Hallo zusammen,
immer wieder lese und höre ich dass eine SSW mit dem kleinen Waffenschein generell nur verdeckt getragen werden darf und man sich strafbar macht wenn die Waffe in der Öffentlichkeit zu sehen ist. Ich finde dazu aber nirgendwo einen offiziellen Gesetzestext aus dem das klar hervor geht. Natürlich müssen wir nicht darüber diskutieren ob es sinnvoll ist eine SSW offen sichtbar zu tragen. Eine SSW verdeckt zu tragen sollte schon der eigene Verstand als Selbstverständlichkeit ansehen da diese nur wirksam sein kann wenn man das Überraschungsmoment auf seiner Seite hat. Offensichtlich gibt es auch Behörden die das verdeckte Tragen im KWS explizit vorschreiben. Wie aber verhält sich das rechtlich wenn im KWS kein Vermerk auf das verdeckte Tragen vorhanden ist? Dürfte ich dann (übertrieben gesagt) ála John Wayne mit Revolver im Beinholster rumlaufen? ...und wie verhält sich das wenn ich meine SSW zwar verdeckt trage, diese aber unabsichtlich (z.B. durch eine dumme Bewegung) für andere sichtbar wird? Begehe ich dann schon eine Ordnungswidrigkeit oder gar schon eine Straftat?
Ich habe jetzt schon einige Leute dazu befragt, leider konnte mir jeder nur "seine persönliche Meinung" dazu geben aber niemand kennt einen verbindlichen und aussagekräftigen Gesetzestext in dem das klar geregelt ist. Zwar gibt es wohl ein Gesetz welches es verbietet sogenannte "Anscheinswaffen" in der Öffentlichkeit zu tragen aber nach unserem Gesetz wird eine SSW ja als "Waffe" behandelt und nicht als "Anscheinswaffe".
Edit:
Auch hier steht nur was von "bei einer entsprechenden Auflage"
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kl…ote_077425.html
ZitatDas Führen unterliegt außerdem folgenden Einschränkungen:
- Die Waffe muss bei einer entsprechenden Auflage im kleinen Waffenschein verdeckt geführt werden