Pressluft Pfeilabschussgeräte WBK Pflichtig?

Es gibt 298 Antworten in diesem Thema, welches 51.784 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. März 2020 um 13:37) ist von gilmore.

  • Dann gibt es Post von der Behörde mit einer Frist, die oben genannten Möglichkeiten umzusetzen.

    Hallo Udo

    Das wäre ja noch die nette, richtige, verhältnismässige Art. Aber real wird es wohl so sein, daß man unangekündigten Besuch bekommt und dann als "Schwerverbrecher" verurteilt wird.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Ohne Bedürfnis haben wir dann die Leute, die ihre Pfeilgewehre entsorgen/abgeben (speziell alle WBK Inhaber) und die Leute, die die Zahl der illegalen Waffen in die Höhe treiben.

    Ich glaube, das mit den WBK-Inhabern ist oft falsch gedacht. Jeder benötigt ein Bedürfnis für erlaubnispflichtige Schusswaffen, egal ob dieser schon eine WBK hat oder nicht. Wer keine WBK hat, aber ein Bedürfnis nachweisen kann, bekommt eben eine WBK ausgestellt. Ist eine WBK bei Inhabern schon vorhanden, wird die Waffe dort eingetragen. Der Unterschied ist bestenfalls eine Gebührensache im Rahmen 5 - 10 €, die eine Neuausstellung mehr kostet.
    Der WBK-Inhaber hat bestenfalls den Vorteil nicht (nochmal) seine Sachkunde und die Lagerung belegen zu müssen.

  • wie "Bedürfnis" vom Gesetz pervertiert werden.

    Nö eigentlich nicht. Schaut man in der Wiki wird schnell die Bedeutung deutlich, die ein Oberbegriff für Vieles ist.
    Im Bezug zum Waffengesetz kann man das Bedürfnis auch als belegbaren Grund annehmen, warum der Gesetzgeber dem Antragsteller eine bestimmte Sachen erlauben muss, die der Allgemeinheit ohne diesen Grund verwehrt bleibt.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Bed%C3%BCrfnis

  • Jeder hat ein Bedürfnis. Es wird vom Staat nur nicht anerkannt. Man benötigt daher kein Bedürfnis. Denn man hat es ja schon. Das Bedürfnis wird nur willkührlich nicht akzeptiert.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

    2 Mal editiert, zuletzt von the_playstation (26. Februar 2020 um 13:55)

  • Unklar ist da m.E. nichts mehr. Pfleilabschussgeräte sind vollumfänglich erlaubnispflichtig. Unklar ist es allenfalls, ob es dafür von den Schießsportverbänden künftig Bedürfnisse geben wird. Vielleicht beantragt ja mal ein Importeur einen Feststellungsbescheid beim BKA.Das ist auch noch eine Sache. Schließlich ändert man eine F-Waffe grundlegend. Das kann nicht zulässig sein.

    Kleine Korrektur. Pfeilabschussgeräte sind AB DEM 1.9.2020 erlaubnispflichtig. Bis dahin sind sie unreguliert, vom Waffengesetz ausgenommen. Es ist nicht verboten von einem F-Gewehr den Lauf abzuschrauben und durch den Anbau eines Pfeil-Starterrohres wird die F-Waffe zu einer Spielzeugwaffe. Ich sehe nicht warum das verboten sein soll. Ob ein solcher Umbau nun ohne Waffenherstellungserlaubnis legal ist sehe aber kritisch.

    Das Zerstören einer Waffe ist zwar erlaubnisfrei, aber selbst der Umbau einer scharfen Waffe in eine "Zier- und Sammlerwaffe" ist ohne Erlaubnis nicht legal.

    Also: Nicht verboten, aber erlaubnisbedürftig. Das ist ein Unterschied.


    Ganz unabhängig davon: Ein 7,5 Joule Pfeil fliegt nicht, er fällt. Auf den Boden. Und zwar kurz vor der "Mündung".

  • Das wäre ja noch die nette, richtige, verhältnismässige Art. Aber real wird es wohl so sein, daß man unangekündigten Besuch bekommt und dann als "Schwerverbrecher" verurteilt wird.

