Selbstverteidigung Real?

Es gibt 62 Antworten in diesem Thema, welches 7.534 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Juni 2013 um 21:36) ist von knall penk.

  • Hall eine ganz kurze frage weil mich der Kws interessieren würde.
    hat von euch schon jemand im Realen Leben seine Pistole also Schreckschuss auf jemanden abfeuern müssen?
    Wenn ja wie ging es danach weiter also an rechtlichen schritten meine ich?

    Danke im vorraus

    F.W.

  • Hall eine ganz kurze frage weil mich der Kws interessieren würde.
    hat von euch schon jemand im Realen Leben seine Pistole also Schreckschuss auf jemanden abfeuern müssen?
    Wenn ja wie ging es danach weiter also an rechtlichen schritten meine ich?

    ...wenn auch nicht direkt. Aber eine wüste Geschichte.

    Das war 1978, also noch in anderen Zeiten als heute, ohne die heutige "Ohgottohgott, er hat eine Gaspistole abgefeuert"- Hysterie bei Polizei und Justiz!

    Ich lag friedlich schlummernd mit meiner Freundin im Bett, Erdgeschoß, als plötzlich die Fensterscheibe klirrend zerbrach, ein dunkler Schatten am Bett erschien und ich durch einen Faustschlag gegen den Kopf endgültig geweckt wurde!

    Dann stand ich im Adamskostüm im Zimmer und mußte mich gegen einen ziemlich kräftigen Kerl wehren, der zudem völlig besoffen, absolut nicht mehr zurechnungsfähig und vor Wut außer sich war. Es war natürlich eine Weibergeschichte, - meine damalige Freundin hatte es mit ihm getrieben, was ich erst hinterher erfuhr, wollte ihn aber nun nicht gerade heiraten. Er hatte sich aber anscheinend in sie verliebt bis über beide Ohren, und nachdem sie ihm erklärt hatte, daß meine Wenigkeit ihre wirkliche große Liebe wäre und bliebe, war er nun offenbar halb wahnsinnig vor Eifersucht.

    Was ich aber alles nicht wußte wie gesagt, ich konnte mir zunächst garnicht erklären, was der Typ wollte. Ich hatte zwar eine Theorie, aber die paßte nicht ganz und hatte auch nichts mit meiner Freundin zu tun. Als er mich dann im Laufe des Gerangels in den "Schwitzkasten" nahm und wie wild zudrückte , wurde mir klar: "Der bringt dich um!"

    Irgendwie konnte ich mich dann befreien. Und es gab jetzt zwei Optionen: einen scharf geladenen (legalen) Enfield Cal.38 (jetzt bitte nicht fragen warum, ich hatte den Grund in einem anderen Strang bereits erzählt) und einen Arminius HW10, erste Kammer Knall, der Rest Gas.

    Ich griff zum Arminius, denn mit einem 38er auf jemanden zu schießen ist so eine Sache, - da geht einem in Sekundenbruchteilen doch so einiges durch den Kopf. Im Augenblick war ich ja nicht mehr in unmittelbarer Lebensgefahr, und mein Gegner, wenn auch erheblich kräftiger gebaut als ich, doch immerhin unbewaffnet. Und ihn womöglich sterbend auf dem Teppich liegen zu haben, - also nee, lieber nicht! Bogey im Kino ist was anderes! :johnwoo: :wow:

    Außerdem hatte ich jetzt ja auch eine prima Schlagwaffe in der Hand, das änderte einiges. Also haute ich ihm mit dem Armin "in die Fresse" wie man so sagt, immer schön einmal von links und einmal von rechts. Schließlich gab ich einen Schuß "in die Decke" ab - die Knallpatrone -, richtete den Revolver auf ihn und rief: "Schluß, verpiß dich, oder du kriegst ´ne Kugel in den Wanst! Los hau ab!"

    Meine Überlegung war richtig, - er wußte nicht, ob das Ding echt war, und ich habe wohl auch einigermaßen überzeugend gewirkt, nachdem was vorgefallen war. Notfalls hätte ich ihm immer noch aus nächster Entfernung zwei oder drei Schuß Gas verpassen können. Und das hätte ihn garantiert außer Gefecht gesetzt. Aber auch da hatte ich vorerst noch gewisse Hemmungen, solange es nicht unbedingt sein mußte.

