Rechtliches

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 13.160 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Dezember 2005 um 23:44) ist von Ulrich Eichstädt.

  • !! Achtung !!

    Heute ist nochmal ein aktueller Erlass vom Innenminister herausgekommen. Den Schrieb habe ich von einem bekannten Polizeibeamten und wurde allen Polizeidienststellen ausgehändigt.. Aus akutellem Anlass erinnert er nochmal an die Vorschriften zur Silvesternacht.

    Was soll ich sagen außer: Scheisse, scheisse, scheisse...!!!!!!!

    Da steht drin, dass das Verschießen von Pyromunition aus Schreckschußwaffen zu Silvester nach erneuter Prüfung definitiv VERBOTEN ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Geldstrafe und Einzug der Waffe sind die Folge. Die Thematik dreht sich darum, dass mit der Waffe bei alkoholisierten Leuten schnell Verletzungen auftreten können und die Verwendungssicherheit NICHT das bloße senkrechte Ausrichten der Waffe bedeutet. Die Geschoße würden nämlich, aufgrund der Steighöhe, auf benachbarten Grundstücken runterkommen. Die Verwendungssicherheit KANN somit nicht sichergestellt werden und jedes abschießen von Pyrotechnischer Munition stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

    Also: Schreckschußwaffen mit Pyromunition zu Silvester sind ab sofort definitiv verboten laut neuem Erlaß, wie man die Munition auch abschießt oder nicht. Der Erlaß ist deswegen nochmal rausgegeben worden, um die stille Duldung der bisherigen Jahre aufzuheben und stärker zu beanstanden.

    Soviel dazu die Polizei...

    Und dabei war die Bestellung gerade fertig....MIST!

  • Wenn das so ist können sie die normalen Silvesterrakten auch gleich mit verbieten- fällt die Flasche um gehts in die horizontale, hält eine Flasche seine Rakete in der Hand geht's bei Zeiten in die Hose... :nuts:

    Diese Signatur kann Spuren von Erdnüssen enthalten

  • Es ist definitiv die absolute Frechheit!

    Weiteres: Um gesetzeskonform die Pyromunition an Silvester abschießen zu dürfen, muss ein Erlaubnisschein nach § 10 Abs. 5 WaffG ausgestellt werden.

    Übrigens muss dann hier mal der Thread zum Waffenrecht dringend überarbeitet werden!

    Einmal editiert, zuletzt von azzy (12. Dezember 2005 um 21:24)

  • Hast du das schriftlich?
    Von offizieller Seite?

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • das ist zum :kotz: ich halts nicht mehr aus wie weit wollen uns die Leute noch die Rechte abschnürren? Bald ist schei*** gehen verboten weil durchs Rohr fliessender Kot zuviel Lärm macht und dabei den Nachbarn stören könnte :klo:

  • Genauso mit Böllern und vorallem betrunkenen Männern,
    die sich völlig dicht die Dinger gegenseitig um die Ohren hauen.

    Besonders schade für alle Leute die Auf der Straße knallen wollen,
    obwohl Das ja sowieso Erregung öffentilchen Ärgernisses ist. :n17:

    Aber wenn alle am Knallen sind hat die Polizei meistens mit Bränden u.ä mit der Feuerwehr zu kämpfen,
    von daher. Im Notfall die SSW in die Jackentasche oder sonst wohin.

  • Ein Erlass welches Innenministers? (Bundes- oder Länder-Inneminister, welches Bundesland?)
    Erlass unter welchem Vermerk, Bezeichnung, Nummer, Datum...?

    Wie lautet der exakte Text, oder ist das von Dir gepostete nur Dein Resumee aus dem durchlesen eines Schreibens?

    Die bisher geltenden Regeln dass ein absteigender Effekt mein Grundstück nicht verlassen darf ist bekannt. Rechtlich darf keine Vorverurteilung oder Beschränkung der Verwendung der Effeklte mit der Begründung erfolgen - der Effekt könnte auf ein Nachbargrundstück fallen!
    Mein Auto könnte auch einen Unfall verursachen, kann mir ein Polizeibeamter das fahren mit meinem Fahgrzeug deshalb präventiv verbieten - wohl definitiv Nein!

