Waffenrack?
Es gibt 40 Antworten in diesem Thema, welches 7.178 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Du hast eine PN.
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Wenn du zufällig an Thüringen vorbei kommst, schenk ich dir meinen. Da passen 10 Langwaffen rein.
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War da nicht was mit abschliessen und Behältnis . . .
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Zieh eine Tüte drüber
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Den möchte er bestimmt in einen abschließbaren Schrank stellen .
Ansonsten Baumarkt, Holz dort zusägen lassen, den Rest selber mit der Stichsäge machen, OK, kostet einen Nachmittag.
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Meine Frage kam eigentlich nur weil ich auch nach einer vernünftigen Lösung suche,
und einen Schrank einfach nur unmöglich finde . . . -
Vernünftig ungleich gesetzeskonform?
Ernsthaft mal drüber nachdenken ...
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Wenn man seine Schätzchen unbedingt sehen möchte, dann muß man halt mit Glas bzw. Plexiglas arbeiten, hier im Forum sind ja schon ein paar schöne Lösungen gezeigt worden, im Prinzip könnte man ja sogar einen abschließbaren voll Plexiglaskasten an die Wand hängen und darin sein Gewehr präsentieren, Vorschrift ist ja nur Verschlossen, aber eben nicht worin.
Ansonsten machs wie ich, in ein Futteral mit som sicheren Schlösschen davor und fertig. -
Aber mit verschlossen fällt eben so ein rack aus... -
Eigentlich müsste es ja auch ein Käfig tun oder?
Waffenrack an der Wand und einen abschließbaren Käfig drum rum.
Hat bestimmt auch was... -
Oder man stellt das Rack in einen (ständig) verschlossenen Raum.
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Oder man stellt das Rack in einen (ständig) verschlossenen Raum.
Solange der Raum so klein ist dass man ihn nicht betreten kann ja, einfach Zimmer oder Wohnung abschließen soll nicht mehr anerkannt werden.
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Und wie machen das dann Waffenkammern?
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Solange der Raum so klein ist dass man ihn nicht betreten kann ja, einfach Zimmer
oder Wohnungabschließen soll nicht mehr anerkannt werden.Halte ich für ein Gerücht.
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Eine Waffenkammer oder auch ein Waffengeschäft ist ja keine private Aufbewahrung. Für Geschäftsräume, Schießstände etc. gelten andere Regeln als für die Aufbewahrung zu Hause.
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Eine Waffenkammer ist privat.
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Nur eine Idee,
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Solange der Raum so klein ist dass man ihn nicht betreten kann ja, einfach Zimmer oder Wohnung abschließen soll nicht mehr anerkannt werden.
Wieso soll ein Zimmer nicht reichen?
Die Frage ist nicht wie groß der Raum ist, sondern wie er gesichert ist.Man kann nahezu jedes Zimmer durch eine passende Tür sichern. Hab bei mir Zimmertüren der Widerstandsklasse WK4 mit 3-Fach Verriegelung, die Tür hat ein umlaufendes Metallband und ist aus 4 cm, Vollmaterial. Da beißen sich evtl. Einbrecher die Zähne aus.
Hatte vor 4 Jahren mal einen Schlüssel verschlampt, der Mann vom Schlüsseldienst hat sich geschlagene 2 Stunden abgemüht um das Teil wieder auf zu bekommen.
Gruß
Ralph -
Eine Waffenkammer ist privat.
Eine Waffenkammer ist aber ein Raum der nur für die Lagerung von Waffen gedacht ist, bewohnte Räume können meines Wissens nicht als Waffenkammer deklariert werden.
Evtl. geht eine kleine Fensterlose Besenkammer die man abschließen kann, wo dann aber auch nur Waffen drin sein dürfen.
So genau kann ich das nicht sagen, ich bin kein Rechtsverdreher.
Ansonsten könnte ja jeder in seinem "Büro" Zuhause seine Waffen an die Wand hängen und einfach die Tür abschließen wenn Besuch kommt. Wäre für mich bei F Waffen ausreichend, für den Gesetzgeber aber nun mal nicht mehr. -