickel " :n1:
    Weihrauch HW35

  • Nein

    Luftdruckwaffen mit einer Mündungsenergie von unter 7,5Joule (0,5gramm Geschoß etwa 175m/s) sind ab 18 Jahren frei. Luftgewehre mit höherer Leistung nur gegen Erwerbsberechtigung. Hier geht es um eine Erbschaft Erwerbsberechtigter Waffen, wobei das Diana nicht eingetragen war, so habe ich das verstanden, nun will die Behörde den nachweis haben das es frei ist.
    Ansonsten ist es illegal und wird eingezogen.

    Waffen die vor 1970 oder vor 1990 auf dem Gebiet der DDR verkauft wurden, sind von der 7,5J Regelung ausgenommen.

    P.S. Was mich an der Diana stört ist die Nummer :new16:

    Bankenkrise ?
    Wäre Monopoly schon lange verboten, so wie es in der DDR schon damals war, gäbe es heute keine Bankenkrise !!!
    BDMP, WSB/DSB, FvLW, FWR

    Einmal editiert, zuletzt von Josywells (20. Februar 2006 um 19:29)

  • Achso gut danke ;)

    Ps: Kann mir einer sagen wo ich günstig ein Luftdruckgewehr kaufen kann?

    Meine Eisen " 2x Röhm RG 96 Nickel, RG99 Nickel, RG69 Nickel " :n1:
    Weihrauch HW35

  • Zitat

    Original von Paramags
    Was das mit der MPU angeht da du noch keine 25 bist dürfte auch falsch gewesen sein, den du willst ja keine Halbautomatische oder eine Großkaliebrige Kurzwaffe eintragen lassen.

    die 25er regelung gilt für alles ausser:

    -KK-Waffen (alle)
    -Einzelladerflinten bis Kaliber 12 (darum hat man zum ausgleich ja auch gleich die 12/89 ) :nuts:

  • Zitat

    Original von Röhm_RG_96
    Ps: Kann mir einer sagen wo ich günstig ein Luftdruckgewehr kaufen kann?

    Beim Wetteramt, die reden jeden Abend im Fernsehen von "Luftdruck", vielleicht verkaufen die auch was davon.

    :bash:

    Lies dir einfach noch einmal deine obige Frage durch und überleg mal, wo du hier seit 135 Beiträgen schreibst. Richtig, in einem Forum für freie Waffen. Wir haben sogar eine Suchfunktion, obwohl ich fürchte, daß dort die pauschale Frage "günstiges Luftgewehr" wenig bringt. Vor allem wird es keine Händleradressen geben.

    Also, hier wird sicher kaum jemand auf diese pauschale Frage die gesamte Litanei "wofür, welches System (CO2/Federdruck), wie teuer" abfragen wollen. Das gab es sicher schon ein paar Dutzend Mal im Forum, also bitte "suchen"!!

    Sorry, wenn ich so rumgrantele. Deine Frage ist aber so, als würdest du in einem Milchgeschäft fragen, ob sie auch Milch führen (oder eine Kuh kennen).


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Bloodhound
    die 25er regelung gilt für alles ausser:

    -KK-Waffen (alle)
    -Einzelladerflinten bis Kaliber 12 (darum hat man zum ausgleich ja auch gleich die 12/89 ) :nuts:

    Da streiten meines Wissens die Rechtsgelehrten (oder geleerten ;-))

    Die Ausnahme von der MPU wird in §6 durch Verweis auf § 14 Abs. 1 Satz 2 definiert. Dieser Lautet:

    Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

    Man beachte, zwischen "Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.)" und "für Munition mit Randfeuerzündung" befindet sich kein Komma. Somit interpretieren einige Behörden das "bis zu" als auch auf die Antriebsart bezogen.

    Im Zweifel sollte man also besser erst mal mit dem Sachbearbeiter Sprechen wie er den Satz interpretiert eh man das Geld für die MPU ausgibt.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (20. Februar 2006 um 21:54)

  • Zum Diana... wie bereits schon erwähnt...
    wenn das Gewehr seitlich hinten am System keine
    vierstellige Nummer trägt, ist es vor 1966 hergestellt
    und somit meldefrei.
    Dies wird von Diana auf Anfrage sicherlich bestädigt
    werden und sollte auf dem Amt alle Unklarheiten
    beseitigen. Ich würde auch gleich den Auszug über
    die Ausnahmen der Meldepflicht mit vorlegen.

  • ich bracuh die mpu eh nicht... erstens werd ich nextes jahr 25, da spar ich mir die 130€ fürn tüv, und 2. hab ich eh erst dann die kohle für regelmässiges GK...
    für nen Azubi hab ichs waffentechnisch aber bisher ganz gut, also beschwer ich mich net :)

  • HI

    Bloodhound frage mal beim Gesundheitsamt an wegen der MPU :ngrins:

    Bankenkrise ?
    Wäre Monopoly schon lange verboten, so wie es in der DDR schon damals war, gäbe es heute keine Bankenkrise !!!
    BDMP, WSB/DSB, FvLW, FWR

  • Oh nein ich will dir keine aufschwatzen......

    Also nach meinem Wissen ist es dort günstiger.

    Bankenkrise ?
    Wäre Monopoly schon lange verboten, so wie es in der DDR schon damals war, gäbe es heute keine Bankenkrise !!!
    BDMP, WSB/DSB, FvLW, FWR