Den Besitzern bleibt noch ein weiterer Strohhalm. Es gibt weder Verschluss, Lauf oder Griffstück. D. h. Pfeilgewehre sind wahrscheinlich nur komplett montiert WBK-pflichtig, die Einzelteile aber nicht.
Ein rechtlich sehr interessanter Ansatz. Es fehlt die Definition waffenwesentlicher Teile, die es ansonsten bei Schusswaffen grundsätzlich gibt. Allerdings ist das bei erwerbspflichtigen Schalldämpfern auch nicht so, obwohl diese Seriennummer und Beschuss tragen müssen.
Irgendein Bedürfnis wird es aber geben müssen, sonst macht es ja keinen Sinn, die Regelung aufzunehmen.
Mein Reden. Es wird eine Regel zwingend vorgegeben, die man nicht erfüllen kann. Daher verfassungswidrig - so mein Grundgedanke.