    Ich hatte das Gewehr ja legal geerbt 2006 und das Ding war ja per WBK registriert. Genau betrachtet war der Besitz nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung 2008 illegal. Vermutlich hätten die auch ganz anders gekonnt. Zur Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers gehört vermutlich auch, Gesetzesänderung zu beachten und umzusetzen.

    Meine Sachbearbeiter waren sehr nett.


    Der WBK-Inhaber hat bestenfalls den Vorteil nicht (nochmal) seine Sachkunde und die Lagerung belegen zu müssen.

    Und so wie mir erklärt wurde, haben bestehende WBK einen Besitzstand, was die Aufbewahrung angeht. Ein geldwerter Vorteil.


    das steht zu befürchten. Oder man lässt die Fristen ohne Info ablaufen und kann die Statistik etwas aufpolieren.

    Das will gut überlegt sein, lieber Leerschuss. Jetzt habe ich 15 € bezahlt. Was Du da vorschlägst, wird garantiert erheblich teurer. Ich hatte damals zum ganzen einen Beitrag gestartet, nachzulesen hier:

    https://www.co2air.de/thema/104367-ein-rabenschwarzer-tag/


    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

    Einmal editiert, zuletzt von BMP I (26. Februar 2020 um 16:40)

  • @Floppyk

    mir ging es nur darum, das niemand seine WBK riskieren wird weil er eine Waffe ohne Eintrag/Bedürfnis hat.
    Ja, WBK und Bedürfnis sind nicht das selbe aber eins bedingt das andere.

    @the_playstation

    "haben wollen" ist leider kein Bedürfnis im Sinne des Gesetzes. Sonst hätte ich schon eine GAU-8/A im Keller. :D

    @JMBFan

    Korrekt, selbst wenn man die Waffenherstellerlaubnis mal beiseite lässt, was will ich mit einem Pfeilgewehr mit 7,5 Joule?
    Ergo muss das Pfeilgewehr entdrosselt werden, dann habe ich ein Pfeilgewehr mit einer Leistung von XX Joule, was noch ein Spielzeug ist aber ein F-Stempel auf dem Gehäuse hat und leicht in ein offenes Luftgewehr umgebaut werden kann. Egal wie man es dreht, mit dem deutschen Waffengesetz ist es nicht zu vereinbaren.

  • Denke kommt aber auch auf den Pfeil an was mit 7.5 Joule geht. Hab mal vor Jahren nen Schaschlick Spieß auf nen abgeschnittenes Wartestäbchen gesteckt und die flogen ganz gut in nem 7.5 Joule Luftfgewehr.
    Als selfmade Dart wenn mal das Bleiverbot durch ist ganz brauchbar aber natürlich nicht vergleichbar mit den neuen FX Dingern.

  • Hallo die Runde - ich möchte mich hier erst einmal vorstellen ; finde die Art und Weise der Kommunikation nicht schlecht. Aktuell bin ich hier eingestiegen, weil ich ein Erlebnis hatte, was ich keinem hier Anwesenden wünsche.

    Von einem befreundeten Handwerker habe ich mir einen sogenannten Lungentrainer besorgt, den er noch nie auf eine Gaspistole aufgeschraubt hatte.

    Fünf Pfeilschüsse waren von Schießergebnis bezüglich Trefferquote mehr als mäßig . der 6. Schuß war die ultimative Katastrophe - der obere Lauf des alten Derringers platzte rechtsseitig großflächig heraus, durchschlug den rechten Ärmel meiner Lederjacke und verletzte mich signifikant am Unterarm.
    Ich will die Geschichte mit Arztbesuch lieber nicht weitererzählen.

    Als studierter Maschinenbau-Ingenieur mit anschließendem BWL-Studium weiß ich die Innovations-Dynamik hier in der Grauzone der Waffentechnik adäquat einzuschätzen; denn die Entwicklung ist mehr als beeindruckend - auch die Gewinnsituation ist ist nahezu berrauschend.

