Wenn NC92 richtig liegt, sind diese Auflagen ja personenbezogen.
Demnach gilt für ganz Deutschland "muß nicht verdeckt getragen werden".
nur wenn du/die Person die Auflage gemacht bekommt.
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Wenn NC92 richtig liegt, sind diese Auflagen ja personenbezogen.
Demnach gilt für ganz Deutschland "muß nicht verdeckt getragen werden".
nur wenn du/die Person die Auflage gemacht bekommt.
Gab es da nicht die MP40 als SSW. Die verdeckt im Gürtel unter dem Mantel tragen hätte schon was.
Gruß Play
Gab es da nicht die MP40 als SSW. Die verdeckt im Gürtel tragen hätte es schon etwas.
Gruß Play
Noch besser das StGw 44 in 9MM PAK.
Gab es da nicht die MP40 als SSW. Die verdeckt im Gürtel unter dem Mantel tragen hätte es schon etwas.
Gruß Play
Die habe ich nicht verlinkt weil du ja weißt das es die gibt
Es stellt sich natürlich auch die Frage, wer die örtlichen Behörden eigentlich ermächtigt hat, da solche Auflagen reinzuschreiben, und ob sie das eigentlich dürfen. Ich denke eigentlich, dass sie das eigentlich nicht dürfen, aber halt trotzdem machen, nach den guten alten Behördenmotto "Wenn es Ihnen nicht passt, klagen Sie doch!".
Eben. Das verdeckte Tragen ist ja nur Beispielhaft. Welche Honks tragen da einfach sowas ein? Ich finde nicht mal was in der Verwaltungsvorschrift.
Haben die Erlaubnisbehörden da einen Freifahrtsschein?
Oder andersrum...wenn jetzt einer irgendwelche "amtlichen" Einträge auf dem Wisch entdeckt, die irgendwie nirgends verankert sind...was sollte er tun?
Es stellt sich natürlich auch die Frage, wer die örtlichen Behörden eigentlich ermächtigt hat, da solche Auflagen reinzuschreiben, und ob sie das eigentlich dürfen.
WaffG § 9 Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen
(2) Zu den in Absatz 1 genannten Zwecken können Erlaubnisse befristet oder mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können nachträglich aufgenommen, geändert und ergänzt werden.
Und die kann jede Behörde selbst bestimmen?
Ja. Der §9 ermächtigt genau dazu.
Auch wenn es garkeine Rechtsgrundlage dazu gibt?
Denn nirgendwo im Waffengesetz steht was vom verdeckten führen.
Denn es gibt da nur führen, oder nicht führen und sonderformen von führen.
Sind der Besitz und das Führen erlaubt, sind dennoch einige Einschränkungen zu beachten. So schreiben viele Waffenbehörden und Ordnungsämter vor, dass die Waffe nur verdeckt geführt werden darf.
Ragt dies aus der Kleidung heraus oder ist anders sichtbar, kann das je nach Region zu Bußgeldern führen. Waffeninhaber sollten sich bei der zuständigen Behörde informieren, wie die Vorschriften diesbezüglich aussehen.
https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/kleiner-waffenschein/
Die Frage ist, ob die Regeln der einzelnen Regionen für mich aus anderen Regionen gilt. Genau das meinte ich. Fahr ich mit meinen KWS und einer verdeckt geführten Waffe in einen Region, wo die anders sichtbar ist (obwohl verdeckt geführt)...was dann?
Auflagen gelten immer so, wie sie in das jeweilige Dokument eingetragen sind.
Das Beispiel vorhin mit dem "Wiederladerschein nach §27 ist eigentlich ein noch besseres Beispiel.
Der selbe Kurs, die selbe Erlaubnis, aber manche Ämter tragen dort ein, daß nur die Kaliber geladen werden dürfen, die auch in der WBK stehen.
Und wer nicht dagegen vorgeht, muss halt damit leben.
Ich kenne genug Fälle, in denen Erlaubnisinhaber dagegen vorgegangen sind und mir ist kein Einziger bekannt, in dem ein solcher Eintrag nicht gestrichen worden wäre.
Gesetz ist Gesetz und auch wenn manche Ämter versuchen ihr eigenes Süppchen zu kochen, nur was da drin steht, ist gültig.
Gruß K.
Also für mich liest sich das so, das man sich den Regeln der jeweiligen Region anpassen muss.
Und meine befürchtung scheint auch richtig, das es sogar innerhalb eines Bundeslandes von Kreis zu Kreis Unterschiede geben kann.
Siehe Link von Olja.
oder ist anders sichtbar,
Darum gehts...ich komme in eine Region, wo das Ordnungsamt der Meinung ist, das man die Waffe nicht sehen darf...auch nicht verdeckt erahnen.
Wird nicht passieren und ist reine Gedankenspielerei....
Waffeninhaber sollten sich bei der zuständigen Behörde informieren, wie die Vorschriften diesbezüglich aussehen.
Da stellt sich die Frage...jeder Waffeninhaber der sich in der Region aufhält, oder nur die, die da den Schein beantragt haben?
Naja, andere nehmen eh nicht so genau. Kommentare gehen schon wieder gut los
...
So, ich habe mir das jetzt mal 'ne Runde angesehen...
Kommt hier auch noch mal irgendwas Konkretes auf den Tisch?
Denn wenn nicht, würde ich auf mehrfache Anfrage mal dicht machen.
Nicht, daß sich hier wieder in Rage spekuliert wird...
Hier läuft doch alles ganz friedlich.
Nur Konkretes werden wir wohl nicht erreichen.
Denn wenn nicht, würde ich auf mehrfache Anfrage mal dicht machen
Warum? Ich kann hier nichts Verwerfliches erkennen....außer nen paar interessante Ansätze. Wer fühlt sich denn gestört? Themen kann man auch ausblenden. Anscheisser on Board? Dann sollen sie es hier schreiben.
Gut, also nicht.
Erspart mir Ärger.
Das war auch nur nen kleiner Ausflug zum Thema unterschiedliche Handhabung des Waffengesetzes mit ein paar plastischen Beispielen. Das Thema ist ja noch nicht zu Ende. Wie unterschiedlich das ausgelegt wird und wer da was einträgt war mir auch neu. Also von daher...
Nach den Silvestervorfällen, den Medienberichten und aktuellen Meldungen könnte sich im Bereich SSW noch was tun....jedenfalls würde ich das nicht ausschliessen. Denkbar wäre, kauf einer SSW nur mit KWS. So unlogisch finde ich das übrigens gar nicht.