Carbon Schalldämpfer

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 3.240 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Januar 2014 um 20:05) ist von papatom.

  • Hallo Schützenfreunde,
    ich bin vor einiger Zeit mal über eine Seite gestolpert wo man sehr schöne Carbondämpfer kaufen konnte. Leider habe ich mir den Namen nicht gemerkt. Ich glaube aber die Seite war aus Polen oder so und hatte irgendwie was mit construction oder so im Namen. Vielleicht weiß ja einer von euch welche Seite ich meine. Nun suche ich die Seite verzweifelt und finde sie nicht mehr.
    Gruß
    Zauberfee

    Ich Atme Tief und Ohne Angst

  • Super Sache :)
    Habe eine Frage dazu, darf man so einen Schalli ohne weiteres bestellen und nach Deutschland liefern lassen?

  • Ok klasse :) ja Ich dachte nämlich, denn der schalli an meiner AM ist auch mit dem F gezeichnet.

  • Ein Schalldämpfer muß auch mit einem F im Fünfeck beschriftet sein,wenn nicht macht man sich damit strafbar.Schalldämpfer unterliegen dem Waffengesetz,und sind eintragungspflichtigoder gar genehmigungspflichtig,und nur wenn sie eine Zulassung nur für freie Waffen haben(bedeutet wenn sie ein F im Fünfeck haben)dürfen sie frei gekauft werden.Da diese Schalldäpfer aber auch auf Kleinkaliber und andere Waffen verbaut werden könnten, darf sie nicht jeder erwerben!

    Wesentliche Teile sind
    1.3.1 der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;
    1.3.2 bei Schusswaffen, bei denen zum Antrieb ein entzündbares flüssiges oder gasförmiges Gemisch verwendet wird, auch die Verbrennungskammer und die Einrichtung zur Erzeugung des Gemisches;
    1.3.3 bei Schusswaffen mit anderem Antrieb auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schusswaffe verbunden ist;
    1.3.4 bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.
    Als wesentliche Teile gelten auch vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen sowie Teile/Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können. Schalldämpfer sind Vorrichtungen, die der wesentlichen Dämpfung des Mündungsknalls dienen und für Schusswaffen bestimmt sind;

    Einmal editiert, zuletzt von Raziel (28. Januar 2014 um 12:51) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Nein, das :F: bedeutet unter 7,5 Joule.
    Ein Schalldämpfer hat gar keine eigene Energie.
    In keinem § im WaffG wird eine Kennzeichnung o.ä. gefordert.
    Die deutschen Händler und Hersteller wollen nur auf Nummer sicher gehen um die Zweckbestimmung damit hervor zu heben, ein Gesetz ist es deswegen aber lange noch nicht.

    Allerdings kann es sein das man dem Zoll erstmal erklären muss das der Schalldämpfer für eine freien Waffe gedacht ist. Bei einem SD der extra für LG gedacht ist und bis 20 / 40 Joule frei gegeben ist sollte das aber kein Problem darstellen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Der Schalldäpfer ist wesentliches Teil einer Waffe und als solches bekommt man in Deutschland schon kaum Menschen zu sehen welche einen haben dürfen der nicht frei verkäuflich ist da er mit F gekennzeichnet wurde!
    Attrappen oder Modelle ohne Möglichkeit der Montage sind erlaubt auch ohne F,alles andere unterliegt dem Waffengesetz und der Genehmigung!

    Wenn ich nicht völlig dem Irrtum unterliege dann unterliegt ein Schalldämpfer den selben Bestimmungen wie die Waffe für welche er bestimmt ist,deshalb muß ein Schalldäpfer welcher nur für freie Waffen sein soll auch als solcher erkennbar sein!

    Einmal editiert, zuletzt von Raziel (28. Januar 2014 um 13:09)

  • Ich möchte nur meine AM850 mal wieder optisch etwas aufpeppen, da dachte Ich würde so ein Schalli in Carbon Optik echt was her machen :)
    Aber wenn ichs mir so überlege, hol Ich mir lieber klebefolie in Carbon Optik fürn 10er und kleb das auf den SD den Ich jetzt habe ;)

  • Der Schalldäpfer ist wesentliches Teil einer Waffe


    Nö, ein Schalldämpfer ist kein wesentliches Teil einer Waffe.
    Er ist der Waffe gleichgestellt für die er bestimmt ist.
    Und das Wort " gleichgestellt " sollte dir als AB´ler doch in allen Ausleuchtungen bekannt sein.


    Joachim

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    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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  • Man lernt nie aus,allerdings würde ich über diese Brücke erst gehen wenn ich mir das ganze auch von Rechtsgelehrten so erklärt wird!
    Wikipedia

    Leider finde ich im Gesetzestext keine genaue Erläuterung zu diesem Thema,aber meiner Auffassung nach muß in Deutschland mit dem Schalldämpfer so verfahren werden wie mit der Waffe für die dieser bestimmt ist!Habe ich also auch erlaubnispflichtige Waffen an welche dieser montiert werden kann,dann bekomme ich einen Erklärungsnotstand wenn dieser nicht durch ein F gekennzeichnet ist!

    3 Mal editiert, zuletzt von Raziel (28. Januar 2014 um 15:06)

  • Jetzt bin ich echt verwirrt!

    Hat sich an den Bestimmungen etwas geändert? Ich bin mir felsenfest sicher, dass ich meine Infos aus diesem Forum habe.
    Demnach ist ein Schalli (genau wie eine Lampe oder Laserpointer mit Weavermontage ) der Waffe rechtlich gleich gestellt. Heisst ohne F ist es eine eintragungspflichtige und somit illegale "Schusswaffe".