    Ja, und das Nachspiel, fragst Du: er zog tatsächlich ab, und wenig später blinkte natürlich das Blaulicht durchs Fenster. Es ging aber alles ganz vernüftig vonstatten. Meine Freundin als Zeugin erklärte die Hintergründe (zu meinem Erstaunen) , ich meinerseits, daß ich Grund gehabt hätte anzunehmen, daß es ums nackte Überleben ginge usw. Sie haben nicht mal den Arminius mitgenommen, ich wurde nur gefragt, ob ich Strafanzeige stellen wollte. Ja, wollte ich, Wilder Westen in der eigenen Bleibe, das ging ja nun wirklich etwas zu weit!

    Kurz danach wurde ich aufs Revier gebeten. Und da fragte mich ein freundlich-väterlicher älterer Beamter, ob ich die Strafanzeige denn unbedingt aufrecht erhalten wolle: "Ihr Kontrahent ist ja nun wieder nüchtern, es tut ihm wohl auch alles ehrlich leid. Außerdem sieht er aus wie Frankenstein, den haben Sie aber zugerichtet, Mannomann! Die Frage ist nun, ob er auch noch in den Knast geht, und zwar für länger. Das war ja kein Pappenstiel, was er sich da geleistet hat, Hausfriedensbruch, Überfall, Nötigung, Körperverletzung usw. usw.!"

    Ich nahm die Anzeige zurück, und traf nach einiger Zeit auch meinen Gegner. Der war völlig am Ende, gab auch zu, daß er mich womöglich tatsächlich glatt erwürgt hätte in seinem Zustand (vielleicht waren auch noch Drogen im Spiel gewesen). Und ich sagte ihm, daß ich ihn womöglich mit einem geladenen scharfen Revolver niedergschossen hätte, wenn es ganz dumm gelaufen wäre. Dann läge er unter ungünstigen Umständen jetzt auf dem Friedhof!

    Ich war aber natürlich mehr als froh, den ollen Enfield liegen gelassen zu haben.wo er lag. Und habe noch lange drüber nachgedacht, wie schnell sowas gehen kann, - es war ja nun wirklich eine verdammt gefährliche Kiste gewesen. Aber der Gedanke, so einen bloß aus Liebeskummer durchgeknallten, an sich aber im nüchternen Zustand harmlosen Menschen womöglich tatsächlich getötet oder zum Krüppel geschossen zu haben, wenn auch in Selbstverteidigung, der wäre sicher nicht so leicht wegzustecken gewesen.

    Und wie man sieht,- der brave Arminius tat´s auch. :n3:

  • Tja , 1978 . Da blieb auch noch Recht was Recht ist.

    2011 ist der Täter ein ganz Armer , ein Produkt seiner verkorksten Erziehung.
    Wirklich bemitleidenswert.

    Und Du wärest der mit Kalkül handelnde wahnsinnige Waffennarr, der schon seit langem auf diese Gelegenheit gewartet hat.

    So ändern sich die Zeiten , wir leben in so einer Art Antithese.

  • Man Man, Ich sags Ja immer wider zu 90% was ein man an stress so hat hat ihrgendwas mit einer Frau zu tun!
    (ist zu mindes meine erfahrung.)

    :ptb::1911 Walther Big Bore "S", Röhm RG 96, Röhm RG 89N, IWG Kurier, Weihrauch HW 88 Super Airweight, Weihrauch HW 94, Erma EGP 490

  • Hall eine ganz kurze frage weil mich der Kws interessieren würde.
    hat von euch schon jemand im Realen Leben seine Pistole also Schreckschuss auf jemanden abfeuern müssen?
    Wenn ja wie ging es danach weiter also an rechtlichen schritten meine ich?

    DIe Frage taucht hier öfter auf und nicht immer sind alle User gewillt, ihre "Heldentaten" zum besten zu geben oder einzugestehen, dass sie trotz der Möglichkeiten gekniffen haben.
    Auch vor dem Hintergrund, dass solche Geschehnisse von Außenstehenden falsch aufgefasst werden könnten, halten sich viele zurück.

    Ich habe bislang nur zwei Mal gegen Hunde geschossen; das eine Mal gegen den Zweibeiner war ich mit Worten ausreichend überlegen. ;)
    Ich bin nicht stolz daraus, sondern nur froh, dass es so glimpflich abging.

    Man kann sich mental oder auch praktisch (seie es durch Kampfsport oder das Mitführen von Abwehrmitteln) auf mögliche Situationen vorbereiten.
    Das ist alle mal besser, als blind und naiv nachts allein durch dunkle Ecken zu ziehen (insb. als Frau) - aber es ist eben auch nicht die ultimative Vorbereitung,
    denn jede Situation ist anders. Und da ist und bleibt die wichtigste Waffe der Verstand.
    Will ich mich wegen 50 EUR und einem Handy zusammen schlagen lassen?
    Will ich riskieren, dass mein Gegenüber bleibende Schäden davon trägt - bishin zum Tod?
    Kann ich mir sicher sein, dass meine Abwehr nicht eine weitaus größere Rache zur Folge hat?
    Was ist mit meiner Begleitung (ob Freundin oder Kumpel), was mit umstehenden Passanten - können die mir helfen oder gefährde ich sie durch meine (Re-) Aktion?