    Erst würde ich gerne Fakten lesen - also bitte vorher keine Panikmache!

    Alfred

  • Es ist mit ziemlicher Sicherheit nicht verboten auf dem eigenen Grundstück mit SSW´s zu schießen und zwar mit Pyros, nur auf der Straße war es noch nie Erlaubt sondern höchstens geduldet. Wenn du solche "Gerüchte" schon ins Internet stellst solltest du immer eine Quelle angeben zum nachvollziehen. Ich werde weiterhin meinem Hausrecht nachgehen und auf dem eigenen Grundstück fröhlich Magazine leeren und Pyros in den Nachthimmel jagen.

    Gruß
    Para

  • azzy: Interessant wäre noch, in welchem Bundesland Du wohnst. Der "Erlass" ist doch sicher nicht vom Bundesinnenministerium, die würden so einen Blödsinn glaube ich nicht bringen.

    Ein Innenminister kann nicht einfach per Erlass Ordnungswidrigkeiten definieren, das muss schon eine gesetzliche Grundlage haben. Die Feuerwerkskörper, die mit Schreckschusswaffen verschossen werden, sind keine Geschosse, auch wenn das mancher Innenminister vielleicht gern so hätte, und damit gibt es zumindest nach dem Waffengesetz wohl keine Grundlage, das für ordnungswidrig zu erklären. Es gilt offensichtlich wieder das alte Motto "einfach mal irgendwas festlegen, die Polizei untersteht dem Innenministerium, und wer was dagegen hat, soll halt erstmal klagen...". Es ist die Pest.

    Gruß,
    Marcus

  • Da hätte ich aber auch gerne eine Quelle. Weder beim BKA noch beim BMI findet man was auf der Internet-Seite.

    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Das glaub ich nicht! :evil: :evil: :evil: :cry:
    Das können die nicht machen! :evil: :evil: :evil: :cry:
    Die spinnen doch! :evil: :evil: :evil: :cry:
    Ich wander aus! :evil: :evil: :evil: :cry:
    Die haben doch nen Knall! :evil: :evil: :evil: :cry:
    Was kommt als nächstes???!!!???
    Werden dann auch Messer und Magnesiumanspizer verboten?
    Oder Metallgegenstände?
    Oder Autos!
    Die sind im angetrungenem zustand noch viel gefährlicher!
    Wozu kauf ich eigentlich ne 62€ teure SSW mit viel Zubehör, mit doppelt und dreifachen Steuern?!? :evil: :evil: :evil: :cry:

    Erst ja dann nein?!?
    Jetzt hab ich EINEN vorteil der volljährigkeit endeckt und dann DAS????? :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil:

    SCHE***E BIN ICH SAUER!!!!!!!!!!!!! :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :cry: :cry: :cry:

    So bevor ich mich jetzt noch mehr aufreg:
    Können die das machen?
    kAnn das stimmen?
    Oder bin ich einem verspätetem 1.-Aprill-Witzbold auf den Leim gegangen?

  • Also....jetzt mal abregen...puh...und jetzt lese ich das mal hier ab....

    also:

    "Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

    Innenministerium NRW, 40190 Düsseldorf

    Alle Polizeibehörden


    Thema: Waffenrecht - Schießen an Silvester

    Erster Satz: "Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass die von mir im RdErl. vom 16.12.2003 - 44.33- 2600 (neu) § 10/12 - getroffenen Aussagen zum Schiessen an Silvester weiterhin bestand haben."

    blavlalba und dann was ich euch erzählt habe.
    Stempel: Innenministerium - Kanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen


    Also wohl Nrw. Weiß net ob die anderen Länder ähnliche Schriebe bekommen haben, geplant ist es aber laut meiner Quelle.

    Und nochwas: Ich bescheiß hier bestimmt keinen. Es ist mir toternst denn ich wollte mir gerade auch eine kaufen...

