Diana Mod.35 frei oder wbk-pflichtig?

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 15.835 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Februar 2006 um 16:44) ist von F600.

  • (editiert, da "Irrtum des Vorredners"...)

    Das LG's über 7,5 Joule eine EWB brauchen ist doch die Regel, die "vor 1970"-Klausel eine Ausnahme.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Blöde Frage, aber wo steht im Gesetz denn "meine" Ausnahme-Regel?
    Weiß das zufällig jemand? Habe keine Lust mir das ganze Gesetz anzutun, da ich aufgrund meiner Unkenntnis von Waffen eh wohl bloß Bahnhof verstünde... :n17:

  • Hier stehts:

    Stefan

  • Tolle Wurst.
    Mir wurde nun bestätigt, dass das Gewehr 1971 hergestellt wurde und eintragungspflichtig ist, da es über 7,5joule liegt.

    Nehmen die sie mir nun weg? Geht das einfach so? Enteignung quasi? Hilfe! Was tun?

    Gruß!

    peter83

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Nein, das Wegnehmen ist nicht so einfach.

    Nicht?

    Also, so viel ich weiß kann man eine illegale Waffe weder rechtskräftig Erben, noch irgendwie nachträglich wieder "legalisiere".

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (21. Februar 2006 um 16:22)

  • That's true. Wenn das Ding schon bisher nicht eingetragen war, war es illegal und ist nicht vererbbar, sondern wird ohne Entschädigung eingezogen. Und bisherige Versuche von Sammlern, selbst seltene eingezogene illegale Stücke wieder zu legalisieren, führten (beispielsweise in NRW) nur zu einem frechen Grinsen der Sachbearbeiter - und dann fährt irgendwann die Dampfwalze über die eingezogenen Stücke.

    Fang einfach schon mal an dir einzureden, daß es ohnehin schönere Gewehre gibt, dann ist es erträglicher.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von peter1983
    .... Habe vor Kurzem mehrere Gewehre von meinem Opa geerbt. Unter anderem auch oben genanntes Gewehr, das jedoch nicht eingetragen war. Die Leute von der Stadt wollen jetzt, dass ich nachweise, das die Diana frei ist. Leider gibt's auf dem Gewehr kein :F: .
    ...

    Mich würde mal interressieren, wie "die Leute von der Stadt" rausgefunden haben, was du für Luftgewehre geerbt hast. :confused2:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Hallo,
    am besten du gehst zum nächste büchsenmacher und lässt es von dem einfach zum staatlichen beschuss schicken . die hauen dir ein F im fünfeck drauf wenn es unter 175m/s liegt und fertig.
    Habe ich auch so gemacht und hat mich 20euro gekostet.


    Beschußamt
    Lohstraße 5
    97638 Mellrichstadt


    Mfg
    Andreas

  • Das Ding ist doch bloß, dass es waffenbesitzkartenpflichtig ist. Das hat mir der Hersteller ja per e-mail bestätigt.
    Die Frau vom Amt hat jedoch behauptet, dass man es nachträglich eintragen lassen könne, da es vermutlich nur vergessen worden sei...ihr seid da ja aber anscheinend anderer Meinung?

    Übrigens: Woher sie das wissen? Hat wohl mit meiner Naivität zu tun. Wusste nicht, dass es so ein Drama sein wird so eine Waffe nachzutragen. Ich hätte vorher nie damit gerechnet, dass die eingezogen werden könne oder sonst was...

  • Wenn das Amt Dir trotz anders lautender Gesetzeslage die Waffe eintragen will, freu Dich und frag nicht so lange rum.....

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!