    Und Schallis selber bauen ist auch illegal, da diese dann nicht "zugelassen" und mit F gestempelt wurden. Eine Einfuhr aus dem Ausland käme meines Erachtens dem Selbstbau gleich, da keinerlei deutsche Zulassungen drauf sind.

    Ganz davon zu schweigen, dass Schalldämpfer für "echte" Waffen ebenso betroffen wären. Und mit betroffen meine ich frei verkäuflich - und das kann ich mir nicht vorstellen!

    Diese Info stammt wie gesagt aus diesem Forum. Ihr macht mich echt kirre grad, ihr flip-flops ;)

    Patrick

  • Meiner Meinung nach ist das bei einem Schalldämpfer so,aber Zielbeleuchtung ist nur Behörden erlaubt!Schalldäpfererlaubnis bekommen auch Stadtjäger und ... bei Bedürfnis!Aber einige hier haben eine andere Auffassung!

  • Lampen, Laser und alles was das Ziel beleuchtet ist nicht der Waffe gleichgestellt sondern einfach verboten wenn sie für Schusswaffen bestimmt sind.
    Auch deutsche Schalldämpfer werden nirgendwo zugelassen, der Hersteller gibt nur die Zweckbestimmung an.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Und wenn diese Schalldämpfer auf der polnische Seite bis 20J zugelassen sind,dann sind sie für erlaubnispflichtige Schußwaffen in Deutschland bestimmt und somit ein Verstoß gegen das Waffengesetz bzw. erlaubnispflichtig!

  • Joachim hats doch weiter oben schon geschrieben, Schalldämpfer erteilen selber keine Energie, weshalb die Kennzeichnung mit F gar nicht nötig ist.

    Da er rechtlich der Waffe für die er bestimmt bla bla bla bla bla.... darf man ihn eben nicht selber bauen, weil die Waffe darf man auch nicht selber bauen, egal ob F oder WBK, solange man dazu nicht berechtigt ist.

    Ich habs schon öfter angesprochen, die Zweckbestimmung ist der Knackpunkt von dem keiner weiß wie sie zu erfolgen hat um rechtlich verbindlich zu sein. Und das wissen meiner Meinung nach auch die Hersteller. Die schreiben vorsorglich drauf "Nur für Luftgewehr mit :F: " wobei das F im Fünfeck sicher ganz bewusst so draufgeschrieben wird um evtl. rechtlichen Problemen vorzugreifen. Nötig ists aber nicht.

    SAK zb. kann man auch direkt vom Hersteller beziehen, der weiß um das deutsche Waffengesetz und liefert die Dämpfer serienmäßig mit dem Gelaber drauf nach Deutschland aus.

  • Und die Polnische Zulassung bis 20 Joule gilt in Deutschland?
    Ansonsten könnte ich ja einen Schalli selber bauen und ihn als Hersteller selbst für 7,5 Joule bestimmen. Und ich weiss, dass DAS verboten ist.

    Edit: Also eine rechtliche Grauzone?! Ob der Hersteller eine kleine Werkstatt in Polen ist oder ich selbst, wo zieht man die Grenze?

  • Es gibt keine Zulassung bis x Joule. Warum ein Schalldämpfer nur für X Joule funktionieren soll entzieht sich sowieso meiner Kenntnis. Bei 1J mehr e0 wird er sicher nicht auseinanderfliegen. Schalldämpfer sind in allen europäischen Ländern weiterhin (ja, es gab Pläne das zu ändern) nicht beschusspflichtig.

    Deutsche Schalldämpfer werden auch nicht zugelassen. Die Zweckbestimmung legt fest für was ein Schalldämpfer gedacht ist und ob er somit frei ist. Die Teile von SAK zb. sind umgelabelte KK-Dämpfer. Weil draufsteht das sie nur für freie Luftdruckwaffen gedacht sind, sind sie frei.

    Klingt komisch, is aber so. Eigentlich müsste jeder, der bei klarem Verstand ist, beim lesen und verstehen des Waffengesetzes brechen. Aber da wird sich sicher so schnell nichts dran ändern. Auch am ungeliebten Beamtendeutsch nicht. Es bringt ja nichts sich im Ghettoslang auszudrücken wenn die entsprechenden Formulierungen nicht im Waffengesetz zu finden sind und sich somit nicht ein jeder ein eigenes Bild darüber machen kann.

  • Das Problem könnte doch aber folgendermaßen aussehen,ich habe in meinem Waffenschrank einige KK-Gewehre und ein freies Luftgewehr und es liegt ein Schalldämpfer darin den ich nur am Luftgewehr nutze,aber dadurch das auch meine KK-Gewehre ein entsprechendes Gewinde haben wird es mir sehr schwer fallen zu erklären warum in der WBK der Schalldämpfer nicht eingetragen ist!Schon aus solch einem Grund wäre es ratsam nur Dämpfer zu haben auf denen dann auch explizit der Einsatzzweck vermerkt ist!Heißt das der Dämpfer auch für eine freie Waffe zugelegt wurde! ;^)
    Es mag sein das es nicht nötig ist,aber wie erklärt man es dann???
    Wenn ich hier zu Lande einen Schalldämpfer kaufen möchte,dann bekomme ich nur F-Dämpfer oder aber ich muß einen Voreintrag in der WBK haben!