178,50 Euro Strafe für Einhandmesser

Es gibt 219 Antworten in diesem Thema, welches 39.582 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Mai 2017 um 23:20) ist von Magnum Opus.

  • Wie groß muss ein EDC denn sein? Wenn wir mal vom normalen Alltagsgebrauch ausgehen. Ich hatte bisher immer Folder mit 6,5-8,5cm Klinge, das war gut. Jetzt wurde mir das mit den Foldern aber langsam zu heiß, die Beamten wissen ja nun auch nicht immer bescheid. Also hab ich auf fest-stehende umgesattelt. Die sollten dann aber auch möglichst kompakt sein. Also Neck Knives. Per Tek Lok am Gürtel, gut verdeckt, griffbereit. Und ich kann sagen das 5,5cm Klinge tatsächlich im Alltag ausreichen.
    Und das 420er Trompetenblech des Testmessers ist für die meisten Sachen auch ausreichend. Es sei denn man muss unverhofft die Welt retten, da braucht man wenigstens 440C. :D
    Was ich damit sagen will, es gibt Alternativen und in den meisten Fällen ist ein großes Messer vielleicht eher unpraktisch.
    Nur weil es erlaubt ist, muss ich keine 12cm am Gürtel haben.

    Wenn es um so Sachen wie Bushcrafting geht wäre eine große Klinge natürlich nützlich.
    Ich frage mich aber immer noch ob das als anerkannter Zweck durchgeht.
    Und gibt es eigentlich überhaupt einen realen anerkannten Zweck, außer der beruflichen Nutzung?

  • Ich habe als EDC ein Richartz Struktura Classic Picknik 3. Sowie ein minitool in der art bei mir.

    Jeder wird mir wohl zustimmen das die nicht wirklich bedrohlich sind und das man schon mal vergessen kann das man die in der Tasche hat. Ich durfte erleben wie 2 Polizisten mir deswegen Judo stunden geben wollten.


    Hatte wohl nichts mit der Bedrohlichkeit der Messer zu tun, sondern eher mit der Tatsache, dass sich die zwei Polizisten leicht verarscht gefühlt haben, als sie dich fragten ob du Waffen dabei hast und du diese Gegenstände verschwiegen hast. Egal ob vergessen oder nicht... ;)
    Falls sich das so zugetragen haben sollte...

  • Sind ja auch keine Waffen. :P

    Ich hab mich neulich sogar gewundert, was ich mit ins Flugzeug nach Nizza nehmen durfte. Ich habe immer ein klassisches Victorinox Taschenmesser (Climber, nicht feststellbar) dabei und hab einfach vergessen, das ins aufgegebene Gepäck zu packen. Die Dame an der Sicherheitsschranke hat dann die Kingenlänge gemessen (70 mm), irgendwas von "so gerade" gemurmelt und mich damit durchgelassen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Old_Surehand (27. Januar 2017 um 19:28)

  • In dem Fall ist es ja eher so, dass die Mehrheit der Wähler durchaus hinter solchen Verschärfungen zu stehen scheint, weil sie irgendwie daran glaubt, dass die Gegend ums Kottbusser Tor u.ä. mit solchen Verboten sicherer wird.

    Ob die Wähler wirklich so dahinter stehen ist für mich fraglich !
    Tatsächlich kuschen sämtliche EU - Mitgliedstaaten wenn in Brüssel ein unterbeschäftigter Beamter irgendeine neue Richtlinie erfindet und setzen diese meistens im Kadavergehorsam um !

    Freilich hatten wir in Österreich vor dem EU - Beitritt auch hin und wieder ein neues Gesetz am Tablett !
    Aber seit wir bei diesem Verein Mitglied sind kommt schon fast monatlich irgendwas daher - momentan sind die Farbstifte und Wasserfarben der Schulkinder dran - früher zentrales Waffenregister, Marmeladenstreit, Krümmung von Gurken, weiße Leitlinien für Österreich, Bankengeheimnis, Baustatik nach Euro - code , Allergenverordnung , Horrorbilder auf Tabakpackungen, Rauchverbot , usw......

