Schreckschusswaffe nachts am Bett?

Es gibt 241 Antworten in diesem Thema, welches 22.974 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Oktober 2020 um 19:08) ist von Butcher me..

  • also eine mistgabel neben das bett stellen und die ganze bude mit stolperdrähten und blechdosen sichern :thumbup:

    Jene, die ihre Schwerter zu Pflugscharen schmiedeten, pflügen nun für Männer, die ihre Schwerter behielten.

  • Den Schrank bekomme ich auf. Auch unter Stress, und wenn es ums Leben, Gesundheit oder Freiheit geht , ist das ganz klar durch Notwehr gedeckt.

  • und wenn es ums Leben, Gesundheit oder Freiheit geht , ist das ganz klar durch Notwehr gedeckt.

    Das kannst du im ungünstigsten Fall aber nur beweisen, wenn du im Grab oder im Krankenhaus liegst.

    @stafford
    Wurde in 'Im Westen nichts Neues' nicht der Spaten als effektivste Nahkampfwaffe empfohlen ?

    Der Kluge macht so viel wie möglich richtig, der Weise so wenig wie möglich falsch.

  • Da sich der TS

    seit seinem Eingangspost nicht mehr eingelassen hat,
    vermute ich mal es sollte nur getrollt werden...?

    Wundere mich ehrlich gesagt auch, das auf einen solchen Schrottthread noch geantwortet wird. Notwehrrecht gedeckt oder nicht... darf ich das oder nicht... über sowas zerbrechen sich hier einige "Gesetzestreue" den Kopf... es wird wirklich immer schlimmer im Lande und damit meine ich nicht die Einbrüche...


  • @stafford
    Wurde in 'Im Westen nichts Neues' nicht der Spaten als effektivste Nahkampfwaffe empfohlen ?

    der kurze grabenspaten oder ein gipserbeil dürften in beengten räumen wohl wirklich am effektivsten sein :thumbsup:

    Jene, die ihre Schwerter zu Pflugscharen schmiedeten, pflügen nun für Männer, die ihre Schwerter behielten.

  • Bei mir liegen zwei größere Hunde vorm Schlafzimmer, die man als Fremder tunlichst nicht wecken sollte.
    Wenn doch, hab ich jedenfalls genug Zeit den Tresor zu öffnen. :D

    freischütz

  • Das kannst du im ungünstigsten Fall aber nur beweisen, wenn du im Grab oder im Krankenhaus liegst.
    @stafford
    Wurde in 'Im Westen nichts Neues' nicht der Spaten als effektivste Nahkampfwaffe empfohlen ?

    Keine Sorge, ich würde sicher nicht im Krankenhaus oder Friedhof enden .
    Die Kurzwaffen die bei mir im Schrank liegen sind nicht für Platz- oder Gaspatronen gebaut .

  • Gibt es eigentlich belastbare Statistiken, wie oft sowas tatsächlich passiert? Also das Leute in ihren vier Wänden von Einbrechern "überrascht" werden? Ich meine NICHT den Raubüberfall durch die Haustür.

    Als Einbrecher mit ausreichend Resthirn würde doch dann kommen wenn keiner zu Hause ist, damit ich in aller Ruhe nach Wertgegenständen suchen und diese gefahrlos aus der Bude bringen kann. Ja, das würde zwar Zeit intensive Vorarbeiten erfordern, minimiert aber das Berufsrisiko enorm. Immer im Hinterkopf zu haben, das nebenan jemand liegt, der evtl eine gar garstige SSW am Nachtkästchen haben könnte, würde mich dauerhaft traumatisieren. Nein, unter diese Umständen könnte ich nicht arbeiten.... :saint:

    Aber was man vor 10 Jahren noch für undenkbar gehalten hat, kann heute durchaus möglich sein. Ich stelle mir grad vor, wie der Einbrecher nachts um 2 vor dem Haus steht und denkt: "Seit drei Stunden brennt kein Licht mehr, die müssen weg sein...."
    Und nicht mal bei dieser Art Einbrecher braucht es eine SSW. Da reicht die Zündplätchenpistole vom Kinderfasching. :D

    3 Mal editiert, zuletzt von JvB (1. Oktober 2020 um 09:34)

  • Ich sag das mal etwas unscharf (bitte Floppy korrigier mich): Seit der letzten Änderung des Waffengesetzes müssen auch Gas-/Schreckschusswaffen in einem verschlossenen Schrank aufbewahrt werden. Schrank... egal..... Schloss... egal. Verschlossen!

