Polizeieinsatz wegen Luftgewehr

Es gibt 64 Antworten in diesem Thema, welches 10.154 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Juli 2019 um 22:39) ist von shooter45.

  • ingo m. du bist nicht auf die welt gekommen, um frohlocken zu verbreiten und der beliebteste zu werden......

    du kannst nichts für übersensibilierte menschen, und du mußt mit ihnen leben und dein legales ding durchziehen und damit leben, das dich irgendwo einer blöd findet...

    mehr braucht man dazu nicht zu sagen...

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Ach komm, hack' nicht auf dem Ingo rum.

    Diese Hitze macht uns doch alle etwas fertig...

  • ingo m. du bist nicht auf die welt gekommen, um frohlocken zu verbreiten und der beliebteste zu werden......

    du kannst nichts für übersensibilierte menschen, und du mußt mit ihnen leben und dein legales ding durchziehen und damit leben, das dich irgendwo einer blöd findet...

    mehr braucht man dazu nicht zu sagen...

    gruß edwin

    Edwin
    Setz dich bitte in Schatten!
    Was war das denn?

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Lieber Andi.
    Ich habe es jetzt nur kurz überflogen, also:

    • Weiter schießen mit seltsamen Bauchgefühl.
    • Nachbar anzeigen möchtest Du nicht.

    Dann sehe ich eigentlich nur eine Möglichkeit. Du musst heraus finden, bei welcher Wache der Notruf bei 110 eingeht. Mit denen würde ich mich dann kurz schließen. Ich kenne beispielsweise die "zivile Rufnummer" der Polizeileitstelle. Einfach da anrufen und bescheid sagen, dass ihr jetzt wieder schießt.

    Ruft dann der Nachbar an: "Ja wissen wir, alles in Ordnung, tschüss!"

    Übrigens in der Polizeiwache sitzen bei mir auch die Sachbearbeiter in Sachen Waffenrecht. Vielleicht einfach höflich um guten Rat bitten, weil Du Fehlalarmierungen der Einsatzkräfte unbedingt vermeiden möchtest. Das macht man natürlich am besten persönlich und nicht am Telefon. Bei uns haben die viel zu tun, am besten anrufen und um einen Termin bitten.

    Die Art "Karteileichen", wie sie hier im gerne dargestellt waren, sind meine definitiv nicht. Die waren sehr freundlich und umgänglich.

    Auch wenn man sich nichts zu Schulden kommen lassen hat, sind Deine Erlebnisse natürlich Eindrücke, die einem den Spaß ganz schön vermiesen können. Kopf hoch, denn wir sind die Guten und das ist über jeden Zweifel erhaben.

    Liebe Grüße
    Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Auf den Punkt gebracht - der Nachbar ist einfach nur Blöd ! ! !

    Von einem guten Freund der Nachbar war auch so ein selten dämliches Exemplar, bis der ihn dann mal zu Seite genommen hat und ihm erklärte, das er schon 14 Jahre wegen Doppelmord im Knast gesessen hat. :D

    Seit diesem Tag hat er seine Ruhe, das mit dem Doppelmord war natürlich erstunken und erlogen.

  • Kann aber auch böse nach hinten los gehen sowas.

    Richtig, schon weil 14 Jahre für Doppelmord ja sowas von daneben ist :whistling: ...da denkt der sich dann auch seinen Teil :D

  • Primärfunktionen beschränkte haben wir heute im Freibad auch genug gesehen, leider... und die werden mehr, immer mehr :thumbdown:X(

  • Ist leider echt schlimm geworden. Eine wahre Hysterie in Bezug auf "Waffen" läuft ständig in Medien.
    Das die weitaus grösste Gefahr von Waffen ausgeht die illegal im Milieu umläufig sind wird nicht publiziert.
    Als legaler Waffenbesitzer (z.B. Sportschütze) wird man ob seiner Zuverlässigkeit mittlerweile so weit durchleuchtet das schon ein Furz in der Straßenbahn ausreicht um die "Zuverlässigkeit" anzuzweifeln.
    Das ist zwar "überspitzt" aber nicht abwegig.

    Zum Thema:
    Eine Abnahme als Schießstätte wird @AirGhandi sicher nicht bekommen. Denn dann muss (so mein Kenntnisstand) auch immer ein Schießleiter und eine Aufsicht des Schützen gewährleistet sein.
    Das er für das Schießen mit "F" Waffen keine Schießstätte braucht ist ein anderes Thema.

