Hallo,
Habe selber keinerlei Feuerknaller, bin nur etwas neugierig.
Habe kürzlich von diesen sonderbaren "Tingle-Pistolen" erfahren, die noch vor paar Jahren frei ab 18 waren, und nun WBK pflichtig sind. Verstehe den Sachverhalt allerdings nicht!
Also: einschüssige Vorderlader sind frei, wenn sie ein Vorbild von vor 1871 haben, sonst WBK- pflichtig.
Kann ich nicht ganz nachvollziehen! Ist das nur eine bürokratische Angelegenheit, oder steht da mehr dahinter? Was hat die Gefährlichkeit oder Sinnhaftigkein einer Waffe damit zu tun, ob sie ein originales Vorbild hat, oder erst später designert wurde? Und wieso gerade Stichtag 1Januar 1871? Was hatte sich damals geändert?
Gibt es da einen vernünftigen, technischen Grund (höhrere Treffsicherheit, mehr Leistung, Umbaufreundlicher, optische Verwechselbarkeit, zu handlich, oder, oder, oder)?
ZB die sogenannten "Tingle-Pistolen"! (was heißt überhaupt "Tingle"? Hersteller, Bauform, ...?).
Gruß, Alfred