Beiträge von davidkatapult

    Also die Situation mit dem Piexon Jetprotektor zu vergleichen ist hier wohl nicht gebeben - das Gerät für die Allgemeinheit ist zwar identisch mit der Behördenversion; jedoch kann meines Wissens hierauch eine andere(mögliche spätere Kartusche) eingesetzt werden. Jedoch ist das nicht das Wesentliche meiner Darstellung. Das Wesentliche ist die Tatsache, daß die geschilderten Eigenschaften des Gerätes in beiden Fällen auch gegeben ist.

    Dies ist beim Scabaringer absolut "nicht" der Fall. Daß eine Harpune nur auf 2-3m erfolgreich eingesetzt werden kann, ist ein Märchen und kann nur der behaupten, der wohl noch nie eine Harpune unter Wasser benutzt hat. Aber hier sind noch nicht mal ansatzweise diese 2-3 m Distanz erreicht. Das relevante Video suggeriert zwar eine Tiefe von etwas mehr als 4m - jedoch bewiesen ist das noch nicht. Und selbst wenn, ist dies keine Tiefe, wo Haie im Allgemeinen angetroffen werden.

    Das Video beweist jedoch, daß ein erfolgreicher Schuß mit einer zufriedenstellender Eindringtiefe "nur" auf einer Distanz von weit unter 1m vorhanden war. Hier von einer Harpune - auch als Haiabwehrgerät zu sprechen, dient wohl eher mehr einer Erheiterung - ich denke, die Karnevalszeit ist schon lange vorüber. Mit diesem Gerät wird noch nicht einmal eine Forelle geschossen; möglicherweise wahrscheinlich nur dann, wenn man sich oberhalb des Wasserspiegels auf die Lauer legt.

    Daß dies nunmehr auch genehmigt wird, ist bei einigen Einfältigen wohl eher der Wunsch als Vater des Gedanken.

    Man braucht wenig Phantasie um zu erkennen, daß dies ein Etikettenschwindel ist, der dazu führen soll, das Ding real als Pfeilabschußgerät weiter zu verwenden. und sol wird auch meines Erachtens das BKA entscheiden. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird hier Richterrecht gesprochen.

    Ich denke, das dies auch die Vertreiberfirma weiß und diese Dinger nur bis Ende August 2020 verkaufen wird; denn wenn nicht, riskiert der Inhaber einiges.
    Der Käufer riskiert bei Weiterverwendung des Gerätes auch einiges; denn er betreibt eine - für ihn - illegale Schußwaffe; möglicherweise auch noch mehr, wenn er sie führt; denn dazu benötigt er einen großen Waffenschein.

    Wenn einer logisch denken kann, wird er so etwas nicht kaufen; denn er gibt viel Geld aus für eine nur kurze Zeit der Freude.
    Hier ist schon eine Menge Kalkül seitens der Vertreibers und wohl auch das erhebende Gefühl, die Massen der Einfältigen im Griff zu haben - dies ist schon mehr als angewandte Psychologie im Marketing-Bereich. - Hut ab.

    Hallo die Runde - ich möchte mich hier erst einmal vorstellen ; finde die Art und Weise der Kommunikation nicht schlecht. Aktuell bin ich hier eingestiegen, weil ich ein Erlebnis hatte, was ich keinem hier Anwesenden wünsche.

    Von einem befreundeten Handwerker habe ich mir einen sogenannten Lungentrainer besorgt, den er noch nie auf eine Gaspistole aufgeschraubt hatte.

    Fünf Pfeilschüsse waren von Schießergebnis bezüglich Trefferquote mehr als mäßig . der 6. Schuß war die ultimative Katastrophe - der obere Lauf des alten Derringers platzte rechtsseitig großflächig heraus, durchschlug den rechten Ärmel meiner Lederjacke und verletzte mich signifikant am Unterarm.
    Ich will die Geschichte mit Arztbesuch lieber nicht weitererzählen.

    Als studierter Maschinenbau-Ingenieur mit anschließendem BWL-Studium weiß ich die Innovations-Dynamik hier in der Grauzone der Waffentechnik adäquat einzuschätzen; denn die Entwicklung ist mehr als beeindruckend - auch die Gewinnsituation ist ist nahezu berrauschend.