    Jetzt spinnen wir mal folgendes zusammen:
    Alles rein fiktiv

    A=AirGhandi
    S=Staatsanwalt (Waffengegner)

    1: S: Ich habe mir das alles mal angeschaut, das sieht ja gut aus. Sie haben ja alles richtig gemacht.
    2: A: Ich habe mich vorher informiert um niemanden zu gefährden.
    3: S: wie lange betreiben Sie diesen Sport denn schon?
    4: A: Seit ..Jahren...
    5: S: Bei der Durchsuchung des Grundstücks haben wir ja auch Zielscheiben gefunden, Sie können das ja richtig gut.
    6: A: JA, da steckt viel Übung dahinter.
    7: S: Da bin ich mich mir sicher, Respekt.
    8: A: Danke
    9: S: Ich kenne mich da nicht so aus, welche Waffen verwenden sie denn dafür (die Liste der beschlagnahmten Waffen hat er natürlich)
    10: A: zählt die Waffen auf die er dort schießt
    11: S: Und mit denen können sie auf die Distanz (25m) auch wirklich treffen
    12: A: Natürlich, auch mit der zulässigen Energie von 7,5 J ist das möglich.
    13: S: Sie schießen alle ihrer Waffen auf diesem Gelände?
    14: A: ? Ja.
    15: S: Das einschießen der Waffen erfolgt immer über die maximale Distanz?
    16: A: Ja?
    17: S: Woanders schießen Sie ihre Waffen nicht?
    18: A: Nein
    19: S: Ich habe einmal gehört das bei verschieden Waffen das Einschießen bei verkürzter Distanz erfolgt, weil bei weiten Distanzen kein Trefferbild erfolgen kann; erst geringe Distanz, grob einrichten und dann die Distanz erhöhen um die Feinabstimmung zu machen.
    20: A: Ist bei einem Gewehr der Klasse "F" so nicht gegeben.
    21: S: OK, sehe ich ein. Wie währe es denn bei einer Kurzwaffe? Da sieht es doch anders aus?
    22: A: Ja das stimmt. Hier fängt man über kürzere Distanzen an.
    23: S: Leuchtet mir ein. Sie bleiben bei den von Ihnen gemachte Aussagen?
    24: A: Ja, natürlich.
    25: S: In ihrem Blog berichten Sie über eine Steyr LP50RF.
    26: A: JA?
    27: S: Zitiert die Punkte 17, 18, 22, 24, 26 und hat A am PoPo.

    Jetzt wird argumentiert das A dann eben nicht aus der Garage heraus geschossen hat sondern im Hof stand.

    Jetzt kommt es nur noch auf den Richter an.

    Denkt der Richter richtig gewinnt A,
    hat er eine Tochter (vielleicht noch aus einer frühern Beziehung) die Freitags nicht in Schule geht, könnte das Urteil auch gegen A fallen...

    shooter45

  • @shooter45
    Bezüglich der Schießleiter muß ich dir widersprechen.

    Der Schießleiter darf ohne zusätzliche Aufsichtsperson schießen!
    Dafür wird man geschult, geprüft und bei der Polizei als Schießleiter gemeldet.

    Sobald eine weitere Person/Schütze dazukommt, ist das Schießen einzustellen.

    LG Mario

    Sagt ein Banker zum Politiker: "Halt du sie dumm, ich halt sie arm"

    Baikal MP46M + 53, FWB LP65, Weihrauch HW40 & HW45, Beretta FS92, Umarex UX Patrol, Umarex Python .357, Hämmerli 850 AirMagnum, Walther LGU Varmint, FWB 300S, FWB 601, Tesro PA10-2 Classic, Anschütz 9015 "Verein bunt"

  • Ihr Lieben.
    Nun,

    • die Ziele sind ja nicht fix, sondern werden aufgebaut.
    • der Stand wird nicht regelmäßig genutzt.
    • es werden mit der Anlage keine Umsätze erwirtschaftet.
    • es handelt sich hier ja um das "erlaubnisfreie Schießen". Wer sollte mir das denn erlauben, wenn ich keine Erlaubnis brauche? Denn fast genau in diesem Wortlaut steht es ja im §12 (4) 1. a) "Eine Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht..."