    Wenn du mich schon direkt ansprichst.
    Ich halte das für eine Grauzone. Denn (alle) Waffen müssen unter Verschluss gelagert werden. Ein Führen gibt es definitionsgemäß in der Wohnung nicht. Im WaffG ist aber nur zwischen Lagerung, Führen und Transport unterschieden. Dennoch darf man eine scharfe Waffe nicht zugriffsbereit im Schlafzimmer liegen haben. Das wird bekanntlich seit Winnenden restriktiv ausgelegt.
    Meine Meinung - wer unbedingt meint eine SSW neben dem Bett haben zu wollen, der soll sich ein verschließbares Behältnis im Schlafzimmer aufstellen. Bei erlaubnisfreien Waffen ist ja kein zertifiziertes Behältnis verlangt, so dass es auch der Nachttisch mit irgendeiner Verschlussmöglichkeit sein darf, im einfachsten Fall ein kleines Kurzwaffenfutteral mit Zahlenschloss. Das gefüllte Magazin darf bei der Waffe liegen, jedoch nicht in der Waffe.

  • Ganz einfach: Wenn man als Besitzer eines KWS im Schlaffzimmer (welchem auch immer), oder auch sonst in einem Raum in dem man Hausrecht hat, die geladene Waffe ständig bei sich bzw. am Körper trägt (es reicht eine Umhängetasche), dann ist es ebenfalls "Führen".
    Es gibt rechtlich keinen Unterschied ob draußen oder drinnen in einem Raum das "Führen" ausgeübt wird.

    Grüße - Bernhard

  • Der Unterschied liegt aber darin lieber Bernhard, das man in seinem eigenem Haus (Hausrecht) keinen KWS benötigt um eine SSW zu führen.

    Die Frage ist, kann man noch von „führen“ sprechen, wenn man am schlafen ist?

    Grüße

    Mike

    Grüße

    Mike

  • Die Frage ist, kann man noch von „führen“ sprechen, wenn man am schlafen ist?

    Ja kann man, Hauptsache man "übt Gewalt über die Waffe aus" in dem Sinne, dass man sie so "führt" dass sie beim Schlaf nicht in fremde Hände geraten kann. Also schön im Holster am Körper, in der Unterhose oder festgebunden am Handgelenk...

    Der Unterschied liegt aber darin lieber Bernhard, das man in seinem eigenem Haus (Hausrecht) keinen KWS benötigt um eine SSW zu führen.

    Umso besser.

    Grüße - Bernhard

  • Ganz einfach: Wenn man als Besitzer eines KWS im Schlaffzimmer (welchem auch immer), oder auch sonst in einem Raum in dem man Hausrecht hat, die geladene Waffe ständig bei sich bzw. am Körper trägt (es reicht eine Umhängetasche), dann ist es ebenfalls "Führen".
    Es gibt rechtlich keinen Unterschied ob draußen oder drinnen in einem Raum das "Führen" ausgeübt wird.

    Grüße - Bernhard

    Wie Schultz schon so schön aus der Waffensachkunde zitierte, wird "führen" für das ausüben der Gewalt über die Waffe ausserhalb des eigenen befriedeten Besitztums (und ein paar anderer Ausnahmen) definiert.
    Darum kann man zuhause nicht führen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Darum kann man zuhause nicht führen.

    Aber sicher kann man das. Und man darf es sogar auch. :D
    Alles andere wäre völlig absurd, inklusive sämtliches Hantieren/Trockenübungen oder Laden der Waffe vor dem Ausgehen nach "Außerhalb".
    Mehr noch! Man darf sogar seine SSW zu Hause abfeuern, solange man niemanden gefährdet oder stört.

    Bitte nicht mit "Lagern" verwechseln.

    Im WaffG wird zwischen Lagerung, Führen und Transport unterschieden.

    Grüße - Bernhard

  • Ob man es jetzt Führen oder tragen oder wie auch immer nennen möchte/sollte, ist doch eigentlich wurscht, oder? Jeder weiß doch was man meint... Das man zwei Begriffe verwenden muss, nur weil eines in der Öffentlichkeit und das andere im befriedetem Grundstück,Haus,Wohnung usw. stattfindet ist doch verwirrend ?(

    Grüße

    Mike

    Grüße

    Mike

  • Es ist auch eigentlich schnurz, ob man es WBK, KWS oder Waffenschein nennt.
    Da weiß ja im Prinzip auch jeder, was gemeint ist...
    Führen ist aber nun mal ein definierter Begriff im Waffenrecht.
    Und deswegen kann man aus waffenrechtlicher Sicht eine Waffe zwar zu Hause mit sich rumtragen, aber man kann sie nicht führen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson