Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 11.351 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Dezember 2013 um 00:59) ist von germi.

  • Hallo,

    Habe selber keinerlei Feuerknaller, bin nur etwas neugierig.
    Habe kürzlich von diesen sonderbaren "Tingle-Pistolen" erfahren, die noch vor paar Jahren frei ab 18 waren, und nun WBK pflichtig sind. Verstehe den Sachverhalt allerdings nicht!
    Also: einschüssige Vorderlader sind frei, wenn sie ein Vorbild von vor 1871 haben, sonst WBK- pflichtig.
    Kann ich nicht ganz nachvollziehen! Ist das nur eine bürokratische Angelegenheit, oder steht da mehr dahinter? Was hat die Gefährlichkeit oder Sinnhaftigkein einer Waffe damit zu tun, ob sie ein originales Vorbild hat, oder erst später designert wurde? Und wieso gerade Stichtag 1Januar 1871? Was hatte sich damals geändert?
    Gibt es da einen vernünftigen, technischen Grund (höhrere Treffsicherheit, mehr Leistung, Umbaufreundlicher, optische Verwechselbarkeit, zu handlich, oder, oder, oder)?
    ZB die sogenannten "Tingle-Pistolen"! (was heißt überhaupt "Tingle"? Hersteller, Bauform, ...?).

    Gruß, Alfred

  • einschüssige Vorderlader sind frei, wenn sie ein Vorbild von vor 1871 haben


    Und genau da hapert es bei den Tingle Pistolen, ihnen fehlt das Vorbild.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Hi Alfred,

    versuche ich mal zu beantworten soweit mir Fakten bekannt sind!
    1.kein historisches Vorbild
    2.Da ich auch mal eine hatte, auf jedenfall "umbaufreundlicher".......
    3. Tingle heisst soviel wie "Prickeln", liegt wohl dem Look a like eines Revolvers!
    4. Meine schoss damals relativ genau auf 25m im caliber .44...allerdings tun das auch viele andere meiner Vorderlader....

    mehr ist mir hierzu nicht bekannt...nebenbei hatten die auch unterschiedliche Gravuren auf der Systemplatte, welche Sie für Sammler mit roter WBK sicherlich interessant erscheinen lässt...gruss Ronny

    Haenel, what else?

  • Nur um mal wieder klugzuscheissern:

    Es gibt ein historisches Vorbild für die Tingle Pistolen. Ein amerikanischer Büchsenmacher namens Bob Tingle aus Shelbyville, Indiana, fertigte in den 1950er Jahren solche Pistolen. Also historisches Vorbild ja, vor 1871 definitiv nein...

  • da fallen mir aber noch etliche bis fast alle Vorderlader ein die kein historisches Vorbild haben,selbst die so sehr angepriesenen Kentucky rifles,entsprechen keinem Orginal 8o aber sind wir mal froh das es ist wie es ist,so gibt's wenigstens legale frei zu erwerben für Vorderladerfreaks

  • Leider gibt es keine klaren und Schriftstücke, was denn die genauen Bedingungen sind, die maßgeblich für die Modellvorlage 1871 erforderlich sein müssen. Ich habe auch nach intensiver Suche nichts gefunden.
    Wer so was kennt, der möge es posten. Würde mich sehr interessieren.

    Fakt ist aber, weder die Holzausführung kann ein Kriterium sein, weil es freie VL in buntem Schichtholz gibt.
    Eben sowenig kann das Metall, bzw. seine Ausführung dazu herhalten, denn es gibt VL in Edelstahl.
    Auch beim Kaliber nicht, denn schussfähige und amtlich beschossene Modellkanonen sind ebenso frei.
    Somit scheint nur der objektive Anschein dem Vorbild zu entsprechen zu müssen. Dennoch würde ich gerne etwas Genaueres dazu lesen wollen.

  • Na ja, da geht es wohl eher um wesentliche Konstruktionsprinzipien und das grobe Design, als den exakten Nachbau eines belegten Vorbildes. Mit einem Italo - Kentucky wäre man vermutlich 1840 nicht weiter aufgefallen, da es eine Vielzahl von Büchsenmachern gab, die solche Gewehre in riesiger Vielzahl herstellten. No - Go´s sind in D zum Beispiel die Verwendung von Schraubenfedern ( die wurden damals nicht verwendet, wobei bei manchen Vorderladern innenliegende Schraubenfedern für z.B. den Abzug toleriert werden oder die Inline - Vorderlader), und bei der Tingle ist das optische Vorbild ja eher ein Colt Revolver - und die zentrale Zündung in der Richtung der Laufachse war damals eher untypisch (kenne ich eigentlich nur von Salonpistolen) - damit fällt die Waffe raus. Ein Beispiel für "grenzwertige" Vorderlader sind zum Beispiel die "Buckskinner Carbines" mit buntem Schichtholzschaft und stainless finish - die hat es in der Form nicht annähernd gegeben. Da ihre Konstruktionsprinzipien und die äußere Form aber ähnlich der vor 1871 verwendeten sind, kann man sie frei in D erwerben, aber bei den (mir bekannten- Ausnahmen bestätigen die Regel)) Wettkämpfen darf man damit nicht antreten.