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • @shooter45
    Bezüglich der Schießleiter muß ich dir widersprechen.

    Der Schießleiter darf ohne zusätzliche Aufsichtsperson schießen!
    Dafür wird man geschult, geprüft und bei der Polizei als Schießleiter gemeldet.

    Sobald eine weitere Person/Schütze dazukommt, ist das Schießen einzustellen.

    LG Mario

    Das ist so nicht ganz richtig.

    Schießleiter werden von den Landesverbänden ausgebildet und haben die Standaufsichten unter sich, zum Teil auch die Ausbildung der Aufsichten. Nur die Standaufsicht darf ohne zusätzliche Aufsicht schießen, solange sie alleine auf dem Stand ist.
    Die Aufgaben der Schießleiter sind Verbandsspeziell und sind auch nicht für alle Bereiche innerhalb eines Verbandes gültig. Um Schießleiter zu werden, wird aber in der Regel vorausgesetzt, dass eine Ausbildung zur Standaufsicht erfolgt ist.
    Die Meldung bei der Polizei erfolgt ebenfalls nicht mehr, der Ausgebildete wird dem Verband mitgeteilt, der die erforderlichen Unterlagen prüft und den Aufkleber erstellt. Erst wenn der Verein, in dem man Mitglied ist den Aufkleber gestempelt und unterschrieben hat, ist man Aufsicht. Aufsichten werden verbandsübergreifend anerkannt.

    Gruß

    Torsten

  • Hi Torsten,
    Nun, ich bin Schießleiter und Standaufsicht DL-Waffen beim Südbadischen Schützenverband.

    Bei uns wird noch polizeilich gemeldet.

    Deutschland ist halt förderal.

    LG Mario

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  • Nur die Standaufsicht darf ohne zusätzliche Aufsicht schießen, solange sie alleine auf dem Stand ist.

    So habe ich es auch mal gelernt, ABER meine Frau hat vor zwei Wochen ihre WSK absolviert und da wurde gelehrt das auch die Standaufsicht nicht alleine darf. Die Ausbildungsstätte war im übrigen die selbe wie bei mir damals. Hat sich vielleicht geändert :?:

    shooter45

  • Hat sich nicht geändert. Mein Standaufsichtslehrgang ist erst einige Wochen her und auch dort war es gängige Lehre, dass die Aufsicht allein schiessen darf, wenn sonst niemand auf dem Stand ist.
    Steht so auch in Paragraph 11 Absatz 3 AWaffV.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

    Einmal editiert, zuletzt von Esti (3. Juli 2019 um 20:49) aus folgendem Grund: Missverständliche Formulierung geändert.

  • Behördenwillkür?

    Oder wie darf man das interpretieren?

    Habe den Schießleiter in Niedersachsen gemacht. Auch da hieß es: Alleine ist erlaubt!

  • Naive Frage:

    Nur weil etwas nach Gesetz erlaubt ist und der zuständige Verband auch nichts dagegen hat, muss es doch nicht zwangsläufig dann auch in jedem Verein erlaubt sein?

    Z.b könnte es auch eine Auflage der Versicherung sein. Oder aufgrund schlechter Erfahrungen einfach nicht erwünscht.

  • Meines Wissens ist der Schießsleiter keine gesetzlich vorgegebene Person.
    Hier wird nur zwischen Betreiber und vom Betreiber bevollmächtigten Aufsichtspersonen(Standaufsichten) gesprochen.
    Der Schießsleiter ist ein Konstrukt der Verbände. Wenn der Schießsleiter also auch den Standaufsichtslehrgang absolviert hat, darf er allein schiessen, sonst nicht.
    Und leider ist ein Standaufsichtslehrgang zwar offiziell verbandsübergreifend gültig, aber das wird nicht immer so gelebt.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ich verstehe nicht wieso es überhaupt Standaufsichtslehrgänge geben muss. (Also ausser wegen dem Geld das man verdienen kann)
    Ich habe bei uns im Verein die Sachkunde gemacht. Bei unserem 1.Vorsitzenden. Und bei uns ist es so, dass JEDER der die Waffensachkunde hat, auch Standaufsicht machen kann/darf/muss.
    D.H. JEDER der ne Sachkunde und ne eigene Waffe hat, darf alleine schießen. Kommt ein zweiter muss man sich abwechseln, oder jmd drittes holen...