    Allerdings sind die Gefahren in diesem Bereich nicht von der Hand zu weisen. Bei meinem Unfall ist ganz offensichtlich und augenscheinlich der Staudruck nicht berechnet worden. Es ist doch ganz klar, daß bei der Querschnitts-Reduzierung auch die Material-Charakteristik nicht berücksichtigt worden ist - der Lungentrainer ist aus Edelstahl, die Laufeinheit der Gaswaffe ist aus Druckguß.
    Außerdem ist dieser Verbund illegal; denn der Gesetzgeber hat wohl bei den sogenannten Pfeilabschuß-Geräten bisher keine Definition abgegeben.
    Warum sollte so eine Verbindung nicht ein Pfeilabschußgerät darstellen? Richterrecht ist bei diesen Gegebenheiten immer sehr dynamisch.

    Mein damaliger Dozent an der Bochumer Hochschule hatte uns in den zivilrechtlichen Vorlesungen immer auch ein wenig Waffenrecht vermittelt , war ganz interessant, da er auch Jäger war.

    Wenn ich mir die Texte vom Airringer-Nachfolger mal insgesamt ansehe, wird immer davon gesprochen, daß man absolut auf die Zweckbestimmung abstellt. Wenn aber diese Harpune von den bekannten Eigenschaften einer Harpune absolut und beweiskräftig nichts übrig bleibt, ist es per Causal-Bestimmung keine Harpune.

    Ich hätte sogar zivilrechtlich einen Rechtsanspruch darauf, daß zugesichterte Eigenschaften im Begriff auch real umgesetzt werden - da helfen auch keine semantischen Klimmzüge.
    Wenn diese Eigenschaften nicht vorhanden sind, kann ich gemäß Kaufvertrag/§433 BGB im Zusammenhang mit § 119(1 oder 2)BGB Anfechtung den Kaufvertrag anfechten, weil zwei übereinstimmende Willenserklärungen nicht vorliegen.
    Der Verkäufer kommt hier heraus, wenn er Willensirrtum eingesteht - wenn jedoch arglistige Täuschung erkannt wird, hat er ein Problem.

    Es gibt hier von Gesetzgeber bezw. von staatlicher Stelle nunmehr die Möglichkeit, die Wesensart der Harpune abzuerkennen; denn vom Hersteller/bezw. vom Verkäufer existiert ein Unterwasser -Video im Netz, bei dem die Unzulänglichkeit unter Wasser dokumentiert ist - und dies ist bei Fachleuten absolut bekannt; denn das Medium Wasser hat einen mehr als signifikant größeren Umgebungswiderstand. Demzufolge ist bei echten Harpunen immer der Pfeil sehr lang und dünn, und da muß dann auch die Trägerwaffe sehr lang sein. Beim Scubaringer ist es umgekehrt - der Pfeil ist sehr kurz und sehr dick. Die Gelatine unter Wasser ist nur gerade berührt - nur wenn man ein paar Zentimeter davor abschießt, geht er tiefer ein.
    Aber läßt man als Hai-Abwehrgerät diese Distanz zu ? Diese Frage ist nur eine rhetorische Frag, die sich selber schon beantwortet.
    In dieser Beantwortung liegt schon die nächste Frage, soll ich darüber lachen oder weinen ?

    Fest steht für mich, daß diese ganze Angelegenheit ein Etikettenschwindel ist - für den Käufer sehr schlecht, wahrscheinlich darf er dieses Gerät nur bis zum 01.September 2020 benutzen - der Verkäufer hat kein Risiko bis dahin, dieses Gerät zu verkaufen.
    Danach wird er wohl weislich dies nicht mehr tun; denn er weiß genau, was dann auf ihm zu kommt

    Wenn er Glück hat, wird das BKA mit einem Feststellungsbescheid die Definition Pfeilabschußgeräte nachliefern oder die Wesensart des Scubaringers in Frage stellen.

    Wenn dies alles nicht kommt(glaube ich aber nicht) wird das deutsche Richterrecht dieses nachholen und den Etikettenschwindel unschwer erkennen.