    Könnt ihr euch mal für eure Länder informieren??!! Bitte!

    Einmal editiert, zuletzt von azzy (12. Dezember 2005 um 21:33)

  • Zitat

    Original von azzy....Erster Satz: "Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass die von mir im RdErl. vom 16.12.2003 - 44.33- 2600 (neu) § 10/12 - getroffenen Aussagen zum Schiessen an Silvester weiterhin bestand haben.".

    Also nichts Neues!! (ausser Deiner Panikmache vielleicht, man achte darauf dass es sich lediglich um eine Erneuerung des Erlasses von vor 2 Jahren handelt


    Zitat

    Original von azzy.......blavlalba und dann was ich euch erzählt habe..

    Und was steht dort genau, nicht das was Du daraus abliest sondern Fakten?

  • Wenn du das vor dir liegen hast, dann scan das doch bitte mal ein, um es online zu stellen.

    Falls du keinen Scanner hast, dann wäre es schön, wenn du es Wort für Wort abtippen würdest, damit man das mal im Zusammenhang sehen kann.

    Gruß

    cz75

    EDIT :
    Pyromane87, es hätten auch ein zwei smilies weniger gereicht :evil:

    Einmal editiert, zuletzt von cz75 (12. Dezember 2005 um 21:37)

  • Zitat

    Original von ALFHA1802

    Also nichts Neues!! (ausser Deiner Panikmache vielleicht, man achte darauf dass es sich lediglich um eine Erneuerung des Erlasses von vor 2 Jahren handelt


    Und was steht dort genau, nicht das was Du daraus abliest sondern Fakten?

    Boah...locker und net so aggressiv! Das ist ein Schreiben von 3 Seiten und wenn ich das abscanne bekomme ich einen Heidenärger. Kapierst du das net? Sei froh das ich die Info gebe. Es ist eine Auslegung des Innenministers bezüglich des Gesetzestextes. Sowas bekommen Polizeibehörden zur Vollzugspraxis.

    Letzte Seite:
    "In der Vollzugspraxis zu beachten:

    - Das Schießen (mit Kartuschenmunition, pyrotechnische Munition) ohne einen erforderlichen Erlaubnisschein nach § 10 Abs. 5 WaffG stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 WaffG dar."


    Und weißt du wo du deine Quelle herbekommst? Geh zur Polizei, schreib ne Mail oder so. Ich wette mit dir, dass du deine Auskunft bekommen wirst. Von mir aus schreib doch eine Mail an das Innenministerium.

    Und wißt ihr was? Ich habe gedacht ich tue hier euch nen Gefallen die Infos reinzustellen. Anstatt eure Wut auf mich zu entladen, fragt erst nach bevor ihr an die Decke geht. Danke.

    Einmal editiert, zuletzt von azzy (12. Dezember 2005 um 21:41)

  • Zitat

    Original von Pyromane87
    Panikmache?
    HA!
    Die welt kann doch soooo schön sein! ;) :ngrins: *lol*

    Mal ganz ehrlich: Bevor du irgend eine Peilung hast, sei erstmal still und informiere dich ruhig selber. Ich meine das durchaus ernst und rege mich gerade tierisch auf über so eine scheisse. Hab mir sowas schon gedacht.

  • Hallo Azzy,

    wo liegt das Problem, wenn du es einscannst ?

    ich denke das ist ein offizielles Schreiben, das dem Bürger zugänglich sein sollte, damit er weiss, wie er sich zu verhalten hat.

    Falls du dich nicht traust es online zu stellen, dann schick es halt einem Mod oder Member hier, die machen das dann ;)

    Falls du mit den Informationen weiterhin so umgehst, tust du niemenden einen Gefallen, da das ganze dann nicht besonders glaubwürdig wirkt.

    Also gib dir einen Ruck und stell es online.

    Gruß

    cz75

  • mir ist egal was die sagen sicher ist das ich zu Silvester soviel Pyro Munition verballere wie ich will schliesslich räume ich meinen Dreck dannach auch wieder weck