Wenn da steht (im Kreis) bedeutet das, daß man Sie nur im Landkreis tragen darf?
Gruß Play
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Wenn da steht (im Kreis) bedeutet das, daß man Sie nur im Landkreis tragen darf?
Gruß Play
Rückseite KWS
Nach "Amtliche Eintragungen" ist bei mir ebenfalls gähnende Leere - aber das hatten wir ja auch schon.
Sollte dem Bürger doch mehr Verstand zugestanden werden, als er hat . . .
Wenn da steht (im Kreis) bedeutet das, daß man Sie nur im Landkreis tragen darf?
Gruß Play
Ernst gemeint die Frage?
Falls ja, nein. Das beseutet die PTB Nummer im Kreis, sowie bei Luftpumpen das F im Fünfeck.
Danke. Aber hast Recht. Steht ja vorher mit der Nummer. Das kommt, wenn man nicht ganz zurechnungsfähig ist.
Andererseits:
Option C "Herr Polizist. Ich bin doch mit der Waffe immer in Kreis gegangen." (habe ich verworfen).
Gruß Play
Nach "Amtliche Eintragungen" ist bei mir gähnende Leere - aber das hatten wir ja auch schon.Sollte dem Bürger doch mehr Verstand zugestanden werden, als er hat . . .
Ja aber man sieht das es wohl nicht einheitlich ist in der BRD. Oder es ist eine Sache des Ausstellungsdatums, dehalb hatte ich das bei meinem nicht geschwärzt.
Ja aber man sieht das es wohl nicht einheitlich ist in der BRD
Mag wohl sein. Fakt ist aber, unter allem anderen Gelaber von freiheitlicher Demokratie und deren Möglichkeiten und dem ganzen "ich-hab-immer-recht-Gedöns", dass es im Falle des Falles beim offenen Tragen zu richtig heftigen Reaktionen kommen wird. Das kannst du gern mal ausprobieren, Butcher, zeig was du hast und die anderen zeigen dir dann auch was sie haben. Gelacht wird später.
Mag wohl sein. Fakt ist aber, unter allem anderen Gelaber von freiheitlicher Demokratie und deren Möglichkeiten und dem ganzen "ich-hab-immer-recht-Gedöns", dass es im Falle des Falles beim offenen Tragen zu richtig heftigen Reaktionen kommen wird. Das kannst du gern mal ausprobieren, Butcher, zeig was du hast und die anderen zeigen dir dann auch was sie haben. Gelacht wird später.
Wie ich schon gesagt habe, es liegt mir fern, mit einer Waffe durch die Gegend zu laufen.
Ich habe auch versucht zu erklären was ich überhaupt sagen wollt.
Entweder habe ich das ganz schlecht gemacht, oder du hast es nicht verstanden.
Den es geht/ging mir nicht darum was (deiner Meinung nach) passieren muss. Sondern wie es in diesem Fall rechtlich aussieht.
Und das "Ich habe immer recht Gedöns" kommt nu ma als von dir. Egal was man schreibt, du weisst das Recht und Gesetz ausser Kraft gesetzt sind wenn du das sagst.
Ich verstehe wie du das meinst
Muss ja mal gesagt werden
Danke.
Ja aber man sieht das es wohl nicht einheitlich ist in der BRD
Nein...das ist Bundes- und Ländersache. Aber ich hatte es ja bereits zitiert, dass es sein kann. So steht's auch geschrieben.
Was sind denn das für Exemplare, die bei Wiki verlinkt sind? Da steht Region Hannover. Letzter Satz. kommt jemand aus der Region und ist das da so?
Meiner ist ja schon etwas älter...
Aber auch da kein Eintrag übers "verdeckte tragen"
Ich will ja nicht erbsenzählerisch sein. Aber wer in einer Region eine amtliche (oder keine) Eintragung hat und ein eine Region fährt, wo andere Vorschriften gelten...was gilt dann? Kann ja irgend ne andere Auflage sein. Oder sind die amtlichen Eintragungen dann personenbezogen....
Olja
Da steht bei meinem aber nix von drinnen, ergo ist das Dokument für Deutschland gültig ansonsten müße irgendwo das Bundesland aufgeführt sein.
Nein...das ist Bundes- und Ländersache. Aber ich hatte es ja bereits zitiert, dass es sein kann. So steht's auch geschrieben.
Ich will ja nicht erbsenzählerisch sein. Aber wer in einer Region eine amtliche (oder keine) Eintragung hat und ein eine Region fährt, wo andere Vorschriften gelten...was gilt dann? Kann ja irgend ne andere Auflage sein. Oder sind die amtlichen Eintragungen dann personenbezogen....
Wenn das so ist wie du oben schreibst, dann wird wohl der Bund die Rahmenbedingungen vorgeben, und die Länder setzten nach Lust und Laune noch einen drauf.
Vielleicht kann sogar der Ausstellende Landkreis noch was dazutun, die müssen ja auch deine Tauglichkeit fesstellen.
Also wenn das denn wirklich so ist, wirst du wahrscheinlich keinen Menschen finden der die Frage Beantworten kann.
Am besten vor der Anreise in ein Bundesland eine Anfrage für das Land und die Landkreise machen. Ich schreibe es vorsichtshalber mal dazu,
das war ironisch gemeint... oder verzweifelt.
Olja
Da steht bei meinem aber nix von drinnen, ergo ist das Dokument für Deutschland gültig ansonsten müße irgendwo das Bundesland aufgeführt sein.
Ist aber schon komisch das einer den Eintrag verdecktes Führen hat und der andere nicht.
Auflagen sind personenbezogen.
Ok, dann wird das ganze ja schon dursichtiger. Danke.
Da steht bei meinem aber nix von drinnen, ergo ist das Dokument für Deutschland gültig ansonsten müße irgendwo das Bundesland aufgeführt sein
Das sehe ich auch so.....war nur son Gedanke, weil es ja wohl doch Regeln fürs verdeckte Tragen gibt. Das man sowas nicht einheitlich hinbekommt ist eh merkwürdig. Mit anderen Worten, der, der den KWS in Hannover (Wikibeispiel) ausgestellt hat, macht sich Strafbar wenn er offen trägt, ich kann aber fröhlich damit durch die Fußgängerzone da marschieren...Ist mal mal ne Logik
Wenn wir schon bei hypothetischen Fragen sind (denn SSR-Waffen sollte man natürlich immer verdeckt tragen, egal ob das da drinsteht):
Es stellt sich natürlich auch die Frage, wer die örtlichen Behörden eigentlich ermächtigt hat, da solche Auflagen reinzuschreiben, und ob sie das eigentlich dürfen. Ich denke eigentlich, dass sie das eigentlich nicht dürfen, aber halt trotzdem machen, nach den guten alten Behördenmotto "Wenn es Ihnen nicht passt, klagen Sie doch!".
ich kann aber fröhlich damit durch die Fußgängerzone da marschieren
Nicht wenn dein Verhalten andere Gesetze auf den Plan ruft, womit wir wieder beim OwiG wären.
Wie bereits geschrieben, das WaffG regelt nicht das ganze Leben