    Modellkanonen sind ein ganz anderes Thema, da man Waffen mit Funken - oder Luntenzündung in D frei herstellen kann und darf - da ist dann auch die Frage des Vorbildes irrelevant. Ich kann also problemlos ein Luntenschloss , Radschloss oder Steinschloss - Matchgewehr mit 24- fach ZF, Alu Skelettschaft, Hakenschaftkappe und Harris - Zweibein bauen, beschießen lassen und mit Erlaubnis §27 auf zugelassenen Schießstätten schießen - mehr noch, ich darf das Teil theoretisch sogar führen ...

  • Stimmt - aber ich denke, das fällt dann vermutlich wie die Buckskinners in die Kategorie der nicht modellwesentlichen Änderungen ... Wobei die Kriterien wirklich nirgendwo definiert sind ... Ich meine Eine Modellkanone mit Luntenzündung ist Technisch sehr einfach, halt ein Rohr, eine Seite verschlossen und ein Zündloch - alles andere ist ja nicht waffenwesentlich, und ob ich da eine Rohrwiege mit hydraulischer Rückstoßbremse installiere, ist irrelevant - zum Beschuß schicke ich ja nur das Rohr ..

  • genau auf die Buckskinner modelle bezog sich auch mein obiger post,ich wollte es nur nicht detaliert schreiben,wenns nämlich die falschen Sesselpupser lesen sind die auch weg vom Fenster :eeeevil:
    und die ganzen Kentucky Modelle sind nur so Anscheinmodelle zum Orginal
    das geht schon beim schaft los,aber das ist im Prinzip nur für die Hardcore Freaks von Bedeutung,die sich auch geschichtlich mit der Herstellung und verwendung,der Waffen beschäftigen natürlich auch in kompleter Renacment Ausstatung

    für den Normalo ist sowas egal

    ich könnte mal n Link setzen aber da man dort angemeldet sein muss sieht man leider keine Bilder,deswegen lassen wirs mal so gut sein :thumbsup:

  • Der Beschuss hat ja aber auch nichts damit zu tun ok das Ding hier frei ist oder nicht.
    Das zu überprüfen ist auch nicht die Aufgabe des Beschußamts.
    Wenn Du sowas selbst baust bist Du auch dafür verantwortlich.

    Joachim

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    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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  • Sagen wir mal so - wesentlich für das technische Prinzip sind ja der Lauf und die Zündvorrichtung sowie deren Anordnung. Solange die einem historischen Vorbild nahekommen, scheint es ok zu sein, sobald es da Unterschiede gibt, sind die Dinger nicht mehr frei. Zum anderen denke ich, dass Vorderlader in der Kriminalitätsstatistik eine eher untergeordnete Rolle spielen, daher hat man in die Formulierung der diesbezüglichen Gesetze und Vorschriften nicht allzuviel Gehirnschmalz gesteckt - und das halte ich auch für angebracht und richtig ;)

    1871 denke ich wurde gewählt, weil dort zum Beispiel die Zündnadelgewehre aufkamen, die ja auch nur Pulver, Blei, Papier und ein Zündhütchen zum Schießen brauchen - und letzten Endes endete etwa zu dieser Zeit die technische Entwicklung der Vorderlader, da dann mit rasanter Geschwindigkeit die Hinterlader mit höherer Feuergeschwindigkeit aufkamen.

  • Naja, mit der Begründung wäre dann aber auch wieder der Tingle frei ;)

    Übrigens fällt im WaffG der Begriff Vorderlader nicht, deswegen sind ja auch die Sharps mit Perkussionszündung frei.
    Zündnadel Modelle vor 1871 auch.

    Ich denke da steckt gar kein Gehirnschmalz hinter.
    Sonst wäre das nicht so ein Heckmeck.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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  • Wie sieht so eine Tingle Pistole aus?
    Hat jemand ein bild von der Waffe
    des interessiert mich jetzt schon :whistling:

    Lg
    Gezeichneter

    Erst wenn der letzte Sportschütze entwaffnet, der letzte Hobbyschütze das Luftgewehr abgibt und der letzte Händler dicht macht,
    werden die Politiker erkennen: Amokläufer und Gewaltverbrecher halten sich doch nicht ans Waffengesetz.

  • Der Zeitpunkt 1871 bezieht sich auf die Einführung der Metalleinheitspatrone in Deutschland, bis 1871 wurden in D nur Waffen mit Perkussionszündung , so der korrekte Ausdruck, oder Waffen mit Zündnadelzündung verwendet, die übrigens schon 1827 von Nikolaus Dreyse erfunden wurde.
    Inline Vorderlader sind ebenfalls WBK pflichtig.

    Everybodys darling is erverybodys Depp!

  • Gefaellt mir,die Pistole.Aber sieht halt "zu gefaehrlich"fuer Beamte aus,als das man sie muendigen Buergern ueberlassen koennte.Wurden bestimmt auch schon etliche Banken mit ausgeraubt und andere Verbrechen mit begangen...

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!