    Fragen über Fragen, die jeder binnen Sekunden zu durchdenken hat und für die es im Nachhinein sonst böse was auf die Pfoten geben kann.
    Auch wenn man sich vermeintlich (emotional/ nach gesundem Menschenverstand) im Recht zu glauben scheint.


    P.S.: Wer hier die Lateinstunde vermisst, die ist ausgeschnitten und hier zu finden: Für die Altsprachler unter uns...

    Fördermitglied des VDB.

  • vor über 10 Jahren mit nem billigen Gasrevolver (Jagur 80 :thumbdown: ) auf einem agressiver Penner. Halt von Gasern im freien Gelände überhaupt nichts da man immer mit Gegenwind rechnen muss :klo:
    Eigene Erfahrung. Jede Spaltaxt aus dem Baumarkt ist da besser und gilt nicht als Waffe im Sinne des Waffengesetz :deal: .
    Ansonsten gilt heute für mich gefährliche Gegenden so gut wie möglich meiden. Agressive Personen niemals zu provozieren auch wenn von denen Beleidigungen kommen. Die meisten hier im Forum sind sich nicht bewusst das es neben einem Strafgesetzbuch noch ein Zivilgerichtsbuch gibt. D.h. wenn du vom Strafgericht freigesprochen wirst heist das noch lange nicht das du vom Zivilgericht nicht von Schmerzensgeldzahlungen befreit bist. :ruger:

    Mein Rat wenn du mit einem Gaser gassi gehen willst (kleiner Waffenschein) am besten Rechtschutzversicherung abschliessen und sich fachkundige Beratung z.B. bei FWR.de einholen.

  • Zitat

    Jede Spaltaxt aus dem Baumarkt ist da besser und gilt nicht als Waffe im Sinne des Waffengesetz

    Aber als (potentiell) gefährlicher Gegenstand den dir jeder Sheriff zwecks Gefahrenabwehr bzw. zur Sicherstellung/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auch ohne einen anwendbaren § aus dem Waffengesetz abnehmen wird/könnte.
    Möchte ich mal sehen wenn du ohne Handwerkerkleidung so ein Teil sichtbar führst wie lange das gut geht...

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Jede Spaltaxt aus dem Baumarkt ist da besser und gilt nicht als Waffe im Sinne des Waffengesetz :deal:

    Was wird dir ein Richter mehr verübeln? Eine Ladung Reizstoff aus einer SSW gegen den Täter oder einen eingeschlagenen Schädel mittels Spaltaxt? Darüber hinaus würde ich einmal mit einer Spaltaxt Bus -oder U-Bahn fahren. Lässt sich nunmal schlecht verdeckt führen so ein Teil!

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Been there, done that. Hat niemanden gestört. War ein großes Modell, 1 Meter Bestielung und 5Kg Kopfgewicht. Schöne Axt. Ich brauchte sie zum Holzhacken, nicht zur SV ;)

  • Also Axt ist primitiv! Ich finde, man sollte wieder mit Mantel und Degen ausgehen, wie die drei Musketiere. Das würde dem Thema wieder mehr Eleganz und Stil verleihen.  Oder was sagen die Damen unter uns?

    Einmal editiert, zuletzt von Willy das Kind (9. Juli 2011 um 05:22) aus folgendem Grund: Tipppfähler usw.

  • Wenn ja wie ging es danach weiter also an rechtlichen schritten meine ich?

    Alle Fälle von Selbstverteidigung sind situationsabhängig und immer individuell. So auch die oft kommende anschließende Bewertung vor Gericht. Wehe den, es stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Bedingungen für Notwehr nicht erfüllt waren. Dann kann darauf schnell Bedrohung mit Schusswaffe, Nötigung , schwere KV usw. draus werden.

    Wie jeden der eine SSW (mit Erlaubnis) führt, sollte sich eingehend mit dem Notwehrrecht und was damit zusammenhängt gründlich auseinander setzen. Zu groß ist die Gefahr der Einsatz der Waffe, wenn Notwehr oder Notstand nicht geboten waren. Dann gibt das mächtig Ärger, der durchaus vor Gericht landen kann. Dei Erlaubnis eine Schusswaffe zu Führen ist eine Sache. Diese auch im Fall einzusetzen die zweite. Die dritte klärt u.U. das Gericht.