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • moin pr90 hat recht , bei meinen wikingerlagern, nur mit nach funden gebauten sachen fantasiemüll, habeb die wikingermesser auch so 5,5 cm bis 6,5 cm klingen, das reicht für 99% aller täglichen Arbeiten schnitzen essenzubereiten etc.

    mehr braucht kein mensch. vor allem wenn man das strecken schleppen muß.

    klar hab ich mir jetzt ein seltenes kampfmesser mal geleistet das 6h5 von izmash
    aus der aktuellen produktion. aber das messer ist, was es.ist , ein kampfmesser und wird hoffentlich nie gebraucht.
    rumschleppen darf mans eh nicht, würde auch keinen sinn machen.

    dafür hab ich das opinell nr.12 für 16 euro, ausgeklappt ist das opinell auch fast ein säbel.
    gruß edwin

    INVICTUS

  • Es gibt ja Strafmaß von /bis.
    Was mir in dem Fall fehlt ist das Augenmaß, das Fingerspitzengefühl.
    Und zwar bei der Feststellung durch die Polizei, wie auch das Strafmaß durch den Staatsanwalt.
    Ich bin mir sicher wenn eine wunderschöne nette Frau so ein Messer auf die Theke gelegt hätte, dann hätten die Beamten nur mit dem Zeigefinger gewackelt.........oder mit irgendwas anderem......

    Aber so ist das nunmal, der eine kriegt nix, der andere die volle Breitseite. Ist ja auch gut für die Statistik.......

    so siehts aus.
    Jeder Polizist hat nen Ermessensspielraum ob er nun bestraft oder nicht oder nur ne mündliche Verwarnung ausspricht oder aufklärt.
    Hätte in dem Fall auch seinen Zweck etfüllt, denn der Arzt gehört nicht zu jenem Klientel, sollte man als Polizist wohl sehen.
    Es gibt halt auch zu viele Wichtigtuer unter Polizisten die ein Augenmaß vermissen lassen.
    Bei solchen tuts mir auch nicht Leid wenn die auf der Straße eins aufs Maul bekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Federbolzen (8. Februar 2017 um 03:12) aus folgendem Grund: .

  • Für was braucht man sie denn sonst? Ich meine, klar... wenn du mit deinem 2m Schwert durch die Stadt laufen willst, um Ritter Chopalot zu spielen, könntest du durchaus Probleme bekommen. Zu Hause kannst du aber Buschmesser horten bis du schwarz wirst. Kauf, Verkauf alles kein Problem. Warum willst du unbedingt draußen mit deinen überlangen Messern und Schwertern rumlaufen? Wo ist die Einschränkung? Selbst bei deinen Mittelalterfesten, wo du in der Öffentlichkeit deine Wunderschwerter vorgeführt hast, gabs wohl nie Probleme (Brauchtum und Traditionsveranstaltumgen sind ja sogar im Gesetz geregelt). Bitte um Aufklärung.
    Gruß

    dann bist noch nie richtig wandern gewesen.
    Und nein, ich meine nicht von morgens bis Abends sondern 2-3 Wochen am Stück.
    Im Wald mit ner Isomatte übernachten oder an Grillplätzen, ohne Hotelbesuche und Kneipe.
    Dann schlag mal Feuerholz klein oder Stützstangen aus Holz fürs Zelt, Grillspieße fürs Feuer und andere Dinge fürs leben draußen in der Natur.
    Dann nimm ruhig dein 8cm Messer, ich lieber nen Bowie mit 20 cm Klinge und 6mm Klingenstärke, denn das ersetzt oft ne kleine Axt.
    Aber mit solch schei.ss Gesetzen nimmt man einem auch noch solch eine Freizeitgestaltung.

  • moin pr90 hat recht , bei meinen wikingerlagern, nur mit nach funden gebauten sachen fantasiemüll, habeb die wikingermesser auch so 5,5 cm bis 6,5 cm klingen, das reicht für 99% aller täglichen Arbeiten schnitzen essenzubereiten etc.

    mehr braucht kein mensch. vor allem wenn man das strecken schleppen muß.