    Allerdings sind die Gefahren in diesem Bereich nicht von der Hand zu weisen. Bei meinem Unfall ist ganz offensichtlich und augenscheinlich der Staudruck nicht berechnet worden. Es ist doch ganz klar, daß bei der Querschnitts-Reduzierung auch die Material-Charakteristik nicht berücksichtigt worden ist - der Lungentrainer ist aus Edelstahl, die Laufeinheit der Gaswaffe ist aus Druckguß.
    Außerdem ist dieser Verbund illegal; denn der Gesetzgeber hat wohl bei den sogenannten Pfeilabschuß-Geräten bisher keine Definition abgegeben.
    Warum sollte so eine Verbindung nicht ein Pfeilabschußgerät darstellen? Richterrecht ist bei diesen Gegebenheiten immer sehr dynamisch.

    Mein damaliger Dozent an der Bochumer Hochschule hatte uns in den zivilrechtlichen Vorlesungen immer auch ein wenig Waffenrecht vermittelt , war ganz interessant, da er auch Jäger war.

    Wenn ich mir die Texte vom Airringer-Nachfolger mal insgesamt ansehe, wird immer davon gesprochen, daß man absolut auf die Zweckbestimmung abstellt. Wenn aber diese Harpune von den bekannten Eigenschaften einer Harpune absolut und beweiskräftig nichts übrig bleibt, ist es per Causal-Bestimmung keine Harpune.

    Ich hätte sogar zivilrechtlich einen Rechtsanspruch darauf, daß zugesichterte Eigenschaften im Begriff auch real umgesetzt werden - da helfen auch keine semantischen Klimmzüge.
    Wenn diese Eigenschaften nicht vorhanden sind, kann ich gemäß Kaufvertrag/§433 BGB im Zusammenhang mit § 119(1 oder 2)BGB Anfechtung den Kaufvertrag anfechten, weil zwei übereinstimmende Willenserklärungen nicht vorliegen.
    Der Verkäufer kommt hier heraus, wenn er Willensirrtum eingesteht - wenn jedoch arglistige Täuschung erkannt wird, hat er ein Problem.

    Es gibt hier von Gesetzgeber bezw. von staatlicher Stelle nunmehr die Möglichkeit, die Wesensart der Harpune abzuerkennen; denn vom Hersteller/bezw. vom Verkäufer existiert ein Unterwasser -Video im Netz, bei dem die Unzulänglichkeit unter Wasser dokumentiert ist - und dies ist bei Fachleuten absolut bekannt; denn das Medium Wasser hat einen mehr als signifikant größeren Umgebungswiderstand. Demzufolge ist bei echten Harpunen immer der Pfeil sehr lang und dünn, und da muß dann auch die Trägerwaffe sehr lang sein. Beim Scubaringer ist es umgekehrt - der Pfeil ist sehr kurz und sehr dick. Die Gelatine unter Wasser ist nur gerade berührt - nur wenn man ein paar Zentimeter davor abschießt, geht er tiefer ein.
    Aber läßt man als Hai-Abwehrgerät diese Distanz zu ? Diese Frage ist nur eine rhetorische Frag, die sich selber schon beantwortet.
    In dieser Beantwortung liegt schon die nächste Frage, soll ich darüber lachen oder weinen ?

    Fest steht für mich, daß diese ganze Angelegenheit ein Etikettenschwindel ist - für den Käufer sehr schlecht, wahrscheinlich darf er dieses Gerät nur bis zum 01.September 2020 benutzen - der Verkäufer hat kein Risiko bis dahin, dieses Gerät zu verkaufen.
    Danach wird er wohl weislich dies nicht mehr tun; denn er weiß genau, was dann auf ihm zu kommt

    Wenn er Glück hat, wird das BKA mit einem Feststellungsbescheid die Definition Pfeilabschußgeräte nachliefern oder die Wesensart des Scubaringers in Frage stellen.

    Wenn dies alles nicht kommt(glaube ich aber nicht) wird das deutsche Richterrecht dieses nachholen und den Etikettenschwindel unschwer erkennen.

  • Naja, das ist ja wohl beim Piexon "Tierabwehrgerät" auch nicht viel anders, und die kommen damit durch. Dabei ist es doch klar wofür diese Dinger WIRKLICH gekauft werden. Die "Behördenversion" ist für Menschen bestimmt und WBK-pflichtig, die "Zivilversion" ist NUR für die Tierabwehr. Einziger Unterschied: Der Aufdruck.