    Notwehr STGB
    http://dejure.org/gesetze/StGB/32.html
    http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr

    Notwehr BGB
    http://dejure.org/gesetze/BGB/227.html

    Notstand
    http://dejure.org/gesetze/StGB/34.html
    http://de.wikipedia.org/wiki/Notstand

    Notwehrüberschreitung (Notwehrexess):
    http://dejure.org/gesetze/StGB/33.html

    Selbsthilfe:
    http://dejure.org/gesetze/BGB/227.html

    Desweiteren schießen ohne Erlaubnis - OWI.
    http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__10.html

    Drohen bzw. Nötigung mit Schusswaffe - Straftat
    http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
    http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html

    und noch einges anderes, was im Zusammenhang mit Waffen bzw. führen und schießen zusammenfällt.

  • Hi Willy, :)

    interessante Geschichte. Aber wie Du die Anzeige auf dem Polizeireivier dann zurück gezogen hast, das erschließt sich mir nicht ganz. Sämtliche Delikte, die Dein Angreifer begangen hat, sind Offizialdelikte. Die muss die Polizei zur Anzeige bringen, ob sie nun will, oder nicht. Da hast Du keinen Einfluss darauf, auch vor zwanzig oder dreißig Jahren nicht. Nur bei Antragsdelikten (fahrlässige Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, etc. ) kann man "eine Anzeige zurück ziehen".

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • interessante Geschichte. Aber wie Du die Anzeige auf dem Polizeireivier dann zurück gezogen hast, das erschließt sich mir nicht ganz. Sämtliche Delikte, die Dein Angreifer begangen hat, sind Offizialdelikte. Die muss die Polizei zur Anzeige bringen, ob sie nun will, oder nicht. Da hast Du keinen Einfluss darauf, auch vor zwanzig oder dreißig Jahren nicht. Nur bei Antragsdelikten (fahrlässige Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, etc. ) kann man "eine Anzeige zurück ziehen".

    Es war alles genauso, wie berichtet! Vielleicht hat ja das zust. Polizeirevier auf eine "weitere Bearbeitung" verzichtet; könnte auch sein, daß der erwähnte väterlich-gutmütige Beamte der Chef war,  und sowas drehen konnte. Keine Ahnung.

  • Wenn jemand versucht nachts etwas draussen zu entwenden (Fahrrad, Roller, Auto ect.) ist das doch durch Notstand gedeckt bis der jenige das Weite sucht oder nicht? Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs auf ein Rechtsgut (Eigentum)?!

    EWB-Waffen: Remington 700 CDL, Oberland Arms OA-15 BL2, Forest Favorit, Remington 887 Nitro Mag Tactical, Tanfoglio Stock III & Mosin Nagant M91/30
    F-Waffen: Beretta M92 FS, Colt 1911, Walther CP 99 Compact, Röhm TM Trainer Combat Rifle LS // Haenel Suhl 303-4
    SSW: Colt Double Eagle Combat Commander Shining // Zimmerkaliber: Weihrauch Arminius HW 4/4" (4 mm M20) und 6" (4mm R)

  • stimmt schon, jogi. wenn du deine flinte aus dem tresor holst und den fahrraddieb von der straße putzt, musst du dich hinterher allerdings rechtfertigen. verhältnismäßigkeit, wahl des geringsten erfolg versprechenden mittels..am ende würde es auf notwehrexzess hinauslaufen. und das könnte vermutlich auch passieren wenn du einen autodieb mit einer ssw einnebelst. vieleich wird argumentiert, den dieb einfach anzurufen wäre genug gewesen. sehr dünnes eis auf dem man sich da bewegt.

    ich erinnere mich an eine story, die ich mal gehört oder gelesen habe, von einem mann, dem am bahnsteig einer ubahn der rucksack entrissen wurde. der bestohlene stoppte den fliehenden dieb indem er ihn kurzerhand eine glasflasche an den hinterkopf warf. anschliessend wurde der bestohlene wohl rechtlich belangt.
    ist allerdings nur etwas was ich irgendwo gehört habe, pures hörensagen. muss also nicht stimmen.

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Dann stellt sich aber immer noch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Gern zitiertes Beispiel ist der Gartenbesitzer, der nicht mit der Schrotflinte gegen Kirschdiebe vorgehen darf, selbst wenn er so sein Eigentum schützen würde. Eine Frage der Verhältnismäßigkeit eben.

    PS Katha war schneller...

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!