    Also ist ein Verbot immer in Ordnung, wenn man das Verbotene nicht wirklich braucht? Dann können wir ja problemlos alles außer Essen und Trinken verbieten...

    Friendly fire - isn't

  • dann bist noch nie richtig wandern gewesen.Und nein, ich meine nicht von morgens bis Abends sondern 2-3 Wochen am Stück.
    Im Wald mit ner Isomatte übernachten oder an Grillplätzen, ohne Hotelbesuche und Kneipe.
    Dann schlag mal Feuerholz klein oder Stützstangen aus Holz fürs Zelt, Grillspieße fürs Feuer und andere Dinge fürs leben draußen in der Natur.
    Dann nimm ruhig dein 8cm Messer, ich lieber nen Bowie mit 20 cm Klinge und 6mm Klingenstärke, denn das ersetzt oft ne kleine Axt.
    Aber mit solch schei.ss Gesetzen nimmt man einem auch noch solch eine Freizeitgestaltung

    Im Wald wird auch kein polizist kommen und dir das teil abnehmen..

    :thumbsup:

  • Hallo Federbolzen.

    Genau. Mit einem vernünftigen Messer kann man wesentlich besser, sicherer und leichter Holz bearbeiten. Z.B. für eine Tarpstange, für Feuerholz an einem Grillplatz, ... Mit Foldern kommt man kein mm weit. Die Mechanik ist viel zu empfindlich. Und mit 6cm Klingen kann man Hauen oder Batoning vergessen. Ausser, man will Streichhölzer spalten. ;)

    Mit feststehenden 11,99999999cm Messern mit 4-6mm Dicke kommt man gerade noch so hin.

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • dann bist noch nie richtig wandern gewesen.Und nein, ich meine nicht von morgens bis Abends sondern 2-3 Wochen am Stück.
    Im Wald mit ner Isomatte übernachten oder an Grillplätzen, ohne Hotelbesuche und Kneipe.
    Dann schlag mal Feuerholz klein oder Stützstangen aus Holz fürs Zelt, Grillspieße fürs Feuer und andere Dinge fürs leben draußen in der Natur.
    Dann nimm ruhig dein 8cm Messer, ich lieber nen Bowie mit 20 cm Klinge und 6mm Klingenstärke, denn das ersetzt oft ne kleine Axt.
    Aber mit solch schei.ss Gesetzen nimmt man einem auch noch solch eine Freizeitgestaltung.

    Das ist dann auch wieder nur die halbe Wahrheit... es wird halt immer alles so hingedreht, wie man es gerade braucht.
    Schließlich gibt es immer noch den Umstand des anerkannten Zwecks, also die Ausnahme von der Regel. Wenn du dich hobbymäßig, wie du sagst, zwei Wochen durch den Wald schlägst, ist das wohl anerkannter Zweck genug. Und wenn du es bis dahin, sicher vorm unmittelbaren Zugriff, im Rucksack hast wird wohl keiner was sagen. Aber ja, ist okay. Gleich kommt sowieso wieder das Totschlag-Argument, dass unser den Bürger gängelnder Staat ja nur Gründe sucht, dich zu entwaffnen. Also wird die Hunderschaft ausrücken und dich mit deiner Machete aus dem Wald zerren...
    Wenn du mit deiner Machete am Gürtel durch die Innenstadt läufst, sieht das halt wieder anders aus... das habe ich aber wohl oben bildlich genug beschrieben.
    Leute, lernt doch mal zu differenzieren. Jeder scheint nur Gründe zu suchen, wo er in seinen Rechten und Freiheiten beschnitten wird, ohne dass ihm selbst irgendwas derart widerfahren ist. Wie viele Beispiele gibt es schon, wo jemand Verknackt wurde, wegen genau der von dir beschriebenen Situation? Sag nichts.... wahrscheinlich tausende von Fällen...