(editiert, da "Irrtum des Vorredners"...)
Das LG's über 7,5 Joule eine EWB brauchen ist doch die Regel, die "vor 1970"-Klausel eine Ausnahme.
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(editiert, da "Irrtum des Vorredners"...)
Das LG's über 7,5 Joule eine EWB brauchen ist doch die Regel, die "vor 1970"-Klausel eine Ausnahme.
Blöde Frage, aber wo steht im Gesetz denn "meine" Ausnahme-Regel?
Weiß das zufällig jemand? Habe keine Lust mir das ganze Gesetz anzutun, da ich aufgrund meiner Unkenntnis von Waffen eh wohl bloß Bahnhof verstünde...
Hier stehts:
ZitatAlles anzeigenAbschnitt 2 - Erlaubnispflichtige Waffen
Unterabschnitt 2 - Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
1.
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
1.1
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
1.2
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;
Stefan
Tolle Wurst.
Mir wurde nun bestätigt, dass das Gewehr 1971 hergestellt wurde und eintragungspflichtig ist, da es über 7,5joule liegt.
Nehmen die sie mir nun weg? Geht das einfach so? Enteignung quasi? Hilfe! Was tun?
Gruß!
peter83
p.s.: die erwähnte Nummer war laut Auskunft tatsächlich die Seriennummer anhand derer sie auch das Herstellungsdatum rausgefunden haben...
Nein, das Wegnehmen ist nicht so einfach.
Du darfst nur nicht die tatsächliche Gewalt über das LG ausüben.
Es ließe sich also bei einem Büma lagern (sprich einem Berechtigten übergeben), der dann auch gleich eine -Feder einbauen und das Gewehr -en lassen könnte.
Stefan
ZitatOriginal von HWJunkie
Nein, das Wegnehmen ist nicht so einfach.
Nicht?
Also, so viel ich weiß kann man eine illegale Waffe weder rechtskräftig Erben, noch irgendwie nachträglich wieder "legalisiere".
That's true. Wenn das Ding schon bisher nicht eingetragen war, war es illegal und ist nicht vererbbar, sondern wird ohne Entschädigung eingezogen. Und bisherige Versuche von Sammlern, selbst seltene eingezogene illegale Stücke wieder zu legalisieren, führten (beispielsweise in NRW) nur zu einem frechen Grinsen der Sachbearbeiter - und dann fährt irgendwann die Dampfwalze über die eingezogenen Stücke.
Fang einfach schon mal an dir einzureden, daß es ohnehin schönere Gewehre gibt, dann ist es erträglicher.
Zitat, das jedoch nicht eingetragen war.
Leider überlesen, sorry!
Dann ist die Sache nicht so einfach bzw fast unmöglich.
Stefan
ZitatOriginal von peter1983
.... Habe vor Kurzem mehrere Gewehre von meinem Opa geerbt. Unter anderem auch oben genanntes Gewehr, das jedoch nicht eingetragen war. Die Leute von der Stadt wollen jetzt, dass ich nachweise, das die Diana frei ist. Leider gibt's auf dem Gewehr kein .
...
Mich würde mal interressieren, wie "die Leute von der Stadt" rausgefunden haben, was du für Luftgewehre geerbt hast.
Hallo,
am besten du gehst zum nächste büchsenmacher und lässt es von dem einfach zum staatlichen beschuss schicken . die hauen dir ein F im fünfeck drauf wenn es unter 175m/s liegt und fertig.
Habe ich auch so gemacht und hat mich 20euro gekostet.
Beschußamt
Lohstraße 5
97638 Mellrichstadt
Mfg
Andreas
Das Ding ist doch bloß, dass es waffenbesitzkartenpflichtig ist. Das hat mir der Hersteller ja per e-mail bestätigt.
Die Frau vom Amt hat jedoch behauptet, dass man es nachträglich eintragen lassen könne, da es vermutlich nur vergessen worden sei...ihr seid da ja aber anscheinend anderer Meinung?
Übrigens: Woher sie das wissen? Hat wohl mit meiner Naivität zu tun. Wusste nicht, dass es so ein Drama sein wird so eine Waffe nachzutragen. Ich hätte vorher nie damit gerechnet, dass die eingezogen werden könne oder sonst was...
Wenn das Amt Dir trotz anders lautender Gesetzeslage die Waffe eintragen will, freu Dich und frag nicht so lange rum.....