    Wenn die Sache mit dem Scuba-Ringer vor Gericht gehen sollte wird sicher ein BKA-Gutachten eingeholt, und dann wird man sehen. Aber in der Tat scheint die Zweckbestimmung - wie das Produkt beworben wird - ausschlaggebend zu sein.

    Im übrigen sind ALLE Harpunen unter Wasser nur auf sehr kurze Distanz nutzbar. 3 bis 4 Meter auch für die richtig fetten Teile. http://www.spearfishingtips.com/speargun-range.html

    War denn der "Lungentrainer" ein kommerziell angebotenes Produkt? Ich erinnere mich nicht an solche Angebote, erst recht nicht für einen Derringer.

    Einmal editiert, zuletzt von JMBFan (16. März 2020 um 17:13)

  • Sparve-Basteleien....darüber braucht man nicht zu diskutieren. Permanent ausnutzen von Gesetzeslücken und hoffen, das Leute, die in ihrer Verwirrtheit eine tödliche Waffe legal erwerben wollen zu ködern. Notfalls dann als Unterwassergerät verpackt...und schon wieder das Gesetz umgangen...mit Kalkül.

    Wie blöd muß man sein, um das nicht zu erkennen?

    Ich meine, die Community sollte sowas nicht unterstützen, sondern ächten! Und zwar massiv
    Diese ganze Schei$$e kotzt mich einfach an...diese ganzen hohlen Videos..hahahah ....und bescheuerten todbringenden Waffenbasteleien ... bringt immer wieder neue Diskussionen ins Waffengesetz. Irgendwann sind die Armbrustschützen dran.

  • Ich hab's schonmal gesagt: Dieser User (JS) ist gesperrt und deshalb sollte man über ihn hier nicht diskutieren. Erstens ist das ja nicht der Sinn einer Sperre und zweitens zieht man nicht über Menschen her, die sich nicht wehren können.

  • Ich hab's schonmal gesagt: Dieser User (JS) ist gesperrt und deshalb sollte man über ihn hier nicht diskutieren. Erstens ist das ja nicht der Sinn einer Sperre und zweitens zieht man nicht über Menschen her, die sich nicht wehren können.

    Das seh ich anders.
    Besonders, da ich auch der "basteln-bauen-experimentieren"-Fraktion angehöre.

    Der von "davidkatapult" beschrieben Unfall ist schon krass und ich finde es gut, wenn sowas bekannt gemacht wird- auch außerhalb des Fanboy Bereiches...

  • Jeder Beitrag hier ist genau da, wo er hingehört.

    Es ist gut und aufrichtig, darauf hinzuweisen, niemanden zu verleumden, der sich nicht wehren kann.

    Es ist aber auch richtig, auf die Grenzwertigkeit diverser Experimente hinzuweisen - wie auch auf die möglichen Folgen derselben.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Über die "Produkte" zu diskutieren ist ja auch OK, aber persönlich werden eher nicht. Außerdem sind solche Beiträge eher Werbung für die Videos, weil sie tendenziell neugierig machen.

  • aber persönlich werden eher nicht.

    Das ist im Fall des Herrn nicht ganz unproblematisch, da er selbst die Öffentlichkeit sucht
    und, die Zahlen sprechen für sich, auch eine breite Masse erreicht. Er ist imho eine Person
    des öffentlichen Lebens mit allen Vor und Nachteilen. 8)

  • Prinzipiell ist das richtig, aber jemanden zu sperren und dann zu erlauben, dass man über ihn persönlich herzieht, das ist jedenfalls nicht die feine englische Art.

  • Ich hab's schonmal gesagt: Dieser User (JS) ist gesperrt und deshalb sollte man über ihn hier nicht diskutieren

    Du kannst es ruhig mehrmals sagen, es wird mich nicht davon abhalten, diesen Schwachsinn zu unterstützen, bzw. die Masche anzukreiden. Und deine Hinweise auf GoGun und Adder usw. kannste dir dann auch sparen, als Spavre-Jünger, oder U.-Boot.

    Es geht hier ums Prinzip, und wenn er nicht mehr mit bei ist, ist das eben so. Deshalb wird man darüber noch reden dürfen. Was ist das überhaupt für ein Argument? Addi kann sich auch nicht mehr wehren und alle ziehen über ihn her.